Mietkaution richtig anlegen

Welche Möglichkeiten gibt es?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Mietkaution: Vermieterinnen und Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution verzinst anzulegen. Nach Auszug der oder des Mietenden wird die Kaution inklusive Zinsen zurückgezahlt, sofern keine Schäden oder Mietrückstände vorliegen.
  • Möglichkeiten: Es gibt verschiedene Optionen, wie die Mietkaution angelegt wird. Mietende und Vermietende müssen sich jedoch einvernehmlich für eine Art der Geldanlage entscheiden, zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto oder durch eine Bankbürgschaft.
  • Mietkautionsdepot: Die Option des Mietkautionsdepots kann attraktive Renditechancen bringen. Es gilt als eine gewinnbringende Möglichkeit, die Mietkaution anzulegen. Dabei eröffnen Mietende ein entsprechendes Depot und verpfändet dieses an die Vermietenden.

Warum wird eine Mietkaution verlangt?

Eine Mietkaution wird von Vermieterinnen oder Vermietern häufig als Absicherung gefordert. Falls beim Auszug der Mieterin oder des Mieters Schäden am Mietobjekt festgestellt werden oder beispielsweise noch ein Mietrückstand besteht, kann die Mietkaution ganz oder teilweise einbehalten werden. Die Mietkaution darf dabei höchstens drei Monatsmieten betragen und ist im Mietvertrag festgelegt.

Zieht nach einigen Monaten oder Jahren die Mieterin oder der Mieter aus der Immobilie aus, besteht ein Anspruch auf eine Rückzahlung der Mietsicherheit mit Zinsen und Zinseszinsen, vorausgesetzt es lassen sich keine Schäden oder Mängel am bewohnten Objekt feststellen. 

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Welche Möglichkeiten gibt es, um die Mietkaution anzulegen?

Diese Möglichkeiten gibt es für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieterinnen und Vermieter, die Mietkaution anzulegen:

  • Barkaution
  • Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung
  • Verpfändung
  • Mietkautionsdepot

Nach § 551 BGB ist es gesetzlich geregelt, dass die erhaltene Mietkaution verzinst angelegt wird, zum Beispiel auf einem Kautionskonto. Die Geldanlage der Mietkaution findet getrennt vom Privatvermögen der Vermieterin oder des Vermieters statt. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass der Betrag nicht verloren geht, sollte die Vermieterin oder der Vermieter insolvent werden.

Barkaution

Bei dieser Form der Mietkaution zahlen die Mietenden die Kaution in bar. Vermietende quittieren den Erhalt, vermerken diesen meist auf dem Mietvertrag und legen das Geld auf einem Kautionskonto an. Von einer Barkaution spricht man ebenfalls, wenn die Mieterin oder der Mieter die Kaution direkt auf das entsprechende Mietkautionskonto überweist. 

Neben der Anlage der Mietkaution auf einem Konto oder Sparbuch kann die Mietkaution einfach und flexibel auf einem Tagesgeldkonto angelegt werden. Für diese Form der Anlage können sich beide Mietparteien einvernehmlich entscheiden

Es besteht die Möglichkeit, dass die Mietenden – je nach Kündigungsfrist – das Mietverhältnis nach kurzer Zeit wieder kündigen und dadurch den Kautionsbetrag unter Umständen kurzfristig zurückverlangen. Ein Tagesgeldkonto bietet im Gegensatz zum Festgeldkonto den Vorteil, dass Vermieterinnen beziehungsweise Vermieter jederzeit flexibel auf das Geld zugreifen können.

Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung

Eine Kautionsbürgschaft wird von Mieterinnen und Mietern zugunsten der Vermietenden abgeschlossen. Sie ist eine Alternative für den Fall, dass die Mietenden keine Barkaution zahlen können oder möchten. Bei einer Kautionsbürgschaft bürgt eine Bank oder ein Finanzinstitut für die Mietenden gegenüber den Vermietenden. Die Bank übernimmt die Verpflichtung, für eventuelle Forderungen der Vermieterin oder des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses einzustehen.

Dabei wendet sich die Mieterin oder der Mieter zur Beantragung und Einrichtung der Kautionsbürgschaft an die Bank. Die Bank prüft die Bonität der Mieterin oder des Mieters und stellt eine Bürgschaftsurkunde aus. Wenn die Bonitätsprüfung erfolgreich ist, gewährt die Bank der Mieterin oder dem Mieter die Bürgschaft in Form einer Urkunde. Das bedeutet, dass die Bank sich bereit erklärt, für eventuelle Forderungen der Vermieterin oder des Vermieters einzustehen. Die Urkunde wird den Vermietenden übergeben und dient als Sicherheit für den Mietvertrag. Die Vermieterin oder der Vermieter wendet sich dann bei einer möglichen Forderung direkt an die Bank

Für die Vermieterin oder den Vermieter bringt eine solche Kautionsbürgschaft den Vorteil, dass die Überprüfung der Bonität durch die Bank stattfindet. Banken stehen dabei mehr Möglichkeiten der Prüfung zur Auswahl als den Vermietenden. 

Wenn Mieterinnen und Mieter das Geld für eine Kaution nicht direkt selbst aufbringen können, steht ihnen neben einer Bürgschaft der Bank auch die Möglichkeit einer Mietkautionsversicherung bei Versicherungsgesellschaften zur Verfügung. 

Bei einer Mietkautionsversicherung schließen Mietende eine Versicherung ab, die im Falle von Forderungen des Vermietenden nach Beendigung des Mietverhältnisses greift. Dabei zahlt die Mieterin oder der Mieter zunächst eine Prämie für die Versicherung, die in der Regel jährlich anfällt. Die Versicherung ersetzt der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter dann eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Je nach Versicherungsgesellschaft kann eine Bonitätsprüfung erforderlich sein. Die Wahl zwischen Kautionsbürgschaft, Mietkautionsversicherung oder alternativ auch einer Bürgschaft für die Kaution durch Verwandte beziehungsweise Bekannte hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der finanziellen Situation, Präferenzen und Vereinbarungen mit den Vermietenden. Ob eine der Optionen passt oder welche die Beste ist, hängt jedoch von den individuellen Bedürfnissen ab.

Verpfändung

Bei dieser Variante legen die Mieterinnen oder Mieter die Mietkaution selbst an. Sie eröffnen ein Mietkautionskonto oder eine andere vereinbarte Anlageform und verpfänden diese dann an die Vermietende oder den Vermietenden. Es können beispielsweise Wertpapiere oder andere Geldanlagen wie Tagesgeld oder auch ein Bausparvertrag verpfändet werden. Mietende haben außerdem den Vorteil, dass sie bei der Eröffnung des Kontos einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen können, wodurch bis zu einer Höhe von 1.000 € jährlich beziehungsweise 2.000 € bei gemeinsam Veranlagten (Stand: 2024) keine Steuern auf die Zinserträge anfallen.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

Mietkautionsdepot

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Mietkaution in ETFs anzulegen. In diesem Fall kann von höheren Renditechancen als bei einem klassischen Kautionskonto profitiert werden. Insbesondere bei einem langfristigen Mietverhältnis steigen aufgrund der breiten Risikostreuung auf lange Sicht die Chancen auf attraktive Renditen. Die Eröffnung eines Mietkautionsdepots ist ebenfalls von Mietenden und Vermietenden einvernehmlich zu beschließen. Im Anschluss wählen Mietende ein Anlageziel und verpfänden das Depot an die Vermieterin oder den Vermieter.

Neben der hinterlegten Mietkaution kann das Anlageziel durch Einmalzahlungen oder einen Sparplan aufgestockt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Anspruch auch auf die zusätzlichen Einzahlungen neben der Kaution erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und damit nach Aufhebung der Verpfändung besteht. Mieterinnen und Mieter kommen also bei Bedarf nicht sofort an ihr Geld. 

Wer ohne Mietkaution und Verpfändung lieber selbst mit ETFs Vermögen aufbauen möchte, ohne das Depot an Vermieter zu verpfänden, kann die Vermögensverwaltung von WeltSparen nutzen. Je nach Risikobereitschaft wird für Sie eine Strategie mit höheren oder geringeren Aktien- oder Anleihenquoten gewählt.

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Rückzahlung der Mietkaution

Spätestens sechs Monate – in Ausnahmefällen zwölf Monate – nach dem Auszug haben Vermietende die Kautionssumme samt Zinsen zurückzuzahlen. Aus verschiedenen Gründen kann jedoch die Mietkaution oder ein Teil davon von den Vermieterinnen beziehungsweise Vermietern einbehalten werden. Dazu zählen beispielsweise Schäden oder Mängel in der Wohnung, offene Mietzahlungen oder die ausstehende Betriebskostenabrechnung.

Geld für die Mietkaution sparen

Personen, die bereits wissen, dass in naher Zukunft der Umzug in ein Mietobjekt ansteht – beispielsweise vom Elternhaus in die erste eigene Wohnung – können bereits vorab das Geld für die Mietkaution zur Seite legen. Dazu kann sich zum Beispiel ein Tagesgeld-Sparplan eignen, auf den regelmäßig Geld eingezahlt wird. Für die Einlage erhalten Sparerinnen und Sparer einen variablen Zinssatz, der höher ausfällt als bei klassischen Sparanlagen, wie dem Girokonto oder dem Sparbuch

Steht der Zeitpunkt des Umzugs bereits fest, kann sich auch ein Festgeldkonto lohnen. Potenzielle Mieterinnen und Mieter können ihr Geld beispielsweise in Festgelder mit kurzen Laufzeiten zu attraktiven Zinsen anlegen, wie das Festgeld für 3 Monate.