Verwahrentgelt: Wie viele Banken verlangen noch Entgelt für Einlagen?

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Zur Zeit gibt es bloß noch 12 Kreditinstitute, die ein Verwahrentgelt von ihren Kundinnen und Kunden verlangen. Mitte 2022 waren es noch über 400 Banken. Zu der Zeit wurde das Verwahrentgelt auch auf geringe Summen erhoben – in einigen Fällen bereits ab 1 €. Neben Neukundinnen und -kunden wurden teils auch Bestandskundinnen und -kunden dazu aufgefordert, eine Vereinbarung zum Verwahrentgelt zu unterschreiben.

Was sollten Sie zum Verwahrentgelt wissen und wie können Sie es vermeiden? Das erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze
  • Aktuelles: Mitte 2022 erhoben noch über 400 Banken ein Verwahrentgelt auf private Guthaben. Allein im Jahr 2021 haben 245 Banken und Sparkassen ein Verwahrentgelt für Privatkundinnen und -kunden eingeführt. Bei Geschäftskundinnen und -kunden lag die Anzahl noch höher. Heute fordern lediglich 12 Banken ein Verwahrentgelt.
  • Definition: Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich beim Verwahrentgelt nicht um einen festen Betrag, sondern um einen Zins. Oft ist auch von Negativ- oder Strafzins sowie Minuszins die Rede. 
  • Höhe: Meist lag das Verwahrentgelt bei 0,50 % im Jahr. Der Freibetrag lag oft bei 50.000-100.000 €. Häufig waren jedoch Einlagen bereits ab 1 € betroffen.
  • Vermeidung: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Bank auf das Verwahrentgelt. Auch mit kostenlosen Festgeld– oder Tagesgeldkonten können Sie das Verwahrentgelt umgehen. Zudem bieten sich ETF-Sparpläne an, um Geld langfristig anzulegen und damit höhere Renditen zu erzielen als mit klassischen Spareinlagen.

Verwahrentgelt, Negativzinsen, Strafzinsen –
Gibt es einen Unterschied?

Einige Geldinstitute erheben ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Girokonten und Tagesgelder ihrer Kundinnen und Kunden. Dabei ist Verwahrentgelt lediglich eine andere Bezeichnung für Negativzinsen. Banken selbst bezeichnen die Zinsen als Verwahrentgelt, um der negativen Konnotation zu entgehen. Ein weiterer Grund: Straf- und Negativzinsen sind nicht im deutschen Gesetz verankert. Zinsen hat laut Gesetz nur derjenige zu bezahlen, der Schulden hat. Die Bezeichnung Verwahrentgelt hat demnach rechtliche Ursachen. 

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Warum Verwahrentgelte erhoben wurden

Der sogenannte Einlagenzins – auch Einlagefazilität genannt – gibt den Zinssatz an, den Banken von der Europäischen Zentralbank (EZB) bekommen, wenn sie kurzfristig nicht benötigte Liquidität anlegen. In den Jahren 2014 bis 2019 war der Einlagenzins jedoch negativ. Das bedeutete: Banken hatten Zinsen zu zahlen, wenn Sie überschüssige Einlagen bei der EZB verwahren wollten

Diesen Zinssatz gaben die Banken an ihre Kundinnen und Kunden weiter. So wollten sie diese einerseits daran hindern, viel Geld anzulegen und andererseits die Kosten abfangen. In einigen Fällen verlangten Banken sogar höhere Entgelte als sie selbst an die EZB zu bezahlen hatten. Mit der Anhebung des Einlagenzinses im Jahr 2022 auf 0,00 % wurde aber endlich die Zinswende eingeläutet und der Minuszins gehört nun der Vergangenheit an.

Doch nicht nur Privatkundinnen und -kunden hatten Verwahrentgelt zu zahlen, auch Unternehmen waren davon betroffen.

Wer Verwahrentgelt zu zahlen hatte

Ein Verwahrentgelt wurde meist auf Girokonten und Tagesgelder erhoben. Aber auch einige Festgelder waren betroffen. Banken konnten das Verwahrentgelt hauptsächlich von Neukundinnen beziehungsweise -kunden verlangen. Diese stimmten bei Abschluss eines neuen Kontos den aufgerufenen Preisen zu.

Die Einführung eines Verwahrentgelts bei Bestandskundinnen und -kunden ohne eine individuelle Benachrichtigung ist nicht rechtens. Immer mehr Kundinnen und Kunden erhielten bis Mitte 2022 jedoch eine Verwahrentgeltvereinbarung von ihrer Bank. Dabei hatten sie die Möglichkeit, die Negativzinsen abzulehnen.

Heute gibt es nur noch wenige Banken, die ein Verwahrentgelt verlangen. Sollten Sie ein neues Konto eröffnen, fragen Sie dennoch zuvor nach, ob und ab welcher Summe ein Verwahrentgelt fällig wird.

Ab welcher Summe zahlte man Verwahrentgelt?

Ab welcher Summe ein Verwahrentgelt erhoben wurde, hing von der jeweiligen Bank ab. Meist lag der Freibetrag bei 50.000 € oder 100.000 €. Die Freigrenze sank jedoch stetig. So gab es auch Geldinstitute, die bereits ab 20.000 € oder sogar 5.000 € Verwahrentgelte verlangen. In einigen Fällen wurden schon ab dem ersten Euro negative Zinsen berechnet. 

Wie hoch war das Verwahrentgelt?

Die Höhe des Verwahrentgelts auf Girokonten und Tagesgeldern konnte die Bank individuell festlegen. In den meisten Fällen lag es bei 0,50 % jährlich. Dabei orientierten sich die Geldinstitute meistens am Einlagenzins der EZB. Einige Geldinstitute gingen jedoch darüber hinaus und erhoben ein Verwahrentgelt von bis zu 1,00 %.

Beispiel:

Wenn Sie einen negativen Zins von 0,50 % zu zahlen haben, sind von 50.000 € Einlage am Ende des Jahres nur noch 49.750 € übrig. 

Verwahrentgelt wurde oft versteckt

Beim Thema Verwahrentgelt mangelte es oft an Transparenz. Viele Banken und Sparkassen führten das Verwahrentgelt nicht in den sogenannten Entgeltinformationen gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) auf. Der Grund: Welche Gebühren in die Entgeltinformationen aufzunehmen sind, ist laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) streng reglementiert. Die Verwahrung von Einlagen zählte nicht zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten, weshalb rechtlich keine Aufführung zu erfolgen hatte. 

Längst nicht alle Geldinstitute wiesen das Verwahrentgelt als solches aus. Einige versteckten die Negativzinsen hinter höheren Gebühren.

Wie kann ich Verwahrentgelt vermeiden?

Heute wird nur noch in wenigen Fällen ein Verwahrentgelt fällig. Falls Ihre Bank ein Verwahrentgelt berechnet, können Sie meist problemlos zu einem anderen Anbieter wechseln, der keine negativen Zinsen erhebt. Es besteht auch die Möglichkeit, weitere Konten zu eröffnen und Ihre Einlagen somit aufzuteilen. Das ist allerdings von Freibeträgen und den genauen Gebühren abhängig. Das Geld abzuheben, ist keine sinnvolle Alternative, da die Inflation den Wert Ihres Geldes zunehmend mindert. 

Außerdem besteht die Gefahr eines Diebstahls. Möchten Sie Ihr Geld zu einem attraktiven Zinssatz anlegen, können Sie beispielsweise die Angebote von WeltSparen wahrnehmen. Mit kostenlosen Tagesgeld– und Festgeldkonten im EU-Ausland können Sie höhere Zinsen erzielen als hierzulande. Beim Festgeld legen Sie Ihr Geld zu einem festen Zinssatz und einer fixen Laufzeit an. Dafür ist der Zinssatz höher als beim Tagesgeld

Im Gegensatz zum Festgeld können Sie beim Tagesgeld jederzeit auf Ihre Ersparnisse zugreifen. Diese Flexibilität geht jedoch mit variablen Zinsen einher. Das heißt: Die Bank kann den Zinssatz jederzeit anpassen. Sowohl bei Fest- als auch bei Tagesgeld sind Guthaben gesetzlich bis zu 100.000 € pro Bank und Sparendem durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.

Eine Alternative beziehungsweise Ergänzung zum Sparen ist das Investieren. Mit einem ETF-Portfolio können Sie langfristig höhere Renditen erzielen als mit den klassischen Sparmethoden. ETFs (Exchange Traded Funds) werden an der Börse gehandelt und bilden die Wertentwicklung eines Index, wie zum Beispiel dem DAX oder dem MSCI World möglichst genau nach. Beim ETF Robo können Sie auf bereits vorgefertigte Lösungen zurückgreifen. Sie brauchen lediglich das Risikoverhältnis anhand der Anteile von Aktien und Anleihen festzulegen. 

Alternativ können Sie sich Ihr Portfolio mit dem ETF Configurator individuell zusammenstellen – Sie haben die Wahl aus über 180 ETFs und Indexfonds.

Die Geldanlage an den Kapitalmärkten ist mit Risiken verbunden. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.

Fazit: Sind Verwahrentgelte bei Banken heute noch relevant?

Aufgrund der Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank schaffen immer mehr Finanzinstitute die oft kritisierten Negativzinsen ab, allerdings folgen nicht alle Banken diesem Trend. Wichtig ist, dass Sie die Vereinbarung zum Verwahrentgelt nicht voreilig unterschreiben. Sehen Sie sich nach Alternativen um. Mit kostenlosen Tages- und Festgeldkonten im EU-Ausland können Sie das Verwahrentgelt auf Einlagen vermeiden und höhere Zinsen erzielen als bei Ihrer Hausbank in Deutschland.

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