Was bedeutet AWV-Meldepflicht?

Was bedeutet AWV-Meldepflicht?

Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800) 1234-111“ (Nummer funktioniert nur aus dem deutschen Festnetz; weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/auskuenfte-zum-meldewesen/auskuenfte-zum-meldewesen-611348).

Dabei handelt es sich um eine Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge von mehr als 12.500 €. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 € handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

Für WeltSparen-Kunden gilt:

  • Bei allen Geldanlagen mit einer festgelegten Laufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 12 Monaten entfällt die Meldepflicht (§ 67 Abs. 2 AWV). Details zu vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten erhalten Sie im jeweiligen Produktinformationsblatt.
  • Bei allen anderen Produkten und Anlagebeträgen von mehr als 12.500 € sind Kunden grundsätzlich verpflichtet, ihrer Zahlungsmeldung gemäß der oben genannten Regelungen nachzukommen.
  • Weitere Fragen beantwortet die Meldenummer der Bundesbank unter der oben angegebenen Nummer.

 

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Wofür steht die Abkürzung AWV?

Die Abkürzung AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht ist in §§ 67 ff. der AWV geregelt, um den Kapitalfluss ins und aus dem Ausland (Außenwirtschaftsverkehr) in einer Außenwirtschaftsstatistik zu erfassen. Diese Meldepflicht gilt auch für Zahlungen zur Anlage von Festgeldern im Ausland.

Was ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind Barzahlungen, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks, Auslandsüberweisungen in Euro und in Fremdwährungen sowie Aufrechnungen und Verrechnungen.

Wer ist AWV-meldepflichtig?

Die Meldevorschrift gilt für natürliche und juristische Personen mit Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland (Inländer).

Bis wann und wie muss die Meldung erfolgt sein?

Die AWV gewährt eine Meldefrist bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Zahlung oder Überweisung erfolgt ist. Für Privatpersonen genügt eine eine formlose Meldung per Telefon (zum Beispiel: 0800 1234-111) oder per E-Mail (siehe Internetseite). Unternehmer sollten die Bundesbank ebenfalls telefonisch kontaktieren. Grundsätzlich muss zuerst eine Benutzerregistrierung bei der Bundesbank vorgenommen werden, um in der Außenwirtschaftsstatistik erfasst werden zu können (Allgemeines Meldeportal Statistik).

Bei welchen Ausnahmen darf ich auf die Meldung verzichten?

Wareneinfuhren und Ausfuhrerlöse unterliegen nicht der Meldevorschrift. Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten sind ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen. Wenn der Betrag die Grenze von 12.500 € oder Gegenwert in ausländischer Anlagewährung nicht übersteigt, können Sie die Meldung auf Ihrem Kontoauszug Ihres Kreditinstituts ignorieren.

Welche Strafen gibt es bei Missachtung der AWV-Meldepflicht?

Die Missachtung der Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 30.000 € nach sich ziehen.

 

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