Riester-Bausparvertrag: So viel lässt sich in der Steuererklärung absetzen

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Das Wichtigste in Kürze
  • Steuern: Wer förderberechtigt ist, kann Investitionen in den Riester-Bausparvertrag während der Ansparphase mit bis zu 2.100 € im Jahr von der Steuer absetzen (Stand: 2024).
  • Steuerrückzahlungen: Die beim Riester-Bausparen maximal steuerlich absetzbaren 2.100 € werden mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet.
  • Voraussetzungen: Die Riester-Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise die Einhaltung eines Mindesteigenbeitrags.

Was ist ein Riester-Bausparvertrag?

Ein Riester-Bausparvertrag ist eine Variante des Bausparens, die in Deutschland im Rahmen der Riester-Förderung angeboten wird. Diese Form der Altersvorsorge kombiniert die Vorteile eines Bausparvertrags mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Um von der Riester-Förderung zu profitieren, sind Vertragsinhaberinnen und -inhaber dazu verpflichtet, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise regelmäßige Beitragszahlungen und die Einhaltung von Mindestsparraten (Mindesteigenbeitrag).

Mit einem Riester-Bausparvertrag lässt sich Kapital für den Kauf oder Bau des Eigenheims ansparen und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung für die Altersvorsorge profitieren. Das angesparte Kapital kann schließlich durch ein Bauspardarlehen ergänzt werden, um die Finanzierung des Eigenheims zu realisieren. Die Vertragsbedingungen und Konditionen haben Einfluss auf die genauen Vorteile der Eigenheimrente. Auf dem sogenannten Wohnförderkonto werden die staatlichen Zulagen und die eingezahlten Beiträge verzeichnet.

Wohn-Riester, Eigenheimrente und Banksparplan

Der Begriff „Wohn-Riester“ oder auch „Eigenheimrente“ wird oft synonym für den Riester-Bausparvertrag verwendet, da beide Konzepte Teil der staatlich geförderten Altersvorsorge nach dem Riester-Prinzip in Deutschland sind. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Wohn-Riester als Oberbegriff für verschiedene Riester-geförderte Wohnformen dient, während der Riester-Bausparvertrag eine spezifische Variante davon ist.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Flexibilität der Verwendung des angesparten Kapitals. Beim Wohn-Riester stehen allgemein verschiedene wohnwirtschaftliche Zwecke zur Auswahl, während der Riester-Bausparvertrag eine stärkere Zweckbindung aufweist. Das bedeutet, dass das Kapital aus einem Riester-Bausparvertrag vorrangig für den Erwerb oder Bau einer Immobilie verwendet werden muss, einschließlich der Tilgung von bestehenden Bauspardarlehen.

Im Gegensatz zum Riester-Bausparvertrag besteht beim Riester-Banksparplan keine Zweckbindung für wohnwirtschaftliche Belange. Auch beim Riester-Banksparplan können staatliche Förderungen, in Form von Zulagen und Steuervorteilen, genutzt werden.

Wann darf man den Riester-Bausparvertrag von der Steuer absetzen?

Die Sparleistung zum Riester-Bausparvertrag kann unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist im Rahmen der sogenannten Riester-Förderung möglich, die staatliche Unterstützung für die private Altersvorsorge in Deutschland bietet. Es ist jedoch zu beachten, dass die Förderung durch den Staat an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, wie beispielsweise:

  • Mindesteigenbeitrag: Um die volle Förderung zu erhalten, sind in der Regel mindestens 4,00 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzuzahlen.
  • Zulagen: Investitionen dürfen nur steuerlich abgesetzt werden, wenn die Sparerin oder der Sparer Zulagen vom Staat erhielt. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Spätere Verrentung: Die staatliche Förderung ist beispielsweise an die spätere Verrentung der Bausparsumme geknüpft.

Wie viel lässt sich von einem Riester-Bausparvertrag absetzen?

Grundsätzlich können Riester-Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag von 2.100 € geltend gemacht werden (Stand: 2024). Für gemeinsam Veranlagte gilt der doppelte Betrag, also 4.200 € pro Jahr. Zusätzlich zu den Basisbeiträgen können Zulagen und gegebenenfalls Steuerersparnisse aus den Vorjahren in den Riester-Vertrag einfließen.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass die steuerlichen Vorteile in der Regel an die Bedingung geknüpft sind, dass das angesparte Kapital im Alter für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie den Erwerb oder die Tilgung einer Immobilie, verwendet wird. Die genauen Regelungen können sich im Laufe der Zeit ändern, weshalb es ratsam sein kann, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Riester-Förderung zu informieren oder eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wie wird die Riester-Förderung bei einem Riester-Bausparvertrag besteuert?

Riester-Beiträge sind bis zu 2.100 € pro Jahr und Person absetzbar (Stand: 2024). Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gilt ein Höchstbetrag von bis zu 4.200 €. Von dem zurückgezahlten Betrag zieht das Finanzamt jedoch die erhaltenen Riester-Zulagen ab. Grund dafür ist, dass von den erhaltenen Förderungen nicht doppelt profitiert werden soll.

Wie lässt sich ein Riester-Bausparvertrag steuerlich absetzen?

Ein Riester-Bausparvertrag kann steuerlich abgesetzt werden, indem die eingezahlten Beiträge in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Höhe der eingezahlten Beiträge und der erhaltenen Zulagen wird in der Anlage AV eingetragen. Das Finanzamt berechnet im Anschluss, ob und in welcher Höhe eine Steuererstattung gezahlt wird.

Ist die Auszahlung eines Riester-Bausparvertrags zu versteuern?

Die ersparte Summe aus der Eigenheimrente wird beim Riester-Bausparvertrag zum Erwerb einer Immobilie oder ähnlicher wohnwirtschaftlicher Zwecke verwendet. In diesem Fall ersetzt das mietfreie Wohnen im Eigenheim die zusätzlichen Alterseinkünfte. Die Auszahlung eines Wohn-Riesters ist steuerpflichtig. Bei dieser nachgelagerten Besteuerung erfolgt die Versteuerung erst, wenn Sie das Geld aus dem Vertrag erhalten, also in der Auszahlungsphase.

Die Art der Besteuerung richtet sich nach der gewählten Auszahlungsmethode:

  • Einmalzahlung: Bei der einmaligen Auszahlung eines Wohn-Riesters wird ein pauschaler Steuersatz von 30,00 % fällig. Dieser Steuersatz gilt für die gesamte Auszahlung, unabhängig von der Höhe des angesparten Kapitals.
  • Monatliche Auszahlung: Wird das Guthaben aus einem Wohn-Riester in Form einer monatlichen Rente bezogen, erfolgt die Besteuerung schrittweise. Die genaue Besteuerung der Alterseinkünfte richtet sich unter anderem nach dem Alter bei Renteneintritt und dem persönlichen Einkommensteuersatz.
  • Teilweise Kapitalauszahlung und monatliche Auszahlung: Die teilweise Kapitalauszahlung und die monatliche Rente werden separat besteuert. Bei der teilweisen Kapitalauszahlung wird der ausgezahlte Betrag in der Regel zu 30,00 % besteuert. Die restliche Summe, die als Rente ausgezahlt wird, unterliegt der individuellen Einkommensteuer und dem persönlichen Steuersatz.

Beispiel: Wie viel bekommt man über die Steuererklärung zurück?

Die mögliche Rückerstattung über die Steuererklärung bei einem Riester-Bausparvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des individuellen Einkommens, der Höhe der eingezahlten Beiträge und anderer steuerlicher Aspekte. Hier ist ein einfaches Beispiel, um Ihnen eine Vorstellung zu geben, wie die steuerliche Förderung bei einem Riester-Bausparvertrag funktionieren kann:

Angenommen, das Einkommen liegt bei 45.000 € brutto im Jahr. 2024 ergibt sich damit ein Grenzsteuersatz von 34,11 %. Es erfolgt zudem eine Auszahlung der Riester-Grundzulage in Höhe von 175 € sowie eine Kinderzulage von 300 €.

In unserem Beispiel wurden über das Jahr hinweg 1.625 € in den Riester-Bausparvertrag investiert, also rund 135 € monatlich. Mit den Zulagen ergeben sich 2.100 €, die steuerlich absetzbar sind.

Durch die Verrechnung des Steuersatzes ergibt sich eine Zwischensumme von 737,94 €. Von dieser zieht das Finanzamt die 475 € an Zulagen ab. Die Steuerrückzahlung liegt damit bei 262,94 €.

Ihre Investitionen: 1.625 €
Plus Grundzulage: 175 €
Plus Kinderzulage: 300 €
Steuerlich absetzbar: 2.100 €
Grenzsteuersatz laut Einkommen: 34,11 % (Einkommen 45.000 €)
Zwischensumme: 716,31 €
Minus Grundzulage: - 175 €
Minus Kinderzulage: - 300 €
Was Sie erstattet bekommen: 241,31 €

Hinweis: Die in der Tabelle dargestellten Zahlen sind hypothetisch und nur zur Illustration gedacht. Ihre Steuerersparnis können Sie selbst berechnen, wenn Sie Ihren Steuersatz mithilfe der Einkommensteuertabelle recherchiert haben.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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