Tagesgeldkonto: Welche Steuern fallen auf die Zinsen an?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Zinserträge: Beim Tagesgeldkonto werden ausschließlich Steuern auf Zinserträge erhoben. Der ursprüngliche Anlagebetrag bleibt davon unberührt.

  • Abgeltungssteuer: Kapitalerträge aus Geldanlagen werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert.

  • Freibetrag: Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank kann ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € pro gemeinsam Veranlagte pro Jahr ausgeschöpft werden (Stand: 2024).

Welche Steuern werden auf das Tagesgeldkonto erhoben?

Einkünfte aus Tagesgeldkonten sind, wie Kapitalerträge aus anderen Anlagekonten, zu versteuern. Dabei werden ausschließlich die Zinserträge berücksichtigt. Der ursprüngliche Anlagebetrag wird nicht besteuert.

Innerhalb Deutschlands wird auf Zinserträge die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls eine anfallende Kirchensteuer, erhoben. Der Kirchensteuersatz beläuft sich auf 8 % in Bayern und Baden-Württemberg sowie auf 9 % in den anderen Bundesländern. Auf Zinserträge, die bei ausländischen Banken erzielt werden, gilt in der Regel die Kapitalertragsteuer.

Wie werden die Steuern auf das Tagesgeldkonto berechnet?

Die Besteuerung von Tagesgeldkonten in Deutschland unterliegt den allgemeinen Steuergesetzen und -regelungen. Dabei werden die Steuern lediglich auf Zinszahlungen erhoben, nicht auf den Anlagebetrag.

  1. Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag fallen auf die Steuersumme der Abgeltungssteuer an, nicht auf die erzielte Rendite.
  2. Fällt Kirchensteuer an, wird die Steuersumme der Abgeltungssteuer prozentual um 25 % der Kirchensteuer reduziert.

Kirchensteuer

8 % (Bayern & Baden-Württemberg)

Abgeltungssteuer

100 : 4,08 = 24,51 %

Tatsächlich anfallende Kirchensteuer

(24,51 x 8) % = 1,96 %

Tatsächlich anfallender Solidaritätszuschlag (5,5 %)

(24,51 x 5,5) % = 1,35 %

Steuer insgesamt

27,82 %

Kirchensteuer

9 % (andere Bundesländer)

Abgeltungssteuer

100 : 4,09 = 24,45 %

Tatsächlich anfallende Kirchensteuer

(24,45 x 9,00) % = 2,20 %

Tatsächlich anfallender Solidaritätszuschlag (5,5 %)

(24,45 x 5,50) % = 1,34 %

Steuer insgesamt

27,99 %

Kirchensteuer

entfällt

Abgeltungssteuer

25 %

Tatsächlich anfallende Kirchensteuer

Tatsächlich anfallender Solidaritätszuschlag (5,5 %)

(25 x 5,5) % = 1,38 %

Steuer insgesamt

26,38 %

Tagesgeld Steuern: Freistellungsauftrag einrichten & Sparerpauschbetrag nutzen

Für Kapitalerträge gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr und Person beziehungsweise 2.000 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024). Es werden lediglich Zinserträge besteuert, welche diesen Betrag übersteigen. Zur Nutzung des Sparerpauschbetrags können Sparerinnen und Sparer einen Freistellungsauftrag bei ihrer in Deutschland ansässigen Bank erteilen. Bestehen neben dem Tagesgeldkonto weitere Konten bei anderen Kreditinstituten, kann der Sparerpauschbetrag aufgeteilt werden.

Wurde kein Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank oder Anbieter eingerichtet, lassen sich zu viel abgeführte Steuern über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Bei Kapitalerträgen, die direkt bei einer ausländischen Bank oder Anbieter bezogen werden, ist ein Freistellungsauftrag in der Regel nicht möglich, da die betreffende Bank bereit sein muss, die deutschen Steuergesetze und -regelungen zu berücksichtigen. Demnach wird auch bei Banken aus dem Ausland die Kapitalertragsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt. Stattdessen sind diese im Rahmen der Steuererklärung zu vermerken.

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Tagesgeldkonto Steuererklärung: Wie werden die zu versteuernden Erträge angegeben?

Kapitalerträge wie Zinsen oder Gewinne aus Aktien können in der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben werden. Anlegerinnen und Anleger erhalten von ihrer Bank jährlich eine Erträgnisaufstellung für eingerichtete Anlagekonten – beispielsweise für ein Tages- oder Festgeldkonto. In dieser Aufstellung sind die erhaltenen Zinserträge aufgeführt. Von der Bank automatisch abgeführte Steuern können in der Steuererklärung über eine Zins- beziehungsweise Steuerbescheinigung angegeben werden. Diese Bescheinigung wird ebenfalls von der Bank ausgehändigt.

Bis wann sind die Steuern auf das Tagesgeldkonto zu bezahlen?

Deutsche Kreditinstitute und Anbieter führen anfallende Steuern automatisch an das Finanzamt ab. Das gilt dann, wenn die erhaltenen Zinserträge den eingereichten Freistellungsauftrag überschreiten. Steuern auf Kapitalerträge aus dem Ausland werden erst nach Abgabe der Steuererklärung fällig. Diese stellt die Grundlage zur Berechnung der anfallenden Kapitalertragsteuer dar.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung

Sofern die Einreichung einer Steuererklärung verpflichtend ist, gilt für die meisten Steuerzahlenden in der Regel der 31.07. des Folgejahres als maßgeblicher Stichtag. Für das Steuerjahr 2023 besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung bis spätestens zum 31.08.2024 einzureichen, sofern keine professionelle steuerliche Beratung in Anspruch genommen wurde.

Fallen auf die Erträge des Tagesgeldkontos Steuern an, kann die Steuererklärung erledigt werden, sobald die Bank die dazu benötigten Unterlagen bereitgestellt hat. Es werden sämtliche Zinserträge des Steuerjahres berücksichtigt, ungeachtet dessen, ob diese jährlich oder quartalsweise ausgezahlt wurden.

Tagesgeldkonto im Ausland: Gibt es Unterschiede in der Besteuerung?

Die Unterschiede in der Besteuerung von Tagesgeldkonten im Ausland im Vergleich zu Inlandskonten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem das Konto eröffnet wurde und die steuerlichen Regelungen, die in Deutschland gelten.

Steuer auf Kapitalerträge: In Deutschland unterliegen Kapitaleinkünfte der Abgeltungssteuer. Diese beträgt grundsätzlich 25 % und wird automatisch an das Finanzamt abgeführt. Dabei unterliegen lediglich Beträge der Besteuerung, die über den Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person und Jahr beziehungsweise 2.000 € pro gemeinsam Veranlagte hinausgehen (Stand: 2024), insofern ein Freistellungsauftrag besteht.

Bei einer Geldanlage im Ausland wird hingegen in der Regel die Kapitalertragsteuer fällig. Diese liegt ebenfalls bei 25 %, unterscheidet sich allerdings in der Form der Abführung. Erträge werden in diesem Fall im Rahmen der Steuererklärung (Anlage KAP) angegeben und nachträglich versteuert.

Quellensteuern: Einige Länder erheben eine Quellensteuer auf Zinseinkünfte, die Sie aus ausländischen Konten erhalten. Diese Steuern werden oft von den ausländischen Finanzinstituten einbehalten und können unter Umständen nicht in Deutschland angerechnet werden. Anders verhält es sich bei den Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Dadurch soll vermieden werden, dass Kapitaleinkünfte in zwei Ländern voll besteuert werden. Das DBA sorgt demnach dafür, dass die Quellensteuer reduziert, beziehungsweise auf Null gesetzt werden kann.

Generell gilt für Banken im Ausland trotz der Steuerunterschiede, dass sie sich aufgrund der meist höheren Zinssätze mehr lohnen können als deutsche Hausbanken. Gründe dafür sind unter anderem das unterschiedliche Spar- und Anlageverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner und die wirtschaftlichen Bedingungen in den verschiedenen Ländern.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.