Steuern sparen: Diese Kosten können Sie alle Jahre wieder absetzen
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Steuern sparen – auf dieser Seite erfahren Sie, wie das funktioniert und was Sie von all dem, was Sie absetzen, tatsächlich erstattet bekommen. Einfach erklärt.
Mithilfe der Pendlerpauschale sind beispielsweise 30 Cent pro Kilometer zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsort steuerlich absetzbar. Das gilt allerdings je Arbeitstag nur für die Hinfahrt oder die Rückfahrt, nicht für beide Strecken.
Arbeiten, die durch einen Handwerker ausgeführt wurden, dürfen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt 20 % der Kosten an, aber nur bis zu einer Höchstsumme von 1.200 €.
Auch hinsichtlich der Altersvorsorge und der Krankenversicherung erhalten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Vorteile. Allein bei den Steuerabzügen für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung im Rahmen der Gehaltsabrechnung können bis zu 1.900 € steuerlich abgesetzt werden.
Dies sind nur vier von zwölf Beispielen, die wir Ihnen auf dieser Seite vorstellen. Da ist bestimmt auch für Sie etwas dabei.
- Viele Menschen haben oft mehr steuerlich abzusetzen als sie denken. Es kann also sinnvoll sein eine Steuererklärung einzureichen.
- Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann die Steuererklärungen rückwirkend für die letzten vier Jahre einreichen. Das gilt bis zum jeweiligen Jahresende des laufenden Jahres.
- Die Formulare können unter anderem manuell oder online über ELSTER ausgefüllt werden.
- Alternativ können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch einen Steuerberater konsultieren. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Steuererklärung inzwischen auch mit Drittanbietern angefertigt werden kann. Teilweise können hierfür jedoch Kosten entstehen.
Seitenübersicht
- Steuerlich absetzen: Was Sie von der Einkommensteuer zurückbekommen
- So viele Steuern und Abgaben zahlen Deutsche in ihrem Leben
-
Checkliste der Steuerstandards: Was die meisten Arbeitnehmer absetzen können
- Arbeitszimmer
- Homeoffice-Pauschale Wie lange kann man sie nutzen?
- Werbungskosten, zum Beispiel Arbeitsmittel / Seminare
- Pendlerpauschale für Arbeitsstrecke
- Kfz-Steuer
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester / Rürup
- Privatschule / Hochschulkosten
- Handwerkerleistungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel Haushaltshilfe
- Umzugskostenpauschale
- Kinderbetreuungskosten
- Gesetzliche Krankenversicherung + Privatversicherungen
- Rechtsschutzversicherung
- Gesundheitskosten, zum Beispiel Medikamente / Zahnersatz / Brillen
- Spenden
- Haben Sie noch was zu klären?
- Was kann ich ohne Belege von der Steuer absetzen?
Seitenübersicht
- Steuerlich absetzen: Was Sie von der Einkommensteuer zurückbekommen
- So viele Steuern und Abgaben zahlen Deutsche in ihrem Leben
-
Checkliste der Steuerstandards: Was die meisten Arbeitnehmer absetzen können
- Arbeitszimmer
- Homeoffice-Pauschale Wie lange kann man sie nutzen?
- Werbungskosten, zum Beispiel Arbeitsmittel / Seminare
- Pendlerpauschale für Arbeitsstrecke
- Kfz-Steuer
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester / Rürup
- Privatschule / Hochschulkosten
- Handwerkerleistungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel Haushaltshilfe
- Umzugskostenpauschale
- Kinderbetreuungskosten
- Gesetzliche Krankenversicherung + Privatversicherungen
- Rechtsschutzversicherung
- Gesundheitskosten, zum Beispiel Medikamente / Zahnersatz / Brillen
- Spenden
- Haben Sie noch was zu klären?
- Was kann ich ohne Belege von der Steuer absetzen?
Steuerlich absetzen: Was Sie von der Einkommensteuer zurückbekommen
- Was bedeutet von der Steuer absetzen? Wenn wir etwas von der Steuer absetzen, dann meinen wir immer die Einkommensteuer (oder als Unternehmen die Körperschaftsteuer, die wir auf dieser Seite aber nicht thematisieren).
- Was Sie an Steuern zahlen müssen, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Als Arbeitnehmer zahlen Sie die Steuer monatlich im Voraus, immer direkt vom monatlichen Bruttoeinkommen.
- Wenn Sie etwas steuerlich absetzen, dann erst im Nachhinein über die Steuererklärung. Dann entsteht eine Differenz, die das Finanzamt erstattet. Sofern Sie etwas nebenher verdient haben und noch versteuern müssen, verrechnet das Finanzamt die Differenz mit der zusätzlichen Steuerlast.
Beispiel:
Sie verdienen 3.000 € brutto im Monat / 36.000 € im Jahr. Sie versteuern die 3.000 € brutto über die monatliche Gehaltsabrechnung stets im Voraus. Ihr Arbeitgeber führt die Steuer von sich aus an das Finanzamt ab.
Das zu versteuernde Einkommen entspricht der Formel Gesamteinkünfte minus absetzbare Ausgaben. Wenn Sie neben den 36.000 € keine weiteren Einkünfte verzeichnet haben, sind das Ihre Gesamteinkünfte. Nun zählen Sie die Ausgaben zusammen, die steuerlich absetzbar sind, und ziehen sie von den 36.000 € ab.
Wenn wir annehmen, dass Sie 4.000 € steuerlich absetzen können, umfasst Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr 36.000 €, sondern 32.000 €. Sie haben im Jahresverlauf aber 36.000 € zu Ihrem Einkommensteuersatz versteuert.
Was nun passiert: Das Finanzamt berechnet Ihre Steuer anhand der 32.000 € neu und erstattet Ihnen die zu viel entrichteten Steuern als Differenz.
Sie erhalten jedoch nicht 4.000 € vom Finanzamt zurück – sondern nur den prozentualen Anteil Ihres Einkommensteuersatzes.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.
Vier Jahre rückwirkend Steuererklärung möglich
Das Statistische Bundesamt berechnet einmal im Jahr die durchschnittliche Steuererstattung. Die Daten beziehen sich jedoch auf das Steuerjahr, das aktuell vier Jahre zurückliegt. Der Grund: Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann vier Jahre nach Ablauf eines Steuerjahres rückwirkend eine freiwillige Steuererklärung einreichen. Arbeitnehmer erhielten zum Beispiel für das Jahr 2018 durchschnittlich 1.072 € vom Finanzamt zurück (Destatis-Auswertung).
So viele Steuern und Abgaben zahlen Deutsche in ihrem Leben
Wir haben berechnet, wie viel die Deutschen über ihr gesamtes Leben hinweg an Steuern und Abgaben zahlen und welche Leistungen der Staat dafür erbringt. Ein Versuch, die Lebensleistung der Deutschen in Zahlen zu fassen – rein finanziell natürlich.
- Die Steuern und Abgaben betragen im Durchschnitt 814.212 € pro Kopf – exklusive Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber darüber hinaus abführt.
- Mit 36 % machen den Löwenanteil davon 293.247 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag aus, gefolgt von 154.416 € Mehrwertsteuer und durchschnittlich 139.390 € für die Krankenversicherung.
- Zur Einordnung: Das Lebenseinkommen von Frauen und Männern liegt in Deutschland im Schnitt bei 1.888.076 €, damit liegt die durchschnittliche Steuer- und Abgabenlast bei 43,1 %.
- Im Schnitt werden die Deutschen erst mit 24 Jahren zu Netto-Einzahlern, ab 65 Jahren dreht sich das Verhältnis aus Einzahlungen und bezogenen Leistungen wieder.
(Quellen: IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches Bundesamt, WeltSparen-Berechnungen)
Kategorie | Betrag | Prozentsatz |
---|---|---|
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag |
293.247 € | 36,00 % |
Mehrwertsteuer | 154.416 € | 19,00 % |
Krankenversicherung | 139.390 € | 17,10 % |
Rentenversicherung und Pensionsabzüge |
116.189 € | 14,30 % |
Energiesteuer | 38.047 € | 4,70 % |
Pflegeversicherung | 24.973 € | 3,10 % |
Sonstige Steuern | 20.987 € | 2,60 % |
Tabak-/Alkohol-/ Wettsteuern |
13.973 € | 1,70 % |
Arbeitslosenversicherung | 12.990 € | 1,60 % |
Gesamtsumme Steuern und Abgaben |
814.212 € |
Die Lebensleistung der Deutschen in Zahlen
Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern belegt Deutschland im Ranking zur Steuer- und Abgabenlast regelmäßig Spitzenpositionen. Einzige Ausnahme bilden dabei hohe Vermögen und Erbschaften, die in Deutschland zum großen Teil am Fiskus vorbeigehen. Während hierzulande ein Single mit Durchschnittsverdienst laut OECD-Studie im Jahr 2021 48,1 % seines Gehalts an den Fiskus abführen musste, lag der OECD-Schnitt bei 34,6 %. Nach OECD-Studie gehen für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt sogar 48,1 % vom Einkommen ab. Die Zahlen legen nahe, dass den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern von einem Euro lediglich knapp 52 Cent übrig bleiben und wir erst kurz vor der zweiten Jahreshälfte beginnen, für das eigene Konto zu arbeiten. Doch das Geld für Steuern und Abgaben ist nicht einfach weg.
Für die Analyse haben wir sämtliche Steuern und Abgaben den Transfer- und Sachleistungen auf Personenebene gegenübergestellt, die im IW-Report 07.2022 je Lebensjahr dargestellt sind.
(Quellen: IW-Report 07.2022, Dr. Martin Beznoska, Statistisches Bundesamt, WeltSparen-Berechnungen)
Kategorie | Betrag | Prozentsatz |
---|---|---|
Renten und Pensionen | 302.778 € | 34,90 % |
Gesundheit | 259.387 € | 29,90 % |
Schule | 113.782 € | 13,10 % |
Kinder- und Elterngeld | 50.016 € | 5,80 % |
Kita | 47.352 € | 5,50 % |
ALG II, Grundsicherung, Wohngeld |
39.211 € | 4,50 % |
Hochschule und BAföG | 31.577 € | 3,60 % |
ALG I | 13.278 € | 1,50 % |
Sonstige Leistungen | 10.569 € | 1,20 % |
Gesamtsumme staatliche Leistungen |
867.950 € |
Unter dem Strich bleibt ein Plus
Betrachtet man den Status Quo der Umverteilung durch Steuern und Abgaben, bleibt auf Personenebene über die gesamte Lebenszeit im Schnitt sogar ein Plus an Transfers und staatlichen Sachleistungen von 53.738 €. Maßgeblicher Treiber für diese positive Differenz auf Personenebene ist das umlagefinanzierte Rentensystem, das seit 2020 jährlich mit über 100 Milliarden € zusätzlichen Steuermitteln finanziert werden muss – Tendenz steigend.
Hinweis: Für die Analyse wurden alle Steuern, Sozialabgaben, Transfers und staatlichen Sachleistungen auf Personenebene erfasst, die im IW-Report 07.2022 bis zum 82. Lebensjahr für die Gesamtbevölkerung simuliert werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts liegt die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen und Männern bei 81 Jahren. Als Grundlage für die Berechnungen des Lebenseinkommens wurde eine konstante Entwicklung zwischen den aktuellen Median-Gehältern von Stepstone für 20, 30, 40, 50 und 60-Jährige sowie ein Berufseinstieg mit 25 und Renteneintritt mit 67 Jahren angenommen. Ab 60 Jahren bleibt das Gehalt bis zum Renteneintritt unverändert. Die Daten wurden am 11.07.2022 erhoben.
Checkliste der Steuerstandards:
Was die meisten Arbeitnehmer absetzen können
Direkt zu den einzelnen Positionen:
- Arbeitszimmer
- Homeoffice-Pauschale
- Werbungskosten, zum Beispiel Arbeitsmittel / Seminare
- Pendlerpauschale für Arbeitsstrecke
- Kfz-Steuer
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester / Rürup
- Privatschule / Hochschulkosten
- Handwerkerkosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel Haushaltshilfe
- Umzugskostenpauschale
- Kinderbetreuungskosten
- Gesetzliche Krankenversicherung & Privatversicherungen
- Rechtsschutzversicherung
- Gesundheitskosten, zum Beispiel Medikamente / Zahnersatz / Brillen
- Spenden
- Haben Sie noch etwas zu klären?
Arbeitszimmer
Wenn Ihr häusliches Büro Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist, sind die anteiligen Mietkosten für das Zimmer ohne Limit steuerlich absetzbar. Die Bedingung dafür ist, dass Sie das Zimmer fast ausschließlich zum Arbeiten nutzen.
Ein Schreibtisch im Wohnzimmer macht das Wohnzimmer nicht zum Arbeitszimmer. Auch die entsprechend genutzten Quadratmeter des Wohnzimmers dürfen Sie nicht absetzen.
Wenn Sie nur teilweise zu Hause arbeiten, dürfen Sie die anteiligen Mietkosten für das Arbeitszimmer bis zu einem Maximum von 1.250 € im Jahr steuerlich absetzen (Stand: 2023). Was kann „teilweise zu Hause arbeiten“ bedeuten?
- Sie arbeiten zum Beispiel zweimal die Woche zu Hause, weil Sie im Betrieb einen „Pool-Arbeitsplatz“ haben, den Sie sich mit mehreren Leuten teilen.
- Sie sind zum Beispiel Lehrerin oder Lehrer und der hauptsächliche Arbeitsort ist die Schule – Sie nutzen das Arbeitszimmer aber, um zum Beispiel den Unterricht vorzubereiten.
- Sie nutzen das Arbeitszimmer für einen Nebenjob, nicht aber für den Hauptjob.
Homeoffice-Pauschale
Wie lange kann man sie nutzen?
Die befristete Homeoffice-Pauschale entfiel zum 01.01.2022.
Weil durch die Corona-Pandemie viele Arbeitnehmer ins Homeoffice umziehen mussten, hat der Bundestag eine besondere Homeoffice-Pauschale beschlossen. Während der Corona-Pandemie durften Arbeitnehmer bis zum 01.01.2022, selbst wenn das Homeoffice nur der Küchentisch war, bis zu 600 € ansetzen.
Allerdings zählte die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten – wie Weiterbildung und Arbeitskleidung. Bei den Werbungskosten wurden allen Steuerzahlern pauschal 1000 € angerechnet. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1000 € kam, wurde entlastet. Bei allen anderen blieb die Maßnahme wirkungslos.
Werbungskosten, zum Beispiel Arbeitsmittel / Seminare
Werbungskosten beinhalten alles, was Sie bezahlt haben, um Ihren Job nach Plan ausführen zu können und „im Rennen zu bleiben“. Beispielsweise Fachliteratur, Büromöbel, Geräte wie Computer und Smartphones, Telefonkosten, Reisekosten oder auch größere Kaliber wie Seminare und Kurskosten. Auch das bereits erwähnte Arbeitszimmer zählt dazu.
Teilweise herrschen Limits:
- Geräte und Arbeitsmittel dürfen Sie nur dann zum vollen Preis ansetzen, wenn sie unter 952 € (800 € plus 19 % Mehrwertsteuer) pro Stück kosteten. Ansonsten müssen Sie die Ausstattung gemäß der AfA-Tabelle über mehrere Jahre abschreiben.
- Telefonkosten erkennt das Finanzamt nur mit Einzelnachweis zu 100 % an. Ohne Nachweise dürfen Sie nur 20 % der Kosten bis höchstens 20 € im Monat absetzen.
- Beim Arbeitszimmer können Sie höchstens 1.250 € im Jahr absetzen, wenn Sie nur teilweise zu Hause arbeiten.
- Bei Reisen können Sie nicht jedes bezahlte Essen absetzen. Stattdessen gewährt das Finanzamt eine Verpflegungspauschale: 28 € pro volle 24 Stunden Reisezeit, ansonsten 14 €. Bei kurzen Reisen unter 8 Stunden gibt es keine Pauschale.
Zu den Werbungskosten zählen zudem Aufwendungen, die fürs Reinigen von Berufskleidung entstehen. Sofern Sie die Kleidung zur Reinigung bringen und auf dem Beleg ein Vermerk „Berufskleidung“ vorhanden ist, können Sie die vollen Kosten absetzen. Falls Sie zu Hause waschen, rechnen Sie 48 Cent pro Kilo Buntwäsche an.
(Stand: 2023)
Pendlerpauschale für Arbeitsstrecke
Um die Pendlerpauschale berechnen zu können, brauchen Sie die Distanz in Kilometern zwischen Ihrem Hauptwohnsitz und der normalen Arbeitsstätte. Außerdem brauchen Sie die exakte Anzahl der Tage, an denen Sie die Arbeitsstätte aufgesucht haben.
Für jeden dieser Tage dürfen Sie einmal die Distanz in Kilometern mit einer Pauschale von 30 Cent ansetzen. Beispielsweise haben Sie Ihre Arbeitsstätte an 100 Tagen aufgesucht und sie ist 10 Kilometer von Ihrem Wohnsitz entfernt. Dann haben Sie einen Steuervorteil von 300 €. Denn: 100 Tage x 10 Kilometer x 30 Cent = 300 €.
Die Dauer des Aufenthalts in der Arbeitsstätte ist nicht relevant. Ob Sie 8 Stunden arbeiten oder nur ein Paket abholen: Sie können die Pendlerpauschale so oder so ansetzen. Ab dem 21. Kilometer wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer erhöht.
Weil viele Arbeitnehmer durch Corona im Homeoffice arbeiten mussten und dadurch nicht so wie sonst von der Pendlerpauschale profitieren, gab es eine Homeoffice-Pauschale, die Entlastung bringen sollte (siehe weiter oben). Diese Pauschale entfiel jedoch zum 01.01.2022.
(Stand: 2023)
Aufgrund steigender Energiepreise erhöht der Staat die Pendlerpauschale zeitweise in bestimmten Zeiträumen. Ab 2022 dürfen Sie ab dem 21. Kilometer je Strecke 38 Cent berechnen statt nur 30 Cent. Ab 2027 werden es wieder die normalen 30 Cent für alle Kilometer sein.
Kfz-Steuer
Als Privatperson kann man die Kfz-Steuer nicht in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Wer jedoch sein Auto nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich nutzt, hat mehr Glück: Im Steuerrecht wird die Nutzung des Fahrzeugs in diesem Fall als sog. gemischte Aufwendung bezeichnet. Dadurch kann bei einer häufigen beruflichen Nutzung die Kfz-Steuer in der Regel abgesetzt werden. Für die berufliche Nutzung ist jedoch ein Nachweis nötig, beispielsweise indem Sie ein Fahrtenbuch führen. Macht die berufliche Nutzung weniger als 10 % im Vergleich zur Privatnutzung aus (dies wird über die Kilometerleistung ermittelt), gilt der Wagen als privat genutzt und die Steuern können nicht abgesetzt werden.
Da Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbstständige einen Firmenwagen vollständig von der Steuer absetzen können, fällt auch die Kfz-Steuer eines Firmenwagens in diese Kategorie. Der Betrag wird zu den Betriebsausgaben gezählt. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des Fahrzeugs ausschließlich zu dienstlichen Zwecken.
Gesetzliche Rentenversicherung
Sie können Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Steuererklärung angeben und als Sonderausgaben absetzen, da sie zu den Vorsorgeaufwendungen gehören. Die Höhe des Beitrags finden Sie in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Rürup Rente: Wie erhalte ich die maximalen Steuervorteile?
Um die volle Rürup-Förderung zu erhalten, wird die Differenz zwischen den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und der Höchstsumme berechnet. Die Rürup Rente und die gesetzliche Rentenversicherung zählen zusammen, weil beide zu den staatlich fundierten Altersvorsorge-Maßnahmen zählen.
Private Altersvorsorge, zum Beispiel Riester / Rürup
Bei der Riester-Rente dürfen Sie 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens steuerlich absetzen, bis zu einer Höchstsumme von 2.100 € im Jahr. Die erhaltenen Zulagen zieht das Finanzamt von der Summe ab. Den Rest verrechnet es mit Ihrer Steuerlast.
Bei der Rürup Rente können Sie 2023 bis zu 26.528 € absetzen, von denen das Finanzamt 100 % anerkennt. Der Höchstbetrag gilt sowohl für die Rürup Rente als auch für die gesetzliche Rentenversicherung (siehe letztes Kapitel).
(Stand: 2023)
Privatschule / Hochschulkosten
Wenn Kinder eine Privatschule besuchen, können Eltern die Kosten zu 30 % bis höchstens 5.000 € absetzen (Stand: 2023). Hochschulkosten können Eltern allerdings nicht absetzen.
Handwerkerleistungen
Holen Sie sich Handwerksfirmen ins Haus, dann können Sie 20 % der Kosten bis maximal 1.200 € im Jahr von der Steuer absetzen. Beispiel: Sie bezahlen 3.000 € für Handwerker und das Finanzamt rechnet Ihnen 20 % davon an – also 600 €. Würden Sie wiederum 8.000 € für Handwerker bezahlen, dann wären 20 % zwar 1.600 € – das Finanzamt rechnet jedoch nur die Maximalsumme von 1.200 € an.
Richtlinien:
- Sie dürfen nur den Arbeitslohn und die Fahrtkosten absetzen, nicht die Materialkosten.
- Sie dürfen die Handwerkerkosten nur dann absetzen, wenn Sie sie nicht bar bezahlt, sondern nachweisbar überwiesen haben.
- Die Arbeiten dürfen nicht an einem Neubau stattfinden.
- Sie müssen selbst dort wohnen, wo die Handwerker arbeiten.
- Die Arbeiten dürfen nicht öffentlich gefördert sein – zum Beispiel durch die KfW. Bezahlen Sie die Arbeiten mit einem Förderkredit, dürfen Sie die Kosten nicht absetzen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel Haushaltshilfe
Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie ebenso 20 % der Kosten absetzen wie bei den Handwerkerkosten. Die maximal anerkannte Summe ist mit bis zu 4.000 € im Jahr aber deutlich höher. Der Ablauf ist derselbe: Sie tragen die tatsächlichen Kosten ein und das Finanzamt nimmt davon 20 %, bis die Höchstsumme von 4.000 € erreicht ist. Um den vollen Steuervorteil anerkannt zu bekommen, müssen die Gesamtkosten mindestens 20.000 € betragen haben (Stand: 2023).
Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen etwa Haushaltshilfen oder ambulante Pflegedienste – sofern Sie den Pflegedienst selbst bezahlen und auch in Anspruch nehmen. Zahlen Verwandte den Pflegedienst selbst, ist das eine außergewöhnliche Belastung für sie (weiter unten mehr).
Auch wenn Sie in den Urlaub fahren und jemanden dafür bezahlen, auf die Katze aufzupassen oder die Blumen zu gießen, ist das eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Richtlinien:
- Sie dürfen nur den Arbeitslohn und die Fahrtkosten des Dienstleisters absetzen, nicht die Materialkosten.
- Die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen dort stattfinden, wo Sie selbst wohnen.
- Die Kosten müssen durch eine Rechnung nachweisbar sein.
Umzugskostenpauschale
Kosten für ein Umzugsunternehmen oder einen Makler können von der Steuer abgesetzt werden. Dafür gibt es jedoch Voraussetzungen, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Hierzu zählt zum Beispiel, dass der Umzug beruflich bedingt ist oder der Fahrtweg zur Arbeit nachweislich verkürzt wird. Dabei gelten folgende Beträge für die Umzugskostenpauschale:
- ab 01.04.2022: Einzelperson 886 €
- ab 01.04.2022: jede weitere Person (Ehepartner/Lebenspartner/Kind): 590 €
- ab 01.04.2022: Einzelperson ohne vorherige eigene Wohnung 177 €
(Stand: 2023)
Kinderbetreuungskosten
Die Kosten für die Kinderbetreuung – sei es durch den Kindergarten, den Babysitter oder eine sonstige Fremdbetreuung – können pro Kind von der Steuer abgesetzt werden. Die Kinderbetreuungskosten können zu 2/3 bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Altersgrenze gilt nicht für geistig oder körperlich behinderte Kinder, die auf Betreuung angewiesen sind. Zum Nachweis kann das Finanzamt ggf. Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege verlangen.
(Stand: 2023)
Gesetzliche Krankenversicherung + Privatversicherungen
In der „Anlage Sonderausgaben“ können Sie die Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Das geht bis zu einer Gesamtsumme von 1.900 €. Bei Selbstständigen sind bis zu 2.800 € erlaubt (Stand: 2023).
Wenn Sie die 1.900 € / 2.800 € mit der Krankenversicherung und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie weitere private Versicherungen wie eine Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Krankentagegeldversicherung absetzen.
Beispiel: Sie haben 1.500 € an die Krankenkasse entrichtet und daher noch 400 € Spielraum, um weitere Versicherungen abzusetzen. Oder: Sie haben 2.100 € an die Krankenkasse bezahlt und dürfen davon aber nur 1.900 € absetzen. Die weiteren Versicherungen sind nicht mehr absetzbar.
Rechtsschutzversicherung
Es ist möglich, eine Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherung das Arbeitsleben abdeckt, also einen Arbeitsrechtsschutz beinhaltet. Wer eine umfassende Rechtsschutzversicherung hat, von der dieser arbeitsrechtliche Schutz nur einen Teil ausmacht, kann die Versicherung anteilig absetzen. Dieser Anteil kann auf der Rechnung ausgewiesen sein oder beim Versicherer erfragt werden.
Gesundheitskosten, zum Beispiel Medikamente / Zahnersatz / Brillen
Die Krankenkassen übernehmen bereits viele Kosten. Oft müssen Sie aber obendrauf zahlen. Diese Gesundheitskosten gelten als „außergewöhnliche Belastung“. Dabei definiert das Gesetz für jeden einen „zumutbaren Eigenanteil“, der nicht abgezogen werden kann. Darüber hinaus erkennt das Finanzamt die Belastung aber an.
Der zumutbare Eigenanteil setzt sich aus dem Einkommensverhältnis, Familienstand / der Zahl der Kinder zusammen. Aufschluss bietet die nachstehende Tabelle (die Prozentwerte sind der zumutbare Eigenanteil):
Familienstand | Bis 15.340 € Einkommen | Ab 15.341 € bis 51.130 € Einkommen | Ab 51.131 € Einkommen |
---|---|---|---|
Nicht verheiratet | 5 % | 6 % | 7 % |
Gemeinsam Veranlagte ohne Kinder | 4 % | 5 % | 6 % |
Gemeinsam Veranlagte mit bis zu zwei Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
Gemeinsam Veranlagte mit drei oder mehr Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Außergewöhnliche Belastungen sind alle von Ihnen gezahlten Kosten etwa für Medikamente, Kuren, Zahnersatz, Brillen und vieles mehr. Auch die Kosten für ein Pflegeheim zählen hier mit hinein. Selbst das Fitnessstudio kann man absetzen, sofern das Training dazu beiträgt, eine Krankheit zu lindern oder Verletzung zu heilen. Allerdings braucht es ein amtsärztliches Attest. Der Arzt muss es vor der Anmeldung im Fitnessstudio ausgestellt haben und es muss bei den Behörden eingereicht worden sein.
Beispiel zum zumutbaren Eigenanteil: Sie sind verheiratet und verdienen 50.000 €. Bis 15.340 € von den 50.000 € gilt ein Eigenanteil von 4 %. Es werden 50.000 € minus die bereits behandelten 15.340 € berechnet. So bleiben 34.660 € übrig. Von diesen nehmen Sie 5 %. Somit umfasst Ihr „zumutbarer Eigenanteil“ 2.346,60 € im Jahr. Erst wenn die Belastungen höher als die 2.346,60 € sind, können Sie damit rechnen, dass das Finanzamt sie anerkennt und steuerlich abzieht.
Beerdigungskosten: Wenn die Beerdigungskosten höher als das Erbe der Hinterbliebenen ausfallen, erkennt das Finanzamt die Differenz als außergewöhnliche Belastung an. Zu den Beerdigungskosten zählen auch die Grabstätte, der Grabstein und die Überführungskosten. Jedoch nur bis insgesamt 7.500 €.
Spenden
Haben Sie gespendet oder haben Sie es noch vor? Dann können Sie bis zu 200 € pro Spende auch ohne Spendenbeleg steuerlich absetzen. Sie brauchen aber einen Nachweis, dass Sie das Geld auf ein entsprechendes Spendenkonto überwiesen haben. Ab 200 € aufwärts brauchen Sie einen offiziellen Spendenbeleg vom Spendenempfänger.
Haben Sie noch was zu klären?
Auch die Kosten für einen Zivilprozess können Sie steuerlich absetzen, wenn er „ausreichende Aussicht auf Erfolg“ hat. Der Fall muss aber mit der Sicherung der Existenzgrundlage zu tun haben. Beispielsweise also, wenn Sie mit einem Versicherer um die Leistung einer Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung streiten.
Was kann ich ohne Belege von der Steuer absetzen?
Nicht alle Kosten müssen bei der Steuererklärung von Steuerpflichtigen mit einem Beleg nachgewiesen werden. Denn für einige Kosten gilt ein Pauschalbetrag, durch den keine Einzelnachweise nötig sind. Erst wenn diese Pauschale bei einer Steuerpflichtigen oder einem Steuerpflichtigen überschritten wird, können vom Finanzamt Nachweise verlangt werden.
Neben Pendlerpauschale und Werbungskosten gibt es weitere Pauschalen, beispielsweise für:
- Dienstreisen: Bei 8 Stunden Abwesenheit am Tag gilt eine Pauschale von 14 €, bei 24 Stunden gelten 28 € pauschal
- Arbeitsmittel: Für Bürobedarf und Co. gibt es keine offizielle Pauschale, aber eine Nichtbeanstandungsgrenze, die bei 110 € liegt
- Bewerbungskosten: Bewerbung mit Mappe: 8,50 €, Online-Bewerbung: 2,50 €
- Kontoführung: 16 €
Alles einwandfrei
Alles schnell, präzise und einwandfrei. Immer wieder gerne.
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Empfehlenswert
Seit mehreren Jahren Kunde, keine Probleme, schnell und unkompliziert.
Johannes K.
Sehr transparent
Sehr transparent. Gute Angebote.
Jörg Drefahl
Schnell und unkompliziert
Schnell und unkompliziert
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Festgeld anlegen
Sehr einfach einzurichten und übersichtlich
Andrea Mühlauer
Einfache und gute Übersicht über das Anlagevermögen
Einfache und gute Übersicht über das Anlagevermögen. Die Konten waren simpel einzurichten.
skathai