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Riester-Zulagen: Besonders Familien mit Kindern, aber auch gering verdienende Sparer profitieren von der staatlichen Riester-Zulage. Zusätzliches Plus: Wer noch vor seinem 25. Lebensjahr eine Riester-Rente abschließt, erhält einen Berufseinsteigerbonus.
Zulagenberechtigung: Jede Person, die gesetzlich rentenversichert ist bzw. deren Ehepartner riestert bzw. Beamte, Richter, Berufs- oder Zeitsoldaten, Auszubildende, Erziehende und Arbeitslose mit Anspruch auf ALG I oder II sind zulagenberechtigt.
Zulagenberechnung: Die Riester-Zulage wird in Anbetracht des eigenen Brutto-Einkommens, der anteiligen Grundzulage sowie der Anzahl und dem Alter eventueller Kinder berechnet.
Monatliche Summen für die Rente einzahlen und vom Staat noch Zulagen dazu bekommen – dadurch zeichnet sich die Riester-Rente neben den Steuervorteilen aus. Und deshalb nehmen insbesondere zum Jahresende auch die Abschlüsse von Riester-Verträgen noch einmal deutlich zu. Sparer möchten da noch die ihnen zustehenden Zuschüsse für das laufende Jahr mitnehmen, bevor sie im neuen Beitragsjahr kontinuierlich einzahlen.
Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer, der in Voll- oder Teilzeit angestellt ist, ist förderberechtigt und hat damit Anspruch auf den staatlichen Riester-Zuschuss. Aber auch Bürger, die auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld (ALG) I oder II angewiesen sind, haben Anspruch auf die Riester-Rente-Zulagen.
Die wichtigste Voraussetzung zur Qualifizierung der Zulagenrente ist das Einsparen von jährlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens bzw. mindestens 60 € . Dieser sogenannte Mindesteigenbeitrag bildet die Grundlage für den Zulagenanspruch der Sparer. Nur wer diesen Beitrag seines Vorjahresbruttoeinkommens in seinen Riester–Renten–Vertrag einzahlt, kann die volle Förderung durch Zulagen erhalten.
Die wichtigsten Riester–Renten–Zulagen–Voraussetzungen im Überblick:
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, aber einen Ehepartner mit Riester-Vertrag haben, der Anspruch auf die vollen Zulagen hat, können Sie auch riestern und sind zulagenberechtigt. Sie müssen dann nur den Sockelbetrag in Höhe von 60 € im Jahr einzahlen und erhalten trotzdem mindestens 175 €.
Besonders Sparer mit nur geringem Einkommen können von den Riester-Zulagen profitieren. Da die Grundzulage als Festbetrag definiert ist, ist ihr Anteil höher, je geringer das Einkommen und damit der Mindesteigenbeitrag. Selbst wenn Geringverdiener in der Rente eine Grundsicherung erhalten, wird nur ein Teil der Riester-Rente als Einkommen für die Grundsicherung-Berechnung gezählt. Bis zu einem Freibetrag von 100 € monatlich bleibt die Riester-Rente dann anrechnungsfrei, übersteigen die Einkünfte die 100 €, sind immerhin 30 % des übersteigenden Betrages (bis zu einem Höchstsatz) anrechnungsfrei.
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, fördert der Staat die Riester-Rente in Form von diversen Zuschüssen, Steuervorteilen und weiteren Boni. Diese staatlichen Zulagen bei Riester unterscheiden sich in: Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus.
Seit 2018 beträgt die Grundzulage der Riester-Rente 175 € pro Person und Jahr. Voraussetzung ist, dass der Mindesteigenbetrag von 4 % auf das Riester-Konto eingezahlt wurde. Als Kinderzulage zahlt der Staat zwischen 185 € beziehungsweise 300 € pro Kind, je nach Geburtsjahr des Kindes. Beim Berufseinsteigerbonus wird die Riester-Rente um eine staatliche Zulage von 200 € bis zur Erreichung des 25. Lebensjahrs aufgestockt.
Nur, wenn Sie zulagenberechtigt für die Riester-Rente sind, erhalten Sie die Auszahlung vom Staat. Beachten Sie außerdem, dass die Zulagen bei der Steuerersparnis abgezogen werden.
Sie erhalten als Sparer für jedes Jahr, in dem Sie Beiträge zahlen, die Grundzulage für Riester vom Staat. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Mindesteigenbeitrag von 4 %, auf Ihr Riester-Konto eingezahlt haben. Ist dies erfüllt, bekommen Sie die maximale Riester-Zulage dazu – seit 2018 beträgt diese 175 € pro Person und Jahr.
Wenn Sie in einem Beitragsjahr mehr oder weniger als den Mindesteigenbeitrag von 4 % Ihres Einkommens abzüglich der Zulagen aus dem Vorjahr einzahlen möchten, ergeben sich Änderungen bei der Riester-Grundzulage. Liegt der Beitrag unter den 4 %, erhält der Sparer nur die anteilige Grundzulage. Zahlen Sie mehr ein, erhöht sich zwar die Rente in der späteren Auszahlungsphase, nicht aber die Grundzulage der Riester–Rente.
Lebt mindestens ein Kind im zulagenberechtigten Haushalt, für das Sie Kindergeld beziehen, winkt ebenfalls eine staatliche Zulage für die Riester–Rente. Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt der Staat 185 € Riester-Zulage. Sind Ihre Kinder ab 2008 geboren, erhalten Sie pro Kind sogar 300 €.
Bei nicht getrennten Ehepartnern wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Bei gleichgeschlechtlichen Ehepartnern erhält der Elternteil die staatliche Riester-Zulage, der auch das Kindergeld erhält.
In beiden Fällen können Ehepartner einen Antrag stellen, der die Zahlung der Kinderzulage auf jeweils den Ehepartner oder die Ehepartnerin überträgt.
Mehr zum Thema können Sie auch in unserem Ratgeber zur Riester-Kinderzulage nachlesen.
Besonders für junge Menschen lohnt sich der Abschluss eines Riester–Vertrages. Grund dafür ist der sogenannte Berufseinsteigerbonus: Bis zur Erreichung des 25. Lebensjahrs wird ihre Riester-Rente um eine staatliche Zulage von 200 € aufgestockt. Nicht zu vergessen ist auch der Vorteil des frühen Abschlusses des Altersvorsorgevertrags. Je eher Sie mit dem Einzahlen auf Ihr Riester-Konto beginnen, desto höher fällt die Riester-Rente im Alter aus.
Unsere Riester-Zulagen Tabelle zeigt, wie sehr sich die staatliche Förderung lohnt:
Einkommen (brutto) | Kinder | Mindestanteil (4 % des Brutto-Einkommens) | Maximal geförderter Betrag | Zulagen | Minimaler Eigenanteil | Maximaler Eigenanteil |
---|---|---|---|---|---|---|
35.000 € | 0 | 1.400 € | 2.100 € | 175 € | 1.225 € | 1.925 € |
35.000 € | 1 | 1.400 € | 2.100 € | 475 € | 925 € | 1.625 € |
35.000 € | 2 | 1.400 € | 2.100 € | 775 € | 625 € | 1.325 € |
Natürlich ist es höchst individuell und nicht pauschal bestimmbar, welche Summen Sie durch die staatliche Förderung ansparen können. Es kommt darauf an, wie hoch Ihre Riester-Zulagen sind und wie viele Jahre Sie einzahlen und somit die staatlichen Zulagen bekommen.
Beachten Sie: Sofern Sie die Riester–Rente noch vor der regulären Auszahlungsphase in Anspruch nehmen, müssen Sie damit rechnen, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) alle Zulagen zurückverlangt. Dadurch vermindert sich der Rückkaufswert erheblich.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten.
Die Riester-Zulage wird unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens, der anteiligen Grundzulage sowie der Anzahl und dem Alter der Kinder berechnet.
Wie Sie als Sparer die Zulagenberechnung für die Riester–Rente angehen können, haben wir anhand eines Beispiels für Sie veranschaulicht:
Nehmen wir an, dass Sie Vater zweier Kinder sind und dass Sie ein durchschnittliches Einkommen erzielen. Beide Kinder kamen erst nach 2008 zu Welt.
Dadurch sichern Sie sich einen Zuschuss in Höhe von 775 € im Jahr, die sich aus der Riester-Grundzulage in Höhe von 175 € und den beiden Kinderzulagen von jeweils 300 € zusammensetzt. Bedenken Sie außerdem, dass Sie viele Jahre in Ihren Riester–Renten–Vertrag einzahlen. In unserem Beispielszenario sind es 150 € im Monat:
Nach 15 Jahren erhält der Vater eine verminderte Kinderzulage, da das erste Kind 25 Jahre alt wurde.
Nach 20 Jahren erhält der Vater keine Kinderzulage mehr und nur noch die Grundzulage, da auch das zweite Kind 25 Jahre alt wurde.
Nach 23 Jahren hat der Vater eine Gesamtsumme von 55.925 € gespart.
Sie möchten Ihre Anlage frei wählen und bis zu 27.566 € jährlich steuerlich geltend machen? Eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge ist die sogenannte Rürup-Rente. Anders als bei Riester erhalten Sie hier zwar keine Zulagen, profitieren aber von einem Steuervorteil. Für Selbständige, Angestellte und Beamte kann diese Form der privaten Altersvorsorge interessant sein.
Vorsicht: Der Staat oder besser die ZfA kann Ihre Zulagen auch zurückfordern. Beispielsweise dann, wenn Sie Ihre Riester-Rente vor Rentenbeginn wieder auflösen.
In einem solchen Fall müssen Sie alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Das gilt sowohl für die Riester-Zulagen als auch für die erhaltene Steuerersparnis. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise die Entnahme von Guthaben für den Erwerb einer Immobilie.
Der Gesetzgeber gibt Ihnen dann die Möglichkeit, sich mithilfe eines Antrags auf Festsetzung der Zulage gegen eine unberechtigte Rückforderung der Zulagen für die Riester–Rente zu wehren.
Die Riester-Zulagen werden nicht automatisch auf den Riester–Vertrag überwiesen. Will der Sparer die Zulagen rechtzeitig erhalten, muss er den Zulagenantrag für die Riester-Rente spätestens bis zum Ende des 2. Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der ZfA beantragen.
Dank Riester-Dauerzulagenantrag kann auch Ihr Anbieter die Riester-Zulage beantragen. Sobald Sie eine Riester–Rente abschließen, ist Ihr Anbieter mit der ZfA verbunden und sorgt dafür, dass Sie all die auf Sie zutreffenden Riester-Zulagen erhalten.
Um die Riester-Zulage zu beantragen, reicht Ihr Anbieter entsprechende Informationen dort ein: