Kinderzulage bei der Riester-Rente

Was ist bei der Riester-Zulage für und mit Kindern zu beachten?

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Bis zu 300 € pro Kind im Jahr vom Staat zur RiesterRente dazu bekommen? Das ist möglich – und es kann noch mehr werden. Denn das ist die Höhe der Kinderzulage bei der RiesterRente. Je mehr Kinder Eltern haben, desto höher die Zulage. Wir klären darüber auf, was Sie für die Kinderzulage tun müssen und wie sie sich je nach Anzahl der Kinder effektiv auswirkt. Außerdem erfahren Sie etwas über die Riester-Rente für Kinder – und was die Unterschiede zum klassischen Sparbuch sind.

Das Wichtigste in Kürze
  • Kinderzulage: Bei Riester werden Sie vom Staat mit RiesterZulagen und Förderungen unterstützt. Die jährlichen Zulagen betragen 185 € für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, und 300 € für ab 2008 geborene Kinder.
  • Anspruch: Die Riester-Kinderzulage kann beantragen, wer kindergeldberechtigt ist und dieses auch bezieht. Die Kinderzulage erhalten Sie höchstens 25 Jahre lang.
  • Zulagenantrag: Die Riester-Förderung für Kinder muss pro Kind beantragt werden. In der Regel übernimmt dies Ihr RiesterAnbieter dank des Dauerzulagenantrags für Sie.
  • Riester für Kinder: Eine Riester-Rentenversicherung für Kinder? Ja, das ist mit Riester-Verträgen möglich. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten.

Was ist die Riester-Rente-Kinderzulage?

Für Eltern, die in Form der RiesterRente für ihre Altersvorsorge sparen, winkt neben anderen Zulagen auch eine Riester-Förderung für Kinder: die sogenannte Kinderzulage

Die Kinderzulage bei Riester bekommen Sie quasi als Geschenk vom Staat. Sie wird allerdings nicht direkt an Sie ausgezahlt, sondern senkt den Eigenanteil, den Sie üblicherweise für die RiesterRente zahlen müssen. Wer die Kinderzulage in Anspruch nimmt, kann Geld sparen, ohne eine niedrigere Rente fürchten zu müssen.

Neben der Riester-Kinderzulage können Sparer ebenfalls die Grundzulage sowie den Berufseinsteigerbonus beanspruchen oder aber die Riester-Beiträge steuerlich geltend machen.

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Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage?

Die Kinderzulage für Riester-Sparer wird für jedes Kind gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Aber nicht nur der Anspruch muss bestehen: Es muss auch tatsächlich einen Kindergeldbezug geben. Die Zulage steht grundsätzlich dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält, eine doppelte Berücksichtigung beider Eltern ist nicht möglich.

Wie lange bekommt man die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Viele Eltern, die an der Riester-Zulage für Kinder interessiert sind, fragen sich, wie lange sie Anspruch auf die Zulage haben. Normalerweise erlischt der Anspruch nach dem Beitragsjahr, in dem das Kind ein Studium oder eine Ausbildung absolviert hat und ab diesem Zeitpunkt arbeitet. Dauert das Studium aber länger oder absolviert das Kind beides, sind Sie bis höchstens zum vollendeten 25. Lebensjahres des Kindes kindergeldberechtigt. Das bedeutet, dass der Anspruch auf die Kinderzulage bei Riester höchstens 25 Jahre erhalten bleibt.

Ausnahmen bilden der Wehrdienst oder eine Behinderung. Wenn Sie ein Kind mit Handicap betreuen, haben Sie unter Umständen länger Anspruch auf die Kinderzulage in der Riester-Rente. Absolviert Ihr Kind den Wehr- oder Zivildienst, besteht für Sie grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Die Zeit des Wehrdienstes kann jedoch danach angehängt werden, sodass auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld bezogen und Riester-Zuschuss für Kinder beantragt werden kann. In den folgenden Tabellen sehen Sie, welche Summen an Geld in 25 Jahren zusammenkommen, die der Staat Ihnen schenkt und bei Renteneintritt auszahlt.

 

Erste Tabelle für Kinder mit Geburt vor 2008:

Anzahl Kinder Grundzulage pro Jahr Kinderzulage pro Jahr Gesamtzulage pro Jahr Gesamtzulagen nach 25 Jahren
1 175 € 185 € 360 € 9.000 €
2 175 € 370 € 545 € 13.625 €
3 175 € 555 € 730 € 18.250 €

Zweite Tabelle für Kinder mit Geburt in oder nach 2008:

Anzahl Kinder Grundzulage pro Jahr Kinderzulage pro Jahr Gesamtzulage pro Jahr Gesamtzulagen nach 25 Jahren
1 175 € 300 € 475 € 11.875 €
2 175 € 600 € 775 € 19.375 €
3 175 € 900 € 1.075 € 26.875 €

Um diese hohen Summen zu bekommen, müssen Sie förderberechtigt sein. Das sind Sie, wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wenn Sie die volle Höhe der Zulagen erhalten möchten, müssen Sie mindestens 4,00 % Ihres Brutto-Einkommens in die RiesterRente einzahlen (Mindesteigenbeitrag). Die 4-Prozent-Hürde besteht bis zu einer Höchstsumme von 2.100 € im Jahr einschließlich der Zulagen des Staates. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen und damit auch die Riester-Renten-Förderung für Kinder nur anteilig.

Welcher Elternteil bekommt die Kinderzulage?

Für die Kinderzulage bei Riester gilt grundsätzlich, dass nur der Elternteil die Förderung erhält, der auch Anspruch auf das Kindergeld des betreffenden Kindes hat. Das macht die RiesterRente insbesondere für Mütter interessant. Denn im Normalfall bezieht das Kindergeld – und damit auch die RiesterRentenZulage – die Mutter. Nur auf Antrag beider Elternteile kann der Vater zum Berechtigten für den Kindergeldbezug erklärt werden. 

Falls also nur ein Elternteil einen RiesterVertrag abgeschlossen hat, sollte dieser auch zum Kindergeldberechtigten erklärt werden. Denn nur das macht ihn auch zulageberechtigt für den Kinderzuschlag bei Riester

Mehr zum Thema RiesterFörderung und Hausfrauen finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber-Artikel.

Was passiert mit der Riester-Rente in der Elternzeit?

Sie erhalten die Kinderzulage auch während der Elternzeit. Wenn Sie als Mutter oder Vater in Teilzeit weiterarbeiten, in die RiesterRente einzahlen und die 4,00 % Mindesteigenbeitrag Ihres Brutto-Einkommens beachten, sowieso. Wenn Sie bis zu drei Jahre der Elternzeit zu Hause bleiben, spricht man von einer Ausnahmesituation. Statt Ihrem Gehalt bekommen Sie 12 bis 14 Monate Elterngeld und zahlen aktiv auch nichts in die staatliche Rente ein. Sie können sich diese Zeit als Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Dann zahlt der Staat Ihre Rentenbeiträge, sodass Sie auch in dieser Zeit Entgeltpunkte beziehungsweise Rentenpunkte sammeln. Als Grundlage wird dabei das bundesweite Durchschnittsgehalt angenommen. Somit bekommen Sie für jedes Jahr der Kindererziehungszeiten genau einen Rentenpunkt, bis zu drei sind möglich. Hinsichtlich der Riester-Rente und der Kinderzulage bedeutet das, dass Sie weiterhin  förderberechtigt bleiben.

Näheres dazu lesen Sie im Artikel zum Thema RiesterRente und Elternzeit.

Riester-Kinderzulage: Mit dieser Höhe können Sie rechnen

Die staatliche Kinderzulage zur RiesterRente besteht aus zwei Teilen. Bei der Riester-Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren sind, erhalten Sie 185 € pro Kind pro Jahr. Wenn das Kind ab 2008 zur Welt kam, sind es 300 €. Die Grundzulage für Erwachsene von 175 € im Jahr bleibt nebenher von all dem unberührt, diese erhalten Sie weiterhin.

Generell kommen so diese Beispiele* zusammen: 

Alle Kinder kamen vor 2008 auf die Welt:

Anzahl Kinder Grundzulage Kinderzulage Gesamtzulage
1 175 € 185 € 360 €
2 175 € 370 € 545 €
3 175 € 555 € 730 €

Alle Kinder kamen in oder nach 2008 auf die Welt:

Anzahl Kinder Grundzulage Kinderzulage Gesamtzulage
1 175 € 300 € 475 €
2 175 € 600 € 775 €
3 175 € 900 € 1.075 €

* Die Zulagen verstehen sich pro Jahr.

Durch die Kinderzulage bei der Riester-Rente erhöht sich die Gesamtzulage deutlich.

Kann man eine Riester-Rente auch für Kinder abschließen?

Nun wissen wir, wie die Riester-Rente mit Kindern funktioniert, aber gibt es eine Riester-Rente auch für Kinder? Ja, das gibt es, allerdings müssen Sie einige Punkte beachten:

Das Kind selbst ist nicht förderberechtigt und bekommt somit keine Zulagen. Die Riester-Zulagen bekommt das Kind erst, sobald es arbeitet und in die staatliche Rente sowie mindestens 4,00 % des Bruttoeinkommens in die RiesterRente einzahlt.

Bei vielen RiesterAnbietern entstehen hohe Abschlusskosten und mitunter auch hohe laufende Kosten. Die kann man vermeiden, indem man für die Kinder auf kostenlose Sparmaßnahmen wie beispielsweise die WeltSparen-Tagesgeldkonten setzt.

Manche denken, dass sie selbst vom Steuervorteil profitieren, wenn sie für das Kind in Riester investieren. Bei vielen RiesterVerträgen stimmt das nicht, weil der Steuervorteil nur dann besteht, wenn es auch Ihre RiesterRente ist.

Wenn Sie für Ihr Kind vorsorgen möchten, dann ist es derzeit am einfachsten kostenlose und flexible Sparkonten zu nutzen und das Kind früh für das Thema Altersvorsorge zu sensibilisieren. So kann es nachher selbst entscheiden, welche Maßnahmen es unternimmt.

Riester-Zulage für Kinder beantragen: So geht’s

Die Riester-Rente-Kinderzulage erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen sie mit einem Zulagenantrag beziehungsweise mit dem Zusatzblatt für die Kinderzulage beantragen. Beide Dokumente erhalten Sie üblicherweise von Ihrem RiesterAnbieter.

Darüber hinaus übernimmt in der Regel der Anbieter dank des sogenannten Riester-Dauerzulagenantrag die Beantragung der RiesterZulagen, also auch der Kinderzulagen. In diesem Zulagenantrag werden alle nötigen Angaben, wie zum Beispiel das Alter der Kinder, ausgefüllt. Der Antrag auf die Riester-Zulagen muss pro Kind erfolgen. Etwaige Änderungen, wie beispielsweise die Geburt eines weiteren Kindes oder die Vollendung des 25. Lebensjahres bei Ihren älteren Kindern, können Sie uns als Anbieter ganz einfach elektronisch mitteilen. Wie für die anderen Zulagen, kann auch die Riester-Kinderzulage bis zu zwei Jahren rückwirkend beantragt werden.

Aber Achtung: Sollten Sie Ihren RiesterVertrag bei Ihrem Produktanbieter vorzeitig auflösen, müssen Sie alle staatlichen Förderungen und Zulagen zurückzahlen. Eine Ausnahme bildet hier die Umwandlung in einen Wohn-Riester mit der Reinvestition in eine Immobilie. Ansonsten macht man mit der Auflösung eines Riester-Vertrags generell eher Verluste.

Fazit: So können Sie mit der Kinderzulage für Riester sparen

Der Abschluss einer Riester-Rente kann für Familien mit vielen Kindern passend sein. Auf insgesamt 25 Jahre pro Kind berechnet können Sie mit Ihrem Riester-Vertrag enorme Kosten sparen. Allerdings sollten Sie vor allem Kosten und Anlage des Riester-Vertrags im Auge behalten. 

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