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Die Mindesteinlage ist das Gegenteil zur Maximaleinlage. Sie ist die Mindesteinlagesumme, die Banken zur Führung eines Kontos fordern. Sie wird als Einzahlung bei der Eröffnung für ein Sparbuch, Festgeldkonto und Tagesgeldkonto oder bei der Ausgabe von Sparbriefen vorgegeben und unterscheidet sich in ihrer Höhe von Bank zu Bank.
Bei Unterschreitung der Mindesteinlage wird ein Konto üblicherweise nicht automatisch aufgelöst. Allerdings erhalten Anlegerinnen und Anleger dann schlechtere Konditionen, etwa eine geringere Verzinsung des Guthabens.
Eine Kontoeröffnung ist mit bürokratischen und technischen Aufwänden verbunden. Durch die Mindesteinzahlung einer bestimmten Anlagesumme stellen Banken sicher, dass sich diese Aufwände finanziell lohnen. Außerdem ist so gewährleistet, dass Banken mit einer definierten Geldsumme kalkulieren können.
Dementsprechend ist die Mindesteinlage für Geldhäuser ein Mittel, um ihre Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. So wie die Maximaleinlage Anlegerinnen und Anlegern Vorteile bringt, ist dies auch bei der Mindesteinlage der Fall. Denn nur wenn eine Bank wirtschaftlich arbeitet, kann sie Kundinnen und Kunden bestimmte Zinssätze anbieten.
Unseren Partnerbanken geben für die Kontoeröffnung unterschiedliche Mindesteinlagen vor. Bei Tagesgeldern reicht sie von 1 € bis 20.000 €. Bei Festgeldern liegt die Mindesteinlage zwischen 500 € und 20.000 €. Die Maximaleinlage beträgt im Schnitt 100.000 €, da Einlagen unserer Kunden und aufgelaufene Zinsen bis zu insgesamt 100.000 € je Kunde und Bank über die gesetzliche Einlagensicherung des Landes, in dem die jeweilige Bank ihren Sitz hat, abgesichert sind.