Betriebliche Altersvorsorge: Wann lohnt sich die bAV?

Für wen ist die bAV sinnvoll?

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Expertinnen und Experten sagen voraus, dass die mühsam verdiente Rente schon in naher Zukunft für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr genügen wird. Denn das Rentenniveau liegt laut der Deutschen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 nur noch bei etwa 48 %.

Indem sie auch privat etwas für ihre Altersvorsorge tun, können Arbeitnehmer selbst die Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der staatlichen Rente schließen. Eine Maßnahme dafür ist die betriebliche Altersvorsorge – kurz als bAV bezeichnet. Dabei lassen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens abziehen, um ihn in die bAV einzuzahlen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen dabei in der Pflicht, mindestens 15 % der Investitionssumme Ihres Mitarbeiters zur bAV zuzuschießen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Jeder deutsche Arbeitnehmende hat das Recht, über seinen Betrieb eine Altersvorsorge laufen zu lassen. Den Anbieter und die Form der bAV wählt der Arbeitgebende aus.
  • Förderung: Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Staat unterstützt. Da die Einzahlungen aus dem Bruttogehalt erfolgen, sind sie bis zu 558 € im Jahr steuerfrei. Bei der Auszahlung muss die Betriebsrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
  • Durchführungswege: Die betriebliche Altersvorsorge gibt es als Direktversicherung, über Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskasse oder als Direktzusage vom Betrieb. Die meisten Arbeitnehmenden nehmen eine Direktversicherung wahr.
  • Zusätzlich zur bAV: Neben der betrieblichen Altersvorsorge kann sich auch eine private Vorsorge lohnen. Eine Möglichkeit für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente.

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Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge umfasst finanzielle Leistungen, die ein Arbeitgebender seiner Arbeitnehmerin beziehungsweise seinem Arbeitnehmer auf Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zur Altersvorsorge, Hinterbliebenenversorgung oder zur Versorgung bei Berufsunfähigkeit erbringt. Die Beiträge zur bAV setzen sich aus dem Eigenanteil des Arbeitnehmenden und dem Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge zusammen. 

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Neben dem, was Arbeitnehmende laut Gesetz von ihrem Lohn an die Rentenversicherung entrichten, können sie auch über den Betrieb, in dem sie arbeiten, etwas für ihre Altersvorsorge tun. Jeder deutsche Arbeitnehmende hat einen rechtlichen Anspruch darauf, über die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber vorzusorgen. Mit Rentenbeginn erhalten sie dann zusätzlich zur staatlichen Rente noch eine Zusatzrente, die sich Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung nennt.

Diese Betriebsrente erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich bis ans Lebensende. Sie berechnet sich aus der Summe, die über die Jahre eingezahlt und aus der Rendite, die beispielsweise durch Wertpapierinvestitionen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erwirtschaftet wurde. 

Da aufgrund der Rentenlücke viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Altersarmut bedroht sind, fördert der Staat private Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie zur Altersvorsorge im Allgemeinen. Bei der bAV können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so von attraktiven Vorteilen bei der Steuer und auch von Ersparnissen bei den Sozialabgaben profitieren. Zudem stehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflicht, eine monatliche finanzielle Leistung in Form eines Zuschusses von mindestens 15 % der investierten Beiträge zur bAV zu leisen.

Lesen Sie dazu auch gerne unseren Ratgeber-Artikel über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge.

Was ist das Problem der staatlichen Rente?

Expertinnen und Experten erwarten, dass das Rentenniveau in absehbarer Zeit auf ein historisch tiefes Level von nur noch etwas über 43 % sinken wird. Daran ist ablesbar, dass die Rente vom Staat immer kleiner wird und vielen Rentnerinnen und Rentnern Altersarmut droht. Genauer gesagt entsteht eine immer größere Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der dann im Ruhestand ausbezahlten Rente.

Die wesentlichen Ursachen sind zum einen die Struktur des Rentenversicherungs-Systems und zum anderen der demografische Wandel in der Gesellschaft. Die Struktur des Systems sieht vor, dass die aktuellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Renten der aktuellen Rentner finanzieren. Man zahlt also nicht in eine Rentenversicherung ein und später rechnet die Rentenkasse die entstandene Summe in eine monatliche Rente um, sondern sammelt je nach Höhe der entrichteten Summen Rentenpunkte. Wer durchschnittlich verdient und entsprechend in die Rente einzahlt, bekommt pro Jahr einen Punkt. Der Wandel in der Bevölkerung bedeutet wiederum, dass eine abnehmende Zahl an Arbeitnehmern die zunehmende Zahl an Rentnern stützen kann. Dementsprechend kann es sich lohnen auch privat vorzusorgen.

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Die bAV gehört zur zweiten Säule der Altersvorsorge. Genau wie bei der Riester-Rente handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine private Maßnahme, die mit staatlichen Zuschüssen gefördert wird.

Wer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, hat eine Anwartschaft inne – nämlich die Anwartschaft auf die Altersversorgung, die erst im Alter auszahlbar ist. Die Anwartschaft und die bAV kennen mehrere Arten, die man auch als „Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge“ bezeichnet.

Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich auf 5 verschiedene Arten durchführen. In der Funktionsweise und was etwa die Steuervorteile betrifft, unterscheiden sie sich kaum voneinander. Wohl aber unterscheiden sie sich in der Form der Zusammenarbeit mit Versicherern und Institutionen – also den Anbietern:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Direktzusage / Pensionszusage

Wichtig ist hierbei, dass der Arbeitgeber über die konkrete Form der bAV und den konkreten Anbieter entscheidet. In manchen Betrieben haben Mitarbeitende hinsichtlich dessen allerdings ein Mitspracherecht.

Wie funktioniert betriebliche Altersvorsorge?

Bei betrieblichen Altersvorsorge funktioniert die Einzahlung stets mithilfe der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei vereinbart die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer eine feste Summe, die er monatlich investieren möchte. Diese Summe zieht der Arbeitgebende direkt von dem monatlichen Bruttogehalt ab und zahlt sie zusammen mit seinem Zuschuss von mindestens 15 % auf das Rentenkonto der betrieblichen Altersvorsorge ein.

Der besondere Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass Investitionen bis zu einem bestimmten Limit ohne Sozialabgaben und Steuern bleiben. Der steuerfreie Höchstbeitrag der bAV beträgt seit 2022 7.008 € pro Jahr (8 % der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung). Das bedeutet, es können monatlich bis zu 584 € steuerfrei und bis zu 292 € sozialabgabenfrei investiert werden. Würde mehr eingezahlt werden, müsste die Differenzsumme, die über den Werten liegt versteuert beziehungsweise sozialversichert werden. Durch diese Freisummen entstehen attraktive Ersparnisse. 

 

Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen die Berechnung des Nettoeinkommens mit und ohne bAV gegenübergestellt. Wir gehen von einer Person mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 € und der Steuerklasse 1 aus. Die betriebliche Altersvorsorge von 250 € reduziert das zu versteuernde Einkommen genau um diesen Betrag. 

Die abzuführende Lohnsteuer ist allein vom zu versteuernden Bruttoeinkommen und der Steuerklasse abhängig und kann somit variieren. Derzeit liegt der Lohnsteuersatz zwischen 14 und 45 % (Stand: 2022). Dabei gilt: Je höher das Bruttogehalt, desto höher der Prozentsatz. Die Berechnung findet über bestimmte Lohn- und Einkommensteuerrechner statt. Mit der Steuerklasse sind bestimmte Merkmale wie Freibeträge oder Familienstand bereits berücksichtigt. In 2022 gilt ein Grundfreibetrag von 10.908 €.

Position
Ohne bAV
bAV mit 250
Arbeitslohn (brutto)
3.000
3.000
Betriebliche Altersvorsorge
(Arbeitgeberzuschuss)
-
250
(+ 15 %)
Zu versteuerndes Bruttogehalt
3.000
2.750
Minus Lohnsteuer (SK 1)
- 401,16
- 339,58
Minus Kirchensteuer
(9 % von Lohnsteuer)
- 36,11
- 30,56
Minus Krankenversicherung
(7,3 % + 0,55 % Zusatzbeitrag des Bruttoeinkommens –
Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren)
- 235,50
- 215,88
Minus Pflegeversicherung
(1,525 % des Bruttoeinkommens)
- 45,75
- 41,94
Minus Rentenversicherung
(9,3 % des Bruttoeinkommens)
- 279
- 255,75
Minus Arbeitslosenversicherung
(1,2 % des Bruttoeinkommens)
- 36
- 33
Gesamtsumme Steuern
437,28
370,14
Gesamtsumme Sozialversicherungen
593,25
546,57
Nettogehalt
1.969,47
1.833,29

In diesem Fall zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar 250 € + 15 % in die betriebliche Altersvorsorge ein, aber das Nettoeinkommen sinkt nur um 136,13 €. Das macht eine Ersparnis von 113,87 € (250 € minus 136,13 €) hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben

Zudem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch vermögenswirksame Leistungen (VL) für die Altersvorsorge verwenden, insofern solche von Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgebern angeboten werden. Auch dabei profitieren sie von allen Vorzügen bei der Steuer und den Sozialabgaben.

Wer zahlt die betriebliche Altersvorsorge?

Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende können in die bAV einzahlen. Wenn die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt, liegt eine Entgeltumwandlung vor, worauf dieser einen gesetzlichen Anspruch hat.  Dabei verzichtet er auf einen Teil seines Gehalts zugunsten der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zur Direktversicherung können hingegen auch vollständig als finanzielle Leistung zur Altersvorsorge vom Arbeitgebenden übernommen werden.

 

Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge auch privat weiterführen, wenn sie bei einem Arbeitgeberwechsel den Vertrag übernehmen. Dabei können sie sogar von der reduzierten Beitragspflicht profitieren.

Wie viele Jahre muss man in die bAV einzahlen?

Grundsätzlich gibt es kein Verpflichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, stattdessen dürfen sie es. Ebenso brauchen sie nicht die gesummten Jahre einzahlen, sondern können zwischendrin auch pausieren, die Summe erhöhen oder sie reduzieren

Falls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Arbeitgeberwechsel vornehmen, können sie die bAV normalerweise mitnehmen. Das ist bis zu 12 Monate nach dem Arbeitgeberwechsel noch machbar, nur der bisher vorhandene Kontostand darf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Seit dem 01. Januar 2022 liegt die Einkommensgrenze bei einem monatlichen Höchstbetrag von 7.300 € in den alten Bundesländern und 7.100 € in den neuen Bundesländern.

Die bAV zu kündigen und die Anwartschaft auf die Altersversorgung aufzulösen, ist nicht empfehlenswert. Denn das Gesetz definiert dies als förderschädlich. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das bis dato nicht versteuerte Einkommen nachversteuern müssen

Der Betrieb, Versicherte und Arbeitnehmende stimmen die Laufzeit meist so ab, dass die erste monatliche Betriebsrente zusammen mit der ersten Staatsrente ausgezahlt wird. Es kann jedoch sein, dass die Laufzeit bereits vorher oder später endet. Die Pensionskasse ist darüber hinaus ein Sonderfall – dort erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Betriebsrente erst, wenn sie effektiv nicht mehr arbeiten.

Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?

Wie hoch die betriebliche Altersvorsorge ausfällt, hängt unter anderem von der Laufzeit, der Höhe der Beiträge und im Falle einer Direktversicherung auch von den Kosten des RentenversicherungsVertrages ab. Zusätzlich beeinflussen Steuern und Sozialabgaben die spätere Rente. Die konkrete Höhe der Betriebsrente und Altersvorsorge bis ans Lebensende lässt sich daher in der Regel erst kurz vor Ende der Laufzeit ermitteln.

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber?

Die bAV hat nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vorteile ­– auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können profitieren. Werden Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitgebenden übernommen, können sie diese als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Dadurch wird die Gesamtsteuerlast der Arbeitgebenden reduziert. Außerdem wird die Bindung der Mitarbeitenden zum Unternehmen gestärkt.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgebende:

  •       Steuerersparnisse
  •       Bindung und Motivation der Mitarbeiter
  •       Wenig Aufwand in der Verwaltung
  •       Imagegewinn

 

Fazit: Wann ist eine Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Ob die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist, hängt am Ende davon ab, welche Erwartungen erfüllt werden sollen, was Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber anbieten und wie stark sie sich an der Finanzierung der Beiträge beteiligen. Auch die beruflichen Pläne des Arbeitnehmenden spielen eine große Rolle. Dank zweier Gesetzesänderungen aus den Jahren 2018 und 2019 ist die betriebliche Altersvorsorge jedoch attraktiver als früher. Entlastet werden Sparerinnen und Sparer, die mehr als 160 € Betriebsrente im Monat aus der bAV zu erwarten haben.

Dementsprechend kann die betriebliche Altersvorsorge ein überaus lohnenswerter und sinnvoller Baustein beim Sparen für den Ruhestand sein. Generell lohnt es sich neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen, und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Das Sozialpartnermodell ist speziell für tarifliche Arbeitsverhältnisse entwickelt worden. Gewerkschaften und nach Tarif zahlende Arbeitgeber haben durch das Modell die Chance, Betriebsrenten zu vereinbaren, ohne dafür zu haften. Der Arbeitgeberzuschuss ist auch hier zu zahlen, wenn Mitarbeiter von ihrem Bruttoeinkommen etwas für die spätere Betriebsrente investieren. Dafür braucht es eine „reine Beitragszusage“.

Tarifverträge sollen in Zukunft stets Investitionen in die bAV enthalten. Das bedeutet, dass Mitarbeiter aktiv widersprechen müssen, wenn sie nichts für die spätere Betriebsrente einzahlen möchten.

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat für Arbeitgeber auch seine positiven Seiten – so auch bei Mitarbeitern mit einem Einkommen bis 2.200 EUR brutto im Monat. Wenn Sie hier mehr als die üblichen 15 % Zuschuss zahlen, verspricht das Gesetz Steuerersparnisse.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 2.200 EUR können nicht allzu viel in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Wenn der Arbeitgeber sie aber dazu motiviert und zwischen 240 EUR und 480 EUR im Jahr zuschießt, darf er 30 % dieses Zuschusses von der Lohnsteuer absetzen. Den Rest des Zuschusses können Sie als Arbeitgeber wie auch das Gehalt des Mitarbeiters als Betriebskosten vermerken.

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Der Arbeitgeber verwaltet den Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge im Namen der Mitarbeiter. Die bAV läuft stets über das Unternehmen, nicht über die Mitarbeiter. Das heißt: Arbeitnehmer können sie nicht selbst abschließen.

Je nach Form entsteht aber kein allzu enormer Verwaltungsaufwand, erst recht nicht bei einem digitalen Angebot wie der ETF bAV. Bei dieser Direktversicherung läuft der Vertrag beispielsweise immer stumm weiter, sodass Sie nichts tun müssen, außer die monatlichen Investitionen und den Arbeitgeberzuschuss zu überweisen. Nur, wenn die Mitarbeiter beispielsweise ihre Investitionssumme anpassen möchten, müssen Sie aktiv werden.

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Arbeitgeber dürfen den Wunsch des Arbeitnehmers nach einer betrieblichen Altersvorsorge nicht ablehnen – auch nicht hinsichtlich des Arbeitgeberzuschusses zur bAV. Als Arbeitgeber stehen Sie dabei in der Pflicht, den Anbieter auszuwählen und die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge zu verwalten.

Außerdem haben Sie durch ein neues Gesetz zum 01.01.2019 (Betriebsrentenstärkungsgesetz) die Verpflichtung, mindestens 15 % der Investitionssumme zuzuschießen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Ihre Mitarbeiter selbst nichts einzahlen möchten und allein auf die Investitionen Ihres Unternehmens setzen.

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