Pensionskasse & Steuer
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Es gibt verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Einer davon funktioniert über die Pensionskasse, einer sogenannten Versorgungseinrichtung. Dabei fördert der Staat die Einzahlung der Beiträge in die bAV, indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Investitionen steuerlich entlastet werden. Auch der Arbeitgebende gibt einen gewissen Beitrag hinzu. Bei der Auszahlung der Betriebsrente hängt die Höhe der Besteuerung vom persönlichen Steuersatz ab.
Hier erfahren Sie, von welchen Steuervorteilen Sie bei der Pensionskasse profitieren können und welche Steuern bei der Auszahlung der Betriebsrente anfallen.
- Vorsorge: Die gesetzliche Altersversorgung reicht in der Regel nicht aus, um nach dem Arbeitsleben den bisherigen Lebensstandard weiterzuführen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einer möglichen Rentenlücke jedoch mit der privaten und betrieblichen Altersvorsorge entgegenwirken.
- Pensionskasse: Neben der Direktversicherung, Pensionsfonds oder der Unterstützungskasse ist die Pensionskasse ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Das von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden eingezahlte Geld wird in der Pensionskasse bis zum Laufzeitende – in der Regel dem Renteneintritt – verwahrt.
- Steuervorteil: Während der Einzahlphase können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Steuervorteilen profitieren. Durch die Entgeltumwandlung fallen Steuern und Sozialabgaben nach der Einzahlung in die Pensionskasse auf das bestehende Bruttogehalt an.
- Auszahlung: Bei der Auszahlung der Pensionskasse fallen Steuern und Sozialabgaben auf die Einkünfte der Altersversorgung an. Die monatliche Rente oder Einmalzahlung ist nach dem persönlichen Steuersatz laut EStG zu versteuern. Für die Besteuerung der Sozialbeiträge gilt ein Freibetrag.
Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.
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Pensionskasse als Durchführungsweg der bAV
Meist entscheiden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge es im Unternehmen geben wird. Die Pensionskasse wird dabei nach der Direktversicherung in den meisten deutschen Unternehmen angeboten. Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen die Beiträge über die Entgeltumwandlung in die Pensionskasse ein, wo das Geld verwahrt wird. Zum Laufzeitende – in der Regel der Rentenbeginn – kann das Geld als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Teilauszahlung zur Rente ausgeschüttet werden.
Gibt es einen Steuervorteil
bei der Einzahlung in die Pensionskasse?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen über die Entgeltumwandlung ihre individuelle monatliche Summe zur bAV direkt von ihrem Bruttoeinkommen in die Pensionskasse ein. Das heißt, die Einzahlung erfolgt bereits vor dem Abzug der steuerpflichtigen Sozialabgaben. Es verringert sich also der Bruttobetrag und somit die Steuerbelastung. Allerdings dürfen die monatlichen Investitionen in die Pensionskasse einen Höchstbetrag von 584 € nicht überschreiten (Stand: 2023).
Wie viel Steuern kann ich
bei der Pensionskasse sparen?
Beiträge bis zu 584 € können monatlich steuerfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Das Bruttoeinkommen wird um exakt diese Summe kleiner, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst das „neue“ Bruttoeinkommen zu versteuern haben. Dabei wird das Nettoeinkommen nicht genau um die eingezahlte Beitragssumme gekürzt. Dies ist auf den effektiven Steuervorteil zurückzuführen, der die Differenz zwischen Brutto- und Nettoeinkommen letztlich verringert.
Beispiel zur Entgeltumwandlung
in der Pensionskasse
Angenommen, eine Arbeitnehmerin verdient 3.000 € brutto und zahlt davon 200 € in ihre bAV ein. Demnach wird nach Abzug der Beiträge für die Pensionskasse nur noch ein Betrag von 2.800 € versteuert.
Da bei der bAV ein monatlicher Freibetrag von 564 € besteht, können bis zu 6.768 € im Jahr investiert werden, ohne dass dieses Geld versteuert wird. Die 564 € entsprechen 8,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Dementsprechend gilt: Je näher man diesem Höchstbetrag kommt, desto geringer ist schlussendlich der zu versteuernde Bruttobetrag. Wie hoch die Steuerersparnis effektiv ausfällt, wird also durch die individuelle Einkommenshöhe, durch die Investitionen und zudem durch die jeweilige Steuerklasse bestimmt.
Beispiel zur Berechnung der Steuervorteile
bei der Pensionskasse
Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer zählt zur Steuerklasse 1 und hat ein Bruttoeinkommen von 3.000 € monatlich. Davon werden einmal 150 € im Monat und zum Vergleich 250 € im Monat in die Pensionskasse investiert. Die oder der Arbeitgebende gibt die gesetzlichen 15,00 % dazu. Dieser Zuschuss beeinflusst allerdings nicht die steuerliche Ersparnis. Das Geld ist separat zu betrachten und hat mit dem Bruttoeinkommen nichts zu tun.
Position |
Ohne bAV
|
bAV mit 150 €
|
bAV mit 250 €
|
---|---|---|---|
Arbeitslohn (brutto) |
3.000 €
|
3.000 €
|
3.000 €
|
Betriebliche Altersvorsorge (Arbeitgeberzuschuss) |
-
|
150 €
(+15,00 %) |
250 €
(+15,00 %) |
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen |
3.000 €
|
2.850 €
|
2.750 €
|
Minus Lohnsteuer |
- 406,08 €
|
- 368,91 €
|
- 344,50 €
|
Minus Kirchensteuer (9,00 % von Lohnsteuer) |
- 36,54 €
|
- 33,20 €
|
- 31 €
|
Minus Solidaritätszuschlag (5,50 % von Lohnsteuer) |
- 22,33 €
|
- 20,29 €
|
- 18,94 €
|
Gesamtsumme Steuern |
464,95 €
|
422,40 €
|
394,44 €
|
Arbeitslohn (netto) |
2.535,05 €
|
2.427,60 €
|
2.355,56 €
|
Das Ergebnis bei einer bAV mit 150 € + 15,00 % Zuschuss:
- Das Nettoeinkommen ist lediglich um 107,45 € kleiner als vorher
- Die Differenz aus der Gesamtsumme der Steuern ist die Steuerersparnis. Also in diesem Fall 42,55 € im Monat und 510,60 € im Jahr
- Wer dies 30 Jahre beibehält, kann von einer Steuerersparnis von 15.318 € profitieren
Das Ergebnis bei einer bAV mit 250 € + 15,00 % Zuschuss:
- Das Nettoeinkommen ist lediglich um 179,49 € kleiner als vorher
- Die Differenz aus der Gesamtsumme der Steuern ist die Steuerersparnis. Also in diesem Fall 70,51 € im Monat und 846,12 € im Jahr
- Wer dies 30 Jahre beibehält, kann von einer Steuerersparnis von 25.383,60 € profitieren
Pensionskasse in der Steuererklärung
Dadurch, dass die Investitionen in die Pensionskasse direkt vom Bruttoeinkommen einbehalten werden, sind diese in der Regel nicht in der Steuererklärung zu vermerken. Die festgelegte Investitionssumme ist auf der monatlichen Lohnabrechnung vermerkt. Somit ist nur das „neue“, geringere Bruttoeinkommen für die Steuer relevant.
Steuern bei der Auszahlung der Pensionskasse
Die Besteuerung der Pensionskasse hängt vom individuellen Jahreseinkommen sowie von der Steuerklasse ab. Je höher die Einkünfte sind, desto höher ist der Steuersatz. In den meisten Fällen ist der Steuersatz jedoch erheblich niedriger als heute, da durch die Rente das Jahreseinkommen meist geringer ausfällt.
Einkommensteuer
Generell gilt: Während der Einzahlphase erhalten Sparerinnen und Sparer Steuervorteile. Bei der Auszahlung aus der Pensionskasse ist die Betriebsrente zu versteuern. Hier gilt der persönliche Einkommensteuersatz, der der Steuerklasse und dem Jahreseinkommen laut EStG entspricht. Durch das im Alter normalerweise verminderte Einkommen kann der Einkommensteuersatz verringert sein.
Bei der Auszahlung der Pensionskasse haben Sparerinnen und Sparer in der Regel drei Optionen:
- Monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende
- Teilauszahlung von bis zu 30,00 % des Geldes, die übrigen Gelder werden als verringerte monatliche Rente ausgeschüttet.
- Kapitalauszahlung von 100,00 % zum Renteneinstieg
Sozialabgaben
Die Steuern für die Auszahlung der Pensionskasse – egal, ob als monatliche Rente oder als Einmalzahlung – sind zum Teil ans Finanzamt und zum Teil als Sozialabgaben zu entrichten. Der Beitragssatz für die Sozialabgaben, also Kranken- und Pflegeversicherung, liegt bei circa 18,00 %.
2023 gilt für Rentnerinnen und Rentner ein Freibetrag von 169,75 €. Das heißt, dass die rund 18,00 % Sozialabgaben erst ab einer monatlichen Rente von 169,75 € anfallen. Wer eine Rente von 300 € erhält, hat nur 130,25 € mit den 18,00 % zu verrechnen. Eine Betriebsrente unter 169,75 € ist steuerfrei.
Fazit: Lohnt sich die Pensionskasse noch?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die Pensionskasse einzahlen, beschäftigen sich in diesem Rahmen zwei Mal mit dem Thema Steuern: bei der Einzahlung und bei der Auszahlung. Gerade die Einzahlung bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern merkliche Steuervorteile. Für viele Berufstätige ist das einer der Gründe, sich für eine betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden, insofern sie angeboten wird. Denn der Steuervorteil macht sich sofort bemerkbar, ohne ein Jahr darauf zu warten, dass man im Rahmen der Steuererklärung sein Geld vom Finanzamt zurückerhält. Bei der Auszahlung ist die monatliche Rente beziehungsweise die einmalige oder Teilauszahlung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
In den letzten Jahren stehen speziell Pensionskassen jedoch vermehrt unter Druck, da sie die Leistungen der Versicherten aufgrund niedriger Zinsen zu kürzen hatten. Daher kann es sich generell lohnen neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen, und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.
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