Direktversicherung – Eine Form der Altersvorsorge

Wie funktioniert eine Direktversicherung?

StartseiteAltersvorsorgeBetriebliche Altersvorsorge › Direktversicherung

Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge unterstützen, um die spätere gesetzliche Rente aufzustocken. Jede Arbeitnehmerin beziehungsweise jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, einen Teil seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu investieren. Der Staat fördert diese arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung über Vergünstigungen bei den Sozialabgaben und der Einkommensteuer.

Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber aber auch dafür sorgen, dass eine Form der bAV im Unternehmen möglich ist – dabei ist die Direktversicherung das beliebteste Modell dafür.

Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Die Direktversicherung ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie ist eine Renten– oder Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließt.
  • Sparen: Durch die Entgeltumwandlung sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmende Steuern und Sozialabgaben. Angestellte können bis zu 284 € des monatlichen Bruttoeinkommens in die Direktversicherung einzahlen.
  • Zuschuss: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren vor allem durch den Arbeitgeberzuschuss. Wird der Vertrag heute abgeschlossen, muss der Arbeitgeber die Rente mit mindestens 15 % bezuschussen. Bei einer früher abgeschlossenen Direktversicherung besteht ab 2022 eine Pflicht dazu.
  • Flexibilität: Die Direktversicherung kann bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen oder selbst fortgeführt werden. Die aus der Direktversicherung angesparte Rente verfällt nicht.

Was ist eine Direktversicherung?

Als Unterform der betrieblichen Altersvorsorge sind Direktversicherungen normale Lebens- oder Rentenversicherungen, die ein Arbeitgeber einzeln im Namen seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abschließt. Nach dem Abschluss zahlen die Arbeitnehmenden monatlich eine fest vereinbarte Summe aus ihrem Bruttoeinkommen ein, die jederzeit änderbar ist. Dabei profitieren sie sowohl von steuerlichen Vorteilen als auch von Zuschüssen seitens des Betriebs. Ob bis dahin ein Jobwechsel passierte oder nicht – im Alter erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Altersversorgung aus der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung zusätzlich zur Rente vom Staat.

Möchten Sie Ihre Geldanlage optimieren?

Bei uns erfahren Sie, was für Sie drin ist! Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie interessante Neuigkeiten rund um Ihre Geldanlage direkt in Ihr Postfach:
    • Top-Zinsangebote
    • renditeorientierte Kapitalmarktanlagen
    • Altersvorsorge mit Steuervorteilen

  • wöchentlich auf dem Laufenden bleiben
  • jederzeit Abmeldung möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben laut Gesetz das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Sofern Betriebe nicht ohnehin allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die bAV anbieten, dürfen sie diesen Wunsch nicht ablehnen. Arbeitnehmende haben nur keinen Einfluss darauf, ob der Betrieb auch tatsächlich eine Direktversicherung kauft. Das und auch über den Anbieter darf wiederum der Arbeitgeber allein entscheiden. 

Die „Direktversicherung” wird auch oft als „betriebliche Altersvorsorge” bezeichnet. Neben der Direktversicherung existieren noch der Pensionsfonds, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse sowie die Direktzusage oder Pensionszusage eines Betriebs. 

Grundsätzlich unterscheiden sich Direktversicherungen kaum von den anderen sogenannten Durchführungswegen. So ist etwa die Art und Weise, wie Sie einzahlen, und unter anderem Steuern sparen bei allen Formen dieselbe.

Im Gegensatz zur Pensionskasse wird die Direktversicherung beispielsweise erst ausbezahlt, wenn man wirklich nicht mehr arbeitet, statt dass eine Laufzeit endet. Pensionsfonds investieren die Gelder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederum in Fonds, um höhere Renditechancen zu bieten. Direktversicherungen tun das normalerweise nicht – außer beim ETF bAV von Raisin Pension. Hier sind es moderne ETFs mit sehr überschaubaren laufenden Kosten und noch besseren Renditechancen.

Beiträge und Kosten der Direktversicherung

Die Beiträge zur Direktversicherung können auf verschiedene Arten finanziert werden. In der einen Variante bezahlt nur die oder der Arbeitnehmende die Beiträge zur DirektversicherungsRente aus ihrem oder seinem Bruttogehalt. Bei der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung finanziert allein der Arbeitgeber die Beiträge, beispielsweise über eine Gehaltserhöhung. In der gängigsten Variante zahlen sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber die Beiträge für die Direktversicherung (Entgeltumwandlung plus Arbeitgeberzuschuss).

In der letzten Variante wird die Direktversicherung durch die Gehaltsumwandlung bespart. Das Prinzip der Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie eine fest vereinbarte und jederzeit änderbare Summe direkt von Ihrem Bruttoeinkommen einzahlen

Ein Beispiel: Sie haben ein Bruttoeinkommen von 3.000 €. Davon zahlen Sie 150 € ein und müssen nur noch ein Bruttoeinkommen von 2.850 € versteuern und Sozialversicherungen zahlen. Dadurch kommt es zu attraktiven Ersparnissen. Würden Sie 250 € einzahlen, müssten Sie nur auf 2.750 € Steuern und Sozialversicherungen zahlen.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Betriebsrente steigt jeweils zum 01. Januar eines Jahres. Im Jahr 2020 lag sie noch bei 82.800 €, im Jahr 2021 bei 85.200 €. Der maximale bei der Direktversicherung sozialversicherungsfreie Anteil beträgt seit 2021 monatlich 284 € (Vorjahr 276 €), der zusätzlich steuerfreie Anteil 568 € (Vorjahr 552 €).

Neu seit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2023 ist außerdem: Sparerinnen und Sparer zahlen nur auf den Teil der Direktversicherung Krankenkassenbeiträge, der den neuen Freibetrag von rund 170 € im Monat übersteigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Direktversicherung mit Altvertrag besparen und wissen, dass sie eine geringe Betriebsrente von weniger als 170 € pro Monat bekommen, zahlen auf diese geringe Rente keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und je nach Einkommen nur wenig Steuern.

Ist eine Direktversicherung steuerfrei?

Die vom Unternehmen in die Direktversicherung eingezahlten Arbeitgeberzuschüsse unterlagen noch bis zum 31. Dezember 2004 bei Arbeitnehmenden der pauschalen Lohnsteuer (20 %), insofern der Arbeitgeberbeitrag maximal 1.752 € beträgt. Aufgrund von Vertrauensschutzgründen ist die pauschale Besteuerung auch weiterhin möglich, wenn die Versorgungszusage vor dem 01. Januar 2005 erteilt wurde. Bei Auszahlung der Direktversicherung erzielt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dann einen steuerfreien Vermögensvorteil.

Bei Direktversicherungen, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, bleiben die Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer– und sozialversicherungsfrei. Die spätere Auszahlung aus der Direktversicherung ist in voller Höhe steuerpflichtig.

Ab wann können Sie sich das Geld aus der Direktversicherung auszahlen lassen?

Bei Direktversicherungen wird eine feste Laufzeit vereinbart. Gewöhnlicherweise endet diese Laufzeit zusammen mit dem Arbeitsleben. Das bedeutet, dass Sie sich die Betriebsrente auszahlen lassen können, sobald Sie auch die normale Rente vom Staat erhalten. Natürlich kann die Laufzeit aber auch früher oder später enden.

Die DirektversicherungsRente wird üblicherweise automatisch ausbezahlt, sobald die vereinbarte Laufzeit vorüber ist. Schon heute weiß man, zu welchem Termin das Arbeitsleben laut Gesetz endet und der Ruhestand beginnt. Normalerweise vereinbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Start der Betriebsrente zu demselben Termin. So erhalten Sie die Altersversorgung und die staatliche Rente zusammen und bis ans Lebensende. 

Die Höhe der Leistung aus der Direktversicherung wird durch die eingezahlten Beiträge sowie der Beitragsdauer bestimmt. Wenn zuvor gegen Mehrkosten weitere Zusatzleistungen gebucht wurden, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsvorsorge, gelten auch hier die gleichen Bestimmungen wie für die Auszahlung der Direktversicherung.

In Ausnahmefällen kann eine Kündigung der Direktversicherung erfolgen, doch das Geld erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dann trotzdem erst zum Laufzeitende. Zudem müssen Sie dann mit einem deutlich verminderten Rückkaufswert rechnen. Das Gesetz formuliert, dass vorab gekündigte Betriebsrenten förderschädlich verwendet werden. Und das hat die Konsequenz, dass man unter anderem alle erhaltenen steuerlichen Vorteile zurückzahlen muss.

Möchte man sich von der Direktversicherung lösen, dann ist es meist sinnvoller, diese ruhen zu lassen. Man zahlt dann einfach nichts mehr ein, erhält am Ende eine entsprechend kleinere Betriebsrente, aber hat keine Kosten.

Wird die Direktversicherung bei der Auszahlung versteuert?

Im Alter sind die Auszahlungen einer Direktversicherung mit dem jeweils geltenden individuellen Steuersatz zu versteuern. Diese sind jedoch als Rentnerin oder Rentner i. d. R. deutlich geringer als zur Zeit der Erwerbstätigkeit.

Haben Sie eine Direktversicherung mit Altvertrag, profitieren Sie von besonderen Konditionen.

Wie funktioniert die Auszahlung der Direktversicherung bei einem Altvertrag?

Besparen Sie eine Direktversicherung mit Altvertrag, also einem Vertrag, der vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde, haben Sie eine andere Möglichkeit: Bei einer solchen Direktversicherung kann die Auszahlung schon mit 60 beginnen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Auszahlung der Direktversicherung aus einem Altvertrag zusätzlich steuerfrei sein: Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben, es wurde mindestens fünf Jahre lang eingezahlt und die Beiträge zur Direktversicherung wurden bereits in der Phase des Sparens pauschal besteuert. Außerdem muss die Rentnerin oder der Rentner bei der Direktversicherung mit Altvertrag die Auszahlungsmöglichkeit Einmalzahlung beziehungsweise Kapitalauszahlung wählen.

Ist eine Direktversicherung an den Arbeitgeber gebunden?

Gerade für junge Menschen ist es üblich, den Arbeitgeber im Berufsleben mindestens einmal zu wechseln. Doch was passiert mit der Direktversicherung beim Arbeitgeberwechsel? Zum einen kann der Arbeitgeber den bisherigen Vertrag genauso übernehmen und zum anderen kann er das bisher angesparte Kapital in einen neuen RentenversicherungsVertrag umschichten lassen. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann den Vertrag aber auch als rein arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung weiterführen oder ihn ganz auf beitragsfrei stellen und ruhen lassen.

Vor- und Nachteile der Direktversicherung

Stehen Sie vor dem Abschluss einer Direktversicherung, sollten Sie im Vorfeld die Vor- und Nachteile der Direktversicherung betrachten. Gleiches gilt für den Arbeitgeber, der den Rentenversicherungs-Vertrag abschließt.

Für Arbeitgeber

Für Beiträge, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Direktversicherung per Entgeltumwandlung einzahlen, sparen Arbeitgeber rund 20 % der Sozialabgaben. Erhält eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter statt einer Lohnerhöhung einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, spart das Unternehmen noch mehr bei den Sozialabgaben ein.

Durch den Abschluss  einer Direktversicherung können Arbeitgeber zudem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und sie langfristig an das Unternehmen binden, während sich gleichzeitig der verwaltungstechnische Aufwand in Grenzen hält. Denn im Gegensatz zu anderen Formen der bAV, übernimmt bei der Direktversicherung die Versicherung selbst die Verwaltung.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bis zu einer gewissen Grenze sind die ArbeitnehmerBeiträge der Direktversicherung steuer– sowie sozialversicherungsfrei. Erst bei Auszahlung der Leistungen aus der bAVRente müssen Steuern gezahlt werden, aber zu einem niedrigen Steuersatz als im Erwerbsleben.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren außerdem von der Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet, die Einzahlungen sind stets sicher, auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeberbeiträge gesichert, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mindestens drei Jahre im Unternehmen und bei der Kündigung mindestens 21 Jahre alt ist. Je nach Arbeitgeber gilt die Unverfallbarkeit auch schon direkt nach Abschluss des Vertrags.

Auch bei Arbeitslosigkeit hat eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Betriebsrente aus der Direktversicherung. Diese Ansprüche werden auch grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hart IV angerechnet.

All diese Vorteile und noch einen wesentlichen Vorteil obendrauf? Das ist möglich! Und zwar mit der ETF bAVDirektversicherung von Raisin Pension. Denn hier werden die eingezahlten Summen zusätzlich in kosteneffiziente ETFs und Indexfonds investiert. 

Durch die mit ETFs und Indexfonds erzielten Renditen sparen Sie und Ihr Arbeitgeber für Ihre Altersvorsorge eine deutlich höhere Summe als mit einer gewöhnlichen Direktversicherung. Das macht die nachstehende Tabelle deutlich. Die laufenden Gebühren sind mit nur 0,7 % im Jahr sehr überschaubar und für das unten aufgeführte Beispiel wurde eine durchschnittliche Rendite von 5 % per annum über eine Laufzeit von 32 Jahren angesetzt.

Gewöhnliche Direktversicherung ETF bAV mit 5 % Rendite im Jahr
und 0,7 % Gebühren
Monatliche Investition
200
200
15 % Zuschuss vom Betrieb
30
30
Gesamtinvestition
230
230
Nach 1 Jahr
2.760
2.821,90
Nach 8 Jahren
22.080
26.156,35
Nach 16 Jahren
44.160
62.414,05
Nach 24 Jahren
66.240
112.674,15
Nach 32 Jahren
88.320
182.344,26

Frühere Wertentwicklung, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

bAV Direktversicherung nach 32 JahrenbAV Direktversicherung nach 32 JahrenbAV Direktversicherung nach 32 Jahren

Nur durch die Rendite aus ETFs und Indexfonds hätte man in diesem Beispiel fast 100.000 € mehr auf dem Rentenkonto haben können. Bei der Summe von 88.320 € würde die monatliche Rente etwa 328 € umfassen. Bei 182.344,26 € wären es 676,21 €. Diese Rentensummen beziehen sich allein auf die ETF bAVDirektversicherung

Fazit: Wann lohnt sich eine Direktversicherung?

Eine Direktversicherung als Zusatz-Rente im Alter lohnt sich vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % zahlen. Durch den vergleichsweise geringen Arbeitsaufwand ist die Direktversicherung auch für Arbeitgeber eine sinnvolle und unkomplizierte Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Daneben profitieren vor allem auch besserverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Liegen Ihre Einkünfte im Renten-Alter über der Beitragsbemessungsgrenze, müssen Sie auf alle Beiträge, die darüber liegen, keine Sozialabgaben entrichten.

Eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung ist für alle sinnvoll, die schon heute ein Vorsorgekonzept suchen, mit dem sie im Alter ihren Lebensstandard erhalten können. In Kombination mit ETFs und Indexfonds wie bei der ETF bAV können Sie auch schon mit kleineren monatlichen Investitionen eine zusätzliche Rente ansparen. DirektversicherungsVerträge für Arbeitgeber sind bei Raisin Pension vor allem günstig und unkompliziert: Der komplette Registrierungsprozess erfolgt in nur wenigen Schritten online.

Gut Basierend auf 6.466 Bewertungen