Wie Sie die Rürup-Rente von
der Steuer absetzen

Profitieren Sie von den Steuervorteilen der Basisrente

Mit der Rürup-Rente – als Form der privaten Altersvorsorgekönnen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für Ihren Ruhestand vorsorgen. Im Vergleich zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) jedoch keine staatlichen Zulagen. Der Vorteil der Rürup-Rente: Sie können einen hohen Prozentsatz Ihrer Investitionen von der Steuer absetzen

Wie die RürupRente während der Auszahlungsphase versteuert wird und unter welchen Voraussetzungen Investitionen in die RürupRente steuerlich absetzbar sind, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Summe das Finanzamt Ihnen tatsächlich erstattet und wie Sie die Steuerersparnisse mit attraktiven Renditechancen kombinieren können. 

Das Wichtigste in Kürze
  • RürupRente: Mit der RürupRente – auch Basisrente genannt – können Selbstständige oder Arbeitnehmende steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen. Es kann sich dabei um eine klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung handeln. 
  • Steuervorteil: 2023 können pro Person bis zu 26.528 € bei der RürupRente steuerlich geltend gemacht werden. Von dem Betrag werden 100,00 % berücksichtigt. 
  • Besteuerung in der Auszahlungsphase: Bei der Rürup–Rente haben Sie das, was Sie in der Rentenphase ausbezahlt bekommen, zu versteuern – je nach Jahr des Renteneintritts liegt der steuerpflichtige Anteil zwischen 83,00 % (2023) und 100,00 % (2040) – Der prozentuale Satz nimmt bis zum Jahr 2040 jedes Jahr um 1,00 % zu. 
  • ETF Rürup: Sie können die RürupRente klassisch mit der Garantieverzinsung oder renditeorientiert abschließen. Beim ETF Rürup genießen Sie die gleichen Steuervorteile wie bei der klassischen Basisrente und können sich zusätzlich die Chance auf attraktive Renditen sichern.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.

Steuervorteil der Rürup-Rente

Die RürupRente gehört wie die gesetzliche Rentenversicherung zur ersten Säule der Altersvorsorge. Bei der Rürup– beziehungsweise Basisrente gibt es im Vergleich zur RiesterRente  keine staatlichen Förderungen. Dafür können Sie höhere Beiträge zur RiesterRente steuerlich absetzen. Die Steuervorteile betreffen jedoch nur die Anspar- beziehungsweise Einzahlungsphase. In der Renten– beziehungsweise Auszahlungsphase besteht keine Absetzbarkeit der Basisrente mehr.

Die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis hängt von den jährlichen Einzahlungen, Ihrem Einkommen und persönlichen Steuersatz ab. Dabei gilt: Je mehr man einzahlt, desto größer ist der Steuervorteil und damit die Ersparnis. Dies ist jedoch nur bis zu einem Betrag von 26.528 € (Stand: 2023) der Fall – Einzahlungen von Einzelpersonen, die darüber hinaus gehen, haben keinen Steuervorteil. 

Welche Summe können Sie bei der Steuer absetzen, wenn Sie in die Rürup-Rente investieren?

Im Jahr 2023 liegt der Höchstbetrag, den Sie in der Steuererklärung geltend machen können, bei 26.528 €. Bei Zusammenveranlagten können bis zu 53.056 € der Rürup-Investitionen abgesetzt werden.

Möchten Sie Ihre Geldanlage optimieren?

Bei uns erfahren Sie, was für Sie drin ist! Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie interessante Neuigkeiten rund um Ihre Geldanlage direkt in Ihr Postfach:
    • Top-Zinsangebote
    • renditeorientierte Kapitalmarktanlagen
    • Altersvorsorge mit Steuervorteilen

  • wöchentlich auf dem Laufenden bleiben
  • jederzeit Abmeldung möglich

Um die Investitionen in die Rürup-Rente von der Steuer absetzen zu können, gelten bestimmte Voraussetzungen

Die Steuervorteile der Rürup-Rente sind an bestimmte Bedingungen geknüpft: 

  • Im Vertrag der Rürup-Rente ist die Auszahlung einer monatlichen Leibrente (wiederkehrende Zahlung) vereinbart
  • Der Beitragszahlende und die Empfängerin/der Empfänger der Rente sind dieselbe Person 
  • Die vereinbarte Summe darf nicht einmalig ausgezahlt werden, da sie der Altersvorsorge dienen soll
  • Die Rentenzahlung darf frühestens mit dem 62. Lebensjahr beginnen (bei Verträgen, die vor 2011 abgeschlossen wurden, gilt das 60. Lebensjahr)

Was bekommen Sie vom Finanzamt zurück?

Sie haben die Investitionen in der Steuererklärung angegeben und möchten nun den tatsächlichen Steuervorteil der Rürup-Rente berechnen? Sie erhalten leider nicht die vollen Investitionen zurück. Stattdessen verrechnet das Finanzamt diese Einzahlungen mit Ihrem Einkommensteuersatz

Kurzer Exkurs: Der Einkommensteuersatz wird durch Ihr Einkommen bestimmt, dazu existiert eine Einkommensteuertabelle. Die Einkommensteuersätze passen sich Jahr für Jahr an. Dabei ist die durchschnittliche Steuerbelastung und der Grenzsteuersatz wesentlich, der ab einer bestimmten Einkommenshöhe nicht mehr als 42,00 % des Einkommens umfasst. Das macht die nachstehende Tabelle – als Beispiel für Alleinstehende, nicht verheiratet gemäß Steuerrechner BMF – deutlich.

Zu versteuerndes Einkommen Grenzbelastung (2023) Was nach der Steuer vom Einkommen bleibt
40.000 € 33,21 % 32.172 €
45.000 € 35,14 % 35.463 €
50.000 € 37,06 % 38.657 €
55.000 € 38,99 % 41.756 €
60.000 € 40,91 % 44.758 €
65.000 € 42,00 % 47.673 €

Hinsichtlich des Steuervorteils kann man den Prozess so zusammenfassen, dass die steuerlich absetzbaren Rürup-Investitionen mit dem prozentualen Einkommensteuersatz multipliziert werden.

Dazu haben wir ein vereinfachtes Beispiel für Sie:

Nehmen wir an, dass im Jahr 2023 ein Einkommen von 70.000 € brutto erzielt wird. Dadurch haben wir ein Einkommensteuersatz von 42,00 % zugrunde gelegt. Wenn man nun beispielsweise 12.000 € in die RürupRente investiert , sind davon 100,00 % – also insgesamt 12.000 € steuerlich absetzbar. Die Einkommensteuerersparnis kann bei diesem Beispiel bis zu 5.040 € pro Jahr betragen (Stand: 2023).

Hinweis: Vereinfachte, beispielhafte Betrachtung bei einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) von 70.000 € pro Jahr und einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42,00 %. In 2023 umfassen Vorsorgeaufwendungen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (fiktiv bei Beamten), Versorgungswerke, und die landwirtschaftlichen Alterskassen. Üblicherweise betragen die Vorsorgeaufwendungen 18,60 % des Bruttoeinkommens. In 2023 können Vorsorgeaufwendungen von maximal 26.528 € steuerlich geltend gemacht und davon zu 100,00 %, also maximal 26.528 €, von der Steuer abgesetzt werden.

Auszahlungsphase: Wie wird die Auszahlung der Rürup-Rente besteuert?

Wie die RiesterRente unterliegt auch die RürupRente der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass Sie in der Ansparphase keine Steuern auf Ihre Investitionen zu zahlen brauchen. Erst in der Auszahlungsphase der RürupRente werden Steuern fällig. Die Rentenzahlungen werden dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet. 

Bis zum Jahr 2040 sind jedoch nicht die gesamten Auszahlungen der Rürup-Rente zu versteuern. Liegt der Rentenbeginn im Jahr 2023, brauchen Sie nur auf 83,00 % der Rente Steuern zu zahlen. Dieser Prozentsatz steigt von 2023 bis 2040 jährlich um einen Prozentpunkt an. Dieser Besteuerungsanteil ist im EStG verankert. 

Bei der Besteuerung der Rürup-Rente zählt einmal mehr die Einkommensteuer, bestimmt durch das im Jahr erzielte Einkommen. Hat man ausreichend investiert und kann man die entstandene Rentenlücke schließen, bleibt das Einkommen theoretisch dasselbe wie vor dem Renteneintritt. Dementsprechend würde in diesem Fall auch der Einkommensteuersatz unverändert bleiben.

Auch dazu haben wir ein Beispiel für Sie:

Nehmen wir an, dass man 2030 in die Rente eintritt und dann eine Rente von 50.000 € brutto im Jahr erhält . Ferner gehen wir davon aus, dass eine Rürup-Rente von 2.290 € im Monat ausgezahlt wird . Die Restsumme kommt von der gesetzlichen Rentenversicherung. Von den 2.290 € wären dann 90,00 % zu versteuern, also rund 2.061 €. Dieser Betrag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz verrechnet.

Hinweis: Den Rentenanteil aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie zusätzlich zu versteuern.

Wie sieht es mit der Steuer bei der Riester-Rente im Vergleich zur Rürup-Rente aus?

Bei der Rürup-Rente können Sie deutlich höhere Summen von der Steuer absetzen als bei der RiesterRente. Dafür erhält man einmal im Jahr staatliche Zuschüsse, die wiederum bei Rürup fehlen.

Die Riester-Zuschüsse setzen sich zusammen aus:

  • einem Grundzuschuss von 175 € im Jahr
  • einem Kinderzuschuss von 185 € Zusatz für alle Kinder, die vor 2008 zur Welt kamen
  • und einem 300 € Zusatz für alle Kinder, die nach 2008 zur Welt kamen

Absetzbar sind bei der RiesterRente nur ein Höchstbetrag von 2.100 € im Jahr. Die Steuervorteile werden jedoch durch die ausbezahlten Zuschüsse reduziert. Die tatsächliche Steuerersparnis fällt demnach immer kleiner aus als der errechnete Steuervorteil

Ein kurzes Beispiel:

Gehen wir davon aus, dass man  im Jahr 2023 ein Bruttoeinkommen von 50.000 € erzielt. Über 4.000 € wird in die RiesterRente investiert. Davon sind höchstens 2.100 € absetzbar, die mit dem Einkommensteuersatz verrechnet würden. Liegt dieser Satz beispielsweise bei 37,06 % (Stand: 2023) kämen rund 778 € heraus, die man vom Finanzamt zurückerhalten würde. Den zuvor erhaltenen Zuschuss von 175 € zieht das Finanzamt jedoch ab. Somit bekommt man rund 603 € ausbezahlt.

 

Hinweis: Auch dieses Beispiel ist stark vereinfacht und setzt voraus, dass Sie bereits sämtliche Einkommensteuer entrichtet haben. Zudem rechnen wir nur mit der Grundzulage und ohne eventuelle Kinderzulagen. Hätte man in diesem Beispiel noch Kinder, dann würde sich der Steuervorteil noch weiter reduzieren.

Mit ETFs bei der Rürup-Rente die Ertragschancen steigern

Zum 01.01.2022 sank der Höchstrechnungszins von 0,90 % auf 0,25 %. Das heißt, dass klassische RürupRenten nur noch einen geringen Garantiezins anbieten können. Sie haben also einen höheren Beitrag für die gleiche Rente zu zahlen.

Raisin bietet mit ETF Rürup ein Produkt auf ETF-Basis an, das starke Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Produkten bietet. Inklusive garantierten Rentenfaktoren, hohen Renditechancen bei reduzierten Kosten von durchschnittlich unter 0,70 %, freier ETF-Auswahl sowie modernen Online-Abläufen.

Fazit: Investitionen in die Rürup-Rente von der Steuer absetzen

  • In der Ansparphase können jährlich bis zu 26.528 € der Investitionen in der Steuererklärung angegeben werden – 100,00 % davon sind für das Jahr 2023 steuerlich absetzbar 
  • In der Auszahlungsphase sind bislang nur auf einen Anteil der ausgezahlten RürupRente Steuern zu zahlen: Liegt der Rentenbeginn noch im Jahr 2023, brauchen nur 83,00 % mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert zu werden

Investition in den ETF Rürup von Raisin sind ebenfalls von der Steuer absetzbar. Bei einer Registrierung, die innerhalb eines bestehenden Jahres durchgeführt wird, gilt der Steuervorteil der Basisrente in der Regel sogar rückwirkend für das gesamte Jahr.

Gut Basierend auf 6.109 Bewertungen