Mietkaution richtig anlegen

Welche Möglichkeiten gibt es?

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Wer eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Immobilie besitzt und diese nicht verkaufen, sondern vermieten möchte, der sichert sich in der Regel durch eine Mietkaution ab. Das heißt, die zukünftige Mieterin oder der zukünftige Mieter zahlt diese Kaution, die der Vermietende nach Auszug ganz oder teilweise einbehalten kann, sollten sich Schäden in der Immobilie befinden oder der Mietende im Zahlungsrückstand sein. Die Vermieterin oder der Vermieter darf dabei nicht mehr als drei Monatsmieten an Kaution für eine Mietwohnung verlangen. Außerdem darf diese oder dieser das erhaltene Geld nicht auf ein Privatkonto einzahlen. Doch welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es, die Kaution anzulegen

Das Wichtigste in Kürze
  • Mietkaution: Der oder die Vermietende ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution verzinst anzulegen. Nach Auszug der oder des Mietenden wird die Kaution inkl. Zinsen zurückgezahlt, sofern keine Schäden oder Mietrückstände vorliegen.
  • Kautionssparbuch: Bis vor wenigen Jahren war es üblich, die Mietkaution auf einem Kautionssparbuch anzulegen. Durch niedrige Zinsen und Inflation ist es jedoch möglich, dass Mietende nach Auszug durch den Kaufkraftverlust Geld verloren haben, trotz vollständiger Rückzahlung der Kautionssumme.
  • Möglichkeiten: Es gibt verschiedene Optionen, wie die Mietkaution angelegt wird. Mietende und Vermietende müssen sich jedoch einvernehmlich für eine Art der Geldanlage entscheiden, z. B. auf einem Tagesgeldkonto oder durch eine Bankbürgschaft.
  • Mietkautionsdepot: Die Option des Mietkautionsdepots bringt die höchsten Renditechancen mit sich und gilt als eine der gewinnbringendsten Möglichkeiten, die Mietkaution anzulegen. Dabei eröffnen Mietende ein entsprechendes Depot und verpfändet dieses an die oder den Vermietenden.

Warum wird eine Mietkaution verlangt?

Eine Mietkaution kann von der Vermieterin oder dem Vermieter als Absicherung verlangt werden, falls beim Auszug der Mieterin oder des Mieters Schäden am Mietobjekt festgestellt werden oder beispielsweise noch ein Mietrückstand besteht. Die Mietkaution darf dabei höchstens drei Monatsmieten betragen und muss im Mietvertrag vereinbart sein.

 

Zieht dann nach einigen Monaten oder Jahren die Mieterin oder der Mieter wieder aus, hat sie oder er Anspruch auf eine Rückzahlung der Mietsicherheit mit Zinsen und Zinseszinsen, vorausgesetzt es lassen sich keine Schäden oder Mängel am bewohnten Objekt feststellen. 

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Welche Möglichkeiten gibt es, um die Mietkaution anzulegen?

Es ist nach § 551 BGB gesetzlich geregelt, dass Vermieterinnen und Vermieter die erhaltene Kaution verzinst anlegen müssen, z. B. auf ein Kautionskonto. Die Geldanlage der Mietkaution muss außerdem getrennt vom Privatvermögen der Vermieterin oder des Vermieters stattfinden. Dadurch ist sichergestellt, dass der Betrag nicht verloren geht, sollte der Vermietende insolvent werden.

 

Diese Möglichkeiten gibt es für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieterinnen und Vermieter, die Mietkaution anzulegen:

  • Barkaution
  • Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung
  • Verpfändung
  • Mietkautionsdepot

Barkaution

Bei einer Barkaution zahlt – wie der Name schon sagt – die Mietende die Kaution in bar. Der Vermietende quittiert den Erhalt, kann diesen auf dem Mietvertrag vermerken und legt das Geld auf einem Kautionskonto an. Von einer Barkaution spricht man aber auch, wenn die Mieterin oder der Mieter die Kaution direkt auf das entsprechende Mietkautionskonto überweist. Denn obwohl eine Barzahlung grundsätzlich möglich ist, kann der Vermietende nicht darauf bestehen, dass die Mieterin oder der Mieter die Kautionssumme in Form von Bargeld zahlt.

Neben der Anlage der Mietkaution auf einem Konto oder Sparbuch bietet es sich an, die Mietkaution einfach und flexibel auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Für diese Form der Anlage können sich beide Mietparteien einvernehmlich entscheiden

Als Vermieterin oder Vermieter muss man davon ausgehen, dass die Mietenden – je nach Kündigungsfrist – das Mietverhältnis auch nach kurzer Zeit wieder kündigen und dadurch den Kautionsbetrag u. U. kurzfristig zurückverlangen. Ein Tagesgeldkonto bietet im Gegensatz zum Festgeldkonto den Vorteil, dass Sie jederzeit flexibel auf das Geld zugreifen können. Die Einlage und aufgelaufene Zinsen sind zudem durch die gesetzliche Einlagensicherung des Landes bis zu insgesamt 100.000 EUR pro Kunde und Bank abgesichert. 

Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung

Eine Kautionsbürgschaft wird von den Mieterinnen und Mietern zugunsten der Vermietenden abgeschlossen – heutzutage auch oft schnell und einfach online. Sie ist eine gute Alternative, wenn die Mietenden keine Barkaution zahlen können oder möchten. Dabei verbürgt sich beispielsweise eine Bank für eventuelle Forderungen, welche die Vermietenden nach Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber den Mietenden haben. Die Vermieterin oder der Vermieter wendet sich bei einer möglichen Forderung direkt an die Bank. Dabei führt die Bank eine Bonitätsprüfung durch, bevor sie die Kautionsbürgschaft für die Mieterin oder den Mieter gewährt. Für die Vermieterin bzw. den Vermieter bringt das den Vorteil mit sich, dass die Überprüfung der Bonität durch die Bank stattfindet, der dabei mehr Möglichkeiten der Prüfung zur Auswahl stehen als den Vermietenden. 

Wenn Mieterinnen und Mieter das Geld für eine Kaution nicht direkt selbst aufbringen können, steht ihnen neben einer Bürgschaft der Bank auch die Möglichkeit einer Mietkautionsversicherung bei Versicherungsgesellschaften zur Verfügung.

Auch eine Bürgschaft durch Verwandte oder Bekannte ist möglich.

Verpfändung

Bei dieser Variante legen die Mieterinnen oder Mieter die Mietkaution an. Sie eröffnen ein Mietkautionskonto oder eine andere vereinbarte Anlageform und verpfänden diese dann an die Vermietende oder den Vermietenden. Es können beispielsweise Wertpapiere oder andere Geldanlagen wie Tagesgeld oder auch ein Bausparvertrag verpfändet werden. Mietende haben außerdem den Vorteil, dass sie bei der Eröffnung des Kontos einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen können, wodurch bis zu einer Höhe von 1.000 EUR jährlich beziehungsweise 2.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten (gilt vom 1.1.2023) keine Steuern auf die Zinserträge abgeführt werden müssen.

Mietkautionsdepot

Wer von höheren Renditechancen als bei einem klassischen Kautionskonto profitieren möchte, der kann die Mietkaution in ETFs anlegen. Insbesondere bei einem langfristigen Mietverhältnis steigen aufgrund der breiten Risikostreuung auf lange Sicht die Renditechancen. Die Eröffnung eines Mietkautionsdepots muss ebenfalls von Mietenden und Vermietenden einvernehmlich beschlossen werden. Im Anschluss wählen Mietende ein Anlageziel und verpfänden das Depot an die Vermieterin oder den Vermieter.

Neben der hinterlegten Mietkaution kann das Anlageziel durch Einmalzahlungen oder einen Sparplan aufgestockt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Anspruch auch auf die zusätzlichen Einzahlungen neben der Kaution erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und damit nach Aufhebung der Verpfändung besteht. Mieterinnen und Mieter kommen also bei Bedarf nicht sofort an ihr Geld. 

Wer ohne Mietkaution und Verpfändung lieber selbst mit ETFs Vermögen aufbauen möchte, ohne das Depot an Vermieter zu verpfänden, kann das mit dem ETF Robo von Raisin Invest tun. Je nach Risikobereitschaft können Sie Portfolios mit höheren oder geringeren Aktien- oder Anleihenquoten wählen. Dabei gilt: Je höher die Anleihen, desto niedriger die Volatilität und das Risiko der Investition.

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Fazit: Wie können Vermieterinnen und Vermieter die Kaution für die Miete gewinnbringend anlegen?

Vor einigen Jahren galten Kautionskonten oder Sparbücher als die gängigsten Möglichkeiten, eine Mietkaution anzulegen. Aufgrund der Niedrigzinspolitik der Banken vor 2022 war dies für viele Mieterinnen oder Mieter keine Option mehr, da sie bei der Rückzahlung der Kaution Verluste gemacht hätten. Sie suchten sich Alternativen. Wichtig ist dabei jedoch, dass sich Mietende und Vermietende einvernehmlich für eine Anlageform entscheiden. Ist die Vermieterin oder der Vermieter damit einverstanden, die Mietkaution in ETFs in einem Mietkautionsdepot anzulegen, kann diese Möglichkeit in der Regel hohe Renditechancen bieten – vorausgesetzt es handelt sich um ein langfristiges Mietverhältnis