Einlagensicherung
Sicherheit Ihrer Einlagen
„Die Sicherung der geschützten Einlagen bei Bankeninsolvenzen ist eines der vorrangigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens.“ Europäische Bankenaufsicht, 2017
Die Einlagensicherung ist ein wichtiger Pfeiler für stabile Finanzmärkte. Sie ist ein gesetzlich verankertes Bekenntnis zum EU-weiten Schutz der Sparer und zur Wahrung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Die Grundlage hierfür stellen die EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU), die alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Durch diese Sicherungseinrichtung sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Kunde und pro Bank abgesichert. Auch bei Tagesgeld und Festgeld ist diese Einlagensicherung generell gewährleistet.
- 100.000 €: Nach EU-Recht sind die nationalen Einlagensicherungssysteme harmonisiert. Alle Angebote für Fest- und Tagesgeld auf WeltSparen sind bis 100.000 € je Kunde bei der jeweiligen Bank durch die jeweiligen nationalen Einlagensicherungssysteme abgesichert.
- 0 €: Seit Einführung der Regelung zur Einlagensicherung in der Europäischen Union im Jahr 1994 haben Sparer genau 0 €, bis zu der Grenze von 100.000 €, verloren.
- 0,8 %: Spätestens 2024 muss jeder Einlagensicherungsfonds in Europa zu mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen gefüllt sein, damit dieser im Fall der Fälle sofort aktiv werden kann. Einige unserer Partnerländer erfüllen beziehungsweise übertreffen dieses Kriterium bereits heute. Im Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kunden selbstverständlich im Rahmen des rechtlich und praktisch Möglichen.
- Fremdwährung: Einlagen sind pro Kunde insgesamt bis 100.000 € beziehungsweise der festgelegte Betrag in Fremdwährung abgesichert. Sofern die Währung des Einlagensicherungsfonds eine Fremdwährung ist, erfolgt die Sicherung in Fremdwährung und es sind Anlagebetrag sowie aufgelaufene Zinsen bis zu dem festgelegten Betrag in Fremdwährung abgesichert. Die Sicherungsgrenze kann dann vom aktuellen Wechselkurs abhängen.
Einlagensicherung gilt innerhalb der gesamten EU



Die gesetzliche Einlagensicherung bei Festgeld und anderen Bankeinlagen ist innerhalb der Europäischen Union im Rahmen von EU-Richtlinien geregelt. Sie sehen bestimmte Mindestanforderungen für den Einlegerschutz vor, der jeweils durch nationale Gesetze umgesetzt wurde. In Deutschland ist dies das Einlagensicherungsgesetz. Andere EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften.
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen innerhalb der gesamten EU bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Kunde und Bank gesichert.
Was ist die Einlagensicherung?


Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, europäische Sparer von den Folgen einer möglichen Insolvenz der Banken zu sichern. Dadurch sind Bankeinlagen bis zum Gegenwert von 100.000 € pro Kunde und Bank abgesichert. Das heißt, wenn eine Bank insolvent wird und Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann, erhalten Sparer ihr Geld bis zur Sicherungsgrenze in vollem Umfang über das gesetzliche Einlagensicherungssystem zurück. Diese Entschädigungseinrichtung dient vorrangig dem Schutz von Privatanlegern und Unternehmen.
Über die Mindestanforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus bieten viele Kreditinstitute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, indem diese in weitere Einlagensicherungsfonds einzahlen. Darüber hinaus spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine wichtige Rolle.
Die drei Säulen der Einlagensicherung:
- Gesetzliche Einlagensicherung
- Freiwillige Einlagensicherung
- Staatsgarantie
In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt, um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit 07.2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Einlagensicherungen der einzelnen Länder und Sicherungsgrenzen in EU-Ländern mit Fremdwährungen
Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 196.000 BGN je Kunde und je Bank gesetzlich durch den bulgarischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in bulgarischen Leva (BGN). Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko. Weitere Informationen zur Einlagensicherung unter http://dif.bg/en.
Offizielle Bezeichnung:
GarantiFormuen
Website:
https://www.fs.dk/finansiel-stabilitet-at-a-glance
Anschrift:
Sankt Annæ Plads 13, 2. tv, 1250 Kopenhagen, Denmark
E-Mail:
gii@gii.dk
Telefon:
+45 33 14 62 45
Sicherungsgrenze:
100.000 € je Kunde und Bank
Höhe der Reserven:
1,131 Milliarden € (entspricht 1,00 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
13.12.2022
Quelle:
https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1
Offizielle Bezeichnung:
Financial Stability Authority
Website:
https://rvv.fi/en/frontpage
Anschrift:
Työpajankatu 13, P.O. Box 70, 00581 Helsinki, Finland
E-Mail:
rahoitusvakausvirasto@rvv.fi
Telefon:
+358 295 253 500
Sicherungsgrenze:
100.000 € je Kunde und Bank
Höhe der Reserven:
1.428 Milliarden € (entspricht 0,93 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31.12.2022
Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 100.000 € (Stand: 01.01.2023) je Kunde und je Bank gesetzlich durch den kroatischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter https://www.haod.hr/en/.
Die gesetzliche Einlagensicherung Norwegens garantiert für Kunden außerhalb Norwegens einen maximalen Sicherungsbetrag im Gegenwert von 100.000 € je Bank und Kunde. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in norwegischen Kronen (NOK) zu dem Wechselkurs am Tag der Feststellung des Einlagensicherungsfalls. Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko. Weitere Informationen zur Einlagensicherung unter https://www.bankenessikringsfond.no/?lang=en_GB.
Offizielle Bezeichnung:
Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 100.000 € je Kunde und je Bank gesetzlich durch den polnischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in polnischen Zloty (PLN). Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter https://www.bfg.pl/en.
Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 1.050.000 SEK je Kunde und je Bank gesetzlich durch den schwedischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in schwedischen Kronen (SEK). Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko. Weitere Informationen zur Einlagensicherung unter https://www.riksgalden.se/en/Deposit_insurance. Innerhalb der Europäischen Union sind die Mindestanforderungen in allen Mitgliedsstaaten durch die Richtlinien 94/19/EG, 2009/14/EG sowie 2014/49/EU harmonisiert.
Offizielle Bezeichnung:
The Deposit Protection Fund of Slovak Republic
Website:
https://fovsr.sk/?lang=en
Anschrift:
Deposit Protection Fund, Kapitulská 12, 812 47 Bratislava 1, Slovakia
E-Mail:
fov@fovsr.sk
Telefon:
(+421 2) 5443 5444
(+421 2) 5443 2570
Sicherungsgrenze:
100.000 € je Kunde und Bank
Höhe der Reserven:
331 Millionen € (entspricht 0,81 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31.12.2022
Quelle:
https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1
Die gesetzliche Einlagensicherung der Tschechischen Republik garantiert einen maximalen Sicherungsbetrag im Gegenwert von 100.000 € je Bank und Kunde. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in Tschechischen Kronen (CZK) zu dem Wechselkurs am Tag der Feststellung des Einlagensicherungsfalls. Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter https://www.garancnisystem.cz/de.
Für welche Konten gilt die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe unterliegen den Einlagensicherungssystemen.
Für wen gilt die gesetzliche Einlagensicherung?
Unter den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung fallen vorrangig Privatanleger und Unternehmen.
Einlagensicherung in Deutschland
Aufgrund des vergleichsweise komplizierten Bankensystems in Deutschland ist hierzulande auch die gesetzliche Einlagensicherung deutlich komplexer als in anderen EU-Ländern. In Deutschland gibt es neben öffentlichen und privaten Banken auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Jede dieser Bankenverbände hat ein eigenes Einlagensicherungssystem.
Private Banken
Bei privaten Banken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig für die Einlagensicherung und die Entschädigung der Anleger. Darüber hinaus sind viele private Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dabei sind Einlagen oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung mit bis zu 20 % des Eigenkapitals der Bank gesichert. Bis zum Jahr 2025 wird diese Grenze schrittweise auf 8,75 % abgesenkt.
Öffentliche Banken
Mitglieder des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) stützen sich auf ihre eigene Einlagensicherung. Dafür zuständig ist die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ). Abseits dessen sind zahlreiche öffentliche Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Sparkassen und Genossenschaftsbanken stützen sich nicht auf die gesetzliche Einlagensicherung. Stattdessen gilt für diesen Bankenverband die Institutssicherung. Falls eine Bank dieser Gruppe in eine finanzielle Schieflage gerät, springen die restlichen Mitglieder ein. Die Institutssicherung soll verhindern, dass es überhaupt zu einem Entschädigungsfall kommt.
Einlagensicherung in Europa
Banken, die zwar eine Niederlassung in Deutschland, aber ihren Hauptsitz im Ausland haben, unterliegen nicht der deutschen Einlagensicherung. Die ausländischen Banken haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken anzuschließen und die Bankeinlagen zusätzlich abzusichern.
Im Jahr 2015 wurde die Entschädigung im EU-Ausland deutlich vereinfacht. Bei einer Bankeninsolvenz müssen sich Anleger nicht mehr mit der Entschädigungseinrichtung des jeweiligen Landes auseinandersetzen. Die Entschädigung läuft automatisch über das deutsche Einlagensicherungssystem.
Im internationalen Vergleich gilt die Einlagensicherung in Deutschland und im EU-Ausland als sehr sicher.
Bis 2024 muss außerdem die gesetzliche Auszahlungsfrist durch Einlagensicherungsfonds von derzeit 10 auf 7 Arbeitstage reduziert werden. In einigen Ländern ist das bereits umgesetzt. Insgesamt kann der Vorgang allerdings einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.
Einlagensicherung in Nicht-EU-Ländern
Banken aus Nicht-EU-Ländern können hinsichtlich der Einlagensicherung ganz anders aufgestellt sein. Zuerst müssen Sie sich als Anleger damit auseinandersetzen, wann eine Bank unter das europäische Recht fällt. Während zum Beispiel Zweigniederlassungen von deutschen oder EU–Banken trotz ihres Standortes im Nicht-EU-Land unter die gesetzliche Einlagensicherung der EU fallen, zählt dies für Tochtergesellschaften nicht. Neben den gesetzlichen Regelungen gilt es auch die Bonität der Länder zu beachten.
Abwicklung und Auszahlungen durch die Einlagensicherung


Im Schadensfall ist die jeweilige Einlagensicherung eines Landes verpflichtet, die Auszahlung binnen maximal 10 Tagen vorzunehmen – bis 2024 wird diese Frist schrittweise auf 7 Tage verkürzt. In einigen Ländern ist dies bereits umgesetzt. Insgesamt kann der Vorgang jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.
Insbesondere bei Anlagen über das Treuhandmodell kann es zu einer verzögerten Auszahlung kommen.
Im Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kunden selbstverständlich im Rahmen des rechtlich und praktisch Möglichen.
Künftig noch mehr Sicherheit zum Schutz der Einleger
Im Rahmen der Initiative hin zu einer Bankenunion hat die EZB die europäische Bankenaufsicht übernommen, um dafür zu sorgen, dass staatliche Interventionen zur Rettung des Bankensystems künftig weniger nötig sein werden. Spätestens im Jahr 2024 müssen die verfügbaren Finanzmittel des jeweiligen Einlagensicherungsfonds mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen.
Tagesgeld– und Festgeld–Sparer können daher zu Recht darauf hoffen, dass Geldanlagen im europäischen Ausland künftig noch sicherer werden, als sie jetzt schon durch die gesetzliche Einlagensicherung sind. Bei WeltSparen werden gezielt Festgeld-Angebote in Europa gezeigt, die Zinssätze deutlich über dem deutschen Niveau aufweisen.
Wie funktioniert WeltSparen?
Über WeltSparen erhalten Sparer einfachen Zugriff auf attraktive europäische Tages- und Festgeld-Angebote, globale ETF-Portfolios und die staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Eröffnung eines WeltSpar-Kontos erfordert nicht mehr Aufwand als eine Kontoeröffnung bei einer inländischen Direktbank. Über komfortable Onlinebanking-Funktionen ist die Transparenz stets gewährleistet, dadurch wird auch eine unkomplizierte Kontoführung und -überwachung ermöglicht.
Mit Tagesgeld und Festgeld lassen sich über WeltSparen Zinsen realisieren, die wesentlich höher sind als bei deutschen Banken – ohne in puncto Sicherheit bei der Einlagensicherung Abstriche machen zu müssen.
Vorteile von WeltSparen auf einen Blick
- Überdurchschnittlich hohe Zinsen für Tages- und Festgeld über sämtliche Laufzeiten hinweg
- Dauerhaft höhere Zinsen, ohne Lockangebote
- Alle Angebote unterliegen mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung
- Die Geldanlage ist auf Dauer gebührenfrei
- In den meisten Fällen wird ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung eingeräumt
- Die Anlage in Festgeld sowohl in Euro wie auch in Fremdwährung möglich
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nur für Einlagen, die in Euro oder einer anderen Währung eines Mitgliedes der Europäischen Union unterhalten werden. In diesen Fällen liegt die Höhe der Einlagensicherung bei 100.000 EUR je Kunde und Bank.
Wird beispielsweise eine Einlage in USD getätigt, ist der Schutz durch die Einlagensicherung ausgeschlossen. Die Anleger können dann nur auf den Schutz über ein freiwilliges Einlagensicherungssystem setzen.
Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Länder in der EU in gleichem Maße. Das heißt: Im EU-Ausland sind Ihre Einlagen bis zu 100.000 EUR pro Anleger und Bank geschützt. Auch die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco, San Marino und die Schweiz sind beteiligt.
Wertpapiergeschäfte wie zum Beispiel Aktienkäufe, Fonds oder ETFs fallen nicht unter die Einlagensicherung. Kapital in Fonds und ETFs zählen jedoch zum Sondervermögen. Kommt es also bei der Fondsgesellschaft oder der Depotbank zu einer Insolvenz, ist es möglich, die Wertpapiere zurückzufordern oder in ein anderes Wertpapierdepot zu übertragen.
Da sich die Einlagensicherung auf den einzelnen Anleger bezieht, hat jeder Kontoinhaber einen separaten Entschädigungsanspruch. Sind zwei Kontoinhaber vorhanden – wie beispielsweise bei Eheleuten – verdoppelt sich die Summe der Einlagensicherung auf 200.000 EUR. Demnach macht es keinen Unterschied, ob ein Paar ein Gemeinschaftskonto oder zwei Einzelkonten führt.
Auch die Institutssicherung betrifft gleichermaßen die Gemeinschaftskonten.
Wenn Ihre Einlage die 100.000 EUR Grenze überschreitet, kann es sinnvoll sein, das Geld auf mehrere Banken zu verteilen. Da die staatliche Einlagensicherung eine Sicherungsgrenze von 100.000 EUR pro Anleger und Bank vorsieht, erhalten Sie bei einer anderen Bank nach dem Sicherungssystem wieder einen Schutz von bis zu 100.000 EUR.
Die Einlagensicherung gilt pro Anleger und pro Bank. Das heißt: Die Einlagensicherung ist institutsbezogen. Es bringt Anlegern keinen Vorteil, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, da sich die Einlagensicherung nicht auf die Konten, sondern auf die Personen bezieht.