Riester-Rente – Steuern sparen

Das Wichtigste in Kürze
  • Steuer: Bei einer Riester-Rente sind 4,00 % des jährlichen Bruttoeinkommens, aber maximal 2.100 € inklusive der staatlichen Zulagen, von der Steuer absetzbar (Stand: 2024).
  • Gemeinsam Veranlagte: Gemeinsam Veranlagte können beim Riestern zusammen 4,00 % des Bruttoeinkommens, aber höchstens 4.200 € inklusive der Zulagen von der Steuer absetzen (Stand: 2024).
  • Auszahlung: Mit Renteneintritt wird die aus dem Riester-Vertrag gezahlte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser Steuersatz ist in der Regel geringer als zur Erwerbszeit, wodurch Steuern gespart werden können.

Ist die Riester-Rente zu versteuern?

Ja, die Riester-Rente ist steuerpflichtig. Die Beiträge zu einem Riester-Vertrag sind zwar bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich absetzbar, werden jedoch ab Rentenbeginn als Renteneinkommen versteuert. Die Rentenzahlungen aus der Riester-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, aber in der Auszahlphase versteuert werden. Die Auszahlungen der Riester-Rente werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Wie hoch ist die Steuer auf die Riester-Rente?

Die Besteuerung der Riester-Rente unterliegt bestimmten Regelungen, die je nach individuellen Umständen variieren können. Grundsätzlich ist die Riester-Rente in der Ansparphase steuerfrei, da die Beiträge steuerlich gefördert werden. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt.

In der Rentenphase hingegen werden die Riester-Renten-Leistungen besteuert. Hierbei erfolgt die Versteuerung nach dem sogenannten nachgelagerten Besteuerungsprinzip. Die steuerliche Entlastung wird demnach in der Ansparphase durch die spätere Besteuerung der Rentenzahlungen ausgeglichen. Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz der Rentenempfänger beziehungsweise des Rentenempfängers.

Können die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich abgesetzt werden?

Beiträge zur Riester-Rente sind bis 2.100 € pro Jahr und Person beziehungsweise bis zu 4.200 € pro gemeinsam Veranlagte steuerlich absetzbar (Stand: 2024). Voraussetzung ist, dass mindestens 4,00 % des Bruttoeinkommens aus dem vorherigen Jahr in die Riester-Rente eingezahlt werden. Erhaltene Zuschüsse vom Staat fließen in diesen Höchstbetrag ein.

Zum Vergleich: Einzahlungen in die Rürup-Rente sind bis zu 27.566 € pro Jahr und Person – beziehungsweise der doppelte Betrag pro gemeinsam Veranlagte – absetzbar (Stand: 2024). Neben den Steuervorteilen gelten bei der Rürup-Rente jedoch keine staatlichen Zuschüsse.

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Steuer auf Riester-Rente: Beispiel fürs Einzahlen und Absetzen

Angenommen, eine Person hat ein Kind, das im Jahr 2009 geboren wurde. Daraus ergeben sich die folgenden Riester-Zulagen:

Grundzulage in Höhe von 175 €

+ Kinderzulage von 300 € für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde

= Gesamtzulage: 475 €

Werden jährlich 1.625 € in die Riester-Rente eingezahlt, ergibt sich – inklusive Zulagen – genau der maximal absetzbare Betrag von 2.100 €. Bei geringeren Einzahlungen verringert sich der absetzbare Betrag entsprechend. Wird mehr zur Riester-Rente beitragen, kann dennoch nur der Höchstbetrag von 2.100 € in der Steuererklärung angegeben werden.

Wie viel können gemeinsam Veranlagte bei der Riester-Rente von der Steuer absetzen?

Gemeinsam Veranlagte können – sofern beide riestern und mindestens 4,00 % des Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen – bis zu 4.200 € von der Steuer absetzen (Stand: 2024). Ein Beispiel:

  • Pro Partner gilt eine Grundzulage von 175 €. Es werden keine weiteren Zulagen erhalten
  • Ein Partner zahlt jährlich 1.925 € ein
  • Der andere Partner zahlt jährlich 1.500 € ein
  • Inklusive Zulagen kann ein Betrag von 3.775 € steuerlich abgesetzt werden

Erhalten alle Riester-Sparer die staatlichen Zulagen?

Nicht alle Riester-Sparer erhalten automatisch die staatlichen Zulagen. Der Erhalt der staatlichen Förderung hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, die erfüllt sein müssen. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Zulagen im Rahmen der Riester-Rente: die Grundzulage, die Kinderzulage und die Berufseinsteigerzulage.

  • Grundzulage: Jeder, der einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf die Grundzulage. Dazu gehören unter anderem die deutsche Rentenversicherungspflicht und die Einhaltung der Mindestbeiträge.
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das im Haushalt lebt und für das Kindergeld bezogen wird, erhält der Riester-Sparer eine Kinderzulage. Dies gilt bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, sofern es sich in Ausbildung oder Studium befindet.
  • Berufseinsteigerzulage: Für junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die erstmals einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, kann eine Berufseinsteigerzulage gewährt werden.

Damit die Zulagen gewährt werden können, sind regelmäßige Eigenbeiträge einzuzahlen. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Vertrag. Es ist daher von Vorteil, dass die geforderten Mindesteigenbeiträge eingehalten werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

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Riester-Rente in der Steuererklärung: Wo wird sie eingetragen?

Beiträge zur Riester-Rente können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Genauere Informationen zur Besteuerung erhalten Sie beispielsweise bei einer Steuerberatung oder dem örtlichen Finanzamt.

Welche Summe rechnet das Finanzamt tatsächlich an?

Bei der Riester-Rente wird die entsprechend absetzbare Summe der Einzahlungen mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. Anschließend werden die erhaltenen Zulagen subtrahiert, damit von diesen nicht doppelt profitiert wird. Die tatsächlich abgerechnete Summe liegt somit unter dem Höchstbetrag von 2.100 €.

Wie wird die Riester-Rente bei einem Wechsel des Anbieters besteuert?

Bei Abschluss eines neuen Vertrages für die Riester-Rente wird das angesparte Kapital in der Regel auf den neuen Anbieter übertragen. Die Besteuerung bleibt in der Regel unverändert, solange weiterhin die grundlegenden Voraussetzungen zur Riester-Förderung erfüllt sind.

Auszahlungsphase: Wie viel bleibt nach der Steuer von der Riester-Rente übrig?

Bei der Riester-Rente gilt eine nachgelagerte Besteuerung. Während der Auszahlungsphase werden die erhaltenen Beträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der individuelle Steuersatz hängt von dem zu versteuernden Einkommen in der Rentenphase ab. Dieser ist in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

Wie hoch ist die Besteuerung bei der Einmalzahlung der Riester-Rente?

Wird für die Riester-Rente eine einmalige Auszahlung gewählt, hängt die Besteuerung von der Höhe des ausgezahlten Betrags und der individuellen Steuersituation ab. Die Einmalzahlung aus einer Riester-Rente ist in voller Höhe steuerpflichtig. Die Steuerbelastung erfolgt nach dem individuellen Einkommensteuersatz.

Was passiert, wenn die Riester-Rente vorzeitig aufgelöst wird?

Wenn eine Riester-Rente vorzeitig aufgelöst wird, können verschiedene Konsequenzen eintreten. Generell ist eine vorzeitige Auflösung mit finanziellen Einbußen verbunden. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, die während der Ansparphase gewährt wurden, sind unter Umständen anteilig zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung betrifft vor allem die erhaltenen Zulagen und die steuerlichen Vorteile der eingezahlten Beiträge.

Zusätzlich können Vertragsstrafen oder Gebühren anfallen, die bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags fällig werden. Die genauen Kosten und Gebühren hängen von den vertraglichen Bedingungen des jeweiligen Riester-Vertrags ab.

Bei einer vorzeitigen Auflösung der Riester-Rente entgeht der Sparerin beziehungsweise dem Sparer außerdem die Möglichkeit einer langfristigen Altersvorsorge. Das Kapital, das bisher angespart wurde, steht dann nicht mehr für die geplante private Altersvorsorge zur Verfügung.

Es ist daher ratsam, eine vorzeitige Auflösung der Riester-Rente gut zu überdenken und alle Alternativen zu prüfen. In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, den Vertrag zu pausieren.

Alternativen zur Riester-Rente

Die Alternative zur Riester-Rente hängt von den individuellen Präferenzen, Zielen und finanziellen Möglichkeiten ab. Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge, die als Alternativen in Betracht gezogen werden können:

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Einige Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorgeprogramme an, bei denen Teile des Gehalts für die Altersvorsorge verwendet werden. Hierbei können verschiedene Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds gewählt werden.
  • Fondssparpläne: Durch regelmäßiges Sparen in Investmentfonds können langfristig Vermögen aufgebaut und für die Altersvorsorge genutzt werden. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass Fondsinvestitionen mit Risiken verbunden sind.
  • Eigenheim und Immobilien: Der Erwerb von Wohneigentum kann eine Form der Altersvorsorge darstellen. Durch den abbezahlten Kredit oder den Verkauf der Immobilie können finanzielle Mittel für die Lebenshaltung im Alter frei werden.
  • Rürup-Rente (Basisrente): Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Hierbei können Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

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