Direktversicherung & Steuer

Heute sparen Sie, später zahlen Sie, aber wie viel jeweils?

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Wer in Deutschland über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) die eigene Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken möchte, wird vom Staat belohnt. In der Ansparphase ergeben sich Vorteile bei den Steuern und Sozialabgaben. Erst zum Renteneintritt wird die Betriebsrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, der zur Rente hin normalerweise abnimmt. Das gilt auch für die Direktversicherungen als eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Wir zeigen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Ansparphase der Direktversicherung an Steuern sparen und was erst später versteuert wird. Zudem betrachten wir den Sonderfall, wie die Besteuerung einer Direktversicherung von vor 2005 gehandhabt wurde.

Das Wichtigste in Kürze
  • Steuer: Monatliche Einzahlungen in die Direktversicherung aus dem Bruttoeinkommen inklusive Arbeitgeberzuschuss sind 2023 bis 584 € pro Monat steuerfrei. Das entspricht 8,00 %% der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 7.300 €. 
  • Altverträge: Einzahlungen in Direktversicherungen vor der Rentenreform 2004/2005 werden auch heute noch so wie damals versteuert: Einzahlungen bis 1.752 € pro Jahr werden pauschal mit 20,00 % besteuert, dafür ergeben sich Steuerersparnisse bei der Auszahlung.
  • Auszahlung: Die Versteuerung der Direktversicherung bei der Auszahlung richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz. Ab einer monatlichen Betriebsrente von 169,75 € fallen zusätzlich Krankenkassenbeiträge an.
  • Steuererklärung: Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge direkt vom Brutto abgezogen werden, ist eine Angabe der Direktversicherung in der Steuererklärung von Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht notwendig.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.

Steuerersparnis: Wie viele Steuern können mit einer Direktversicherung gespart werden?

Grundsätzlich gilt bei der bAV, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur dann Steuern sparen, wenn sie in die Direktversicherung auch selbst per Entgeltumwandlung einzahlen, nicht nur die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Ob eine Direktversicherung oder eine anderer Vertrag zur bAV, wie zum Beispiel Pensionskasse, Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse, gewählt wurde, ist dabei unerheblich.

Der steuerliche Vorteil der Entgeltumwandlung ergibt sich dadurch, dass der Beitrag zur bAV vom Brutto der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers abgezogen wird. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen und somit auch die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben.

Beispiel: Nehmen wir an, eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer (Steuerklasse 1) verdient 3.000 € Brutto. Davon fließen 200 € in die Direktversicherung. So bleiben am Ende 2.800 € Brutto übrig, die noch zu versteuern sind. Wird der Beitrag auf 250 € erhöht, werden nur noch 2.750 € versteuert. 

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt laut Gesetz einen Zuschuss von 15,00 %, wobei das die Steuern der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers im Beispiel nicht beeinflusst. Die Sozialabgaben lassen wir in diesem Beispiel außen vor, um die Steuerersparnis zu verdeutlichen.

Position
Ohne bAV
bAV mit 150 €
bAV mit 250 €
Arbeitslohn (brutto)
3.000 €
3.000 €
3.000 €
Betriebliche Altersvorsorge
(Arbeitgeberzuschuss)
-
150 €
(+15,00 %)
250 €
(+15,00 %)
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen
3.000 €
2.850 €
2.750 €
Minus Lohnsteuer (14,00 %)
420 €
392 €
385 €
Minus Kirchensteuer
(9,00 % von Lohnsteuer)
37,80 €
35,28 €
34,65 €
Gesamtsumme Steuern
457,80 €
427,28 €
419,65 €
Arbeitslohn (netto)
2.542,20 €
2.422,72 €
2.330,35 €

Kurz erklärt: Die Steuerersparnis berechnet sich, indem das „neue“ bAV-Nettoeinkommen vom normalen Nettoeinkommen ohne bAV abgezogen wird. Bei einem monatlichen Beitrag von 150 € + 15,00 % ist das Nettoeinkommen um 119,48 € kleiner als ohne bAV. Die Differenz des Beitrags in die Direktversicherung und dem kleineren Nettobetrag ist die Steuerersparnis. In diesem Fall sind es also 30,52 € monatlich und 366,24 € im Jahr. Im Beispiel mit 250 € + 15,00 % bAV werden durch die Direktversicherung 38,15 € monatlich und 457,80 € im Jahr weniger Steuern fällig.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf einen monatlichen Beitrag in die Direktversicherung von maximal 584 € Steuern sparen. Das entspricht 8,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG) von 7.300 €. Ab 2023 gilt im Osten Deutschlands eine Beitragsbemessungsgrenze von 7.100 €. Sobald die Einzahlungen einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer inklusive Zuschuss des Arbeitgebers über dieser Obergrenze liegen, sind sie nicht mehr steuerfrei. Die Differenz zwischen dem Freibetrag und dem tatsächlich eingezahlten Betrag wird dann wie das normale Einkommen besteuert.

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Freibetrag bis zur maximalen Obergrenze ausnutzen, ist pro Jahr ein Sparbetrag von 7.008 € (West und Ost) beziehungsweise möglich, der steuerfrei in die Direktversicherung fließen kann. Wie viele Steuern dadurch konkret gespart werden, ist unterschiedlich, da die Besteuerung unter anderem von der Steuerklasse und der Kirchensteuer abhängig ist.

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Wirkt sich der Arbeitgeberzuschuss auf die Steuer aus?

Eine Unterstützung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber nennt man Arbeitgeberzuschuss. Seit dem 01.01.2022 ist von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht nur bei neuen Verträgen ein Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen, sondern auch bei Bestandsverträgen. Somit profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Direktversicherung. Sie brauchen nicht mehr allein den Vertrag ihrer bAV besparen, sondern bekommen einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15,00 % des umgewandelten Arbeitsentgelts. 

Ein Zuschuss zur Direktversicherung wirkt sich insofern auf die Steuer aus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Freibetrag von 584 € (Stand: 2023) schneller erreichen. Wer in der Ansparphase die Obergrenze voll ausnutzen möchte, kann nicht die 584 € allein in die Betriebsrente einzahlen, sondern hat den Arbeitgeberzuschuss mit einzuberechnen. Dadurch reduziert sich das Bruttoeinkommen nicht um den vollen Freibetrag und es werden mehr Steuern fällig. Die Unterstützung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wiegt jedoch diesen kleinen Nachteil wieder auf.

Ist die Auszahlung einer Direktversicherung steuerfrei?

Die Versteuerung der Direktversicherung bei einer Auszahlung kann nicht vermieden werden. Sowohl eine vollständige Einmal- oder Teilauszahlung als auch die klassische monatliche Betriebsrente wird zu 100,00 % versteuert. Die Höhe der Besteuerung einer Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz, der zum Renteneintritt in der Regel geringer ist als im aktiven Berufsleben. Die Ersparnisse in der Direktversicherung hinsichtlich der Steuer beziehen sich auf die steuerfreie Entgeltumwandlung innerhalb des Freibetrags und auf den niedrigeren Steuersatz zum Renteneintritt.

Sonderfall: Sind Direktversicherungen vor 2005 steuerfrei?

Beiträge in eine Direktversicherung vor 2005 sind steuerpflichtig. Dafür ist die Auszahlung der gesamten Summe aus dem Altvertrag steuerfrei. Wird die Direktversicherung als monatliche Rente ausgezahlt, ergeben sich für Inhaberinnen und Inhaber solcher Altverträge ebenfalls Steuervorteile.

Beiträge bis zu 1.752 € in eine Direktversicherung vor 2005 werden pauschal mit 20,00 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert (§ 40b EStG a. F.). Die Rentenreform 2004 / 2005 sorgte dafür, dass Einzahlungen in neue Verträge der betrieblichen Altersvorsorge ab dem Jahr 2005 bis zu einer bestimmten Obergrenze steuerfrei blieben.

Damit Inhaberinnen und Inhaber von Altverträgen keine Nachteile durch die neue Besteuerung haben, wird eine Kapitalauszahlung aus der Direktversicherung nach den damals geltenden Bestimmungen versteuert. So können sie auch heute noch von dem entsprechenden Steuervorteil bei der Betriebsrente profitieren. Denn damals richtete sich die Besteuerung einer monatlichen Auszahlung aus der Direktversicherung nach dem günstigen Ertragsanteil. Das bedeutet, je älter die Person ist, die eine Rente bezieht, desto geringer ist der Steuersatz. 

Wollten Inhaberinnen und Inhaber eine Einmalauszahlung vornehmen war diese vor 2005 in Ausnahmefällen sogar steuerfrei. Das trat ein, wenn die Beiträge zuvor pauschal und die Direktversicherung nicht mit dem Ertragsanteil besteuert wurden. Die Sozialabgaben an die Krankenkasse und Pflegeversicherung sind jedoch trotzdem zu zahlen. Heute werden auch auf Einmalzahlungen Steuern und Sozialabgaben fällig. Kapitalauszahlungen werden verteilt über 10 Jahre (120 Monate) hinweg monatlich eingezogen.

Welche Sozialabgaben werden bei der Direktversicherung fällig?

Mit einer Direktversicherung spart man nicht nur bei der Steuer, sondern auch bei den Sozialabgaben. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 584 € monatlich steuerfrei investieren können, ist die Hälfte davon, nämlich 292 €, sozialversicherungsfrei. Das sind 4,00 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) von 7.300 €. Dadurch zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur weniger an die Krankenkasse, sondern auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. 

Bei der Auszahlung der Direktversicherung kommen zur Besteuerung auch Sozialabgaben dazu. Auf die Betriebsrente werden Krankenversicherungsbeiträge fällig. Allerdings nur dann, wenn die monatliche Rente einen Betrag von 169,75 € nicht überschreitet. Jede Zahlung unter diesem Freibetrag bleibt frei von Sozialabgaben.

Übersteigt die Rente die Obergrenze, werden die Krankenversicherungsbeiträge nur auf die Differenz des Freibetrags und des ausgezahlten Betrags berechnet. Nehmen wir an, eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer (West) erhält monatlich 200 € Betriebsrente. Dann würden nur auf 35,50 € Steuern und Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

Fazit: Mit der Direktversicherung weniger Steuern zahlen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einer Direktversicherung für ihre Betriebsrente sparen, können ihre Steuern reduzieren. Dadurch, dass der Beitrag zur bAV vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, ist am Ende des Monats weniger Gehalt zu versteuern. Dasselbe gilt auch für andere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, wie zum Beispiel Pensionskassen.

Darüber hinaus kann es sich lohnen, neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente. Auch hier können Sparerinnen und Sparer von Steuervorteilen profitieren, indem Sie gezahlte Beiträge von der Steuer absetzen.

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