Rechner zur Betriebsrente: Rentenhöhe selbst ermitteln

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Das Wichtigste in Kürze
  • Betriebsrente: Da die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel nicht ausreicht, um im Rentenalter den bisherigen Lebensstandard beizubehalten, schließen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verringerung der Rentenlücke eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab.
  • Rechner: Um zu berechnen, wie hoch die spätere Betriebsrente sein wird, können ein Rechner oder eine Formel genutzt werden. Die konkrete Höhe der Rente kann erst kurz vor dem Renteneintritt ermittelt werden.
  • Steuern: In der Ansparphase der bAV kann von Steuervorteilen profitiert werden. Erst die später ausgezahlte Rente wird versteuert. Beim Berechnen der Betriebsrente spielt demnach der Faktor Steuern eine Rolle.

Wie berechnet man die Betriebsrente?

Für eine Berechnung der Betriebsrente kann ein Rechner oder eine einfache Formel genutzt werden. Um mit der Formel das richtige Ergebnis zu erhalten, sind bestimmte Parameter – wie das zusatzversorgungspflichtige Jahresentgelt aus der Gehaltsabrechnung und der Altersfaktor – zu berücksichtigen.

Die finale und reale Höhe der Betriebsrente durch die betriebliche Altersvorsorge kann erst kurz vor dem Renteneintritt berechnet werden. Vorher handelt es sich um unverbindliche Rentensummen ohne Garantie – auch dann, wenn ein professioneller Rechner genutzt wird. Der Grund ist hierfür unter anderem, dass sich das Jahresentgelt in der Regel mit jedem Jahr ändert. 

 

Die Formel zur Berechnung der Betriebsrente lautet: 

Als Referenzentgelt bezeichnet man eine Rechengröße zur Berechnung der Versorgungspunkte. Das Referenzentgelt beträgt für alle Rentnerinnen und Rentner 1.000 € im Monat beziehungsweise 12.000 € pro Jahr.

Berechnung der Betriebsrente

½ x Jahresentgelt / Referenzentgelt x Altersfaktor = Versorgungspunkte

 

Der Altersfaktor – eine weitere Rechengröße, welche die Verzinsung der Versorgungsleistung während der Beitragsphase und während des Rentenbezugs berücksichtigt – ist einer festgesetzten Tabelle zu entnehmen:

Alter Faktor
20 2,8
21 2,7
22 2,6
23 2,5
24–25 2,4
26 2,3
27–28 2,2
29 2,1
30–31 2,0
32–33 1,9
34 1,8
35–36 1,7
37–39 1,6
40–41 1,5
42–43 1,4
44–46 1,3
47–49 1,2
50–52 1,1
53–56 1,0
57–61 0,9
62 und älter 0,8

Das Ergebnis aus der Formel ergibt die Versorgungspunkte. Die Versorgungspunkte werden schließlich in Geldbeträge umgerechnet. Dies geschieht durch den versicherungsmathematisch festgelegten Messbetrag von 4 €, mit dem die Versorgungspunkte multipliziert werden. Daraus ergibt sich die monatliche Betriebsrente.

Versorgungspunkte x 4 = Betriebsrente in Euro

Beispiele: Betriebsrente mit und ohne ETFs und Indexfonds berechnen

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Betriebsrente bespart werden kann: mit und ohne den Zusatz von ETFs und Indexfonds. Im Folgenden zeigen wir, welche Auswirkungen das Besparen einer Direktversicherung mit und ohne ETFs und Indexfonds auf die spätere Betriebsrente haben kann.

Rechner: Betriebsrente mit ETFs und Indexfonds

Wird die Direktversicherung zusätzlich mit ETFs und Indexfonds durchgeführt, können dadurch erhöhte Renditechancen entstehen. Die letztendliche Summe auf dem Rentenkonto hängt von der Wertentwicklung der ETFs und Indexfonds ab. In einem Rechenbeispiel wird von einer durchschnittlichen Rendite von 5,00 % im Jahr ausgegangen. 

 

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer zahlt monatlich per Entgeltumwandlung 100 € in die betriebliche Altersvorsorge ein. Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss von 15,00 %, also 15 €. In einem beispielhaften Zeitraum von 30 Jahren würde sich auf dem Rentenkonto so eine Summe von 41.400 € ansparen. Wenn man diese mit einer Rendite von 5,00 % pro Jahr durch ETFs und Indexfonds verrechnet, erzielt die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer eine Rentensumme von rund 94.169 €.

Würde die durchschnittliche Rendite 0,50 % mehr umfassen, würden etwa 102.939 € erzielt werden. Dadurch würde sich die erwartbare Betriebsrente erhöhen.

BeispielrechnungBeispielrechnungBeispielrechnung

Rechner: Betriebsrente ohne ETFs und Indexfonds

Direktversicherungen ohne den Zusatz von ETFs und Indexfonds funktionieren wie eine typische Rentenversicherung mit einem Garantiezins, der im Vergleich zu Direktversicherungen mit ETFs in der Regel deutlich geringer ist. Ein Garantiezins von 0,25 % ist aktuell üblich. Stellt man die erzielbaren Renditen von Direktversicherungen mit und ohne ETFs nebeneinander, wird ein großer Wertunterschied deutlich.

Angenommen, es werden monatlich 100 € in die bAV eingezahlt. Je nach Art der betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich unterschiedlich hohe Betriebsrenten. Mit dem Rechner werden verschiedene Szenarien aufgezeigt:

Jahreswert bAV mit 5,50 % Rendite & 0,70 % Gebühren bei ETFs und Indexfonds bAV mit 0,25 % Rendite & 0,10 % Gebühren bei Garantiezins bAV mit 2,50 % Rendite durch Garantiezins und nicht im Voraus kalkulierbare Überschüsse & 0,10 % Gebühren
… nach einem Jahr 1.230,77 € 1.200,97 € 1.215,53 €
… nach 5 Jahren 6.769,19 € 6.022,89 € 6.376,17 €
… nach 10 Jahren 15.313,21 € 12.091,03 € 13.554,32 €
… nach 15 Jahren 26.097,40 € 18.204,76 € 21.635,31 €
… nach 30 Jahren 78.574,90 € 36.822,94 € 52.104,10 €
… nach 42 Jahren 156.727,51 € 52.021,46 € 86.443,90 €

Die höhere Rendite bei einer bAV mit ETFs und Indexfonds wirkt sich vor allem bei einer langen Laufzeit durch den Zinseszinseffekt aus. Es kann sich demnach lohnen, früh in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren, um von Zinseszinsen langfristig zu profitieren. 

Die zuvor berechneten Betriebsrenten basieren darauf, dass die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer mit 67 Jahren Betriebsrentnerin beziehungsweise –rentner wird. Die tatsächliche Rentenhöhe kann allerdings erst klar bestimmt werden, wenn die Auszahlung kurz bevor steht. 

Die 5,50 % Rendite bei der bAV mit ETFs und Indexfonds sind lediglich ein Beispielwert. Die wirkliche Rendite kann anders – sowohl höher als auch tiefer – ausfallen und so verändert sich auch die für die Betriebsrente relevante Gesamtsumme.

Hinweis: Frühere Wertentwicklung, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung von ETFs und Indexfonds.

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Wie viel Betriebsrente bekomme ich?

Wie hoch die Betriebsrente ausfällt, hängt von den monatlichen Einzahlungen und der gewählten Form der betrieblichen Altersvorsorge ab. Eine ungefähre Höhe der Betriebsrente kann mit einem Rechner berechnet werden. Ein genauer Wert kann jedoch erst ab Rentenbeginn ermittelt werden. Wie viel Betriebsrente Rentnerinnen und Rentner bekommen, erfahren sie bei der ersten Rentenzahlung. Generell ist davon auszugehen, dass die betriebliche Altersrente zur Schließung der Rentenlücke nicht ausreichen wird. Um die persönliche Rente aufzustocken, ist eine zusätzliche private Altersvorsorge, beispielsweise in Form einer Riester– oder Rürup-Rente, denkbar.

Welche Steuern fallen auf die Betriebsrente an?

Sparerinnen und Sparer der Betriebsrente profitieren bei einer Entgeltumwandlung in der Ansparphase von Steuervorteilen. Auf die ausgezahlten Leistungen sind jedoch Steuern sowie Beiträge zur Krankenkasse und andere Sozialabgaben zu zahlen. Um Betriebsrentnerinnen und -rentner zu entlasten, gilt ein monatlicher Freibetrag von 176,75 €, auf den keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Auf den Betrag, der über dem Freibetrag liegt, sind entsprechende Abgaben fällig. Hinzu kommt, dass durch den Altersentlastungsbetrag bis zum Jahr 2040 ein Teil des Einkommens aus der bAV steuerfrei bleibt. 2024 liegt der Altersentlastungsbetrag bei 12,80 % der Einkünfte. Der Freibetrag liegt jedoch höchstens bei 960 €. Dabei ist das Jahr des Renteneintritts entscheidend. Für die Rente gilt lebenslang der Altersentlastungsbetrag des Jahres, indem die erste Auszahlung der Betriebsrente erfolgt. Mehr Informationen zu den Steuern erhalten Sie im Artikel „Betriebsrente versteuern“.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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