Riester-Rente und Steuern sparen:

Steuervorteil jetzt sichern und im Alter von Rente und Besteuerung profitieren

Rund 16 Millionen Menschen nutzen die Riester-Rente als private oder betriebliche Altersvorsorge (Stand: 2022). Wir fassen hier für Sie zusammen,

  • wie viel Sie im Jahr von der Steuer absetzen können,
  • welche Summe das Finanzamt Ihnen tatsächlich anrechnet,
  • wie das bei gemeinsam Veranlagten aussieht,
  • wieviel nach der Steuer von Ihrer Rente über bleibt und
  • wie es zwischendrin bei der Rürup-Rente, dem Pendant zur Riester-Rente, aussieht.
  • Außerdem: Wie Sie die Steuererklärung korrekt ausfüllen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Steuerlich absetzbare Beiträge: Bei einer Riester-Rente sind 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens, aber maximal 2.100 € inklusive der staatlichen Zulagen von der Steuer absetzbar.
  • Steuerliche Absetzbarkeit und gemeinsam Veranlagte: Gemeinsam Veranlagte können beim Riestern zusammen 4 % des Bruttoeinkommens, aber höchstens 4.200 € inklusive der Zulagen von der Steuer absetzen. Zahlen beide zusammen mehr, sind dennoch nur 4.200 € absetzbar. Ist einer der gemeinsam Veranlagten nur mittelbar zulageberechtigt, fließt lediglich der Mindesteigenbetrag von 60 € pro Jahr oder mehr in die Steuererklärung ein.
  • Steuerliche Abzüge bei Rentenzahlung: Mit Renteneintritt muss die aus dem Riester-Vertrag gezahlte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser Steuersatz ist in der Regel geringer als zu Erwerbszeit, wodurch Sie Steuern sparen.
  • Ausfüllen der Steuererklärung: WeltSparen bietet keine Steuerberatung an. Weiter unten finden Sie dennoch einige Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung.

Welche Summen können Sie im Jahr von der Steuer absetzen, wenn Sie riestern?

Als Riester-Sparer können Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung angeben und die Ihnen zustehenden Vorteile bei der Einkommensteuer nutzen. Denn Einzahlungen sowie staatliche Zulagen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei einer Riester-Rente sind 4 % des jährlichen Bruttoeinkommens, aber maximal 2.100 € inklusive der staatlichen Zulagen in der Steuererklärung absetzbar. Das ist weit weniger als bei der Rürup-Rente, wo Sie bis zu 26.528 € pro Jahr und davon 100 % (Stand: 2023) absetzen könnten. Vielmehr möchte man denen, an die sich Riester richtet, staatliche Zulagen und Steuervorteile bieten. Bis zu 2.100 € pro Jahr sind während der Riester-Ansparphase voll absetzbar. Denken Sie aber daran, dass die Auszahlungen der Riester-Rente später als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sind.

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Beispiel fürs Einzahlen und Absetzen:

Nehmen wir an, Sie haben zwei Kinder mit Geburtsjahr 2009. Die jährliche Grundzulage beträgt für Erwachsene 175 € pro Person. Die zusätzliche Kinderzulage beträgt 185 € für bis Ende 2007 geborene und 300 € für ab 2008 geborene Kinder. Ihre Beiträge für die Riester-Rente sind zudem steuerlich absetzbar, wobei die Steuererstattung von Ihrem Einkommensteuersatz abhängt. Mehr hierzu finden Sie im Detailartikel zu den Riester-Zulagen.

Wenn Sie nun 1.625 € in die Riester-Rente einzahlen, dann kommen Sie auf exakt 2.100 € und dürfen diese absetzen. Würden Sie nicht so viel einzahlen, dann setzen Sie auch nicht so viel ab. Und wenn Sie zum Zweck einer höheren Rente und weiterer Vorteile mehr einzahlen, dann sind trotzdem nur 2.100 € davon steuerlich absetzbar.

Sie entscheiden, ob Sie nur den Steuervorteil ausreizen oder doch noch etwas mehr einzahlen möchten. Beachten Sie dabei, dass Sie mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen müssen, um die Zulagen in voller Höhe erhalten zu dürfen. Diese Hürde zählt bis zu einer Höchstsumme von 2.100 € inklusive der Zulagen. Auch dazu finden Sie weitere Details bei den Riester-Zulagen.

In welcher Höhe die Steuererstattung ausfällt, entscheidet der persönliche Steuersatz abzüglich der erhaltenen Zulagen:

Welche Summe rechnet das Finanzamt tatsächlich an?

Grundsätzlich funktionieren die Steuern so, dass die absetzbare Summe mit Ihrem persönlichen Steuersatz verrechnet wird. Dieser ist beispielsweise in der Einkommensteuertabelle ablesbar.

Je nachdem, wie viel Sie im Jahr verdienen, teilt Ihnen das Finanzamt den entsprechenden Steuersatz zu. Der Spitzensteuersatz umfasst 42 % des Einkommens und zählt ab einem Jahresbruttoeinkommen von 62.809 € bis 277.826 € (Stand: 2023). Darüber hinaus gilt die Reichensteuer von 45 %. Hier noch ein paar andere Einblicke aus der Einkommensteuertabelle 2023:

Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz) 2023 Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz) 2022
25.000 € 27,44 % 28,12 %
35.000 € 31,29 % 32,25 %
45.000 € 35,14 % 36,38 %
55.000 € 38,99 % 40,51 %
65.000 € 42,00 % 42,00 %
75.000 € 42,00 % 42,00 %

Bei der Riester-Rente wird die entsprechend absetzbare Summe mit dem Steuersatz verrechnet. Anschließend werden die erhaltenen Zulagen subtrahiert. Schließlich würden Sie diese sonst „zweimal erhalten“.

Beispiel fürs Absetzen und Zurückerhalten:

Führen wir das Beispiel von vorhin mit den absetzbaren 2.100 € und den 475 € an Zulagen fort. Nehmen wir ferner an, dass Sie ein Einkommen von 45.000 € erzielen und somit im Jahr 2023 einen Grenzsteuersatz von 35,14 % haben.

Das bedeutet, dass Sie von den 2.100 € einen Anteil von 35,14 % – also rund 738 € – abzüglich der Zulagen in Höhe von 475 € zurückerhalten würden. Das wären dann etwa 263 €.

Unter Umständen kann es sein, dass Sie nichts zurückerhalten. Und zwar dann, wenn die Zulagen höher als das waren, was Sie nun zurückerhalten würden. Wenn der Steuersatz auf die absetzbare Summe 500 € beträgt, Sie aber 775 € Zulagen (Grundzulage und zwei Kinderzulagen) erhalten haben, kann das Finanzamt Ihnen leider nichts verrechnen.

Wie viel können gemeinsam Veranlagte bei ihrer Riester-Rente von der Steuer absetzen?

Gemeinsam Veranlagte können – sofern beide riestern und inklusive der Zulagen 2.100 € einzahlen – bis zu 4.200 € von der Steuer absetzen. Die absetzbare Summe verdoppelt sich einfach. Wenn ein Partner dann beispielsweise auf 2.100 € kommt, der andere aber nur auf 1.500 € , dann darf das gemeinsam veranlagte Paar 3.600 steuerlich absetzen. Zahlen beide mehr ein und kommen über die Grenze, dann sind trotzdem nur 4.200 € anrechenbar. Auch hier zählt die Hürde von 4 % des Bruttoeinkommens bis höchstens 2.100 € .

In einem Ausnahmefall kann es aber sein, dass der eine Partner seine Zulagen nur mittelbar bekommt. Und zwar dann, wenn der Staat ihn normalerweise nicht fördern würde, der andere gemeinsam Veranlagte aber riestert und die vollen Zulagen bekommt. In dieser Situation muss der erste gemeinsam Veranlagte nur eine Summe von 60 € im Jahr wirklich einzahlen. Das Paar könnte dann nur 2.160 € von der Steuer absetzen.

So läuft es theoretisch bis zur Rente – und diese ist dann wie ein Einkommen zu versteuern:

Wieviel bleibt nach der Steuer von der Rente übrig?

Bei der Riester-Rente zahlen Sie ein, um neben der gesetzlichen Rente ab frühestens 62 Jahren eine kontinuierliche, monatliche Zusatzrente bis ans Lebensende zu erhalten. Diese müssen Sie wie normales Einkommen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Normalerweise ist der Steuersatz in der Rente aber nicht mehr so hoch, da man ein kleineres Einkommen erzielt.

Bei der Riester-Rente muss man die Rente zu 100 % versteuern. Wer mehr Steuern sparen und steuerlich absetzen möchte, für den könnte eine Rürup-Rente in Frage kommen (mehr dazu hier: Rürup-Rente-Steuern).

Beispiel fürs Versteuern der Rente:

Nehmen wir an, dass Sie nunmehr in Rente sind und mit der gesetzlichen Rente sowie der Riester-Rente ein Jahresbruttoeinkommen von 21.600 € erzielen. Davon entfallen 18.000 € auf die normale Rente und 3.600 € auf die Riester-Rente. Das bedeutet, dass Sie im Jahr 2023 einen Grenzsteuersatz von 26,13 % haben.

Sie müssen für die 3.600 € Riester-Rente im Jahr also rund 941 € Steuern entrichten. So bleiben rund 2.659 € über – also monatlich etwa 222 €.

Wie füllen Sie die Steuererklärung korrekt aus?

Die folgenden steuerlichen Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können in Einzelfällen abweichen. Hier finden Sie einen einfachen Ablauf, wie die Investitionen in die Riester-Rente als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sind:

  1. Sie nehmen den Mantelbogen der Steuererklärung vor und machen ein Kreuz im Feld „Anlage AV“. Das bedeutet, dass Sie diese Anlage mitliefern.
  2. In der Anlage AV konzentrieren Sie sich zunächst auf Zeile 9. Hier vermerkt man die Anbieterinformationen, die Sie normalerweise recht schnell nach dem Jahreswechsel erhalten. Dann laufen Sie weiter zu Zeile 10 oder zu Zeile 14 der Anlage AV. Zeile 10 ist relevant, wenn Sie unmittelbar staatliche Zulagen erhalten. Zeile 14 ist es, wenn Sie die Zulagen nur mittelbar bekommen.
  3. Die Zeilen 21 und 22 müssen Sie danach noch beachten, wenn Sie Kinder haben und die Kinderzulage erhalten.
  4. Beachten Sie, dass Sie auf der Rückseite die spezifische Anbieternummer Ihres Riester-Anbieters vermerken müssen. Sonst kann es zu Problemen und Missverständnissen kommen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Angaben auf dieser Seite keine Steuerberatung darstellen und sich jährlich ändern können. Für Detailfragen zu Ihrer Steuersituation kontaktieren Sie Ihre Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Wie viel können Sie beim Riestern absetzen?

Beim Riestern können Sie den Betrag von der Steuer absetzen, was Sie einbezahlt haben – aber nur bis höchstens 2.100 € im Jahr. Beachten Sie dabei, dass Sie beim Erfüllen der entsprechenden Faktoren Zuschüsse vom Staat erhalten und dass diese Zuschüsse in den absetzbaren 2.100 € enthalten sind. Daher ist es sinnvoll, nicht mehr als 2.100 € minus Zuschüsse im Jahr einzuzahlen. Ein Beispiel: Sie erhalten 175 € Grundzulage vom Staat, also zahlen Sie nur 1.925 € ein, um auf 2.100 € zu kommen.

Wie viel bekommen Sie tatsächlich
vom Finanzamt zurück?

Wenn Sie die Summe von bis zu 2.100 € von der Steuer absetzen, verrechnet das Finanzamt diese Summe mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Der Steuersatz wird durch die Höhe Ihres Jahreseinkommens bestimmt. Von diesem Bruchteil der Summe zieht das Finanzamt nun die Zuschüsse ab, die Sie vom Staat erhalten haben. Den Rest bekommen Sie zurück. Ein Beispiel: Sie setzen 2.100 € ab, darin enthalten ist ein Zuschuss von 175 €. Sie haben einen Grenzsteuersatz von 30 %. Das Finanzamt rechnet also: 30 % von 2.100 € minus 175 €. In diesem Fall würden Sie 455 € zurückerhalten.

Wie viel können gemeinsam Veranlagte absetzen?

Gemeinsam Veranlagte werden steuerlich zusammen betrachtet. Deshalb verdoppelt sich die absetzbare Summe von 2.100 € auf 4.200 € im Jahr. Es bleibt den gemeinsam Veranlagten überlassen, ob nur einer von beiden mehr einzahlt oder ob sie beide je eine Riester-Rente haben und einzahlen. Auch hier zieht das Finanzamt die erhaltenen Zuschüsse ab.

Muss man die Riester-Rente versteuern?

Ja, man muss die Riester-Rente versteuern – und zwar mit dem persönlichen Steuersatz, der aus der Gesamtrente pro Jahr (Gesamteinkommen) bestimmt wird. Da das Gesamteinkommen im Alter normalerweise geringer als noch zu Arbeitszeiten ist, werden Sie steuerlich sehr wahrscheinlich auch nicht so stark wie heute belastet.

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