Riester-Rente: Mindest- und Maximalbetrag

Wie viel müssen Sie mindestens einzahlen? Und wie viel darf es höchstens sein?

Riestern und etwas fürs Alter tun – „Hört sich klasse an“, denken Sie vielleicht, „aber was muss ich einzahlen, damit sich die Zusatzrente nachher auch lohnt? Und damit ich die Zuschüsse vom Staat erhalte?“ Außerdem haben Sie vielleicht auch schon etwas davon gehört, dass man nur maximal Summe X im Monat einzahlen sollte und sind sich nun unsicher. Wir klären all das auf. Und vorab: Natürlich dürfen Sie so viel in die Riester-Rente einzahlen, wie Sie möchten. Die Höchstsumme ist nur relevant für die von der Steuer absetzbaren Investitionen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Mindestbeitrag: Riestern können alle und das ohne monatlichen Mindestbeitrag, sofern der Anbieter keinen solchen vorschreibt. Möchten Sie auch die Zulagen erhalten, müssen es mindestens 4 % des Jahresbruttoeinkommens minus Zuschüsse sein oder höchstens 2.100 € inklusive der Zuschüsse. Beachten Sie, dass Sie auch gesetzlich rentenversichert sein müssen.
  • Sonderfälle: In Ausnahmen reicht es aus, nur 5 € im Monat einzuzahlen (Sockelbeitrag / Mindesteigenbeitrag), um trotzdem die vollen Zuschüsse zu bekommen. Das ist der Fall, wenn man mittelbar förderberechtigt ist und einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner hat.
  • Rentenhöhe: Je mehr Sie einzahlen und je mehr Zulagen Sie bekommen, desto höher ist nachher auch die Rente.
  • Steuern: Sie können so viel in die Riester-Rente einzahlen, wie Sie möchten. Allerdings sind höchstens 2.100 € inklusive der staatlichen Zuschüsse steuerlich absetzbar.

Was muss man mindestens in Riester investieren?

Grundsätzlich dürfen Sie frei entscheiden, wie viel Sie in Ihre Riester-Rente investieren. Vor allem nach oben stoßen Sie auf keine Grenzen. Nur nach unten schreiben manche Anbieter einen Mindestbeitrag vor, den die meisten Riester-Sparer aber ohnehin erreichen. Dennoch ist der Punkt damit noch nicht ausreichend beantwortet:

Staatliche Zulagen:

Möchten Sie insbesondere von den staatlichen Zuschüssen profitieren, dann müssen Sie tatsächlich einen Mindestbeitrag im Jahr einzahlen. Und zwar mindestens 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens. Diese 4 % zählen bis zur Höchstsumme von 2.100 € pro Jahr inklusive der Zulagen.

Wenn Sie also beispielsweise 40.000 € im Jahr verdienen, dann würden die 4 % 1.600 € ausmachen. Davon ziehen Sie die Zulagen, die Sie erhalten, ab und dann haben Sie die Mindestsumme, die Sie einzahlen müssen. Umfassen die Zuschüsse 175 € im Jahr, dann müssten Sie in diesem Fall mindestens 1.425 € einzahlen – monatlich etwa 119 €.

Wenn Sie unter 4 % Ihres Jahresbruttoeinkommens einzahlen, erhalten Sie auch nur den entsprechenden prozentualen Anteil der Zuschüsse. Also zahlen Sie beispielsweise statt der 1.425 € nur die Hälfte ein, sprich 712,50 € , dann erhalten Sie auch nicht 175 € im Jahr, sondern nur 87,50 € . Beachten Sie außerdem, dass Sie neben den 4 % auch gesetzlich rentenversichert sein müssen, um eine Chance auf die Zuschüsse zu haben.

Erwartbare Rente:

Auch interessant hinsichtlich des Mindestbeitrags ist der Blick auf die erwartbare Zusatzrente. Was muss man einzahlen, damit es sich lohnt? Grundsätzlich ist es so: Je mehr man einzahlt, desto höher ist die Rente. Bleiben wir fürs Erste bei den 119 € im Monat. Bei einer Laufzeit von 40 Jahren kämen Sie allein mit den Investitionen auf ein Kapital von 57.120 €. Das kann einer Riester-Rente von etwa 140 bis 190 € pro Monat entsprechen.

Mindestens 7.000 € (175 € x 40 Jahre) kommen an Zulagen obendrauf, wenn Sie die 4 % einzahlen. Bekommen Sie während der Ansparphase noch Kinder, dann können Sie das Rentenkonto seitens des Staats um bis zu 7.500 € (300 € x max. 25 Jahre) pro Kind aufstocken. Das Kapital würde dann mit 2 Kindern schon 79.120 € (vor Kosten) umfassen. Ihre monatliche Rente nimmt merklich zu.

Mittelbar förderberechtigt:

Hinsichtlich der Riester-Förderung kann es zu einer Ausnahmesituation kommen. Und zwar dann, wenn Sie selbst nicht direkt förderberechtigt sind, aber einen riesternden Ehepartner haben, der es ist. In diesem Fall dürfen auch Sie riestern und müssen nur mindestens 5 € im Monat einzahlen, um die vollen Zuschüsse zu erhalten. Das nennt man Sockelbeitrag oder auch Mindesteigenbeitrag. Auch in diesem Fall dürfen Sie natürlich mehr einzahlen, wenn Sie möchten. Nur die 5 € im Monat oder 60 € im Jahr sind Pflicht. Die Situation trifft vornehmlich auf Selbstständige, Freiberufler und Hausfrauen sowie -männer zu.

So viel zum Mindestbeitrag. Betrachten wir nun die Höchstsumme aus verschiedenen Perspektiven:

Was ist der Höchstbetrag der Riester-Rente?

Sie dürfen beliebig viel in die Riester-Rente einzahlen, wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind. Der Riester-Höchstbetrag liegt bei 4 % des Jahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen oder höchstens 2.100 € inklusive Zulagen, um die volle Riester-Förderung zu erhalten. Höhere Einzahlungen als dieser Riester-Maximalbetrag werden nicht zusätzlich gefördert. Wesentlich höhere Summen pro Jahr können Sie im ETF Rürup von der Steuer absetzen. 2024 sind dies bis zu 27.566 € pro Jahr.

Je nachdem, wie hoch Ihre Zuschüsse sind, kommen verschiedene „Höchstsummen“ seitens der Investitionen zustande. Gibt der Staat nur die 175 € im Jahr dazu, dann müssen Sie noch 1.925 € einzahlen. Haben Sie ein Kind, das nach 2008 zur Welt kam, erhalten Sie weitere 300 € vom Staat. Also müssen Sie nur 1.625 € investieren, um auf die steuerlich absetzbare Höchstsumme von 2.100 € pro Jahr zu kommen.

Die 2.100 € werden dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz verrechnet. Bei den 40.000 € im Jahr aus dem Beispiel oben wären es 34,32 %. So kommt eine Zwischensumme von 720,72 € zustande. Von dieser Zwischensumme zieht das Finanzamt noch die erhaltenen Zulagen ab. Den Rest bekommen Sie erstattet. Gab der Staat also 175 €, dann wären das in diesem Beispiel 545,72 €. Mit einem Kind wären es abzüglich der Kinderzulage von 300 € „nur“ noch 245,72 €. Näheres dazu erfahren Sie im Artikel zur Riester-Rente und der Steuer.

Obwohl die Rürup-Rente mit keinen festen Zulagen unterstützt, kann die Rürup-Rente für Sie interessanter als die Riester-Rente sein: Die hohen Steuervorteile machen Rürup zu einer besonders attraktiven Form der privaten Altersvorsorge. Hier dürfen Sie seit dem Jahr 2023 100 % Ihrer Investitionen von der Steuer absetzen – und zwar bis zu einer Höchstsumme von 27.566 €. Möchten Sie also einen höheren Betrag steuerlich absetzen als bei Riester möglich, dann ist Rürup eine Alternative. Außerdem können Sie bei Rürup-Verträgen ohne Beitragsgarantie die ETFs frei wählen. 

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