Diese Alternativen könnten besser für Sie sein.
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Der Gedanke hinter Riester: Die Riester-Rente wurde geschaffen, um die private Altersvorsorgezur Schließung der Rentenlücke attraktiv zu machen. Sie ist grundsätzlich für das gesamte Erwerbsleben (Einzahlphase) und den gesamten Ruhestand (Auszahlphase) ausgelegt. Eine vorzeitige Kündigung ist immer förderschädlich.
Nachteile bei Kündigung: Sie müssen alle erhaltenen staatlichen Zulagen und genossenen Steuervorteile zurückzahlen, was den Rückkaufwert des Riester enorm schmälert. Zudem verzichten Sie bewusst auf eine zusätzliche lebenslange Rente.
Alternative I – Einzahlungen reduzieren: Anstatt zu kündigen, können Sie jederzeit die Beiträge reduzieren. Bedenken Sie jedoch, dass Sie gegebenenfalls weniger Zulagen erhalten und Steuervorteile verlieren könnten.
Alternative II – Riester ruhen lassen: Sie können Ihren Riester auf unbestimmte Zeit einfach beitragsfrei stellen.
Alternative III – Anbieter wechseln: Wenn Sie aus bestimmten Gründen unzufrieden mit Ihrem aktuellen Riester-Vertrag sind, können Sie den Anbieter wechseln. Allerdings gibt es nicht mehr viele Anbieter am Markt.
Die Riester-Rente wurde ins Leben gerufen, weil nach den Rentenreformen aus den Jahren 2000 und 2001 das durchschnittliche Rentenniveau für Neurentner von 70 % auf nur noch 67 % gesunken war. Und bis heute hat sich die Situation immer weiter verschlechtert. Inzwischen ist zu erwarten, dass Neurentner nur noch um die 43 % ihres letzten Bruttoeinkommens als Rente erhalten werden. Daraus resultiert die „Rentenlücke“.
Walter Riester war es, der mit der Riester-Rente ein Produkt schuf, um die Rentenlücke zu schließen. Indem man privat einzahlt und indem der Staat einen dabei fördert, soll ein Kapitalstamm entstehen, mit dem sich dann bis ans Lebensende eine Zusatzrente realisieren lässt.
Dabei bestehen aber Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Sparer sollen bei der Riester-Rente durchhalten. Denn sonst ist die Idee der staatlich förderbaren Rente bis ans Lebensende zerstört – und somit das Konzept, auf dem Riester aufbaut.
Dementsprechend drohen Verluste, wenn man vorher abbricht.
Der Staat möchte Riester-Sparer fördern und unterstützen, damit sie auch im Alter ein ausreichendes und sicheres Einkommen haben.
Aus diesem Grund zahlt er die Zulagen aus. Erwachsene erhalten die Grundzulage von 175 € im Jahr. Für Kinder mit Geburtsjahr vor 2008 schießt er eine Kinderzulage von 185 € hinzu. Für Kinder mit Geburtsjahr ab 2008 umfasst die Kinderzulage 300 €.
Wer das Geld „schädlich verwendet“, also für etwas anderes als die Rente, muss es zurückzahlen. Das ist beim Auflösen der Riester-Rente der Fall. Auch dann, wenn man einfach nur mit dem Anbieter unzufrieden ist. Oder wenn man das Gefühl hat, dass die Riester-Rente für einen persönlich doch nichts ist. Sprich: Wenn man qualifizierte Gründe hat, die Riester-Rente loswerden möchte.
Leider macht der Staat keine Ausnahmen. So müssen Sparer mit einem deutlich verminderten Rückkaufswert rechnen. Sie erhalten nur das zurück, was sie selbst investiert haben. Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile fließen zurück in die Staatskasse und auch die eventuell erzielten Renditen müssen Sie versteuern.
Beispiel:
Nehmen wir an, dass Sie 13 Jahre 100 € monatlich in die Riester-Rente investiert haben. Als Erwachsene mit einem Kind, das vor 2008 auf die Welt kam, erhielten Sie staatlicherseits 360 € im Jahr (175 € Grundzulage und 185 € Kinderzulage). Somit tummeln sich auf Ihrem Riester-Konto heute 20.280 €*. Wenn Sie die Riester-Rente nun kündigen, dann würde Ihnen der Anbieter nur einen Rückkaufswert von 15.600 € auszahlen. Der Rest, also die staatlichen Zulagen, fließen wieder an den Staat zurück. Und die ebenfalls zurückzuzahlenden Steuervorteile haben wir hier noch nicht einmal beachtet. Es wird also noch deutlich teurer.
* Potenzielle Renditen aus Fondsinvestitionen und Kosten beachten wir der Einfachheit halber nicht. Das Beispiel dient reinen Illustrationszwecken.
Denken Sie an „Monopoly“. Was passiert, wenn Sie die „Schlossallee“ besitzen und sie dann an einen anderen Spieler verkaufen? Genau, Sie haben vielleicht in diesem Moment das Geld, aber in Zukunft eine Einnahmequelle weniger. Bestenfalls haben Sie also ausreichend andere „Straßen“, die Ihnen das Einkommen sichern.
Kommen wir also zu den Alternativen, was Sie mit Ihrer Riester-Rente tun können:
Halten wir fest, dass Sie die Riester-Rente meist nicht ohne Verluste kündigen können. Aber Sie können Alternativen anwenden, mit denen Sie die Verluste vermeiden:
Mehr Informationen zur ersten und zweiten Alternative finden Sie im ausführlichen Artikel zum Ruhenlassen und Reduzieren der Riester-Rente – inklusive Musterbrief.
Die Riester-Rente können Sie jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei die Mindestvertragslaufzeit und die dreimonatige Kündigungsfrist. Da eine vorzeitig ausgezahlte Riester-Rente per Gesetz als förderschädlich eingestuft wird, entstehen bei einer Kündigung Kosten, die den Rückkaufswert minimieren. Als Alternative zur Kündigung können Sie die Riester-Rente ruhen lassen, nur noch ein Minimum einzahlen oder den Anbieter wechseln.
Eine vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente ist möglich. Eine Kündigung wird als förderschädlich eingestuft und ist daher mit hohen Kosten verbunden. Dabei müssen alle staatlichen Zuschüsse sowie gesparten Steuern nachgezahlt werden. Wenn Sie die Riester-Rente trotzdem kündigen möchten, beachten Sie, dass die Höhe der Riester-Rente individuell ist und von diversen Faktoren abhängt. Es ist daher wichtig, zuvor die voraussichtliche Riester-Rente zu berechnen.
Die Kosten oder besser Verluste errechnen sich daraus, was Sie an staatlichen Zulagen erhalten haben und was Sie bei der Steuer sparen konnten. Wie hoch der Rückkaufswert ist, lässt sich also nicht pauschal bestimmen. Illustratives Beispiel: Auf Ihrem Rentenkonto befinden sich 13.750 €. Sie haben 10 Jahre immer 100 € monatlich investiert (12.000 €) sowie einmal im Jahr 175 € vom Staat erhalten (1.750 €). Nebenher konnten Sie Steuerersparnisse von 3.600 € erzielen. Wenn Sie die Riester-Rente nun kündigen, müssen Sie die 1.750 € (Zulagen) sowie 3.600 € (Steuerersparnisse) von den 13.750 € abziehen. Der Rückkaufswert beläuft sich also auf nur 8.400 €.
Normalerweise nicht. Die Kosten und Verluste entstehen immer, wenn man sich die Riester-Rente vorab auszahlen lassen möchte. Es besteht aber eine Ausnahme. Beispielsweise, wenn Sie eine Immobilie finanzieren möchten. In diesem Fall ist es machbar, das Geld aus der Riester-Rente hierfür aufzuwenden. Der Staat sieht das in diesem Fall nicht als „förderschädlich“ an, sofern die Immobilie dazu dient, im Alter mietfrei leben zu können. Mehr dazu finden Sie im Artikel zum Wohn-Riester.
Um die Kosten und Verluste zu vermeiden – also nicht förderschädlich zu handeln – können Sie die Riester-Rente ruhen lassen („beitragsfrei stellen“) oder reduzieren. Wenn Sie sie ruhen lassen, zahlen Sie nichts mehr auf das Rentenkonto ein. Dadurch erhalten Sie auch die staatlichen Zulagen nicht mehr. Das Geld bleibt auf dem Konto und Sie erhalten im Alter weiterhin eine Zusatzrente. Wenn Sie reduzieren, zahlen Sie nur noch eine kleine Summe ein, die Sie selbst bestimmen. Unter Umständen können Sie auch dann die Zulagen nicht mehr erhalten.
Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag weiterführen oder beitragsfrei stellen möchten, können Sie auch über eine alternative Altersvorsorgeform nachdenken. Verfügen Sie über ein regelmäßiges Einkommen und möchten jährlich privat vorsorgen? Dann kann die Rürup-Rente vermutlich interessant für Sie sein. Denn Sie können sich Steuervorteile in der Ansparphase sichern und im Rentenalter auf eine Altersvorsorge zurückgreifen. Mit dem ETF Rürup können Sie beispielsweise frei in ETFs investieren, auf Wunsch zu 100 % in Aktienfonds und das Portfolio und die darin enthalten Fonds jederzeit online anpassen. Über einen langen Zeitraum hinweg können Sie so von Renditechancen profitieren und sich auf eine unbesorgte Rente freuen.
Falls Sie mit dem Anbieter unzufrieden sind, können Sie auch darüber nachdenken, den Anbieter zu wechseln.