Absicherung von Geldanlagen. „Die Sicherung der geschützten Einlagen bei Bankeninsolvenzen ist eines der vorrangigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens.“ Europäische Bankenaufsicht, 2017
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Definition: Durch die EU-weite Einlagensicherung sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.
Absicherung: Die Einlagensicherung gilt für Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
Auszahlung: Kommt es zur Insolvenz der Bank, stellt das Sicherungssystem den Entschädigungsbetrag nach sieben Tagen zur Verfügung.
Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, um die Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei Banken und anderen Finanzinstituten vor Verlusten abzusichern. So können europäische Sparerinnen und Sparer vor den Folgen einer Bankenkrise oder einer finanziellen Schieflage der Banken bewahrt werden. Im Rahmen des gesetzlichen Einlagensicherungssystems sind Bankeinlagen, wie beispielsweise Geld auf Girokonten, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus bieten einige Institute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung an. Dabei handelt es sich um ein System, bei dem Finanzinstitute, wie Banken oder Kreditgenossenschaften, freiwillig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise durch sogenannte Einlagensicherungsfonds. So können Einlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung hinaus abgesichert werden.
Außerdem spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine wichtige Rolle, die jedoch in Deutschland noch nicht gesetzlich verankert ist. Diese Garantie bedeutet, dass der Staat im Falle eines Ausfalls oder einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Verbindlichkeiten übernehmen oder abdecken wird.
Die drei Säulen der Einlagensicherung:
Gesetzliche Einlagensicherung
Freiwillige Einlagensicherung
Staatsgarantie
In Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt, um die Absicherung der Anlegerinnen und Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit 07.2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Offizielle Bezeichnung:
Guarantee Fund for Financial Services
Website:
https://garantiefonds.belgium.be/nl
Anschrift:
Federale Overheidsdienst Financiën, Administratie van de Thesaurie, Administratie Betalingen, Garantiefonds, Kunstlaan 30, 1040 Brussel, Belgium
E-Mail:
garantiefonds.thesaurie@minfin.fed.be
Telefon:
+ 32 257 478 40
Sicherungsgrenze:
100.000 € pro Person und Bank
Höhe der Reserven:
4,995 Milliarden Euro (entspricht 1,45 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31.12.2022
Quelle:
https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1
Die Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld– und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe unterliegen den Einlagensicherungssystemen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Konten in Euro oder in einer Fremdwährung geführt werden. Zudem greift die Absicherung für das Verrechnungskonto eines Depots, wohingegen das Depot selbst nicht der Einlagensicherung unterliegt.
In Deutschland gibt es ein umfassendes Einlagensicherungssystem, das darauf abzielt, die Einlagen bei Banken und Finanzinstituten abzusichern. Dieses System umfasst sowohl gesetzliche als auch freiwillige Einlagensicherungsmaßnahmen.
Gesetzliche Einlagensicherung: Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland ist durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz sind alle Banken in Deutschland dazu verpflichtet, einem Einlagensicherungsfonds beizutreten. Dieser Fonds wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) verwaltet. Die EdB ist für nahezu alle Banken und Kreditinstitute in Deutschland verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe oder ihrer Organisationsstruktur. Dies schließt Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen, Privatbanken und andere Finanzinstitute ein.
Zusätzliches Sicherungssystem: Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine sogenannte freiwillige zusätzliche Einlagensicherung, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Dabei sind einige deutsche Banken und Genossenschaften Mitglied bei einem Verband wie dem Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) oder nutzen die Institutionssicherung:
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind zwei verschiedene Arten von Finanzinstituten in Deutschland. Diese haben jeweils ihre eigenen Ansätze zur Einlagensicherung und Institutssicherung.
Sparkassen:
Freiwillige Einlagensicherung: Die Sparkassen sind Mitglieder des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV betreibt eine freiwillige Einlagensicherung für seine Mitglieder.
Institutssicherung:Die einzelnen Sparkassen haben interne Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert, um ihre finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Dies kann Risikomanagement, Liquiditätsmanagement und andere Praktiken umfassen, um die Funktionsfähigkeit der Sparkassen abzusichern.
Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken):
Freiwillige Einlagensicherung:Die Genossenschaftsbanken sind Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Der BVR betreibt einen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder.
Institutssicherung:Ähnlich wie bei den Sparkassen haben auch Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur Institutssicherung implementiert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Banken stabil und widerstandsfähig sind, um potenzielle Krisen zu bewältigen.
Im Schadensfall ist die jeweilige Einlagensicherung eines Landes verpflichtet, die Auszahlung binnen maximal zehn Tagen vorzunehmen – bis 2024 wurde diese Frist schrittweise auf sieben Tage verkürzt. In einigen Ländern, wie in Deutschland, ist dies bereits umgesetzt. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festzustellen ist, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.
Im Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich im Rahmen des rechtlich und praktisch möglichen.
WeltSparen bietet Zugriff auf attraktive Tages- und Festgeldangebote aus Deutschland und dem europäischen Ausland, auf globale ETF-Portfolios sowie auf Produkte zur Altersvorsorge. Die Eröffnung eines WeltSpar-Kontos erfordert lediglich wenige Minuten. Über das komfortable Onlinebanking ist eine transparente und einfache Kontoführung möglich.
Mit einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto besteht die Chance auf attraktive Zinsen, die im EU-Ausland höher ausfallen können als bei deutschen Banken. Die Angebote von WeltSparen für diese Fest- und Tagesgeldkonten unterliegen der EU-weiten Einlagensicherung.
Vorteile von WeltSparen auf einen Blick
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nur für Einlagen, die in Euro oder einer anderen Währung eines Mitgliedes der Europäischen Union unterhalten werden. Die Höhe der Einlagensicherung liegt bei 100.000 € pro Person und Bank.
Wird beispielsweise eine Einlage in US-Dollar ($) getätigt, ist die Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung ausgeschlossen. In diesem Fall kann geprüft werden, ob ein freiwilliges Einlagensicherungssystem besteht.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um herauszufinden, ob eine Bank im Einlagensicherungsfonds ist. Folgende Schritte können dabei hilfreich sein:
Recherche auf der Bank-Website: Kundinnen und Kunden können die offizielle Website der Bank, bei der sie ein Konto haben, besuchen. Dort können Informationen zur Einlagensicherung oder Einlagensicherungsfonds gefunden werden. Banken sind oft verpflichtet, solche Informationen transparent auf ihrer Website bereitzustellen. Bei WeltSparen finden Sie alle wichtigen Informationen im Produktinformationsblatt der jeweiligen Bank.
Finanzregulierungsbehörde: Jedes Land hat eine eigene Finanzregulierungsbehörde, die die Banken und Finanzinstitute überwacht. In Deutschland beispielsweise ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Auf der Website der entsprechenden Behörde können Informationen zur Einlagensicherung eingesehen werden.
Bank oder Anbieter kontaktieren: Auch eine direkte Anfrage bei der Bank oder dem Anbieter per Telefon oder E-Mail ist möglich, um Informationen zur Einlagensicherung zu erhalten. Der dortige Kundenservice gibt Auskunft über den Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bank. Das gilt selbstverständlich auch für die Partnerbanken von WeltSparen.