Rentenabzüge: Das bleibt nach den Steuern und Sozialabgaben übrig
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Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zahlen Sie in die gesetzliche Rente ein, um im Ruhestand weiterhin ein monatliches Einkommen beziehen zu können. Auf Ihrem Lohnsteuerbescheid finden Sie eine Hochrechnung, wie viel Altersrente Ihnen zum Renteneintritt zusteht. Aber: Dieser Betrag ist nur die Bruttorente. Rentnerinnen und Rentner haben ihre Rente zu versteuern und zusätzlich Sozialabgaben für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu leisten. Welche Abzüge von der gesetzlichen Rente letzten Endes auf Sie zukommen, hängt vom Jahr des Rentenbeginns, Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Krankenversicherung ab. Denn manche Krankenkassen erheben zusätzliche Beiträge.
Wir zeigen Ihnen, wie viel Prozent für Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden und worauf Sie vor dem Renteneintritt und im Ruhestand achten sollten.
- Bruttorente: Ihrem Lohnsteuerbescheid können Sie eine Hochrechnung entnehmen, wie viel Rente Ihnen beim regulären Rentenbeginn zusteht. Dieser Betrag ist jedoch brutto angegeben und wird bei der Auszahlung versteuert und mit entsprechenden Sozialabgaben verrechnet.
- Steuer: Die Rente wird wie das Gehalt als Einkommen versteuert. Die Höhe der Steuer orientiert sich an Ihrem persönlichen Steuersatz und am Jahr, in dem Sie in den Ruhestand gehen. Bekommen Sie weniger Bruttorente als den Grundfreibetrag von 10.908 € im Jahr (Stand: 2023), ist diese steuerfrei.
- Sozialabgaben: Die Rentenabzüge bestehen nicht nur aus Steuern, sondern auch aus Sozialabgaben. 7,30 % Ihrer Altersrente werden für die Krankenversicherung und 3,05 % (3,40 % für Kinderlose) für die Pflegeversicherung abgezogen. Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung sind in voller Höhe zu zahlen.
- Rentenfreibetrag: Früher hatten Rentnerinnen und Rentner nur auf einen Teil ihrer Rente Abzüge zu zahlen. Beispielsweise wurden 2005 nur 50,00 % besteuert und 50,00 % unterlagen dem Rentenfreibetrag. 2023 beträgt der Freibetrag nur noch 17,00 % und sinkt jedes Jahr um 1,00 %. Ab 2040 gibt es keinen Rentenfreibetrag mehr, die Altersrente wird dann zu 100,00 % versteuert.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.
Seitenübersicht
- Rentenniveau: So steht es um die gesetzliche Rente
- Unterschied: Rentenabzüge sind nicht gleich Rentenabschläge
- Rentenabzüge: Wie viel wird von der Rente abgezogen?
- Steuern: Wie wird Ihre Altersrente versteuert?
- Sozialabgaben: Welcher Teil der Rente geht an die Sozialversicherungen?
- Privat für den Ruhestand sparen und Lücke kompensieren?
- Fazit: Rentenabzüge steigen, dafür gibt es Steuervorteile bei privater Altersvorsorge
Seitenübersicht
- Rentenniveau: So steht es um die gesetzliche Rente
- Unterschied: Rentenabzüge sind nicht gleich Rentenabschläge
- Rentenabzüge: Wie viel wird von der Rente abgezogen?
- Steuern: Wie wird Ihre Altersrente versteuert?
- Sozialabgaben: Welcher Teil der Rente geht an die Sozialversicherungen?
- Privat für den Ruhestand sparen und Lücke kompensieren?
- Fazit: Rentenabzüge steigen, dafür gibt es Steuervorteile bei privater Altersvorsorge
Rentenniveau: So steht es um die gesetzliche Rente
Das Rentenniveau liegt derzeit bei rund 50,40 % (Stand: 2023). Doch was bedeutet das?
Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen der Rente und dem Einkommen. Das bedeutet: Bei einem Rentenniveau von 50,40 % können Sie davon ausgehen, dass Ihre Rente 50,40 % Ihres damaligen Nettolohns beträgt – allerdings vor Steuern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vollen 45 Beitragsjahre erreicht und somit 45 Rentenpunkte haben – das schaffen jedoch die wenigsten.
Trotz der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre erreichen die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die vom Gesetzgeber gewünschten 45 Jahre Erwerbstätigkeit. Das liegt daran, dass viele junge Menschen nach der Schule an die Universität gehen und studieren. Geht man von einem Alter von 24 Jahren beim Studienabschluss aus, haben die Absolventinnen und Absolventen nur noch 43 Jahre Zeit bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters.
Angenommen, man schafft mit 19 das Abitur, macht dann eine Ausbildung, die in der Regel 3 Jahre dauert, und fängt mit 22 Jahren an zu arbeiten. Dann ist es möglich, die vollen 45 Beitragsjahre zu erreichen. Zeitlich ist das jedoch sehr eng getaktet. Daher sieht die Realität so aus, dass viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner bis zu ihrem Renteneintritt weniger als 45 Rentenpunkte sammeln können. Weniger Arbeitsjahre bedeuten weniger Rentenpunkte und weniger Beiträge in die Rentenkasse. Daraus resultiert eine entsprechend geringere Rente.
Wer früher als mit 67 in Rente gehen möchte oder durch psychische oder körperliche Krankheit nicht weiterarbeiten kann, hat mit weiteren Rentenabschlägen zu rechnen. Durch die fehlenden Beitragsjahre erhalten Sie zudem weniger Rentenpunkte und bekommen zusätzlich noch 0,30 % von Ihrer Rente abgezogen für jeden Monat, den Sie früher als 67 in Rente gehen – und zwar dauerhaft. Mit Erreichen der Altersgrenze wird die Rente in der Regel nicht mehr nach oben korrigiert.
Ausnahme: Sind Sie vor dem 01.01.1964 geboren und haben 35 Beitragsjahre auf Ihrem Rentenkonto, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Das bedeutet, Sie können auch ohne Abschläge vor Ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen.
Doch wie sieht das Ganze nun in Zahlen aus? Im Rahmen der letzten Rentenstatistik für das Jahr 2021 wurden folgende Durchschnittswerte für die Netto-Altersrente pro Monat berechnet. Dabei sind alte und neue Bundesländer getrennt ausgewiesen worden:
Durchschnittsrente (netto) | Männer | Frauen |
---|---|---|
Ost | 1.141 € | 1.070 € |
West und Ausland | 1.218 € | 809 € |
Aufgrund der niedrigen Renten kann es sinnvoll sein, mit einer privaten Altersvorsorge den Ruhestand selbst in die Hand zu nehmen. Zum Beispiel mit einer Rürup- oder Riester-Rente, die zudem staatlich gefördert werden.
Unterschied: Rentenabzüge sind nicht gleich Rentenabschläge
Bevor wir uns die Rentenabzüge genauer anschauen, sind zuerst zwei Begriffe voneinander zu trennen. Oftmals werden Rentenabschläge und Rentenabzüge verwechselt oder als ein und dasselbe betrachtet. Es gibt jedoch einen deutlichen Unterschied. Kurz gesagt: Rentenabschläge passieren vor dem Renteneintritt, Rentenabzüge entstehen erst dann, wenn Sie Ihre Rente beziehen.
Alles, was von Ihrer gesetzlichen Bruttorente abgezogen wird, sind Rentenabzüge. Dazu gehören Steuern und Sozialabgaben. Nach den Rentenabzügen bekommen Sie den Restbetrag als Nettorente ausbezahlt.
Beim Rentenabschlag geht es um alle Minderungen der Altersrente, die vor dem Rentenbeginn beziehungsweise dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze passieren. Nehmen Sie Ihre Rente früher als mit 67 in Anspruch, verringert sich Ihre Rente. In diesem Fall beträgt der Rentenabschlag 0,30 % für jeden Monat, den Sie früher als das gesetzliche Renteneintrittsalter in Rente gegangen sind.
Rentenabzüge: Wie viel wird von der Rente abgezogen?
Auf jede Rentnerin und jeden Rentner kommen Rentenabzüge von 7,30 % für die Krankenversicherung und 3,05 % (3,40 % für Kinderlose) für die Pflegeversicherung zu (Stand: 2023). Zusätzlich ist die Rente zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Mit diesen Zahlen können Sie Ihren Rentenabzug selbst berechnen.
Bis 2039 können angehende Rentnerinnen und Rentner noch von einem Rentenfreibetrag profitieren, auf den keine Steuern gezahlt zu werden brauchen. Dieser wird jedoch Jahr für Jahr kleiner und bedeutet eine höhere Steuerlast. Allerdings brauchen Sie Ihre Rente nur zu versteuern, wenn das gesamte Einkommen abzüglich des Rentenfreibetrags und weiteren absetzbaren Ausgaben den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Im Jahr 2023 liegt dieser bei 10.908 €.
Die Rentenabzüge brauchen Sie nicht selbst zu berechnen. Die Rentenversicherung zieht die Beiträge automatisch von der Bruttorente ab. Ihnen wird dann die noch übrig gebliebene Nettorente ausgezahlt.
Steuern: Wie wird Ihre Altersrente versteuert?
Die gute Nachricht ist: Mit dem Renteneintritt sinkt für gewöhnlich der persönliche Steuersatz und ist daher nicht mehr so hoch wie während der Erwerbstätigkeit. Das liegt daran, dass sich der Steuersatz nach der Höhe des Einkommens richtet. Da die Rente niedriger ausfällt als das damalige Gehalt, ist auch der Steuersatz geringer. Seit 2021 entfällt für Rentnerinnen und Rentner in den meisten Fällen der Solidaritätszuschlag von 5,50 %. Die Kirchensteuer ist aber gegebenenfalls weiterhin zu zahlen. Auf Kapitalerträge ist der Soli weiterhin zu zahlen.
Zudem bewahrt der Rentenfreibetrag einen Teil des Geldes vor Rentenabzügen in Form von Steuern. Die junge Generation kann von der günstigen Rentenbesteuerung jedoch nicht mehr profitieren, denn seit 2006 sinkt der Freibetrag jedes Jahr um 1,00 %. Bis 2005 waren 50,00 % der Rente von der Steuer befreit. Im Jahr 2023 sind es nur noch 17,00 % und ab 2040 gibt es keinen Rentenfreibetrag mehr.
Rentenbeginn | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | ... | 2040 |
Rentenfreibetrag | 17,00 % | 16,00 % | 15,00 % | 14,00 % | 13,00 % | 12,00 % | 11,00 % | 10,00 % | ... | 0,00 % |
Zu versteuernder Rentenanteil |
83,00 % | 84,00 % | 85,00 % | 86,00 % | 87,00 % | 88,00 % | 89,00 % | 90,00 % | ... | 100,00 % |
Ausschlaggebend ist hier das Jahr des Renteneintritts. Der dann geltende Rentenfreibetrag gilt für die gesamte Rente bis zum Lebensende. Das heißt: Wer 2023 in Rente geht, hat immer 83,00 % der Rente nachrangig zu versteuern. 2030 sind nur noch 10,00 % der Rente als Freibetrag steuerfrei und 90,00 % sind voll zu versteuern.
Sollte Ihre Altersrente so gering sein, dass sie unter dem Grundfreibetrag von 10.908 € pro Jahr liegt, brauchen Sie keine Rentenabzüge in Form von Steuern zu leisten. Durch den stetig sinkenden Rentenfreibetrag könnte dies im Laufe der Jahre auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner zukommen.
Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie sich während Ihrer Erwerbstätigkeit Steuervorteile und Förderungen sichern und so die gesetzlichen Abzüge von der Rente zumindest zum Teil wieder wettmachen. Dafür kann eine klassische Riester-Rente oder aber auch eine Rürup-Rente sinnvoll sein. Mit ETF Rürup von Raisin profitieren Sie nicht nur von Steuervorteilen, sondern auch von geringen Abschlusskosten, flexiblen Einzahlungen und einem individuellen ETF-Portfolio mit attraktiven Renditechancen ganz nach Ihren Vorstellungen.
Sozialabgaben: Welcher Teil der Rente geht an die Sozialversicherungen?
Auch Rentnerinnen und Rentner haben weiterhin Sozialabgaben an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen, was einen weiteren Abzug von der Rente zur Folge hat. Dabei sind allein für die Krankenversicherung 14,60 % der Bruttorente jeden Monat fällig. Allerdings übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Sie brauchen demnach nur 7,30 % Ihrer Rente für die Krankenversicherung abzugeben. Zusatzbeiträge, die eventuell von Ihrer Krankenkasse erhoben werden, sind in voller Höhe selbst zu zahlen.
Der Prozentsatz für die Pflegeversicherung ist geringer. 3,05 % Rentenabzüge kommen pro Monat auf Sie zu, für kinderlose Rentnerinnen und Rentner sind es 3,40 %. Dieser Abzug von der Rente ist in voller Höhe fällig.
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen die gesamten Sozialabgaben plus Zusatzbeiträge in voller Höhe. Für Privatversicherte gilt der mit der Krankenversicherung vereinbarte monatliche Beitrag als Rentenabzug. Allerdings haben sowohl freiwillig gesetzliche als auch privat versicherte Rentnerinnen und Rentner die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen. Beispielsweise können freiwillig gesetzlich Versicherte beantragen, dass die Hälfte des Beitragssatzes (7,30 %) und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags von der Rentenversicherung übernommen werden. Wie viel bezuschusst wird, hängt jedoch vom Beitragssatz zur Krankenversicherung und von der Höhe der Rente ab. Das gilt auch für Privatversicherte, allerdings sind nur Zuschüsse bis maximal zur Hälfte der Versicherungsprämie möglich.
Die Sozialabgaben sind zwar nur bis zu einem bestimmten Einkommen fällig (Beitragsbemessungsgrenze), für Rentnerinnen und Rentner kommt dies jedoch selten zum Tragen. 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 59.850 € pro Jahr beziehungsweise 4.987,50 € pro Monat. Für die Rentenabzüge bedeutet das, dass die Beiträge nur bis zu einer monatlichen Rente von 4.987,50 € erhoben werden. Das restliche Einkommen, das darüber liegt, bleibt frei von Sozialabgaben.
Privat für den Ruhestand sparen und Lücke kompensieren?
Viele angehende Rentnerinnen und Rentner stecken in derselben oder ähnlichen Situationen:
- Sie zahlen weniger als 45 Jahre in die Rentenkasse ein.
- Sie möchten früher als mit 67 Jahren in Rente.
- Sie gehen früher in Rente durch eine Krankheit.
- Sie haben bis zur Rente ein eher unterdurchschnittliches Gehalt erzielt.
- Sie haben in Teilzeit gearbeitet.
- Mehrere Punkte treffen zu.
Im Jahr 2021 lag das Durchschnittsgehalt in Deutschland bei 4.100 € brutto im Monat beziehungsweise einem Jahresgehalt von 49.200 €. Zwischen den einzelnen Branchen ergeben sich große Einkommensunterschiede und auch die Gender Pay Gap spielt eine Rolle. Damit ist gemeint, dass Frauen durchschnittlich weniger Geld verdienen als Männer, auch wenn sie denselben Job ausüben. Dadurch zahlen sie während der Arbeitsjahre weniger Beiträge in die Rentenversicherung und haben somit am Ende eine niedrigere Rente.
Allein diese Punkte schmälern die gesetzliche Rente. Hinzu kommen der immer weiter sinkende Rentenfreibetrag und die Rentenabzüge, die pro Monat einen Teil der Rente „kosten“. Dadurch entsteht eine teilweise große Rentenlücke. So bezeichnet man die Differenz zwischen dem damaligen Gehalt und der Rente. Mit einer privaten Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit, diese Lücke zu schließen. Dafür können sich die klassischen Riester- oder Rürup-Rentenversicherungen anbieten, eine betriebliche Altersvorsorge, aber auch eine chancenreichere ETF-basierte Altersvorsorge.
Wichtig: Auch bei einer privaten Altersvorsorge können Rentenabzüge anfallen. Bei Riester-, Rürup- und Betriebsrenten fallen Steuern und Sozialabgaben an. Während der Ansparphase genießen Sie jedoch Steuervorteile und können bei einer ETF-basierten Altersvorsorge zusätzlich von Kapitalerträgen profitieren.
Fazit: Rentenabzüge steigen, dafür gibt es Steuervorteile bei privater Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente ist zwar gesichert, jedoch fällt sie bei vielen Rentnerinnen und Rentnern vergleichsweise gering aus. Die Rentenlücke zwischen dem letzten Gehalt und der Rente ist groß. Durch den stetig sinkenden Rentenfreibetrag nimmt die Steuer und damit auch der Rentenabzug immer weiter zu. Zusätzlich haben Sie die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu berücksichtigen, die einen weiteren Abzug von der Rente verursachen. Dafür gewährt der Staat jedoch bei einer privaten Altersvorsorge attraktive Steuervorteile. Daher kann es sich für Sie lohnen, selbst für den Ruhestand vorzusorgen und zum Beispiel mit einer ETF-basierten Altersvorsorge zusätzlich zu den günstigen Steuern noch von Kapitalerträgen zu profitieren.
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