Betriebliche Altersvorsorge – Vor- und Nachteile

Das Wichtigste in Kürze
  • Vorteile: Die betriebliche Altersvorsorge kann viele Vorteile bieten – von einer attraktiven Rente im Alter über einen möglichen Arbeitgeberzuschuss bis hin zu vergleichsweise niedrigen Gebühren.

  • Nachteile: Die Betriebsrente ist bei Auszahlung zu versteuern und es fallen Sozialabgaben an. Zudem kann die Kündigung und Weiterführung der bAV bei einem neuen Arbeitgeber einige Hürden bieten.

  • Vertragsabschluss: Bei der betrieblichen Altersvorsorge überwiegen die Vorteile in der Regel die Nachteile. Deshalb kann ein bAV-Vertrag je nach individueller Situation sinnvoll sein.

Hinweis: Die bAV kennt mehrere Durchführungswege. Die in diesem Artikel besprochenen Vorteile und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge beziehen sich auf die Direktversicherung. Weitere Formen sind die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktzusage eines Unternehmens. Die Direktversicherung kann in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. Alternativ kann auch eine Rentenversicherung als Direktversicherung gewählt werden.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst finanzielle Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Altersversorgung sowie zur Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung zusagt. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung und kann dadurch eine zusätzliche Rente aufbauen. Die betriebliche Altersvorsorge bietet für beide Seiten Vorteile, sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Welche Vorteile hat die Betriebsrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei der Betriebsrente durch die Entgeltumwandlung unter Umständen Steuern und Sozialabgaben sparen, was in der Regel die Rendite erhöht. Dass der Arbeitgeber den bAV-Vertrag verwaltet und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Aufwand entsteht, gilt als Vorteil. Folgende Vorteile kann eine betriebliche Altersvorsorge außerdem bieten:

  • Gesetzliches Recht: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland einzahlen, haben seit 2002 laut Gesetz Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
  • Sparen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch die Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparen, denn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden direkt vom Bruttogehalt eingezahlt. Für die Lohnsteuer und Sozialversicherung ist lediglich der Betrag relevant, der nach der Zahlung der Beiträge noch übrig bleibt.
  • Arbeitgeberzuschuss: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15,00 % für die bAV der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Durch diesen Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge steigen die Beiträge, wodurch sich die Rendite erhöhen kann.
  • Kein Aufwand: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei der bAV den Vorteil, dass sie selbst nichts für die betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente tun brauchen. Der Arbeitgeber kümmert sich darum, den Vertrag einzurichten und die vereinbarten monatlichen Beiträge einzuzahlen.
  • Risikoarm: Viele Anbieter führen in ihren bAV-Verträgen eine Mindestrente auf. Dadurch werden die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel in risikoarme Anlageprodukte angelegt.
  • Niedrige Gebühren: Dass Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge abschließen, kann den Vorteil haben, dass sie bei den bAV-Verträgen Sonderkonditionen erhalten. So fallen in der Regel auch die Gebühren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer niedriger aus, als wenn sie sich privat für dasselbe Produkt entscheiden.
  • Zusatzbausteine: In manchen Fällen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Basisschutz Zusatzbausteine wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Rentenfortzahlung an Hinterbliebene wählen.
  • Flexibilität: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können – abhängig von ihrer finanziellen Lage – selbst entscheiden, wie viel Geld sie in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
  • Rentenzahlung: Mit Erreichen des Rentenalters erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer bAV eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente bis an ihr Lebensende.

Welche Vorteile hat die bAV für Arbeitgeber?

Die Vorteile der bAV für Arbeitgeber liegen vor allem in der Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitenden. Arbeitgeber bestimmen den Durchführungsweg für die bAV selbst und können von einer geringeren Steuerlast profitieren, da sie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgabe ausweisen können.

  • Verminderte Steuerlast: Den Teil der Beiträge für die bAV, die der Arbeitgeber übernimmt, kann dieser bei der Steuer geltend machen. Dadurch kann die Steuerlast des Arbeitgebers gesenkt werden.
  • Attraktiver Arbeitsplatz: Ein Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber ist das Erzeugen einer engeren Bindung der Angestellten zum Unternehmen. Zudem kann die Attraktivität als Arbeitgeber gesteigert werden, um neues Personal zu gewinnen.
  • Freie Auswahl: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen das vielleicht als Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge, für Arbeitgeber ist es ein Vorteil: Die freie Auswahl, bei welchem Anbieter ein bAV-Vertrag abgeschlossen wird.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge gehen sowohl Vorteile als auch Nachteile einher. Einige Nachteile der bAV machen sich häufig erst später bemerkbar.

Welche Nachteile hat die Betriebsrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Der größte Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass sie bei der Auszahlung zu versteuern ist und Sozialabgaben anfallen. Zudem kann es bei einem Arbeitgeberwechsel einige Hürden geben, wenn der neue Arbeitgeber den bAV-Vertrag in dieser Form nicht weiterführen möchte. Eine Kündigung der Betriebsrente ist in der Regel nicht möglich, sie kann jedoch beitragsfrei gestellt werden.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit:

  • Geringeres Gehalt: Zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beiträge aus ihrem Bruttogehalt, verzichten sie zugunsten der Vorsorge für den Ruhestand auf einen Teil ihres Gehalts.
  • Geringere gesetzliche Rente: Da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus dem Bruttogehalt kommen, werden für diesen Teil des Einkommens auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dadurch sinkt die spätere Rente. Eine bAV ist von Vorteil, wenn die Zusatzrente so hoch ist, dass sie mindestens die Differenz zur Rente vom Staat ausgleichen kann.
  • Kein Zugriff: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können erst zu Beginn der Rente über ihr Erspartes aus der Betriebsrente verfügen. Die Auszahlungsphase kann frühestens ab einem Alter von 62 Jahren beginnen.
  • Arbeitgeberwechsel: Die bAV lässt sich in manchen Fällen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Dafür darf der Jobwechsel nicht mehr als 12 Monate zurückliegen und das gesparte Kapital nicht mehr als 90.600 € (Stand: 01.2024) betragen. Bei häufigem Jobwechsel können andere Maßnahmen wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente sinnvoller sein.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge während der Rente:

  • Steuern: Bei der Auszahlung der Beiträge am Ende der Ansparphase fallen Steuern an – allerdings ist der Steuersatz in der Rente in der Regel niedriger als in der Ansparphase.
  • Sozialabgaben: Wer in Rente ist, zahlt keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, dafür jedoch weiterhin Sozialabgaben in Form von Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Rentenanteil von 176,75 € im Monat ist jedoch krankenversicherungsfrei (Stand: 01.2024).
  • Vererbung: Wer sich das angesparte Kapital als monatliche Rente auszahlen lässt, kann es nicht vererben.

Welche Nachteile hat die bAV für Arbeitgeber?

Die betriebliche Altersvorsorge hat kaum Nachteile für Arbeitgeber. Die Zuschusspflicht könnte als ein Nachteil der bAV angesehen werden. Allerdings sind es häufig die Arbeitgeber selbst, die das Thema bei den Arbeitnehmenden ansprechen – zum Beispiel als Form der Mitarbeiterbindung. Arbeitgeber können den Wunsch nach einer betrieblichen Altersvorsorge auch ablehnen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst nichts in die bAV einzahlen und ausschließlich auf die Zahlungen des Unternehmens setzen möchte.

Als weiteren Nachteil für die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber kann der Verwaltungsaufwand angeführt werden. Denn es ist der Arbeitgeber, der sich für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um die Einrichtung und Verwaltung des bAV-Vertrags kümmert. Auch dieser Nachteil kann überwunden werden, wenn eine bAV gewählt wird, die digital umgesetzt werden kann.

Ist eine Betriebsrente sinnvoll?

Es kann sinnvoll sein, bei der Altersvorsorge nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente zu setzen. Ob die betriebliche Vorsorge mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt, hängt von der individuellen Situation von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden ab. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge in Form von Zuschüssen, kann eine bAV für Sparerinnen und Sparer sinnvoll sein. Ebenfalls kann es vorteilhaft sein, die betriebliche Altersvorsorge mit weiteren Vorsorgekonzepten zu ergänzen, wie der Rürup-Rente. Mit dem ETF Rürup können Sparerinnen und Sparer in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und zudem von attraktiven Renditechancen profitieren.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.