Kündigungsgelder im Vergleich

Von Top-Zinsen profitieren (10/2024)

Kündigungsgelder zu attraktiven Konditionen

Kostenlose Kontoführung, Kontoeröffnung und frei von laufenden Kosten

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Kündigungsgeld: Unsere Angebote im Überblick

Das Wichtigste in Kürze
  • Funktionsweise: Kündigungsgeld wird mit einer vereinbarten Kündigungsfrist fest angelegt. Nach der Kündigung und dem Ablauf der vereinbarten Frist werden die Zinsen zusammen mit dem Anlagebetrag ausgezahlt.

  • Zinsertrag: Die Zinsen für Kündigungsgeld sind meist etwas höher als bei Tagesgeld. Bei einigen Angeboten für Kündigungsgeld können Zinsen auch während der Laufzeit ausgeschüttet werden – Sparerinnen und Sparer profitieren dabei vom Zinseszinseffekt.

  • Kündigungsfrist: Beim Kündigungsgeld gilt es, vorab die vereinbarte Kündigungsfrist zu bedenken, da Sparerinnen beziehungsweise Sparer während der Laufzeit nicht über das Geld verfügen können. Diese liegt zwischen 5 und 366 Tagen.

Was ist Kündigungsgeld?

Beim Kündigungsgeld handelt es sich laut Definition um eine Termingeldanlage, also um eine zeitlich unbefristete Geldanlage. Das bedeutet, dass zum Beispiel im Gegensatz zum Festgeld keine feste Laufzeit vereinbart wird, sondern lediglich eine Kündigungsfrist. Die Länge der Kündigungsfrist wird von Bank und Kontoinhaberin beziehungsweise Kontoinhaber vertraglich festgelegt und kann zwischen 5 und 366 Tagen betragen. Ist die Frist verstrichen, wird der Anlagebetrag zuzüglich der Zinsen an die Anlegerin oder den Anleger ausgezahlt.

Ähnlich wie beim Festgeld ist auch beim Kündigungsgeld der Anlagebetrag erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wieder frei verfügbar. Ab diesem Zeitpunkt können Sparerinnen und Sparer über das Geld samt Zinsen verfügen und sich für eine neue Geldanlage, zum Beispiel Tagesgeld, Festgeld oder ETFs, entscheiden. Es ist ebenfalls möglich, den Betrag nach der Auszahlung zusammen mit dem Zinsgewinn in ein neues Kündigungsgeld anzulegen.

Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und Kündigungsgeld?

Kündigungsgeld und Tagesgeld unterscheiden sich hauptsächlich durch die Verzinsung und die Kündigungsfrist. Kündigungsgelder sind in der Regel höher verzinst als ein Tagesgeldkonto, dafür ist eine Kündigungsfrist zwischen 5 und 366 Tagen in Kauf zu nehmen, bevor auf das Geld zugegriffen werden kann. Ein- und Auszahlungen von Teilbeträgen sind bei Kündigungsgeld in der Regel nicht möglich. Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der komplette Anlagebetrag plus Zinsen ausbezahlt. Tagesgeld dagegen kann innerhalb von 1 bis 2 Bankarbeitstagen ausgezahlt werden. Trotz der Kündigungsfrist hat Kündigungsgeld im Vergleich zum Tagesgeld den Vorteil, dass Anlegerinnen und Anleger von höheren Zinsen profitieren können.

Warum gibt es Kündigungsfristen bei Kündigungsgeld?

Kündigungsfristen haben vor allem den Zweck, eine gewisse Planungssicherheit für Sparerinnen und Sparer sowie für Banken zu schaffen. Das Kündigungsgeld erzielt daher oft einen höheren Zinssatz als Tagesgeld. Je länger auf den angelegten Betrag verzichtet werden kann, desto höher können die Zinsen ausfallen. Banken können Kündigungsgeldzinsen auszahlen, weil sie das verfügbare Kapital der Sparerinnen und Sparer in Form von Krediten weitergeben können. Dafür erhält die Bank wiederum Kreditzinsen. So wird ein Gewinn erwirtschaftet, weshalb der Anlagebetrag des Kündigungsgeldes plus Zinsen zurückgezahlt werden kann.

Wie funktioniert die Verzinsung beim Kündigungsgeld?

Beim Kündigungsgeld handelt es sich um eine Geldanlage mit variabler Verzinsung. Das bedeutet, dass die Zinsen anders als beim Festgeld nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben sind, sondern sich an den aktuellen Marktentwicklungen orientieren. Das gilt, solange das Geld auf dem Kündigungsgeldkonto liegt und die Kündigung noch nicht erfolgt ist. Steigen die Zinsen, profitieren Sparerinnen und Sparer von dieser Entwicklung. Sollte das Zinsniveau sinken, wirkt sich das am Ende der Laufzeit auch auf den Gewinn aus.

Bei der Verzinsung von Kündigungsgeld gibt es zwei Varianten. Welche Art der Verzinsung gilt, wird beim Abschluss des Kündigungsgeldes vertraglich mit der Bank vereinbart:

  • Variable Verzinsung: Bei dieser Art der Verzinsung bleibt der Zinssatz auch nach der Kündigung bis zum Ende der gesetzten Frist variabel.
  • Festgeschriebener Zinssatz: Bei dieser Variante wird der aktuelle Zinssatz mit der Kündigung festgeschrieben und bleibt – eventuell entgegen der Marktentwicklungen – bis zur Auszahlung konstant.

Was bedeutet der Zinseszinseffekt beim Kündigungsgeld?

Bei einigen Kündigungsgeldern können Sparerinnen und Sparer vom Zinseszinseffekt profitieren. Dieser tritt dann ein, wenn die Zinsen jährlich dem Anlagebetrag gutgeschrieben und mit diesem weiter verzinst werden. Nach der Auflösung des Kündigungsgeldes können Anlegerinnen und Anleger über WeltSparen ganz einfach ein neues Konto eröffnen, das idealerweise höher verzinst ist. In diesem Fall spricht man von Zinshopping. Die bereits erhaltenen Zinsen plus Anlagebetrag werden dann dort erneut angelegt.

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Wie sind die Erträge aus dem Kündigungsgeld zu versteuern?

Die Zinserträge aus dem Kündigungsgeld zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dementsprechend unterliegen sie der Abgeltungssteuer in Höhe von 25,00 %, dem Solidaritätszuschlag mit 5,50 % sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Die Abgeltungssteuer wird von deutschen Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt. Seit 2009 können Sparerinnen und Sparer vom sogenannten Sparerpauschbetrag profitieren. Pro Person können bis zu 1.000 € pro Jahr (bei gemeinsam Veranlagten 2.000 € pro Jahr) an Zinserträgen steuerfrei erwirtschaftet werden (Stand: 2024). Wer diesen Freibetrag nutzen möchte, kann einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Anbieter einreichen. Der Sparerpauschbetrag kann auch auf verschiedene Banken aufgeteilt und der Freistellungsauftrag pro Bank entsprechend angepasst werden.

Zusätzlich wird in manchen Ländern eine Quellensteuer erhoben. Die Quellensteuer ist eine Versteuerung der Kapitalerträge, die direkt von der Bank des jeweiligen Landes an das Finanzamt gezahlt wird. Die Höhe der Quellensteuer ist abhängig von den Steuergesetzen des Landes und kann zwischen 0,00 % und 35,00 % auf Kapitalerträge betragen. Ob für Ihr ausgewähltes Kündigungsgeld eine Quellensteuer erhoben wird, können Sie im Vergleich der Kündigungsgelder von WeltSparen auf einen Blick erkennen.

Mindesteinlagebetrag beim Kündigungsgeld

Die Mindesteinlage beträgt beim Kündigungsgeld im Schnitt zwischen 2.500 € und 5.000 €. Dieser Mindesteinlagebetrag kann je nach Bank unterschiedlich hoch ausfallen. Einige Banken fordern eine noch höhere Mindesteinlage, andere belohnen einen höheren Anlagebetrag mit attraktiveren Zinsen.

Um einen Überblick über Kündigungsfrist, Zinssatz und Mindesteinlagebetrag der verschiedenen Kündigungsgelder zu erhalten, können Sparerinnen und Sparer bei WeltSparen einen Vergleich der Angebote durchführen.

Wie sicher ist Kündigungsgeld?

Kündigungsgeld unterliegt – wie Tagesgeld oder Festgeld – der EU-weiten gesetzlichen Einlagensicherung. Demnach sind Geldanlagen bis zu einem Betrag von maximal 100.000 € pro Bank und Sparerin beziehungsweise Sparer durch die Einlagensicherung abgesichert.

Wie kann ich Kündigungsgeld über WeltSparen anlegen?

Bei WeltSparen finden Sie Kündigungsgelder von Banken aus Europa. Mit nur einer Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf sämtliche Angebote und können sich nach einem Vergleich der Kündigungsgelder für eine Geldanlage mit passender Laufzeit und attraktiven Zinsen entscheiden. So einfach können Sie Ihr Kündigungsgeldkonto bei WeltSparen eröffnen:

So können Sie einfach und bequem Geld anlegen

1. Registrieren und identifizieren

Eröffnen Sie Ihr kostenloses WeltSpar-Konto schnell und einfach über das PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren. Nach erfolgreicher Überprüfung können Sie auf all unsere Spar- und Investmentprodukte zugreifen.

2. Angebot wählen

Wählen Sie aus unseren Festgeldern, Tagesgeldern sowie den Investment- und Altersvorsorgeprodukten das für Sie passende Angebot aus.

3. Geld überweisen

Überweisen Sie den gewünschten Anlagebetrag auf Ihr WeltSpar-Konto oder erteilen Sie eine Einzugsermächtigung. Über unser Onlinebanking haben Sie jederzeit die volle Kontrolle.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.