Auszahlung bei der Pensionskasse:

Auf diese Details kommt es an

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Neben Direktversicherungen existieren noch weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, beispielsweise die Pensionskasse. Das Prinzip aller Durchführungswege ist jedoch ähnlich: Sie zahlen während Ihres Arbeitslebens kontinuierlich ein und erhalten zu Rentenbeginn eine Betriebsrente. Bei der Pensionskasse erhalten Sie die Rente entweder als Teilauszahlung, einmalige Kapitalauszahlung oder als monatliche Rente bis ans Lebensende, zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Doch wie läuft die Auszahlung bei der Pensionskasse ab? Welche Abzüge und Steuern kommen dabei auf Sie zu? 

Hier erfahren Sie, wann und wie Sie sich die Beiträge aus der Pensionskasse auszahlen lassen können und worauf Sie bei der Auszahlung der Pensionskasse achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Pensionskasse: Pensionskassen gelten als einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. In den letzten Jahren standen Pensionskassen jedoch vermehrt unter Druck und kürzten aufgrund der vergangenen Niedrigzinsphase zum Teil die Betriebsrente.
  • Auszahlung: Die Pensionskasse ist auszahlbar ab Ihrem Renteneintritt. Sie können sich 100,00 % oder einmal bis zu 30,00 % des Geldes sofort auszahlen lassen und dann eine kleinere monatliche Rente in Anspruch nehmen. Alternativ können Sie bei der Auszahlung der Pensionskasse über eine höhere monatliche Rente verfügen.
  • Vorabauszahlung: Eine vorzeitige Auszahlung der Leistungen aus der Pensionskasse ist möglich, allerdings eher unüblich, da dies mit Kosten verbunden ist und der Rückkaufswert entsprechend reduziert würde.
  • Steuern: Was Sie ausbezahlt bekommen, ist zu 100,00 % zu versteuern. Ausnahmen bestehen, wenn Sie Ihre Anwartschaft vor dem 01.01.2005 erworben haben. Dann können Sie sich das Guthaben teilweise steuerfrei auszahlen lassen.

Erläuterung: Was ist die Pensionskasse?

Bei der Pensionskasse handelt es sich um einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer sparen dabei monatlich Kapital an. Diese Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch entstehen unter anderem Steuervorteile. Im Alter werden de Leistungen dann zum Beispiel als eine monatliche Betriebsrente (Altersversorgung) bis ans Lebensende ausbezahlt. Pensionskassen entstanden erstmals zum Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden von Konzernen und Institutionen des Öffentlichen Dienstes eingerichtet.

Generell lohnt es sich neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen, und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

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Zeitpunkt: Wann findet die Auszahlung bei der Pensionskasse statt?

Bei der Auszahlung hebt sich die Pensionskasse von anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge ab: Beispielsweise wird im Rahmen der Direktversicherung eine feste Laufzeit im Vertrag festgehalten, deren Ende meist übereinstimmend mit dem Eintritt in die Rente ist. Bei der Pensionskasse existiert diese Laufzeit nicht. Das Geld ist erst auszahlbar, wenn Sie wirklich nicht mehr arbeiten. Das ist altersunabhängig. Es kommt also darauf an, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich schon mit 55 oder eben erst mit 70 Jahren für die Rente entscheiden. So erhalten Menschen, die noch arbeiten, obwohl sie schon in Rente wären, das Guthaben aus der Pensionskasse später. Dadurch ist die Rente aber unter Umständen höher.

Vorbezug: Kann man sich die Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen?

Grundsätzlich kann man die Pensionskasse zwar auflösen, in den meisten Fällen erweist sich so ein Vorbezug durch hohe Kosten allerdings in der Regel als weniger sinnvoll. Wer die Pensionskasse vorzeitig auflöst und sich das Geld auszahlen lässt, verwendet das Geld laut Gesetz förderschädlich. In diesem Fall würde man unter anderem die Steuervorteile zurückzahlen. Genauer gesagt, wird dann das Bruttoeinkommen nachversteuert und -sozialversichert, das bis dato von beidem frei blieb. Dabei können hohe Summen zustande kommen, die den Rückkaufswert deutlich reduzieren. 

Mit Blick auf die Kosten kann es daher sinnvoller sein, die Pensionskasse ruhen zu lassen oder nur noch geringere Beiträge einzuzahlen. So lösen Sie sich zumindest emotional von der Pensionskasse und erhalten später immer noch eine entsprechende Betriebsrente

In manchen Fällen ist es zudem machbar, in Absprache mit dem Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin den Anbieter und die Form der betrieblichen Altersvorsorge zu ändern. Ein Anbieterwechsel zu einer Direktversicherung kann sich als Vorteil erweisen. Da Ihr Betrieb die Pensionskasse verwaltet, sollten Sie sich hierzu an ihn wenden.

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Auszahlungsarten: Welche Optionen gibt es, die Pensionskasse auszahlen zu lassen?

In den meisten Fällen haben Sie als Anwärterin oder Anwärter auf die Betriebsrente ein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass Sie bei der Pensionskasse entscheiden dürfen, welche Auszahlungsmöglichkeit am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Dabei können Sie zwischen drei Optionen wählen:

  • Einmalige Auszahlung der Summe zu 100,00 %
  • Einmalige Teilauszahlung bis zu 30,00 % + monatliche Rente
  • Auszahlung als monatliche Rente

Sie können sich die Rente monatlich bis zum Lebensende auszahlen lassen oder einen Teil des Geldes als sofortige Auszahlung erhalten. In diesem Fall können Sie sich bis zu 30,00 % bei der Pensionskasse sofort auszahlen lassen – das Geld ist allerdings auch zu versteuern. Sofern Sie sich dafür entscheiden, erhalten Sie die restlichen 70,00 % auf eine monatliche Rente bis ans Lebensende verteilt. Die monatliche Rente würde dann also kleiner sein als bei der ersten Variante. Sofern Ihre Betriebsrente auf monatlicher Basis sehr klein ausfällt, können Sie auch eine „Kapitalabfindung” in Anspruch nehmen. So erhalten Sie sofort 100,00 % des Geldes.

Diese Faktoren spielen bei der Entscheidung zwischen Einmalauszahlung,  Einmalauszahlung + Rente oder monatliche Rente bis ans Lebensende eine Rolle:

  • Lebensdauer: Je nachdem, wie lange Sie leben werden, erhalten Sie mit monatlichen Zahlungen entweder weniger oder mehr Geld als mit einer Kapitalabfindung. Vor allem, wenn Sie beim Eintritt in die Rente noch wohlauf sind, kann sich die monatliche Rente somit als profitabler erweisen. 
  • Lebensunterhalt: Sollten Sie beispielsweise Ihren Lebensunterhalt bereits durch andere Einkünfte, wie die gesetzliche Rente, Mieteinkünfte und bestehendes Kapital decken können, dann kann eine Teilauszahlung oder eine sofortige Auszahlung und somit ein voller Kapitalbezug die bessere Entscheidung darstellen. Auch eventuelle Schulden ließen sich damit zurückzahlen.

Steuern: Wie wird die Rente aus der Pensionskasse versteuert?

Die gesamten Leistungen, die von der Pensionskasse ausgezahlt werden, sind laut Einkommensteuergesetz (EstG) zu 100,00 % zu versteuern. Denn mit den Beiträgen konnten Sie bereits Steuern und Sozialabgaben sparen (Stichwort „Entgeltumwandlung“). Das nennt man auch „nachgelagerte Besteuerung“. Die Abzüge durch die Steuer bei der Auszahlung der Pensionskasse richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz der beziehungsweise des Versicherten. Der Steuersatz wird durch das Jahreseinkommen und die Steuerklasse bestimmt. Zudem sind etwa 18,00 % der Rente an die Krankenkasse zu entrichten. Das aber erst ab einer monatlichen Rente von 164,51 €. 

Beispiel: Wer eine Betriebsrente von 300 € monatlich erhält, für den sind 169,75 € davon steuerfrei. Die rund 18,00 % für die Krankenkasse sind also nur für 130,25 € zu entrichten (300 € minus 169,75 €). Die Krankenkassenkosten würden sich also auf 39,50 € belaufen. Abzüglich der Krankenkassenbeiträge bleiben von der Betriebsrente also etwa 260,50 € minus Steuer

 

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Auszahlung der Pensionskasse rational und zukunftssicher entscheiden

Bei der Auszahlung der Pensionskasse gilt es einige Faktoren zu bedenken. So spielt zum Beispiel der Zeitpunkt der Auszahlung eine Rolle. Sie erhalten die Leistungen aus der Pensionskasse in der Regel erst, wenn Sie nicht mehr bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin beschäftigt sind. Ein deutlicher Kontrast entsteht hierbei zur Direktversicherung. Denn da bekommen Sie Ihre Betriebsrente ab einem vorher vereinbarten Termin. Es besteht eine feste Laufzeit, die der Versicherer meist mit der staatlichen Rente abstimmt. 

Auch die Art der Auszahlung bei der Pensionskasse sollte gut überlegt sein. Oft verfügen Anwärterinnen oder Anwärter über ein vertraglich festgelegtes Kapitalwahlrecht. Das befähigt Sie dazu selbst zu entscheiden, ob Sie die Leistungen komplett, als monatliche Rente oder einen Teil der Beiträge als Einmalauszahlung erhalten möchten. Mit einer 100,00 %-Kapitalabfindung könnten Sie das Guthaben beispielsweise in ETFs und Indexfonds investieren und so von attraktiven Renditechancen profitieren.

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