Private Altersvorsorge – Definition und Erklärung

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Das Wichtigste in Kürze
  • Absicherung: Zur Deckung des finanziellen Bedarfs im Alter gibt es verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.
  • Vorsorgekonzept: Welche Variante der privaten Vorsorge die richtige ist, hängt von der individuellen Lebenssituation, der Risikobereitschaft, den finanziellen Zielen sowie dem Alter ab.
  • Möglichkeiten: Neben der Rentenversicherung gibt es weitere Möglichkeiten und Kombinationen für die private Rentenvorsorge – zum Beispiel Fondssparpläne mit ETFs wie den ETF Rürup.

Private Altersvorsorge – was ist das?

Die Anlage von Kapital zum Zweck der Vorsorge für eine ausreichende Rente wird als private Altersvorsorge definiert. Die private Rentenvorsorge bildet neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Säule einer umfassenden Altersvorsorge und dient dem Ansparen von Vermögen, um den gewohnten Lebensstandard nach der Erwerbstätigkeit zu erhalten. Um für die private Altersvorsorge Geld anzulegen, gibt es viele Möglichkeiten, zum Beispiel Aktien, Fonds, Versicherungen, Sparpläne und Immobilien.

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Rentenniveau und Versorgungslücke

Durch den demografischen Wandel und das stetig sinkende Rentenniveau reicht die gesetzliche Rente in der Regel nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beizubehalten. Deshalb ist es von Vorteil, schon heute an die Zukunft zu denken und sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge zu kümmern.

Expertinnen und Experten setzen 80,00 % des letzten Nettoeinkommens als Finanzbedarf im Alter an. Das Rentenniveau liegt aktuell bei 48,00 % (Stand 01.2024) und soll zukünftig weiter sinken. Die Rentenlücke berechnet sich dann wie folgt:

Rentenlücke = Notwendige Rente – gesetzliche Rente

Bei dieser Rechnung sind die Inflation sowie Lohnsteigerungen nicht miteinbezogen. Zudem wird davon ausgegangen, dass der finanzielle Bedarf im Alter konstant bleibt.

Staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge

Der Staat unterstützt Sparerinnen und Sparer bei der privaten Rentenversicherung in der Ansparphase in Form von staatlichen Zuschüssen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden drei Formen der privaten Altersvorsorge gefördert: die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die Arbeitgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abschließen, die Riester-Rente sowie die Rürup-Rente. Je nachdem, ob ein Rürup- oder Riester-Vertrag abgeschlossen wird, profitieren Sparerinnen und Sparer von unterschiedlichen Vorteilen, wie beispielsweise staatlichen Zulagen oder steuerlichen Vorteilen.

Welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge gibt es?

Um mit einer privaten Altersvorsorge langfristig Vermögen aufzubauen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Versicherungen bieten dazu unterschiedliche Produkte zur Altersvorsorge an, unter anderem eine Kapitallebensversicherung, eine klassische oder fondsgebundene private Rentenversicherung sowie Verträge zur staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente. Hinzu kommt die Möglichkeit, mit verschiedenen Geldanlagen ohne spezielle Rentenversicherung Vermögen für die private Altersvorsorge aufzubauen.

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung oder auch klassische Lebensversicherung vereint eine Lebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen mit einem langfristigen Sparplan. Dabei werden monatliche Beiträge angespart und meist in risikoarme Geldanlagen investiert. Kommt es zum Ableben der versicherten Person, wird eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Wird das Rentenalter beziehungsweise das vertraglich vereinbarte Alter erreicht (Erlebensfall), werden die angesparten Beiträge plus mindestens die Überschussbeteiligung an die versicherte Person ausgezahlt. Diese garantierte Überschussbeteiligung fällt bei den meisten Versicherern mit 0,25 % bei neuen Verträgen ab dem Jahr 2022 allerdings sehr gering aus. Viele Versicherer bieten keine Kapitallebensversicherungen mehr an, da sie sich sowohl für sie als auch für Sparerinnen und Sparer kaum noch lohnen.

Klassische Rentenversicherung

Mit einer klassischen Rentenversicherung schließen Sparerinnen und Sparer eine private Altersvorsorge ab, die im Ruhestand eine regelmäßige Rentenzahlung sichert. Dabei wird mit dem Versicherer ein Garantiezins vereinbart, mit dem die regelmäßig eingezahlten Beiträge verzinst werden. Dieser ist allerdings in der Regel eher niedrig, er liegt wie bei der klassischen Lebensversicherung bei 0,25 %. Höhere Überschussbeteiligungen sind möglich, jedoch nicht garantiert. Um diesen Garantiezins zu sichern, wird ein Teil der Beiträge in der Ansparphase in risikoarme Geldanlagen investiert. Das hat allerdings zur Folge, dass die Renditen in der Regel gering ausfallen. Größere Chancen auf Rendite liefern Verträge von Anbietern, die einen Fondssparplan beinhalten – wie der ETF Rürup von Raisin.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Unterschied zu den klassischen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge wird bei der fondsgebundenen Rentenversicherung das eingezahlte Geld in Investmentfonds, wie zum Beispiel Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds beziehungsweise -ETFs investiert.

Die Höhe der Auszahlung ist davon abhängig, was der Fonds erwirtschaftet hat. Oft ist die fondsgebundene Rentenversicherung mit höheren Kosten verbunden, da Verwaltungs- und Fondskosten anfallen. Diese Form der privaten Vorsorge kann sich vor allem für junge Menschen eignen, deren Rentenbeginn noch in weiter Ferne liegt, da Anlagen am Kapitalmarkt über einen langen Anlagezeitraum hinweg höhere Renditen bringen können. Denn Marktschwankungen können auf lange Sicht eher ausgeglichen werden.

Aufgrund der Gebühren der fondsgebundenen Rentenversicherung kann es sinnvoll sein, eine alternative private Altersvorsorge mit niedrigeren Kosten in Betracht zu ziehen, beispielsweise in Form von ETF-Sparplänen. Dabei wird monatlich ein individuell festgelegter Betrag in diversifizierte Fonds investiert. Über die Jahre hinweg können Anlegerinnen und Anleger Vermögen aufbauen und vor allem selbst entscheiden, in welche ETFs sie investieren möchten. Einmalzahlungen zusätzlich zum Sparplan sind ebenfalls möglich. Das bis zum Rentenbeginn aufgebaute Kapital dient als zusätzliche Rente im Ruhestand.

Riester- und Rürup-Rente

Verträge zur Riester-Rente können sich lohnen, da sie vom Staat bezuschusst werden. Die staatliche Förderung besteht hier aus Zulagen und möglichen steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase. Das bedeutet, Sparerinnen und Sparer können je nach Höhe der Einzahlung die Grundzulage erhalten plus die Riester-Kinderzulage für jedes Kind. Die Höhe der Steuervorteile hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Sparerinnen und Sparer können jedes Jahr Beiträge zur Riester-Rente bis zu 4,00 % ihres Jahresbruttoeinkommens, allerdings bis maximal 2.100 € (Stand: 2024), von der Steuer absetzen. Die Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn kann entweder als monatliche Rente bis zum Lebensende oder als Teilauszahlung von 30,00 % der angesparten Summe plus monatliche Rentenzahlung vom restlichen Guthaben erfolgen.

Die Rürup-Rente oder Basisrente kann sich vor allem für Selbstständige und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hoher Steuerlast lohnen. Denn die Einzahlungen in die Rürup-Rente können zu 100,00 % als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings lediglich bis zu einem Höchstbetrag von 27.565 € (Stand: 2024). Angeboten wird diese Möglichkeit der privaten Altersvorsorge als Rentenversicherung oder Fondssparplan. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente.

Wie viel Geld sollte ich für die private Altersvorsorge zur Seite legen?

Als Faustregel gilt, dass Sparerinnen und Sparer 10,00 % bis 15,00 % von ihrem Nettoeinkommen sparen sollten – entweder monatlich oder jährlich. Wie viel Geld, Sparerinnen und Sparer für die private Altersvorsorge genau sparen können, hängt jedoch von der persönlichen Einkommens- und Lebenssituation sowie den finanziellen Zielen im Ruhestand ab.

Für eine ungefähre Berechnung können Sparerinnen und Sparer ihre Rentenlücke ermitteln. Dafür wird der Betrag, den sie voraussichtlich von der gesetzlichen Rente zum Rentenbeginn bekommen, den aktuellen monatlichen Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz der beiden Beträge ergibt die Rentenlücke. Diese können Sparerinnen und Sparer zunächst auf das Jahr und dann auf die gewünschte Lebenszeit in der Rente hochrechnen, beispielsweise auf 20 Jahre. Dadurch ergibt sich eine Summe, an der sich Sparerinnen und Sparer orientieren können. Je früher sie mit der privaten Altersvorsorge beginnen, umso größer ist der Zinseszinseffekt.

Welche private Altersvorsorge ist sinnvoll?

Welche Form der privaten Vorsorge für Sparerinnen und Sparer geeignet ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Entscheidung für eine Altersvorsorge hängt von individuellen Faktoren wie der aktuellen finanziellen Situation, dem Lebensstandard, der Familienplanung und den finanziellen Zielen ab.

Beispielsweise bietet der ETF Rürup von Raisin höhere Renditechancen im Vergleich zu klassischen Rentenversicherungen. Aufgrund der geringen Kosten kann sich auch ein Vorteil gegenüber fondsgebundenen Rentenversicherungen ergeben. Anlegerinnen und Anleger können frei entscheiden, in welche ETFs sie investieren möchten und haben die Verwaltung ihrer privaten Altersvorsorge stets selbst in der Hand.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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