Steuern einfach erklärt: Damit sollten Sie rechnen
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Welche Arten von Steuern gibt es? Wie viel Steuern muss ich einplanen, wenn ich Geld anlege und Renditen erwirtschafte? Wie funktioniert die Einkommensteuer? Welche Steuerabzüge habe ich bei der Rente zu erwarten und welche Freibeträge gibt es?
Das Thema Steuern wirft häufig viele Fragen auf. Am Ende baut alles auf ein paar einfachen Grundpfeilern auf. Wir bringen Ihnen diese wesentlichen Grundlagen näher und durchleuchten private sowie einkommensbasierte Steuerarten wie die Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer.
- Definition: Steuern sind öffentliche Geldleistungen beziehungsweise Abgaben in einseitig festgelegter Höhe, die Bürgerinnen und Bürger an den Staat beziehungsweise an ein Gemeinwesen zahlen müssen. Anders als bei Kosten oder Beiträgen gibt es bei Steuern keine Gegenleistung.
- Klassifikation: Steuern können anhand unterschiedlicher Gesichtspunkte aufgeteilt werden. Häufig wird nach der Erhebungsart zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden. Neben dem Steuergegenstand können sie auch in Besitz-, Verkehrs- und Verbrauchssteuern eingeteilt werden.
- Steuererklärung: Die Erklärung einer beziehungsweise eines Steuerpflichtigen über ihre/seine Einkünfte und Kosten gegenüber dem Finanzamt. Darüber wird die tatsächliche Steuerschuld ermittelt und überprüft, ob eine Rückerstattung oder Nachzahlung fällig ist.
- Steuerpflicht: Steuerpflichtig sind jene Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist. Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht mit der Geburt und endet mit dem Tod. Dies ist in § 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.
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WeiterlesenWas sind Steuern?
Laut Definition sind Steuern Zwangsabgaben ohne einen individuellen Anspruch auf eine Gegenleistung. Vereinfacht gesagt: Jede beziehungsweise jeder Steuerpflichtige muss unterschiedliche Abgaben an den Staat zahlen. Mit diesen Einnahmen wird die Deckung des Staatshaushaltes gewährleistet und so die Funktionsfähigkeit des Staates und die Erfüllung seiner Aufgaben sichergestellt. Steuern kommen demnach der Gemeinschaft zugute.
Daneben werden Steuern zur Lenkung von Verhaltensweisen oder zur Umverteilung – im Sinne der sozialen Gerechtigkeit – erhoben. Beispielsweise wird mit einer Lenkungssteuer wie der Tabaksteuer versucht, unerwünschte Verhaltensweisen – wie in diesem Fall das Rauchen – zu beeinflussen.
Um als gerecht und damit als durchsetzbar zu gelten, müssen Steuern einige Auflagen erfüllen:
- Gerechtigkeit
Die Besteuerung soll zu einem gewissen Grad von der wirtschaftlichen Kraft der Steuerpflichtigen abhängig sein.
- Gleichmäßigkeit
Nach dem Prinzip der Gleichmäßigkeit sind Steuern nur dann rechtskräftig, wenn alle Bürgerinnen und Bürger – welche die relevanten Merkmale aufweisen – gleichermaßen der Besteuerung unterliegen.
- Willkürverbot
Steuererhebungen müssen in Deutschland standardisiert sein. Das heißt Steuern dürfen nicht willkürlich erhoben werden. Das Willkürverbot ermöglicht das Prinzip der Gleichmäßigkeit.
- Rückwirkungsverbot
Neu eingeführte Steuern dürfen in Deutschland nur aktuelle beziehungsweise zukünftige Lebenssituationen besteuern. Das Rückwirkungsverbot schützt Steuerpflichtige vor unvorhergesehenen und hohen finanziellen Belastungen.
Die unterschiedlichen Steuergesetze werden in Deutschland von den gesetzgebenden Organen (Legislative) Bundestag, Bundesrat beziehungsweise Landtag erlassen. Dabei gilt die Abgabenordnung als das elementare Steuergesetz. Darin ist festgelegt, wie bspw. Steuerbemessungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt und vollstreckt werden.
Steuerklassifikation: Wie Steuern eingeteilt werden
In Deutschland gibt es ca. 40 verschiedene Steuern. Diese können je nach Gegenstand anders klassifiziert werden. Am häufigsten werden Steuern nach dem Steuergegenstand, der Erhebungsart oder dem Steuerempfänger eingeteilt.
Einteilung nach dem Steuergegenstand
Besitzsteuern |
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Abgaben, welche einen bestehenden oder noch werdenden Besitz
versteuern.
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Personensteuer | Realsteuer |
Bei der Personensteuer werden persönliche Verhältnisse wie Alter und Familienstand berücksichtigt.
Beispiele: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögenssteuer |
Bei Realsteuern spielen persönliche Verhältnisse keine Rolle.
Beispiele: Gewerbesteuer, Grundsteuer |
Verkehrssteuern |
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Bei Verkehrssteuern wird die Übertragung von Rechten oder Vermögenswerten versteuert. |
Beispiele: Kfz-Steuer, Versicherungssteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer |
Verbrauchsteuern |
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Verbrauchsteuern werden beim Erwerb von Genuss- und Lebensmitteln und anderen Gütern erhoben. |
Beispiele: Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Kaffeesteuer, Mehrwertsteuer |
Einteilung nach der Erhebungsart
Direkte Steuern |
Indirekte Steuern |
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Direkte Steuern werden von den Steuerschuldnern unmittelbar bezahlt.
(Steuerschuldner = Steuerträger) |
Indirekte Steuern können von den Steuerschuldnern auf eine andere Person übertragen werden.
(Steuerschuldner ≠ Steuerträger) |
Beispiele: Einkommensteuer, Gewerbesteuer | Beispiele: Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer |
Einteilung nach dem Steuerempfänger
Bundessteuern |
Gemeindesteuern |
Landessteuern |
Gemeinschaftssteuern |
---|---|---|---|
Das Aufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu. | Das Steueraufkommen aus den Gemeindesteuern fließt ausschließlich den Gemeinden zu. | Steuern, deren Aufkommen allein den Ländern zukommt. | Gemeinschaftssteuern stehen Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. |
Beispiele: Zölle, Branntweinsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Versicherungssteuer |
Beispiele: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer |
Beispiele: Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Lotteriesteuer |
Beispiele: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer |
Diese Steuern fallen für fast jeden an:
Was muss ich versteuern?
- Arbeitslohn = Einkommensteuer oder Lohnsteuer. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz – höchstens 42 %. Das ist der derzeitige Spitzensteuersatz. Sie können allerhand Positionen von der Einkommensteuer absetzen. Jede Aufwendung reduziert das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuerlast sinkt. Zudem profitieren alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mindestens vom Grundfreibetrag.
- Rente = Rentenbesteuerung / Einkommensteuer. 2005 trat ein neues Gesetz in Kraft, nach dem Rentnerinnen und Rentner ihre Rente zu immer höheren Anteilen versteuern müssen – zusätzlich zu den Rentenabzügen, zu denen es ohnehin kommt. Auch Rentnerinnen und Rentner können in ihrer Steuererklärung vieles von der Steuer absetzen.
- Kapitalerträge = Abgeltungssteuer/ Kapitalertragsteuer. Sobald Sie an der Börse oder mit dem Sparkonto Gewinne erzielen, müssen Sie diese Gewinne mit pauschal 25 % + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer versteuern.
- Erbschaften = Erbschaftsteuer. Verwitwete Eheleute müssen ein Erbe erst ab einem Wert von 500.000 € versteuern – inklusive Immobilien. Bei Kindern des Erblassenden ab 400.000 €, bei Enkeln ab 200.000 €. Andere Verwandte oder Nicht-Verwandte haben niedrigere Freibeträge.
- Schenkungen = Schenkungsteuer. Bei dieser Steuer gelten bis auf leicht unterschiedliche Freibeträge dieselben Steuersätze und Grundsätze wie bei der Erbschaftsteuer. Viele Familien nutzen Schenkungen, um ein hohes Erbe bereits zu Lebzeiten zu verteilen. Die Freibeträge zählen pro 10 Jahre.
Einkommensteuer: Die Gemeinschaftssteuer auf Ihr Einkommen
In Deutschland muss jede beziehungsweise jeder ein Einkommen versteuern. Die entsprechende Steuer wird als Einkommensteuer oder auch als Lohnsteuer bezeichnet. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens beziehungsweise der Steuerbemessungsgrundlage.
Jede beziehungsweise jeder ist einer bestimmten Steuerklasse (SK) von 1 bis 6 zugeordnet. In der Steuerklasse 1 werden die höchsten Steuern fällig. Sie trifft auf alle zu, die alleinstehend, dauerhaft getrennt, geschieden oder verwitwet leben. Ferner können auch Steuerklassenkombinationen gewählt werden, wie zum Beispiel die Kombinationen aus den Steuerklassen 3 und 5 sowie 4 und 4 für gemeinsam Veranlagte.
Alle Steuerzahlenden profitieren vom steuerfreien Grundfreibetrag. Das heißt, Sie müssen Steuern nicht auf Ihr gesamtes Einkommen zahlen, sondern nur über den Grundfreibetrag hinaus (Steuerbemessungsgrenze). Dieser wird jedes Steuerjahr nach oben angepasst: 2023 ist eine Summe von 10.908 € steuerfrei. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern verdoppelt sich der Freibetrag.
Steuern auf die Rente
Im Jahr 2005 wurde eine Rentenreform beschlossen, die im Wesentlichen die nachgelagerte Besteuerung sowie Steuervorteile bei privater Altersvorsorge vorsieht. Das bedeutet in Kurzform: Die früher steuerfreien Renten müssen bis 2040 zu immer höheren Anteilen versteuert werden. Wer aber beispielsweise in die Riester- oder Rürup-Rente einzahlt, darf bis dahin teils hohe Summen von der Steuer absetzen.
Die Zeit zwischen 2005 und 2040 wird Übergangsphase genannt. Müssten Rentnerinnen und Rentner, die bis 2005 keine Steuern zahlen mussten, plötzlich 100 % ihrer Rente versteuern, wäre das unfair. Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor 2005 aufgehört haben zu arbeiten und Neurentnerinnen und – rentner erhalten daher einen pauschalen Rentenfreibetrag, der sich prozentual an den Renteneinkünften des ersten vollen Rentenjahres orientiert.
2023 sind es noch 17 %, 2030 nur noch 10 % und ab 2040 entfällt der Rentenfreibetrag für alle Neurentnerinnen und -rentner. Wer vorher schon in Rente ging und noch einen Rentenfreibetrag erhalten hat, behält diesen bis zum Lebensende. Der Prozentwert betrifft stets nur die aktuellen Rentnerinnen und Rentner des betreffenden Jahres.
So funktioniert es:
- Stellen Sie sich vor, dass Sie 2023 in Rente gehen. Dann steht Ihnen laut Gesetz ein Rentenfreibetrag in Höhe von 17 % zu.
- Wenn Sie dann zum Beispiel im ersten vollen Rentenjahr vom 01.01. bis 31.12. Renteneinkünfte von 15.000 € erzielen, umfasst Ihr Rentenfreibetrag 2.550 €. Diese 2.550 € sind die 17 % der erhaltenen Gesamtrente von 15.000 €.
- Diese 2.550 € (Rentenfreibetrag) sind bis zum Lebensende jedes Steuerjahr steuerfrei.
Als Rentnerin beziehungsweise Rentner müssen Sie alles über den Grundfreibetrag sowie den Rentenfreibetrag und weitere eventuelle Freibeträge hinaus mit der Einkommensteuer versteuern. Dazu kommen Rentenabzüge für die Krankenkasse.
Auf unseren Seiten zur Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner sowie zu den Rentenabzügen setzen wir uns mit den einzelnen Themen auseinander. Auf der Seite zur Rentenbesteuerung erfahren Sie noch mehr zur Rentensteuer allgemein.
Abgeltungssteuer: Steuern auf
Gewinne und Renditen
Die Abgeltungssteuer ist für jede und jeden relevant, der verzinst spart oder an der Börse investiert und Gewinne erzielt. Sie heißt Abgeltungssteuer, weil Banken in Deutschland sie automatisch ans Finanzamt abführen und die Steuerlast damit „abgegolten“, sprich, beglichen ist.
Entgegen der weitverbreiteten Annahme hat die Abgeltungssteuer die Kapitalertragsteuer nicht ersetzt, sondern ist heute eine Unterform dieser. Die Kapitalertragsteuer existiert weiterhin. Der Unterschied: Die Abgeltungssteuer wird automatisch ans Finanzamt abgeführt, die Kapitalertragsteuer nicht.
Bei ausländischen Depots oder Konten wird die Abgeltungssteuer jedoch nicht automatisch abgeführt. Deshalb brauchen Anlegerinnen und Anleger dort weiterhin die Anlage KAP. Dabei zahlen sie die Kapitalertragsteuer statt Abgeltungssteuer. Der Steuersatz ist bei beiden jedoch identisch.
Zu versteuern ist immer nur der Ertragsanteil – wenn Sie mit einem ETF-Portfolio beispielsweise 200 € Gewinn erzielen, müssen Sie davon 25 % + 5,5 % weiterhin Solidaritätszuschlag (Soli) + ggf. 8 oder 9 % Kirchensteuer an den Staat entrichten. In Summe sind es höchstens 27,99 %.
Wenn Sie mit WeltSparen Tagesgeld und Festgeld bei unseren Partnerbanken im europäischen Ausland anlegen, kann möglicherweise eine Quellensteuer anfallen – je nach Land, in dem die Bank ansässig ist.
Freistellungsauftrag bei der Abgeltungssteuer nutzen
Zusätzlich zur Abgeltungssteuer gibt es den sogenannten Sparerpauschbetrag und damit den Freistellungsauftrag. Anlegerinnen und Anleger können so Renditen bis zu 1.000 € (gilt vom 1.1.2023) pro Steuerjahr steuerfrei einbehalten. Für steuerlich gemeinsam Veranlagte gilt ein Sparerpauschbetrag bis zu 2.000 € pro Steuerjahr.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, führen die Banken bei Renditen bis zur entsprechenden Höhe keine Steuer ans Finanzamt ab.
Geschenke und Erbe versteuern
Erbinnen und Erben sowie Beschenkte müssen den erhaltenen Wert versteuern – je nach Grad der Verwandtschaft allerdings erst ab sehr hohen Summen von bis zu 500.000 €. Oft werden diese Summen jedoch nicht erreicht, weshalb sich viele nicht mit der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer auseinandersetzen brauchen.
Mit dem Grad der Verwandtschaft ist die biologische Verwandtschaft beziehungsweise ein Eheverhältnis nach geltendem Recht gemeint, nicht die emotionale Verwandtschaft. Was selbstverständlich wirkt, ist es nicht. Denn das Erbe kann sehr schnell zu einem Konfliktherd innerhalb von Familien werden.
Immobilien sind in den vererbten oder verschenkten Werten enthalten – unter Umständen sind sie aber steuerfrei, wenn man sie als Erbende beziehungsweise Erbe oder Beschenkte beziehungsweise Beschenkter über einen bestimmten Zeitraum selbst weiter nutzt.
In den detaillierten Artikeln zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer erklären wir die Sachverhalte näher. Beide Steuern sind sehr ähnlich, weil sie im gleichen Gesetz verankert sind. Sie haben bis auf zwei kleine Unterschiede die gleichen Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze.
Häufige Fragen zu Steuern und Steuerarten in Deutschland
Zu den bekanntesten Steuern in Deutschland gehören die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer, die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer. Daneben gibt es allerdings noch eine Reihe weiterer Steuerarten:
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Mit den Steuereinnahmen wird die Funktionsfähigkeit des Staates sichergestellt. Das Prinzip: Jede bzw. jeder zahlt in einen Topf ein und daraus werden die Kosten für das Gemeinwohl aufgewendet. Das Geld wird z. B. für den Bau von Straßen, Schulen und Krankenhäuser aufgewendet. Auch werden Lehrende, Politikerinnen und Politiker sowie Rentnerinnen und Rentner von den Steuern bezahlt.
Abgaben ist der Oberbegriff für alle Geldleistungen, die zur Erzielung von Einnahmen an den Staat bzw. Kommunen zu leisten sind. Dazu gehören Steuern, Gebühren und Beiträge. Bei Steuern gibt es keine Zweckbindung – das heißt, es wird keine direkte Gegenleistung geleistet.
In Deutschland muss jede Bürgerin und jeder Bürger Steuern zahlen. Dabei spielt es generell keine Rolle, ob Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, selbstständig, arbeitslos oder Rentnerin bzw. Rentner . Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ebenfalls Steuern zahlen.
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