Was ist ein Referenzkonto?

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Ein Referenzkonto ist ein gewöhnliches Konto (Girokonto) bei Ihrer Bank, das zur Abwicklung der wichtigsten alltäglichen Vorgänge des Zahlungsverkehrs dient, wie zum Beispiel Überweisungen, Daueraufträge oder Bargeldabhebungen. Wenn Sie ein Anlage- oder Sparkonto haben, das über keine Zahlungsfunktionen verfügt, dient das Referenzkonto als Verrechnungs- beziehungsweise Auszahlungskonto. Das Referenz- und Anlagekonto müssen unter dem gleichen Namen laufen beziehungsweise vom gleichen Besitzer geführt werden. Oft bieten Banken Referenz- und Tagesgeldkonten auch im Paket an, in den meisten Fällen wird ein Konto zur Geldanlage allerdings separat eröffnet.

Um über das Guthaben auf dem Anlagekonto zu verfügen, muss das Geld vom Anlagekonto auf das Girokonto beziehungsweise Referenzkonto überwiesen werden. Einzahlungen auf das Anlagekonto müssen jedoch nicht zwangsweise über das Referenzkonto verlaufen. Da das Referenzkonto in Verbindung mit dem jeweiligen Anlagekonto steht und als Zahlungskonto vorgeschaltet ist, wird die Sicherheit des angelegten Geldes erhöht. Das heißt: Wenn Dritte die Daten des Anlagekontos besitzen, können Sie zwar Geld auf das Konto einzahlen, nicht aber davon abbuchen.

Wann ist ein Referenzkonto notwendig?

Referenzkonten sind für Spareinlagen in Form von Tagesgeld- und Festgeld sowie Wertpapierdepots erforderlich. Darüber hinaus fordern viele Banken ein Referenzkonto, um Kredite auszuzahlen. Bei gewissen Festgeldkonten muss neben dem Referenzkonto außerdem noch ein Verrechnungskonto existieren.

Dies ist primär dann der Fall, wenn das Referenz- und das Festgeldkonto bei unterschiedlichen Banken eingerichtet wurden. Unter Umständen kann die Bank verlangen, dass der Kunde ein Verrechnungskonto bei der betreffenden Bank erstellt. Giro- oder Kreditkartenkonten mit Verzinsung kommen ohne ein Referenzkonto aus, da sie quasi Referenz- und Anlagekonto in einem sind.

 

Welche Bedingungen muss ein Referenzkonto erfüllen?

Damit ein Referenzkonto als solches anerkannt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Nur Konten, über die Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann, sind als Referenzkonten berechtigt. Üblicherweise betrifft dies Girokonten, die Überweisungen, Daueraufträge und Bargeldauszahlungen ermöglichen.
  • Zwingend erforderlich ist, dass das Referenzkonto unter demselben Inhaber läuft wie das Anlagekonto. Es muss aber nicht unbedingt bei derselben Bank sein. Es gibt Banken, die etwa ein Tagesgeldkonto mit einem Girokonto im Paket anbieten, in der Regel können aber beide Konten bei verschiedenen Banken sein.
  • Wenn das Anlagekonto in Deutschland ist, muss das Referenzkonto auch bei einer deutschen Bank geführt werden.

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Ist das WeltSpar-Konto auch ein Referenzkonto?

Auch bei WeltSparen gibt es ein Referenzkonto, das sogenannte WeltSpar-Konto. Es dient dazu, den Zahlungsverkehr von Sparern in Deutschland und Sparkonten im Ausland abzuwickeln. Dabei überweisen Sparer die gewünschte Anlagesumme von ihrem Girokonto auf das kostenlose WeltSpar-Konto, welches bei der Raisin Bank AG in Frankfurt geführt wird. Von dort aus können Sparer ihr Geld selbstständig und ganz einfach online auf eines oder mehrere Konten von 148 Partnerbanken in ganz Europa überweisen und ihr Geld mit attraktiven Zinsen versehen.