Riester-Rente Auszahlung: Wie viel können Sie sich auszahlen lassen und ab wann?

Sobald Sie die Riester-Rente abschließen, zahlen Sie kontinuierlich bis zum Rentenalter ein und sehen zu, wie der Wert auf dem Riester-Konto wächst. Doch wann können Sie sich die Riester-Rente auszahlen lassen? Wie funktioniert das? Wie sieht es mit der Steuer aus? Und was passiert, wenn die Rente verschwindend klein ist? Neben den Informationen wartet der Artikel mit vielen einfachen Beispielen auf.

Das Wichtigste in Kürze
  • Auszahlungsbeginn: Normalerweise startet die Auszahlung der Riester-Rente mit dem persönlichen Rentenbeginn. Theoretisch kann man sich die Rente aber auch schon ab frühestens 62 Jahren auszahlen lassen, wenn der Vertrag nach 2012 abgeschlossen wurde.
  • Sofortrente: Bis zu 30 % des Kapitals können Sie sich als Sofortrente auszahlen lassen. Beachten Sie aber, dass Sie diese Sofortrente als Einkommen versteuern müssen.
  • Steuern: Die Auszahlung ist zu 100 % zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sofern Sie eine Kleinbetragsrente erhalten, haben Sie Anspruch darauf, sich das Geld als Sofortrente auszahlen zu lassen. Auch hier sind die Steuern zu beachten.
  • Vertragskündigung: Bei der Kündigung noch vor der Auszahlungsphase müssen Zulagen und Steuer­erleichterungen komplett zurück­gezahlt werden. Anschließend können die Kapitalauszahlungen aber günstiger versteuert werden. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen und nicht auf den Eintritt ins Rentenalter warten können.
  • Sozialhilfe im Alter: Wer im Alter Sozialhilfe bezieht, muss die Riester-Rente nicht mehr anrechnen lassen. 100 € und darüber hinaus 30 % der Restrente dürfen Sie stets behalten. Höchstens aber 202 €.
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Auszahlung der Riester-Rente

Bei der Auszahlung der Riester-Rente gibt es 2 Optionen: Sie können eine monatliche Rente bis ans Lebensende erhalten oder sich bei Rentenbeginn bis zu 30 % des Kapitals als Sofortrente auszahlen lassen. Stammt Ihre Riester-Rente von vor 2005, dann sind es nur höchstens 20 % des Geldes. Der Restbetrag wird in diesem Fall dann ebenfalls als monatliche Rente ausbezahlt.

 

Außerdem spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  1. Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2012 ist die Riester-Rente ab 60 Jahren auszahlbar, bei einem Abschluss im oder nach dem Jahr 2012 erst ab 62 Jahren.
  2. Trotz der 60 oder 62 Jahre ist es sinnvoll, die Riester-Rente mit dem persönlichen Renteneintritt zu verknüpfen. So zahlt man noch ein paar Jahre mehr ein und hat eine höhere Zusatzrente. Sofern Sie im Jahr 1964 oder später zur Welt kamen, ist der Renteneintritt mit 67 Jahren, ansonsten früher*.
  3. Sie erhalten stets eine monatliche Rente bis ans Lebensende und können sich wahlweise bis zu 30 % des Kapitals als Sofortrente auszahlen lassen. Stammt Ihre Riester-Rente von vor 2005, dann sind es nur höchstens 20 % des Geldes.

* Wann Sie in Rente dürfen:

Geburtsjahr Renteneintritt
1951 / früher 65 Jahre, 0 Monate
1952 65 Jahre, 6 Monate
1953 65 Jahre, 7 Monate
1954 65 Jahre, 8 Monate
1955 65 Jahre, 9 Monate
1956 65 Jahre, 10 Monate
1957 65 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre, 0 Monate
1959 66 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate
1964 / danach 67 Jahre, 0 Monate
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Wer sich die Riester-Rente schon früher auszahlen lässt, erhält keine so hohe monatliche Rente wie mit der Auszahlung zum Rentenbeginn.

Das führt uns zum nächsten Unterthema:

Wie hoch ist die Riester-Rente, die der Anbieter auszahlt?

Im Voraus lässt sich das nur schwer definieren. Gehen wir trotzdem etwas tiefer ins Thema: So wird die Höhe Ihrer Riester-Rente durch mehrere Faktoren bestimmt:

  • Wie viel Sie selbst investiert haben
  • Wie hoch die staatlichen Zulagen waren
  • Wie sich die Werte der Fondsanlage und verzinsten Guthaben entwickelt haben
  • Für welchen Hinterbliebenenschutz Sie sich entschieden haben
  • Wie viele Jahre die Riester-Rente lief

Diese Faktoren sind höchst individuell und lassen sich teils nicht vorher bestimmen.

Sobald Sie sich für Riester entscheiden, berechnet der Anbieter eine Tendenz mit Ihnen. Sie werden Ihm eine Wunschrente nennen und er wird recherchieren, wie viel Rente Sie Ihrem Einkommen nach seitens des Staats zu erwarten haben. Das Rentenniveau umfasst um die 45 % des letzten Bruttoeinkommens. Anhand dessen und anderer Werte definieren Sie mit dem Anbieter die monatlichen Investitionen. Die Riester-Rente ist dazu da, die Rentenlücke zu schließen und im Alter finanziell sicher leben zu können.

Wir machen ein anschauliches Beispiel:

Kontosumme Monatliche Rente*
50.000 180
100.000 360
200.000 720

Nehmen wir nun noch an, dass Sie sich die erlaubten 30 % als Sofortrente auszahlen lassen:

Kontosumme Sofortrente* Monatliche Rente*
50.000 15.000 126
100.000 30.000 252
200.000 60.000 504
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* Hinweis: Die erwähnten Summen der Sofortrente und monatlichen Rente sind nicht verbindlich und rein fiktiv. In diesem Beispiel umfasst der Hinterbliebenenschutz 10 Jahre (Rentengarantiezeit) und die Auszahlung startete mit 67 Jahren. Die monatliche Rente versteht sich bis ans Lebensende und brutto.

Mit diesen Zahlen im Hinterkopf machen wir uns auf zum nächsten Unterthema:

Riester-Rente Rechner: Kann ein Rechner meine genaue Auszahlung berechnen?

Richten Sie sich nicht verbindlich nach dem, was ein Rechner Ihnen mitteilt. Die tatsächliche monatliche Rente, die Sie sich seitens Riester auszahlen lassen können, kann erst kurz vorher bekannt werden. Es handelt sich um Tendenzen.

Mehr zum Thema Riester-Rente Rechner finden Sie hier:

Wie muss man die Riester-Rente versteuern?

Sie müssen Ihre Riester-Rente zu 100 % versteuern. Und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der sich nach Ihrem Einkommen richtet. Da das Einkommen im Rentenalter nicht mehr so hoch ist, ist der Steuersatz normalerweise geringer als heute mit Ihrem aktuellen Einkommen.

Hier ein paar Einblicke in die Einkommensteuertabelle (Stand: 2024):

  • Rente von 25.000 € im Jahr = 26,87 %
  • Rente von 30.000 € im Jahr = 28,68 %
  • Rente von 35.000 € im Jahr = 30,49 %
  • Rente von 40.000 € im Jahr = 32,30 %

Die obenstehenden Renten verstehen sich als Gesamtrente bestehend aus der gesetzlichen Rente sowie der Riester-Rente. Ab einer Jahresrente von 66.761 € zählt der Höchststeuersatz von 42 % (Stand: 2024).

Verpacken wir die Werte in vier Beispiele:

Jahresrente Monatliche Rente Monatlicher Riester-Anteil Steuersatz Monatliches Riester-Netto nach Steuern
25.000 € 2.083,33 € 450 € 26,87 % 329,08 €
30.000 € 2.500,00 € 700 € 28,68 % 499,24 €
35.000 € 2.916,66 € 1.000 € 30,49 % 695,10 €
40.000 € 3.333,33 € 1.250 € 32,30 % 846,25 €

Natürlich muss die restliche Rente auch zu dem entsprechenden Steuersatz versteuert werden. Die monatlichen Riester-Anteile entsprechen keinem Muster, sondern dienen nur als Beispiel, um die Steuer zu veranschaulichen.

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Hinweis zur Sofortrente:

Bedenken Sie, dass Sie auch die Sofortrente von 30 % voll versteuern müssen, wenn Sie sich diese auszahlen lassen. Diese Summe zählt als Einkommen und kann Ihren Steuersatz nach oben treiben. Der Steuersatz richtet sich immer nach dem Jahreseinkommen als Ganzes:

  • Im Jahr des Renteneintritts haben Sie beispielsweise noch ein Einkommen von 40.000 € und somit einen Grenzsteuersatz von 32,30 %. Nun nehmen wir an, dass auf Ihrem Riester-Konto 50.000 € befinden. Davon lassen Sie sich 30 % auszahlen, also 15.000 €. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen umfasst nun also 55.000 € und Ihr Grenzsteuersatz erhöht sich auf 37,74 %. Zu Ihrem erhöhten Steuersatz müssen Sie nun die Sofortrente versteuern. Von den 15.000 € bleiben also nur 9.339 €.

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, entweder auf die Sofortrente von bis zu 30 % zu verzichten oder sie in ein Jahr zu verschieben, in dem das Einkommen niedriger ist.

Kann man sich die Riester-Rente auch komplett als Sofortrente auszahlen lassen?

Nein, das funktioniert leider nur in einer Ausnahmesituation. Nämlich dann, wenn Ihnen der Anbieter eine nur sehr überschaubare Rente auszahlen kann. Konkreter sprechen wir hier von der Kleinbetragsrente. Sie richtet sich nach der Bezugsgröße gemäß §18 Sozialgesetzbuch IV. Sie entspricht dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung:

Jahr Alte Bundesländer Alte Bundesländer Neue Bundesländer Neue Bundesländer
Jahresrente Monatsrente Jahresrente Monatsrente
2014 33.180 € 2.765 € 28.140 € 2.345 €
2015 34.020 € 2.835 € 28.980 € 2.415 €
2016 34.860 € 2.905 € 30.240 € 2.520 €
2017 35.700 € 2.975 € 31.920 € 2.660 €
2018 35.540 € 3.045 € 32.340 € 2.695 €
2019 37.380 € 3.115 € 34.440 € 2.870 €
2020 38.220 € 3.185 € 36.120 € 3.010 €
2021 39.480 € 3.290 € 37.380 € 3.115 €
2022 39.480 € 3.290 € 37.800 € 3.150 €
2023 40.740 € 3.395 € 39.480 € 3.290 €
2024 42.420 € 3.535 € 41.580 € 3.465 €

Wenn die monatliche Rente nur bis zu 1 % der monatlichen Bezugsgröße umfasst, dann handelt es sich um eine Kleinbetragsrente. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch darauf, sich das Geld als Ganzes auszahlen zu lassen. Beachten Sie auch hier die Sache mit dem höheren Jahreseinkommen und dem höheren Steuersatz.

Was ist, wenn man im Alter Sozialhilfe braucht und sich dann die Riester-Rente auszahlen lässt?

Grusi“, so die Kurzform der „Grundsicherung“, ist die Sozialhilfe im Alter. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen, wenn man eine gesetzliche Rente von unter 865 € bezieht.

Hinsichtlich Riester war es bis 2018 so, dass Riester-Sparer die Auszahlung voll auf die Sozialhilfe anrechnen lassen mussten. Dadurch stand die Riester-Rente in der Kritik. Wer all die Jahre in Riester investiert hatte, hatte nun nichts davon. Oder anders formuliert: Obwohl sie in Riester investiert hatten, um die Rentenlücke zu schließen, konnten sich die Riester-Sparer nicht vor der Altersarmut schützen.

Seit 2018 dürfen Riester-Sparer trotz Sozialhilfe 100 € der Auszahlung behalten. Darüber hinaus dürfen sie 30 % der restlichen Rente bis hin zu höchstens 202 € behalten. All das wird mit der Sozialhilfe nicht verrechnet. Wenn Sie durch Ihren Riester-Vertrag beispielsweise eine Auszahlung von 250 € erhalten, dann sind 100 € davon frei und es bleiben 150 € Rest. Von diesem Rest sind weitere 30 % frei, also 45 €. Sie behalten also 145 € und nur noch 105 € werden mit der Sozialhilfe verrechnet.

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