Riester-Bausparvertrag: So viel können Sie in der Steuererklärung absetzen
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Wenn Sie bausparen, ist das normalerweise nicht mit Steuervorteilen verbunden. Bei der Riester-Rente oder besser beim Riester-Bausparvertrag schon. Tatsächlich können Sie auch hier, wie es bei Riester üblich ist, eine Summe von bis zu 2.100 € im Jahr von der Steuer absetzen. Demnach: Ja, „bausparen mit Riester“ bedeutet auch „Steuern sparen mit Riester“. Dazu müssen Sie aber unmittelbar förderberechtigt sein und auch die staatlichen Zulagen bekommen. Was der Steuervorteil im Endeffekt für Sie bedeutet, erfahren Sie bei uns.
- Funktionsweise eines Riester-Bausparvertrags: Mit einem Riester-Bausparvertrag können Sie Geld ansparen und staatliche Zulagen erhalten, um damit Wohneigentum für die Altersvorsorge zu erwerben. Beiträge bis zu 2.100 € können jährlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
- Steuern: Sie können Investitionen in den Riester-Bausparvertrag bis zu 2.100 € im Jahr von der Steuer absetzen, wenn Sie förderberechtigt sind.
- Steuerrückzahlungen: Die maximal steuerlich absetzbaren 2.100 € werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu einer Zwischensumme verrechnet. Von dieser Zwischensumme zieht das Finanzamt die erhaltenen Zulagen ab. Die Restsumme erhalten Sie zurück.
- Bausparverträge ohne Riester: Einzahlungen in normale Bausparverträge sind nicht steuerlich absetzbar.
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Was ist ein Riester-Bausparvertrag?
Generell handelt es sich bei einem Bausparvertrag um eine Kombination aus verzinstem Sparplan und preiswertem Immobilienkredit. Mit einer Bausparkasse vereinbaren Sie eine Bausparsumme und eine Spar-Laufzeit.
Sobald Sie innerhalb der Laufzeit etwa 30 % bis 50 % der Summe erreicht und die mindeste Bewertungspunktzahl haben, wird der Bausparvertrag zuteilungsreif. Das bedeutet, dass Sie nun einen Immobilienkredit über die Restsumme zu einem schon beim Abschluss fest definierten Zins aufnehmen dürfen. Der Zins steht unter Garantie, auch dann, wenn die marktüblichen Zinsen inzwischen wieder deutlich höher sind.
Beim Riester-Bausparvertrag wird die Kombi durch die Vorteile der Riester-Rente erweitert. Das bedeutet in erster Linie, dass der Staat Jahr für Jahr etwas mit einbezahlt und dass die Investitionen steuerlich absetzbar werden. Das funktioniert im Rahmen von Wohn-Riester mit einem Wohnförderkonto. Der Wohn-Riester wurde speziell dafür entwickelt, um Immobilienwünsche zu fördern und das mietfreie Wohnen im Alter zu erleichtern. Näheres zur Funktionsweise des Riester-Bausparens erfahren Sie im Artikel zum Riester-Bausparvertrag.
Eins noch vorab: Ein Wohn-Riester lohnt sich meist nur dann, wenn Sie auch wirklich in absehbarer Zeit eine Immobilie bauen oder kaufen möchten. Denn Bausparverträge mit Riester rufen normalerweise hohe Abschlusskosten und im Verhältnis zu den Guthabenzinsen auch hohe laufende Kosten hervor.
Beim normalen Bausparvertrag ohne Riester können Sie unter Umständen die Wohnungsbauprämie erhalten. Diese umfasst höchstens 70 € pro Person beziehungsweise 140 € für Verheiratete im Jahr und man bekommt sie bis zu einem Jahreseinkommen von 35.000 € brutto beziehungsweise 70.000 € für gemeinsam Veranlagte.
Wann darf man den Riester-Bausparvertrag von der Steuer absetzen?
Sie dürfen den Bausparvertrag mit Riester bereits ab dem ersten Jahr in der Steuererklärung angeben und sich die Investitionen „zurückholen“. Natürlich erhalten Sie nicht die vollen Investitionen zurück, sondern nur einen Bruchteil:
- Sie setzen 2.100 € steuerlich ab.
- Dann haben Sie laut Ihres Einkommens vielleicht einen Steuersatz von 32 %. Das Finanzamt bildet also eine Zwischensumme von 32 % der 2.100 €.
- Von dieser Zwischensumme zieht das Finanzamt dann die erhaltenen Zuschüsse ab.
- Was nun unterm Strich steht, erhalten Sie zurück.
Sie dürfen also nur etwas von der Steuer absetzen, wenn Sie auch die Zulagen vom Staat erhalten haben. Dafür müssen Sie wiederum „gesetzlich rentenversichert“ sein sowie mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens in den Bausparvertrag einzahlen. Die 4-Prozent-Hürde zählt bis zu der bereits bekannten Höchstsumme von 2.100 € im Jahr. Näheres zu den Zulagen erfahren Sie im Artikel zur Riester-Förderung.
Wie viel bekommt man über die Steuererklärung zurück?
Beispiel:
Nehmen wir an, dass Sie 45.000 € brutto im Jahr verdienen. Dadurch haben Sie im Jahr 2023 einen Grenzsteuersatz von 35,14 %.
Im Rahmen von Riester bekommen Sie die Grundzulage in Höhe von 175 €. Außerdem bekamen Sie 2016 ein Kind und erhalten dadurch weitere 300 € als Kinderzulage.
In Ihrem Riester-Bausparvertrag haben Sie 1.625 € investiert, also rund 135 € monatlich. Mit den Zulagen kommen Sie auf 2.100 €, die Sie von der Steuer absetzen.
Berechnen Sie Ihren Steuersatz von diesem Wert entsteht eine Zwischensumme von 737,94 €. Davon zieht das Finanzamt nun noch die 475 € an Zulagen ab. Es bleiben 262,94 €. Diese Summe erhalten Sie über die Steuererklärung zurück.
Hätten Sie 2016 zwei Kinder bekommen, dann würde das Finanzamt noch mehr abziehen. Je nach Familiensituation kann es also sein, dass der Steuervorteil beim Riester-Bausparvertrag nicht immer präsent ist.
Noch einmal übersichtlicher:
Ihre Investitionen: | 1.625 € |
Plus Grundzulage: | 175 € |
Plus Kinderzulage: | 300 € |
Steuerlich absetzbar: | 2.100 € |
Ihr Grenzsteuersatz laut Einkommen: | 35,14 % (Einkommen 45.000 €) |
Zwischensumme: | 737,94 € |
Minus Grundzulage: | - 175 € |
Minus Kinderzulage: | - 300 € |
Was Sie erstattet bekommen: | 262,94 € |
Hinweis: Die in der Tabelle dargestellten Zahlen sind hypothetisch und nur zur Illustration gedacht. Ihre Steuerersparnis können Sie selbst berechnen, wenn Sie Ihren Steuersatz mithilfe der Einkommensteuertabelle recherchiert haben.
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