Steuern 2024

Steuerarten im Überblick

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Das Wichtigste in Kürze
  • Klassifikation: Steuern können anhand unterschiedlicher Gesichtspunkte kategorisiert werden. Häufig wird nach der Erhebungsart zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden.

  • Steuererklärung: Eine Steuererklärung ist ein Prozess, bei dem steuerpflichtige Personen dem Finanzamt Informationen über ihre Einkünfte und Ausgaben des vergangenen Steuerjahres melden. Darüber wird die tatsächliche Steuerschuld ermittelt und überprüft, ob eine Rückerstattung oder Nachzahlung fällig ist.

  • Steuerpflicht: In Deutschland sind natürliche und juristische Personen grundlegend steuerpflichtig, die ein Einkommen erzielen und deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland liegt. Grundsätzlich gilt die Steuerpflicht lebenslang. Dies ist in § 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt.

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Was sind Steuern?

Laut Definition sind Steuern Zwangsabgaben ohne einen individuellen Anspruch auf eine Gegenleistung, die von Regierungen auf unterschiedlichen Ebenen (lokal, regional, national) erhoben werden, um Einnahmen für die öffentliche Hand zu generieren. Sie werden von jeder steuerpflichtigen Person in unterschiedlicher Höhe entrichtet und dienen der Deckung des Staatshaushaltes.

Zudem werden Steuern zur Lenkung von Verhaltensweisen oder zur Umverteilung – im Sinne der sozialen Gerechtigkeit – erhoben. Beispielsweise wird mit einer Lenkungssteuer wie der Tabaksteuer versucht, unerwünschte Verhaltensweisen – wie in diesem Fall das Rauchen – zu beeinflussen.

Um als gerecht und damit als durchsetzbar zu gelten, unterliegen Steuern einigen Auflagen:

  • Gerechtigkeit
    Die Besteuerung soll zu einem gewissen Grad von der wirtschaftlichen Kraft der Steuerpflichtigen abhängig sein. Sie sollten keine unangemessene Belastung für bestimmte Gruppen oder Einkommensklassen darstellen. Die Steuerlast sollte nach dem Grundsatz der Besteuerungsfähigkeit verteilt werden, sodass diejenigen, die mehr verdienen, auch einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens zahlen.
  • Gleichmäßigkeit
    Nach dem Prinzip der Gleichmäßigkeit sind Steuern nur dann rechtskräftig, wenn sie gerecht und gleichmäßig auf die steuerpflichtigen Personen verteilt sind. Das bedeutet, dass ähnliche wirtschaftliche Situationen oder Aktivitäten in ähnlicher Weise besteuert werden sollten. Die Idee ist, eine gleichmäßige Verteilung sicherzustellen und dass die Besteuerung nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgt.
  • Willkürverbot
    Steuererhebungen müssen in Deutschland standardisiert sein. Das heißt, Steuern dürfen nicht willkürlich erhoben werden. Das Willkürverbot ermöglicht das Prinzip der Gleichmäßigkeit. Es sichert Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigter oder willkürlicher Besteuerung ab.
  • Rückwirkungsverbot
    Neu eingeführte Steuern dürfen in Deutschland nur aktuelle beziehungsweise zukünftige Lebenssituationen besteuern. Das bedeutet, dass Änderungen in Steuergesetzen in der Regel erst für zukünftige Zeiträume gelten und nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Geschäftsjahre oder Steuerperioden angewendet werden. Damit soll das Rückwirkungsverbot Steuerpflichtige vor unvorhergesehenen und hohen finanziellen Belastungen absichern.

Die unterschiedlichen Steuergesetze werden in Deutschland von den gesetzgebenden Organen (Legislative) Bundestag, Bundesrat beziehungsweise Landtag erlassen. Dabei gilt die Abgabenordnung als das elementare Steuergesetz. Darin ist festgelegt, wie beispielsweise Steuerbemessungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt und vollstreckt werden.

Steuerklassifikation: Wie Steuern eingeteilt werden

In Deutschland gibt es circa 40 verschiedene Steuerarten. Diese können je nach Gegenstand anders klassifiziert werden. Am häufigsten werden Steuern nach dem Steuergegenstand, der Erhebungsart oder dem Steuerempfänger eingeteilt.

Einteilung nach dem Steuergegenstand

Besitzsteuern

Abgaben, welche einen bestehenden oder noch werdenden Besitz versteuern.

Personensteuer

Realsteuer

Bei der Personensteuer werden persönliche Verhältnisse wie Alter und Familienstand berücksichtigt.

Bei Realsteuern sind persönliche Verhältnisse nicht von Bedeutung.

Beispiele: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögenssteuer

Beispiele: Gewerbesteuer, Grundsteuer

Verkehrssteuern

Bei Verkehrssteuern wird die Übertragung von Rechten oder Vermögenswerten versteuert.

Beispiele: Kfz-Steuer, Versicherungssteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer

Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern werden beim Erwerb von Genuss- und Lebensmitteln und anderen Gütern erhoben.

Beispiele: Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Kaffeesteuer, Mehrwertsteuer

Einteilung nach der Erhebungsart

Direkte Steuern

Indirekte Steuern

Direkte Steuern werden von den Steuerschuldnern unmittelbar bezahlt.

Indirekte Steuern können von den Steuerschuldnern auf eine andere Person übertragen werden.

Beispiele: Einkommensteuer, Gewerbesteuer

Beispiele: Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer

Einteilung nach dem Steuerempfänger

Bundessteuern

Gemeindesteuern

Landessteuern

Gemeinschaftssteuern

Das Aufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu.

Das Steueraufkommen aus den Gemeindesteuern fließt ausschließlich den Gemeinden zu.

Steuern, deren Aufkommen allein den Ländern zukommt.

Gemeinschaftssteuern stehen Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu.

Beispiele: Zölle, Branntweinsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Versicherungssteuer

Beispiele: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Getränkesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer

Beispiele: Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, Lotteriesteuer

Beispiele: Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer

Was ist zu versteuern?

Natürliche und juristische Personen in Deutschland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, verschiedene Einkommensquellen und Vermögenswerte zu versteuern. Hier sind einige dieser Einkommensquellen beziehungsweise Vermögenswerte und die zugehörigen Steuern:

  • Einkommen aus Arbeit (beispielsweise Löhne und Gehälter)
    Einkommensteuer oder Lohnsteuer:
    Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der derzeitige Spitzensteuersatz liegt bei 42,00 %. Von der Einkommensteuer können diverse Positionen abgesetzt werden. Jede Aufwendung reduziert das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuerlast sinkt. Zudem ist nur Einkommen steuerpflichtig, welches den Grundfreibetrag übersteigt.
  • Selbstständige Einkünfte (beispielsweise Freiberufler, Gewerbetreibende)
    Einkommensteuer:
    Die Einkommensteuer wird auf das Gesamteinkommen von Freiberuflern und Gewerbetreibenden erhoben. Sie umfasst Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit.
  • Gewinne von Unternehmen (juristische Personen wie GmbHs, AGs)
    Unter anderem kann die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer gelten:
    Die Gewinne von Unternehmen, insbesondere von juristischen Personen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG), unterliegen in Deutschland verschiedenen Steuern. Zudem gibt es verschiedene steuerliche Regelungen, die je nach Unternehmensform und Branche gelten können.
  • Rente
    Einkommensteuer:
    Die Rentenbesteuerung betrifft Rentenzahlungen, die den Grundfreibetrag übersteigen. Diese unterliegen der Einkommensteuer. Das betrifft Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten und private Rentenversicherungen. Der zu versteuernde Anteil hängt dabei vom Jahr des Rentenbeginns ab.
  • Kapitalerträge (beispielsweise Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapieren)
    Abgeltungssteuer / Kapitalertragsteuer:
    Werden durch Aktien oder Sparkonten Gewinne erzielt, unterliegen diese der Abgeltungs- beziehungsweise Kapitalertragsteuer von 25,00 %, dem Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer.
  • Umsatz aus Verkauf von Waren und Dienstleistungen
    Umsatzsteuer:
    Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie betrifft Unternehmen, die Umsatz erzielen, und wird in der Regel von Verkäufern auf den Verkaufspreis aufgeschlagen und von Käufern gezahlt.
  • Vermietung und Verpachtung von Immobilien
    Einkommensteuer:
    Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen in Deutschland in der Regel der Einkommensteuer. Dies bedeutet, dass sie in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.
  • Kauf von Grundstücken und Immobilien
    Grunderwerbsteuer:
    Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Grundstücken und Immobilien erhoben. Sie wird beim Eigentumsübergang von einem Verkäufer auf einen Käufer fällig. Die genaue Höhe variiert dabei von Bundesland zu Bundesland, da die Grunderwerbsteuersätze Ländersache sind. Die Sätze können zwischen 3,50 % und 6,50 % der Bemessungsgrundlage liegen.
  • Erbschaften und Schenkungen
    Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer:
    Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Vermögensübertragungen bei Erbfällen (nach dem Ableben einer Person) und Schenkungen (zu Lebzeiten) erhoben wird. Dabei gilt – je nach Verwandtschaftsgrad – ein Freibetrag, welcher steuerfrei bleibt. Für Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner gilt beispielsweise ein Freibetrag von 500.000 €. Bei Kindern sind es 400.000 €.

Einkommensteuer: Die Gemeinschaftssteuer auf das Einkommen

In Deutschland gilt, dass das Einkommen besteuert wird, das bei natürlichen Personen über dem Grundfreibetrag liegt. Es unterliegt der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer. Der Steuersatz richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens beziehungsweise der Steuerbemessungsgrundlage sowie nach der Lohnsteuerklasse.

Lohnsteuerklasse: Arbeitnehmer sind einer bestimmten Lohnsteuerklasse (SK) von 1 bis 6 zugeordnet. In der Steuerklasse 1 werden die höchsten Steuern fällig. Sie trifft auf alle zu, die alleinstehend, dauerhaft getrennt, geschieden oder verwitwet leben. Gemeinsam Veranlagte können Steuerklassenkombinationen wählen, wie zum Beispiel die Kombinationen aus den Lohnsteuerklassen 3 und 5 sowie 4 und 4.

Grundfreibetrag: Jeder Steuerzahlende profitiert von einem Grundfreibetrag. Steuern werden daher nicht auf das gesamte Einkommen gezahlt, sondern nur auf Beträge, die über den Grundfreibetrag hinausgehen (Steuerbemessungsgrenze). Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr nach oben angepasst: 2024 liegt er bei 11.604 €. Bei gemeinsam Veranlagten verdoppelt sich der Betrag.

Steuerliche Behandlung in der Rente – Steuern sparen trotz Rentenreform

Im Jahr 2005 wurde eine Rentenreform beschlossen, die im Wesentlichen die nachgelagerte Besteuerung sowie Steuervorteile bei privater Altersvorsorge vorsieht. Die Reform beinhaltet, dass früher steuerfreie Renten bis 2040 zu immer höheren Anteilen versteuert werden. Wird aber beispielsweise in die Riester- oder Rürup-Rente eingezahlt, dürfen die Beiträge zu teils hohen Anteilen von der Steuer abgesetzt werden.

Zur schrittweisen Einführung der Rentenbesteuerung wurde eine Übergangsphase für die Zeit zwischen 2005 und 2040 festgelegt. Für Rentner gilt dabei ein Freibetrag, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet und der für die gesamte Bezugsdauer gilt. Jährlich sinkt der Rentenfreibetrag um 1,00 % – 2024 liegt er bei 16,00 % und ab 2040 wird der Freibetrag vollständig entfallen.

Abgeltungssteuer: Steuern auf Gewinne und Renditen

Kapitalerträge, beispielsweise Zinsen aus Festgeld oder Tagesgeld, unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Diese wird von deutschen Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt – die Steuerlast ist damit abgegolten.

Bei ausländischen Depots oder Konten fällt in der Regel die Kapitalertragsteuer an. Wie die Abgeltungssteuer liegt diese bei 25,00 %, allerdings wird sie nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt. Die zu versteuernden Erträge werden dann im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben. Zusätzlich zur Abgeltungs- beziehungsweise Kapitalertragsteuer fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,50 % sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer an. Wird Geld im Ausland angelegt, so wird möglicherweise eine zusätzliche Quellensteuer fällig – je nach Land, in dem die Bank ansässig ist.

Freistellungsauftrag bei der Abgeltungssteuer nutzen

Für Kapitalerträge gilt jährlich ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € pro gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024). Es werden lediglich Kapitalerträge besteuert, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen. Um den Freibetrag zu nutzen, können Anleger bei ihrem deutschen Kreditinstitut beziehungsweise Anbieter einen Freistellungsauftrag einreichen.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn Vermögenswerte von einer verstorbenen Person auf Erben oder Begünstigte übertragen werden. Diese Steuer hängt von der Höhe des vererbten Vermögens ab und variiert je nach Verwandtschaftsgrad zwischen den Parteien. Die Schenkungssteuer wird fällig, wenn Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenkt werden. Hierbei gelten ähnliche Steuersätze wie bei der Erbschaftssteuer. Für beide Steuerarten gelten Freibeträge von bis zu 500.000 €.

Im Rahmen der Steuererklärung sind Erbende beziehungsweise Beschenkte in der Regel dazu verpflichtet, eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen und nachfolgend die fällige Steuer zu entrichten. In der Erklärung werden die übertragenen Vermögenswerte und die anfallende Steuer hinterlegt.

Häufige Fragen zu Steuern und Steuerarten in Deutschland

Welche Steuerarten beziehungsweise Steuern gibt es in Deutschland?

Zu den bekanntesten Steuern in Deutschland gehören die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer, die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Steuerarten:

  • Alkoholsteuer
  • Alkopopsteuer
  • Biersteuer
  • Energiesteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Feuerschutzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Jagd- und Fischereisteuer
  • Kaffeesteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Kfz-Steuer
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Schankerlaubnissteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Spielbankabgabe
  • Stromsteuer
  • Tabaksteuer
  • Umsatzsteuer
  • Vergnügungsteuer
  • Versicherungssteuer
  • Zölle
  • Zweitwohnsitzsteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer

Warum werden Steuern gezahlt?

Steuereinnahmen dienen der Funktionsfähigkeit des Staates. Mit dem Geld werden Kosten für das Gemeinwohl gedeckt. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Straßen, Schulen und Krankenhäusern. Auch werden Lehrende, Politiker sowie Rentner von den Steuern bezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben?

Abgaben ist der Oberbegriff für alle Geldleistungen, die zur Erzielung von Einnahmen an den Staat beziehungsweise Kommunen zu leisten sind. Dazu gehören Steuern, Gebühren und Beiträge. Bei Steuern gibt es keine Zweckbindung – das heißt, es wird keine direkte Gegenleistung erbracht.

Wer ist steuerpflichtig?

In Deutschland sind grundsätzlich sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Abgabe von Steuern verpflichtet. Lediglich in der Art der Steuern bestehen Unterschiede. Für Arbeitnehmer gelten beispielsweise andere Steuerarten als für Unternehmer.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.