Die Unterstützungskasse als Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge
Da seit einigen Jahren das Rentenniveau kontinuierlich sinkt, reicht die gesetzliche Rente in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Aus diesem Grund lohnt es sich, bereits frühzeitig hin Hinblick auf zusätzliche Bausteine zur gesetzlichen Rentenversicherung aktiv zu werden, zum Beispiel durch private Anlagekonzepte wie die Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Die Unterstützungskasse gilt als eine der ältesten anerkannten Möglichkeiten der bAV. Insbesondere Personen mit einem hohen, regelmäßigen Einkommen bietet sie die Option, eine zusätzliche, staatliche Rente oder Kapital aufzubauen, wenn steuerliche Fördergrenzen aus Direktversicherungen bereits ausgeschöpft sind.
Was eine Unterstützungskasse genau ist, für wen sie geeignet ist und was es bezüglich der steuerlichen Behandlung und der Entgeltumwandlung zu beachten gibt, das erfahren Sie hier.
- Altersversorgung: Neben der gesetzlichen Altersvorsorge sollte man sich frühzeitig um private und betriebliche Versorgungseinrichtungen kümmern. Es gibt 5 vom Betriebsrentengesetz (BetrAVG) anerkannte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, beispielsweise die Unterstützungskasse.
- Unterstützungskasse: Sparerinnen und Sparer können mithilfe ihres Arbeitgebenden durch die Unterstützungskasse eine zusätzliche Rente für die Zeit nach dem Berufsleben aufbauen.
- Rückgedeckt: Unternehmen zahlen Beiträge an die Unterstützungskasse, die damit eine Rückdeckungsversicherung finanziert. So ist die Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert.
- Vorteile: Insbesondere Personen mit einem hohen Einkommen, wie Führungskräfte, profitieren davon, dass die Höhe der Einzahlung unbegrenzt ist. Durch die Entgeltumwandlung entstehen zudem attraktive Steuervorteile.
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Was ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige und überbetriebliche Versorgungseinrichtung. Sie unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Durchführung einer Versorgungszusage und gilt als älteste der 5 anerkannten Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Die Unterstützungskasse verwaltet dabei die Abwicklung der Unterstützungskassenzusagen, sprich, die Altersversorgung für den Arbeitgebenden, und zahlt später auch die Leistungen aus.
Wie funktioniert die Unterstützungskasse?
Das Unternehmen und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter vereinbaren zunächst eine Versorgungsleistung und die Höhe der Finanzierung wird festgelegt. Die Zuwendungen der zugesagten Versorgungsleistung werden vom Unternehmen dann direkt an die Unterstützungskasse gezahlt. Diese finanziert damit eine Rückdeckungsversicherung. Daher kommt auch der Begriff rückgedeckte Unterstützungskasse. Dabei wird die Vorsorgeverpflichtung an eine Versicherung übertragen, welche die Absicherung komplett oder teilweise übernimmt. Dazu zählen beispielsweise die Leistungen bei vorzeitigem Versorgungsfall durch Invalidität oder Tod sowie Altersleistungen. Der Arbeitgebende kann so im Falle von Vorsorgelücken ein Nachfinanzierungsrisiko vermeiden.
Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse dagegen werden die Zuwendungen von der Unterstützungskasse nicht an eine Versicherung weitergeleitet, sondern das Geld geht in der Regel als Darlehen zurück an das Unternehmen.
Tritt der Versorgungsfall ein, also geht die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in Rente, wird dauerhaft krank oder verstirbt, wird die Versorgungszusage von der Unterstützungskasse an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gezahlt, der diese an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer beziehungsweise an die Hinterbliebenen weiterleitet. In der Praxis wird die Auszahlung meist direkt an die Empfängerinnen beziehungsweise Empfänger weitergeleitet.
Die Auszahlung der Leistungen aus der Unterstützungskasse – entweder als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung – wird als nachschüssiger Arbeitslohn versteuert.
Vorteile der Unterstützungskasse
Die Altersversorgung ist durch die Rückdeckung abgesichert, auch wenn die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber pleitegehen sollte. Durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung vom Arbeitgebenden an den Versicherten ist dieser versorgungsberechtigt, erwirbt Ansprüche an die Versicherung und kann diese geltend machen. So geht die Altersversorgung bei einer Insolvenz des Unternehmens nicht verloren.
Beiträge können flexibel jederzeit nach oben angepasst werden. Auch hohe Beiträge sind steuerlich begünstigt, weil die Unterstützungskasse im Gegensatz zur Direktversicherung keine Höchstgrenze hat.
Für die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber ergibt sich der Vorteil, dass die Zuwendungen als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden können. Die Versorgungszulage für die Betriebsrente hat vom Unternehmen nicht bilanziert zu werden.
Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
In der Regel entscheidet der jeweilige Arbeitgebende über die konkrete Form und den Anbieter der bAV. Es gibt 5 verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage/Pensionszusage
Die Unterstützungskasse gilt dabei als eine der ältesten Formen der betrieblichen Altersversorgung.
Für wen eignet sich die Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse als Form der betrieblichen Altersvorsorge eignet sich insbesondere für leitende Angestellte, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer oder Geschäftsführende. Die Unterstützungskasse wird also häufig von Unternehmen für ihre Führungskräfte ermöglicht, die hohe Beiträge für die bAV aufwenden können.
Angestellte mit einem weniger hohen Gehalt profitieren in der Regel mehr von einer Direktversicherung. Denn die Beiträge für die Unterstützungskasse haben gleichbleibend oder steigend zu sein. Einmalzahlungen oder Beitragspausen sind demnach nicht möglich.
Steuervorteile und Entgeltumwandlung bei der Unterstützungskasse
Ähnlich wie bei anderen Formen der bAV findet auch bei der Unterstützungskasse eine Entgeltumwandlung statt. Wird ein Beitrag in Form einer Entgeltumwandlung an die Unterstützungskasse gezahlt, geht dieser direkt vom Bruttogehalt ab. Steuern und eventuelle Sozialabgaben entfallen dann nur noch auf das reduzierte, neue Bruttogehalt. Die gesparten Steuern können dann wiederum zum Aufbau der Altersvorsorge genutzt werden.
Folgende Steuervorteile bietet die Unterstützungskasse im Vergleich mit einer Direktversicherung:
Beiträge Direktversicherung (Stand: 2021):
Beiträge Unterstützungskasse (Stand: 2023):
- Unbegrenzt steuerfrei während der Ansparphase
- Sozialversicherungsfrei, falls der Arbeitgebende die Beiträge finanziert
- Bis 292 € monatlich sozialversicherungsfrei, falls Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Beiträge finanziert, das entspricht 4,00 % der Beitragsbemessungsgrenze (West)
Neben der Direktversicherung als Basis ist es möglich, die Unterstützungskasse als Zusatzbaustein zu besparen. Kombiniert die oder der Versicherte eine Direktversicherung mit der Unterstützungskasse, bleiben bei einer Entgeltumwandlung 8,00 % der Beiträge (4,00 % aus der Direktversicherung plus 4,00 % aus der Unterstützungskasse) sozialversicherungsfrei.
Fazit: Darum ist eine bAV für Arbeitnehmende und Arbeitgebende sinnvoll
Eine betriebliche Altersvorsorge gibt es mit unterschiedlichen Durchführungswegen zum Beispiel in Form der Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder eben als Unterstützungskasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden sich für einen Anbieter und Durchführungsweg, um Steuern zu sparen und ihre Belegschaft abzusichern. Zusammen mit der gesetzlichen Rente und Maßnahmen der privaten Altersvorsorge, wie der Rürup-Rente oder der Riester-Rente, können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der bAV ein finanzielles Polster für den Ruhestand aufbauen.
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