Pensionskasse Steuer: Das ist zu beachten

Das Wichtigste in Kürze
  • Pensionskasse: Neben der Direktversicherung, Pensionsfonds oder der Unterstützungskasse ist die Pensionskasse ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die eingezahlten Beiträge werden in der Pensionskasse bis zum Laufzeitende – in der Regel dem Renteneintritt – verwahrt.
  • Steuervorteil: Während der Ansparphase können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Steuervorteilen profitieren.
  • Auszahlung: Bei der Auszahlung der Pensionskasse fallen Steuern und Sozialabgaben auf die Einkünfte der Altersversorgung an. Die monatliche Rente oder Einmalzahlung ist nach dem persönlichen Steuersatz laut EStG zu versteuern. Für die Besteuerung der Sozialbeiträge gilt ein Freibetrag.

Pensionskasse als Durchführungsweg der bAV

Meist entscheiden Arbeitgeber darüber, welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen gilt. Die Pensionskasse wird dabei neben der Direktversicherung in vielen deutschen Unternehmen angeboten. Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zahlen die Beiträge über die Entgeltumwandlung in die Pensionskasse ein, wo das Geld verwahrt wird. Zum Laufzeitende – in der Regel dem Rentenbeginn – kann das Geld als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Teilauszahlung zur Rente ausgeschüttet werden.

Gibt es einen Steuervorteil bei der Einzahlung in die Pensionskasse?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen über die Entgeltumwandlung ihre individuelle monatliche Summe zur bAV direkt von ihrem Bruttoeinkommen in die Pensionskasse ein. Das heißt, die Einzahlung erfolgt bereits vor dem Abzug der steuerpflichtigen Sozialabgaben. Es verringert sich also der Bruttobetrag und somit die Steuerbelastung. Allerdings gilt die Steuerentlastung lediglich für Investitionen in die Pensionskasse bis zu einer bestimmten monatlichen Höhe.

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Wie viele Steuern lassen sich bei Einzahlung in die Pensionskasse sparen?

Die Höhe der Steuern, die eingespart werden können, hängt grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens, des Steuersatzes und der Höhe der Einzahlungen. Dabei können bei der Pensionskasse Beiträge von bis zu 604 € (Stand: 2024) monatlich steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag wird vom monatlichen Bruttoeinkommen abgezogen, sodass ein geringerer Bruttobetrag versteuert wird. Darüber ergibt sich eine Steuerersparnis.

Beispiel zur Entgeltumwandlung in der Pensionskasse

Angenommen, eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer verdient 3.000 € brutto monatlich und zahlt davon 200 € in die Betriebsrente ein. Demnach wird nach Abzug der Beiträge für die Pensionskasse nur noch ein Betrag von 2.800 € versteuert.

Da bei der bAV ein monatlicher Freibetrag von 604 € besteht, können bis zu 7.248 € im Jahr steuerfrei investiert werden. Die 604 € entsprechen 8,00 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Deutschen Rentenversicherung.

Beispiel zur Berechnung der Steuervorteile
bei der Pensionskasse

Position
Ohne bAV
bAV mit 150 €
bAV mit 250 €
Steuerklasse
1
1
1
Arbeitslohn (brutto)
3.000 €
3.000 €
3.000 €
Betriebliche Altersvorsorge
(Arbeitgeberzuschuss)
-
150 €
(+15,00 %)
250 €
(+15,00 %)
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen
3.000 €
2.850 €
2.750 €
Minus Lohnsteuer
- 519,33 €
- 473,50 €
- 443,50 €
Minus Kirchensteuer
(9,00 % von Lohnsteuer)
- 46,74 €
- 42,62 €
- 39,92 €
Gesamtsumme Steuern
566,07 €
516,12 €
483,42 €
Arbeitslohn (netto)
2.433,93 €
2.333,88 €
2.266,58 €

bAV mit 150 € + 15,00 % Zuschuss durch den Arbeitgeber:

  • Das Nettoeinkommen ist lediglich um 100,05 € geringer als ohne bAV
  • Die monatliche Steuerersparnis liegt bei 49,95 € im Monat beziehungsweise 599,40 € im Jahr
  • Wer dies 30 Jahre beibehält, kann von einer Steuerersparnis von 17.982 € profitieren

bAV mit 250 € + 15,00 % Zuschuss durch den Arbeitgeber: 

  • Das Nettoeinkommen ist lediglich um 167,35 € geringer als ohne bAV
  • Die monatliche Steuerersparnis liegt bei 82,65 € im Monat beziehungsweise 991,80 € im Jahr
  • Wer dies 30 Jahre beibehält, kann von einer Steuerersparnis von 29.754 € profitieren

Hinweis: Die dargestellten Berechnungen sind rein exemplarisch. Die individuelle Steuerersparnis hängt von der Höhe des Bruttoeinkommens, den monatlichen Investitionen und der Steuerklasse ab.

Pensionskasse in der Steuererklärung: Wo wird sie eingetragen?

Die Investitionen in die Pensionskasse werden direkt vom Bruttoeinkommen einbehalten. Daher brauchen sie in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die festgelegte Investitionssumme ist auf der monatlichen Lohnabrechnung vermerkt.

Altverträge: Ist die Pensionskasse vor 2005 steuerfrei?

Für Altverträge, welche vor 2005 abgeschlossen wurden, gelten andere Bedingungen. Hier entstehen in der Einzahlungsphase keine Steuervorteile. Dafür können Anlegerinnen und Anleger bei der Auszahlung von Steuervorteilen profitieren. Die Einmalzahlung ist gegebenenfalls zu 100,00 % steuerfrei möglich.

Steuern bei der Auszahlung der Pensionskasse

Die Besteuerung der Pensionskasse bei Auszahlung hängt vom individuellen Jahreseinkommen sowie von der Steuerklasse ab. Je höher die Einkünfte sind, desto höher ist der Steuersatz. In den meisten Fällen ist der Steuersatz jedoch erheblich niedriger als während der Erwerbstätigkeit, da durch die Rente das Jahreseinkommen meist geringer ausfällt.

Einkommensteuer

Während der Einzahlphase profitieren Sparerinnen und Sparer von Steuervorteilen. Bei der Auszahlung aus der Pensionskasse ist die Betriebsrente zu versteuern. Hier gilt der persönliche Einkommensteuersatz, der sich nach der Steuerklasse und dem Jahreseinkommen laut EStG richtet. Durch das im Alter normalerweise verminderte Einkommen kann der Einkommensteuersatz verringert sein.

Bei der Auszahlung der Pensionskasse haben Sparerinnen und Sparer in der Regel drei Optionen:

  • Monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende
  • Teilauszahlung von bis zu 30,00 % des Geldes, die übrigen Gelder werden als verringerte monatliche Rente ausgeschüttet
  • Kapitalauszahlung von 100,00 % zum Renteneinstieg

Sozialabgaben – Auszahlung und Einmalzahlung

Neben den Steuern fallen bei der Auszahlung der Pensionskasse Sozialabgaben an. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betrag als monatliche Rente, Teil- oder Einmalzahlung ausgeschüttet wird. Der Beitragssatz für die Sozialabgaben, also Kranken- und Pflegeversicherung, liegt bei circa 18,00 %.

Für Rentnerinnen und Rentner gilt bei den Sozialabgaben ein monatlicher Freibetrag von 176,75 € (Stand: 2024). Die rund 18,00 % Sozialabgaben fallen daher erst an, wenn der Betrag die 176,75 € übersteigt. Wer eine Rente von 300 € erhält, zahlt demnach nur auf 123,25 € Sozialabgaben.

Zur zusätzlichen Absicherung für das Alter kann es sinnvoll sein, neben der bAV auch privat vorzusorgen. Eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: Hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit unserem ETF Rürup haben Sparerinnen und Sparer die Möglichkeit, in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl zu investieren.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.

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