Betriebsrente versteuern –So können Sie sparen
Das sollten Sie bei der Besteuerung der Betriebsrente beachten
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Steuervorteile sind das wahrscheinlich effektivste Instrument, um die Deutschen zum Sparen zu animieren. So können Sie sowohl bei der privaten Altersvorsorge wie zum Beispiel beim ETF Rürup als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder Betriebsrente von Vorteilen bei der Steuer profitieren. Bei dieser Form der Altersversorgung zahlen Sie das, was Sie in die Betriebsrente investieren, direkt von Ihrem Brutto-Einkommen ein. Versteuern brauchen Sie bei der Betriebsrente nur das, was danach vom Brutto übrig bleibt.
Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie hoch die Steuern für die spätere Betriebsrente sind und welche Besonderheiten bei der Steuerklärung für die betriebliche Altersvorsorge gelten.
- Steuervorteil: Durch die Entgeltumwandlung bei der Betriebsrente zahlen Sie als Arbeitnehmer direkt aus Ihrem Brutto-Einkommen in die betriebliche Altersvorsorge ein, bevor Steuern anfallen.
- Ersparnis: Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann ein Steuerfreibetrag von bis zu 584 € (Stand: 2023) monatlich ausgeschöpft werden.
- Steuererklärung: Weil bei der betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge steuerfrei investiert werden, sind eventuelle Vorsorgeaufwendungen sowie die bAV selbst bei der Steuererklärung nicht relevant.
- Renteneintritt: Rentner haben die Betriebsrente als Zusatzeinkommen zu versteuern. Dabei zählt nicht mehr die Steuerklasse, sondern der Grenzsteuersatz anhand des gesamten Einkommens innerhalb eines Jahres.
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Wie wird die Betriebsrente versteuert?
Die Betriebsrente wird erst versteuert, wenn sie ausgezahlt wird. Die Besteuerung richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Während der Ansparphase sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sozialabgaben- und steuerfrei. Die Altersvorsorge wird also nachgelagert besteuert.
Seit dem Betriebsrentengesetz von 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, mit Unterstützung ihres Arbeitgebers zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente anzusparen. Das Besparen funktioniert über einen der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage, wobei die Direktversicherung die beliebteste Form der bAV ist.
Bei der Direktversicherung erfolgt die Gehaltsumwandlung beziehungsweise die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der Sie mit Ihrem Brutto-Einkommen Beiträge in die Betriebsrente investieren. Da dieses Einkommen zunächst unversteuert ist, brauchen für diese Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge keine Steuern und auch keine Sozialabgaben gezahlt zu werden. Eine Einschränkung gilt allerdings: Sie dürfen nach den Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr als 87.600 € (West) beziehungsweise 85.200 € (Ost) pro Jahr verdienen.
Auch der Arbeitgeber kann bei der Betriebsrente Steuern sparen: Steuerfrei sind bei der bAV sowohl die rein vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge, die der Arbeitnehmer als Zuschuss zum Arbeitslohn erhält, als auch jene Beiträge des Arbeitgebers, die durch die Entgeltumwandlung gezahlt werden. Finanziert ein Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge seines Mitarbeiters mit, so sind seine Beiträge bei den meisten Durchführungswegen der Betriebsrente als steuerliche Betriebsausgaben absetzbar. Bei der Direktzusage werden Rückstellungen in der Bilanz gebildet. So reduziert sich der Gewinn und somit auch die Steuerlast des Unternehmens.
Bei der Besteuerung der Betriebsrente werden zudem auch Arbeitgeber gefördert, wenn sie in die Betriebsrente von Geringverdienern mit einem Einkommen von maximal 2.200 € brutto pro Monat einzahlen. Auf diese Weise können Arbeitgeber eine Förderung in Höhe von 30,00 % bei der nächsten Lohnsteueranmeldung in Abzug bringen.
Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass die Betriebsrente selbst voll zu versteuern ist – auch wenn dann ein niedrigerer Zinssatz als zur Zeit der Erwerbstätigkeit für den Rentner gilt. Die Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge bei einer vollständigen Kapitalzahlung beziehungsweise Einmalzahlung fällt ein wenig höher aus als bei Auszahlung einer monatlichen Betriebsrente.
Für die Versteuerung der Betriebsrente gilt also: Leider kann man die betriebliche Altersvorsorge nicht im klassischen Sinne von der Steuer absetzen. Das heißt, dass die steuerlichen Vorteile bei der Betriebsrente anders funktionieren als etwa bei der Riester- oder Rürup-Rente.
Während Sie zum Beispiel bei der Rürup-Rente gezahlte Beiträge im Rahmen der Steuererklärung absetzen können, wird bei der Betriebsrente das Brutto-Netto-Verhältnis Ihres Gehalts betrachtet. Die Steuererklärung und potenzielle Vorsorgeaufwendungen spielen bei der Betriebsrente somit keine Rolle.
So funktionieren die Vorteile bei der bAV-Steuer
Nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgt die Entgeltumwandlung für die bAV steuerfrei. Die Beiträge, die Sie als Arbeitnehmer in Ihre Betriebsrente einzahlen, zahlen Sie direkt von Ihrem Brutto-Einkommen ein. Und zwar, bevor dieses versteuert wird und bevor Sie Ihre Sozialabgaben wie zum Beispiel die Beiträge für die Krankenkasse leisten.
Wenn Sie die Betriebsrente versteuern, besteht der steuerliche Vorteil also darin, dass Sie nur noch für einen kleineren Teil Ihres Einkommens Steuern zu zahlen brauchen. Bis zu 584 € monatlich können Sie in eine Betriebsrente einzahlen, ohne das Geld versteuern zu brauchen. Würden Sie mehr als 564 € investieren, dann wäre jeder weitere Euro für die betriebliche Altersvorsorge trotzdem zu versteuern.
Nehmen wir an, Sie beziehen als Arbeitnehmer ein Einkommen von 48.000 € im Jahr. Das sind 4.000 € im Monat (brutto). Wie hoch Ihre Steuern sind, bestimmt Ihre Steuerklasse mit Blick auf die Lohnsteuertabelle. Außerdem kommt es darauf an, ob Sie in der Kirche sind oder nicht. Wenn Sie es nicht sind, brauchen Sie auch keine Kirchensteuer zu zahlen.
- Steuerklasse 1: Alleinstehende, Geschiedene oder Verwitwete (alle ohne Kinder) sowie Ehepartner und Lebenspartner, wenn sie nicht zusammenleben
- Steuerklasse 2: Alleinerziehende Partnerlose, Geschiedene oder Verwitwete (mit Kindern)
- Steuerklasse 3: Verheiratete und Lebenspartner, bei denen der andere Partner die Steuerklasse 5 hat, meist handelt es sich hier um den besser verdienenden Ehepartner, sowie Verwitwete im Jahr des Todes und im Jahr danach
- Steuerklasse 4: Verheiratete und Lebenspartner, bei denen beide Partner ähnlich verdienen
- Steuerklasse 5: Siehe Steuerklasse 3
- Steuerklasse 6: Personen, die durch einen Zweitjob eine zusätzliche Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 haben
Unter den Arbeitnehmern ist die Steuerklasse 1 besonders oft vertreten. Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer befinden sich in der Steuerklasse 1, das sind Ledige, getrennt Lebende, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder in Deutschland. Von den gemeinsam Veranlagten entscheiden sich die meisten für die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5.
Nehmen wir nun noch an, dass Sie 250 € in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, dann kommen bei der Besteuerung der Betriebsrente diese konkreten Zahlen zustande:
Beispiel für Steuerklasse 1:
Position | Summe | Summe (bAV) |
---|---|---|
Brutto-Einkommen | 4.000 € | 4.000 € |
Betriebliche Altersvorsorge | - | 250 € |
Zu versteuerndes Brutto-Einkommen | 4.000 € | 3.750 € |
Minus Lohnsteuer (SK 1) | - 658,41 € | - 590,91 € |
Minus Kirchensteuer (9,00 % der Lohnsteuer) | - 59,26 € | - 53,18 € |
Gesamtsumme Steuern | 717,67 € | 644,09 € |
Zwischen-Netto (vor Sozialabgaben) | 3.282,33 € | 3.105,91 € |
Hinweis: In diesem Beispiel gehen wir von einer Person mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 € und der Steuerklasse 1 aus, die in Berlin lebt und 9,00 % Kirchensteuer abzuführen hat. Die Berechnung der Lohnsteuer ist an das Bruttoeinkommen und die Steuerklasse geknüpft und ist somit stets individuell. Derzeit liegt der Lohnsteuersatz bei 9,00 % (Stand: 2023). Wie viel Lohnsteuer Sie genau abzuführen haben, können Sie mit Lohn- und Einkommensteuerrechnern bestimmen.
Hier investieren Sie 250 € in die Betriebsrente und das Zwischen-Netto ist nur um 176,42 € kleiner. Das ergibt einen steuerlichen Vorteil von 73,58 € im Monat. Jährlich gesehen sind das 882,96 €, die Sie für die Betriebsrente nicht zu versteuern brauchen.
Steuern auf Betriebsrente: Ist die betriebliche Altersvorsorge abzusetzen?
Die Betriebsrente ist zu versteuern – und zwar zu 100,00 % als Einkommen. Die Beiträge aus der Betriebsrente erweitern Ihre normale Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung vom Staat, wodurch das Gesamteinkommen pro Jahr zunimmt. Dadurch kann sich auch Ihr Steuersatz verändern, was höhere Steuern hervorruft.
Wesentlich ist hier, dass sowohl die Lohnsteuertabelle (Steuerklassen) als auch die Einkommensteuertabelle (Grenzsteuersatz) relevant werden. Ihre staatliche Rente richtet sich wie zuvor das Gehalt nach der Steuerklasse. Die Betriebsrente zählt aber als zusätzliches Einkommen und ist daher mit dem Grenzsteuersatz anhand des Gesamteinkommens zu verrechnen.
Die Renten–Beiträge aus der Betriebsrente kommen monatlich bis ans Lebensende aufs Konto. Einige Rentner möchten sich die betriebliche Altersvorsorge bis zu 30,00 % des Kapitals aus dem Pensionsfonds als Sofortrente überweisen lassen, sobald sie die Rente beziehen. Bedenken Sie, dass diese Summe aus der Betriebsrente dann in dem Jahr auch zu versteuern ist. Die restliche Besteuerung der Betriebsrente funktioniert nach dem Monats-Schema.
Besteuerung Betriebliche Altersvorsorge
Ein Beispiel für die Besteuerung der bAV:
Nehmen wir an, dass Sie Renten-Beiträge von 2.400 € monatlich beziehen, dann hätten Sie einen Grenzsteuersatz von 29,69 %. Nehmen wir ferner an, dass die Betriebsrente einen Anteil von 400 € ausmacht. Dann hätten Sie diese 400 € der Betriebsrente mit 29,69 % zu versteuern. Das macht etwa 119 € plus Kirchensteuer und Soli. Für die restlichen 2.000 € kommt es steuerlich darauf an, in welcher Klasse Sie sind. Rentner in Steuerklasse 1 würden beispielsweise 208,29 € inklusive Kirchensteuer und Soli bezahlen.
Wie hoch ist der Freibetrag
bei der Versteuerung der Betriebsrente?
Bei der Besteuerung der Betriebsrenten wird ein Versorgungsfreibetrag gewährt. Wie hoch dieser ausfällt, ist von dem Jahr abhängig, in welchem Sie zum ersten Mal Versorgungsbezüge erhalten. Bis 2005 lag der Versorgungsfreibetrag noch bei 40,00 % der Versorgungsbezüge und der Höchstbetrag der Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge bei 3.000 € im Jahr. Der jährliche Zuschlag betrug 900 €.
Seit 2006 werden Freibeträge und Zuschläge Schritt für Schritt verringert. Der Freibetrag wurde bis zum Jahr 2020 jährlich um 1,60 % und seit 2021 um 0,80 % reduziert. Folglich wird der Versorgungsfreibetrag im Jahr 2040 bei 0 € liegen.
Einen Auszug der geltenden Versorgungsfreibeträge gibt diese Tabelle (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EstG):
Jahr des Versorgungsbeginns | Freibetrag (in Prozent der Versorgungsbezüge) | Höchstbetrag | Zuschlag |
---|---|---|---|
Bis 2005 | 40,00 % | 3.000 € | 900 € |
2006 | 38,40 % | 2.880 € | 864 € |
2007 | 36,80 % | 2.760 € | 828 € |
2008 | 35,20 % | 2.640 € | 792 € |
2009 | 33,60 % | 2.520 € | 756 € |
2010 | 32,00 % | 2.400 € | 720 € |
2015 | 24,00 % | 1.800 € | 540 € |
2020 | 16,00 % | 1.200 € | 360 € |
2023 | 13,60 % | 1.020 € | 306 € |
2025 | 12,00 % | 900 € | 270 € |
2030 | 8,00 % | 600 € | 180 € |
2035 | 4,00 % | 300 € | 90 € |
2040 | 0,00 % | 0 € | 0 € |
Wie wird die Einmalzahlung
der Betriebsrente versteuert?
Wird die Betriebsrente als Einmalzahlung ausgezahlt, sind die Steuern aufgrund der steuerlichen Entwicklung höher als in den Folgejahren beziehungsweise bei jährlicher Auszahlung. Das liegt an der sogenannten Steuerprogression.
Hat der Rentner unter den Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge die Unterstützungskasse oder die Direktzusage gewählt, kann er beim Versteuern der Betriebsrente von der Fünftelregelung profitieren. Bei der Besteuerung der Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge wird die Auszahlung so behandelt, als wäre der Bezug der Betriebsrente gleichmäßig auf die nächsten 5 Jahre verteilt.
Welche Besonderheiten gelten für die Betriebsrente bei der Steuererklärung?
Für das Versteuern der Betriebsrente gilt eine besondere Regelung: Arbeitnehmer haben (bis auf wenige Ausnahmen) keine Pflicht, ihre betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung anzugeben. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge automatisch vom Einkommen ab, was auf der Gehaltsabrechnung angezeigt wird. In der Anlage N der Steuererklärung tragen Arbeitnehmer dann einfach den niedrigeren Bruttolohn ein.
Entscheidet man sich bei der Auszahlung der Betriebsrente für die Einmalzahlung, dann ist der Bezieher verpflichtet, für das betreffende Jahr des Geldeingangs der Betriebsrente eine Steuererklärung abzugeben. So erhält das Finanzamt die Information darüber, dass das Geld aus der Anwartschaft auf Ihr Konto eingezahlt wurde. Die Auszahlung der Beiträge aus der bAV–Rente ist in die Anlage R der Steuererklärung einzutragen.
Eine weitere Ausnahme gilt bei Sonderzulagen oder Sonderzuwendungen. Wurden sie in die Betriebsrente investiert, sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Eine solche Sonderzulage erhalten Arbeitnehmer vor allem, wenn sie den Arbeitgeber wechseln.
So sparen Sie Steuern bei der Betriebsrente
Mit der gesetzlichen Rente allein wird es für viele Menschen im Alter schwer werden, ihren gewohnten Lebensstil beizubehalten. Wer eine Betriebsrente erhält, hat zwar beim Versteuern Abgaben zu entrichten, trotzdem kann sich die betriebliche Altersvorsorge lohnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente in Form von Zuschüssen mitfinanziert. Außerdem ist es bei der Betriebsrente entscheidend, wie hoch die Rente des Rentenversicherung–Vertrags ist und welche Vergünstigungen Sie bei der Besteuerung der Betriebsrente geltend machen können.
Generell lohnt es sich neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen, und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.
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