Rürup-Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge

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Das Wichtigste in Kürze
  • Altersvorsorge: Die Rürup- oder Basisrente kann sich für alle in Deutschland Steuerpflichtigen eignen, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und privat vorsorgen möchten. Das können zum Beispiel Selbstständige sowie Angestellte und Verbeamtete sein.
  • Steuervorteil: Beiträge für die Rürup-Rente können bis zu einer Höhe von 27.565 € für Ledige und 55.130 € für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner von der Steuer abgesetzt werden (Stand: 2024). Im Jahr 2024 sind 84,00 % der Rente bei der Auszahlung zu versteuern. Ab dem Jahr 2040 ist die gesamte Auszahlung zu versteuern.
  • Rürup mit ETF: Die Rürup-Rente mit passiven ETFs und Indexfonds – wie bei ETF Rürup – bietet höhere Chancen auf Rendite als eine klassische Basisrente, die in verzinste Anlageprodukte investiert. Mit dem ETF Rürup von Raisin können Anlegerinnen und Anleger die ETFs frei wählen.

Was ist die Rürup-Rente?

Die als Rürup-Rente bezeichnete Basisrente ist eine Maßnahme zur Altersvorsorge, die grundsätzlich von allen Steuerpflichtigen abgeschlossen werden kann. Sie dient zum Ausgleich der Rentenlücke. Die Rentenlücke bezeichnet die Differenz aus der letzten Gehaltszahlung und der monatlichen Auszahlung der gesetzlichen Rente.

Die Basisrentenversicherung ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt und wurde 2005 in Deutschland eingeführt. Meistens wird sie als Rentenversicherung mit oder ohne Fonds angeboten, kann jedoch auch als Sparplan abgeschlossen werden.

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Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente unterteilt sich in eine Ansparphase und eine Auszahlphase. Während der Ansparphase werden Geldbeträge über monatliche Zahlungen oder beliebig viele Einmalzahlungen in den Rürup-Vertrag eingezahlt. In der Auszahlphase wird das angesparte Kapital als Rente ausbezahlt.

Die private Basisrente funktioniert dabei nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das bedeutet, Sparerinnen und Sparer häufen ihr Kapital für die private Rente selbst an, wie beim Sparen. Indem sie in den Rürup-Vertrag einzahlen, erhalten sie im Alter lebenslang eine monatliche Rente.

Falls beim Abschluss der Rürup-Versicherung keine zusätzliche Vereinbarung bezüglich der Rentengarantiezeit zum Hinterbliebenenschutz getroffen wurde, wird im Todesfall der versicherten Person keine Leistung an Hinterbliebene ausgezahlt. Um sich für diesen Fall abzusichern, kann der Abschluss einer Hinterbliebenenrente sinnvoll sein.

Die Höhe der späteren Rente lässt sich bei der Rürup-Rente nicht konkret vorab berechnen. Sie hängt von der Gestaltung der Geldanlage, der Höhe der Einzahlungen sowie den möglichen Steuervorteilen ab. Ausgezahlt werden kann die Rürup-Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr, außer der Vertrag wurde vor 2012 abgeschlossen, dann kann eine Auszahlung schon ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Rürup- und Riester-Rente?

Die Rürup-Rente gehört zu den nicht förderbaren, staatlichen Basismaßnahmen – deshalb auch „Basisrente“. Das bedeutet, dass Sparerinnen und Sparer bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zuschüsse erhalten, so wie das bei der Riester-Rente der Fall ist. Dafür ist es möglich, mit der Rürup-Rente von höheren Steuervorteilen zu profiteren, denn Einzahlungen in die Rürup-Rente können bis zu einem Betrag von 27.565 € für Ledige und 55.130 € für Verheiratete (Stand: 2024) steuerlich abgesetzt werden. Bei der Riester-Rente ist der Betrag, der steuerlich abgesetzt werden kann, auf 2.100 € begrenzt.

Diese Rürup-Verträge gibt es

Eine Rürup-Rente können Sparerinnen und Sparer in vier Varianten abschließen: als klassische Basisrente, als fondsgebundene Basisrente, als Sofortrente oder als Fondssparplan.

Klassische Basisrente

Eine Rürup-Rente in der klassischen Variante kann sich für sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer eignen. Es handelt sich dabei um eine klassische Rentenversicherung, bei der schon zu Beginn des Vertrags die garantierte Rürup-Rente festgelegt wird. Eine Erhöhung der Altersvorsorge ist dann lediglich in Form von erwirtschafteten Überschussbeteiligungen möglich. Bei der klassischen Basisrente wird das Geld in konservative Anlageprodukte investiert, wie zum Beispiel Anleihen. Dadurch kann die Renditechance niedriger ausfallen als bei einer Rürup-Rente mit ETFs.

Sofortrente

Ein Rürup-Vertrag als Sofortrente kann für Sparerinnen und Sparer sinnvoll sein, deren Rentenauszahlung kurz bevorsteht. So kann potenziell von den Steuervorteilen und dem lebenslangen Einkommen der Rürup-Rente profitiert werden. Dabei zahlen die Versicherten eine hohe Einmalzahlung in den Rürup-Vertrag ein, aus dem sofort eine monatliche Rente ausbezahlt wird.

Fondsgebundene Basisrente und Rürup-Fondssparplan

Die fondsgebundene Basisrentenversicherung kann vor allem für Sparerinnen und Sparer mit einer höheren Risikobereitschaft eine Option sein. Dabei werden eingezahlte Beiträge in Aktienfonds oder andere Investmentfonds investiert.

Während der Ansparphase sind die Beiträge zur Rürup-Versicherung angelegt, um Renditen zu erwirtschaften. Ab Rentenbeginn, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres, wird der Wert des Kapitals ermittelt, der bisher auf dem Rürup-Konto angespart wurde.

Bei Vertragsabschluss garantiert der Versicherer einen Faktor für die Berechnung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente für jeweils 10.000 € Kapital gezahlt wird. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert. Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds beziehungsweise ETFs ab.

Einige wenige Anbieter wie Raisin bieten Rürup-Renten, die auf einen Fondssparplan setzen. Genau wie bei einer Rürup-Versicherung als fondsgebundene Basisrente können die Renditechancen höher sein als bei einem klassischen Rürup-Vertrag. Der Unterschied zwischen einer fondsgebundenen Basisrente und einem Rürup-Fondssparplan liegt in der Investitionsart. Bei der Basisrente schließen Sparerinnen und Sparer eine Versicherung ab, die das Geld für sie verwaltet und anlegt. Bei einem Fondssparplan, wie dem ETF Rürup von WeltSparen, können die ETFs selbst gewählt und kombiniert werden.

Welche Steuervorteile kann die Rürup-Rente bieten?

Seit dem Jahr 2023 können Sparerinnen und Sparer 100,00 %  von dem, was sie in die Rürup-Rente einzahlen, als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Das ist bis zu einer Summe von 27.565 € (Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung) möglich. Es können demnach bis zu 27.565 € auf das Rürup-Konto eingezahlt  und dieser eingezahlte Betrag im Jahr 2024 von der Steuer abgesetzt werden. Auch höhere Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht  werden, sofern die Beiträge insgesamt unter dem Höchstbetrag liegen. Sparerinnen und Sparer können sich die einmal investierte Summe in der Regel erst ab Renteneintritt  wieder auszahlen lassen.

Auch beim ETF Rürup von Raisin können Einmalzahlungen getätigt werden – und das kostenlos. Wer von den möglichen Steuervorteilen im Alter profitieren möchte, für den kann der ETF Rürup eine lohnenswerte zusätzliche Vorsorge sein.

Werden die Rentenzahlungen im Alter besteuert?

Die Rürup-Rente wird, wie auch die gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2040 gilt noch eine Übergangsregelung. Das bedeutet, auf die späteren Rentenzahlungen fallen bis zum Jahr 2039 anteilig Steuern an. Im Jahr 2024 werden 84,00 % der Rente besteuert. Ab 2040 ist die monatliche Rente aus der Rürup-Versicherung zu 100,00 % zu versteuern. Besteuert werden die Rentenzahlungen mit dem persönlichen Steuersatz. Da dieser im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als im Berufsleben, können hier potenziell weitere Steuervorteile erzielt werden.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Einen Vertrag für die Rürup-Rente kann in der Regel jede Person abschließen. Die Basisrente kann sich vor allem für diejenigen lohnen, die keiner Pflichtversicherung angehören, also weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das sind vor allem Selbstständige und Freiberuflerinnen beziehungsweise Freiberufler.

Die Rürup-Rente richtet sich auch an Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte mit einer hohen Investitionsbereitschaft. Aufgrund der möglichen Steuervorteile kann sich die Basisrente vor allem bei höheren Investitionssummen lohnen.

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Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bietet verschiedene Vor- und Nachteile. Für Sparerinnen und Sparer, die einen hohen Wert auf Flexibilität bei ihrer Geldanlage legen, ist die Rürup-Rente eher weniger geeignet. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel zum Renteneintritt und der Vertrag ist unkündbar. Zwar kann man die Einzahlungen und die Anlage ruhen lassen, allerdings fallen in der Regel fortlaufende Verwaltungskosten an. Größter Vorteil der Rürup-Rente ist, dass die Beiträge in der Ansparphase von der Steuer absetzbar sind. Ebenso unterliegen Wertsteigerungen in der Ansparphase für Sparerinnen und Sparer keiner Besteuerung. Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert, also erst bei der Auszahlung. Darüber hinaus wird für Sparerinnen und Sparer, die in die Situation kommen, Bürgergeld zu beziehen, ein Rürup-Vertrag nicht als Vermögen angerechnet.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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