Kündigen der Direktversicherung: Ist das möglich?

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgebenden eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Welcher Durchführungsweg angeboten wird, entscheidet in der Regel die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber. Möglich sind beispielsweise Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse. Als eine der bekanntesten Formen der Altersversorgung, die über den Betrieb abgeschlossen werden kann, gelten Direktversicherungen. Doch was geschieht, wenn Sie beispielsweise mit den im Vertrag festgehaltenen Konditionen unzufrieden sind? Egal, ob im laufenden Arbeitsverhältnis oder nach Ausscheiden aus dem Unternehmen: Ist das Kündigen der Direktversicherung sinnvoll

Hier erfahren Sie, was Sie beim Kündigen von Direktversicherungen bezüglich Rückkaufswert und Auszahlung beachten sollten und welche Alternativen es zur Kündigung es gibt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Direktversicherung: Arbeitnehmende und Arbeitgebende schließen einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei einem Versicherer ab. Die einzuzahlenden Beiträge sind dank der Entgeltumwandlung staatlich gefördert und werden zu Rentenbeginn ausgezahlt.
  • Kündigung: Der Rückkaufswert der Direktversicherung ist beim Kündigen stark reduziert, da dies als förderschädlich eingestuft wird. Es können hohe Kosten entstehen, da bis dahin gesparte Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind.
  • Auszahlung: Wenn Sie als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer Ihre Direktversicherung kündigen, findet die Auszahlung des Kapitals erst statt, wenn Sie im Rentenalter sind. Die Laufzeit endet in der Regel mit dem Rentenbeginn.
  • Beitragsfreistellung: Direktversicherungen können auch beitragsfrei gestellt werden oder Sie können sie ruhen lassen. Im Gegensatz zur Kündigung ist das nicht förderschädlich und verursacht somit auch keine hohen Kosten.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.

Direktversicherungen: Möglichkeit der
betrieblichen Altersvorsorge

Bei einer Direktversicherung schließt die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber mit einer Versicherung eine Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ab. Die Verträge können klassisch oder fondsgebunden umgesetzt werden. In der Regel bestimmt das Unternehmen den Tarif. Dieses gilt dabei als Versicherungsnehmer. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dagegen die versicherte Personen, denen die Anwartschaft auf die Rente zusteht.

Auf die Beiträge, die in die Direktversicherung eingezahlt werden, fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. In diesem Sinne findet durch die sogenannte Entgeltumwandlung eine staatliche Förderung statt.

Das gilt es beim Kündigen der Direktversicherung
zu beachten

Sind Sie unzufrieden mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung, die Sie als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer abgeschlossen haben? Dann möchten Sie möglicherweise Ihre Direktversicherung kündigen. Doch ist eine vorzeitige Kündigung der Altersversorgung sinnvoll?

Kann ich als Arbeitnehmer die Direktversicherung kündigen?

Als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer können Sie Ihre Versicherung kündigen, per Gesetz wird dies aber als förderschädlich eingestuft. Eine Kündigung der Direktversicherung ist sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen mit hohen Kosten verbunden, denn Steuern und Sozialabgaben sind nachzuzahlen

Der Staat belohnt also nur diejenigen, die mit der Direktversicherung etwas für ihren Ruhestand tun. Wenn Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Bruttolohns investieren, dann tun Sie das steuer- beziehungsweise sozialversicherungsfrei. So können über die Jahre Ersparnisse von mehreren Tausend Euro zusammenkommen. Bei Förderschädlichkeit durch eine Kündigung verwandeln sich all diese Ersparnisse eins zu eins in Kosten. Der Staat fordert seine „Geschenke“ zum entsprechenden Rückkaufswert zurück.

Kündigung der Direktversicherung durch Arbeitgebende

Unternehmen können die Direktversicherung nicht ohne Zustimmung der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers kündigen. Bei einer Insolvenz der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers erhalten die Beschäftigten ein Bezugsrecht. Wie diese Anwartschaft aussieht, ist im jeweiligen Vertrag festgelegt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht außerdem die Möglichkeit, den Vertrag als Privatversicherung selbst weiterzuführen.

Wird die Direktversicherung bei einem Jobwechsel gekündigt?

Wenn Sie den Job wechseln, können Sie versuchen, dass die oder der neue Arbeitgebende die bestehende Direktversicherung übernimmt. Falls nicht, können Sie auch privat weiter in diese einzahlen. Dann sichern Sie sich den Vorteil, dass Sie für den privat besparten Anteil bei der Betriebsrente nichts an die Krankenkasse zu entrichten brauchen. Alternativ können Sie das Kapital transferieren. Das funktioniert aber nur bis 87.600 € und wenn der Jobwechsel nicht mehr als 15 Monate her ist. Ein neuer Job ist also kein Grund, sich von der bAV zu trennen.

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Wie viel ist bei Kündigung der Direktversicherung nachzuzahlen?

Angenommen, eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer ist in Steuerklasse 1 (die meistverbreitete Steuerklasse unter deutschen Arbeitnehmenden) und hat ein Bruttoeinkommen von 3.000 € monatlich. Jeden Monat werden davon 150 € in eine Direktversicherung investiert. Geht man nun davon aus, dass nach sieben Jahren ein Jobwechsel bevorsteht und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufgelöst werden soll. In den sieben Jahren wurden 12.600 € direkt von der Arbeitnehmerin beziehungsweise dem Arbeitnehmer investiert. In diesem Betrag ist noch nicht der Zuschuss in Höhe von 15,00 % von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber erhalten, der seit 2022 verpflichtend ist. Der Vergleich zeigt, was alleine durch die Entgeltumwandlung des Anteils der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers gespart wurde:

Position
Ohne bAV
bAV mit 150 €
Arbeitslohn (brutto)
3.000 €
3.000 €
Betriebliche Altersvorsorge
(Arbeitgeberzuschuss)
-
150 €
(+15,00 %)
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen
3.000 €
2.850 €
Minus Lohnsteuer
(Steuerklasse 1)
- 406,08 €
- 361,83 €
Minus Kirchensteuer
(9,00 % von Lohnsteuer)
- 36,54 €
- 32,56 €
Minus Krankenversicherung
(7,30 % + 0,55 % Zusatzbeitrag des Bruttoeinkommens –
Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren)
- 235,50 €
- 223,73 €
Minus Pflegeversicherung
(1,52 % des Bruttoeinkommens = Arbeitnehmeranteil für
kinderlose Arbeitnehmer)
- 45,75 €
- 43,46 €
Minus Rentenversicherung
(9,30 % des Bruttoeinkommens)
- 279,00 €
- 265,05 €
Minus Arbeitslosenversicherung
(1,20 % des Bruttoeinkommens)
- 36,00 €
- 34,20 €
Gesamtsumme Steuern
442,62 €
394,39 €
Gesamtsumme Sozialabgaben
596,25 €
566,44 €
Nettoeinkommen
1.961,13 €
1.889,17 €

Das monatliche Nettoeinkommen war stets nur um 71,96 € kleiner, obwohl 150 € vom Bruttoeinkommen investiert wurden. Die Differenz aus diesen beiden Werten sind die Ersparnisse bei den Steuern und Sozialabgaben bis zur Kündigung der Direktversicherung: Monatlich waren es 78,49 €. Jährlich waren es 941,88 €. Und in den sieben Jahren waren es 6.593,16 €.

Wenn die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge in diesem Beispiel kündigen würde, dann wäre diese Summe von 6.778,80 € nachzuzahlen. So berechnet sich der Rückkaufswert bei beim Kündigen der Direktversicherung:

12.600 € (investierte Summe) minus 6.593,16 € = 6.006,84 €. Dieser Rückkaufswert in Höhe von 6.006,84 € ist aber immer noch nicht direkt auszahlbar, sondern erst zum Ende der Laufzeit, also zum Rentenbeginn.

Es gibt eine Ausnahme bei der Auszahlung der Direktversicherung, nachdem diese gekündigt worden ist: wenn die erwartbare Betriebsrente sehr gering ist. Das wäre eine kaum nennenswerte Rente und man könnte sich „abfinden” lassen. Ob man das Recht darauf tatsächlich hat, stellt sich zum Kündigungszeitpunkt anhand des vorhandenen Kapitals auf dem Rentenkonto heraus. 

Generell lohnt es sich neben der betrieblichen Altersvorsorge daher auch privat vorzusorgen, und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

Beitragsfreistellung: Die Alternative zur Kündigung der Direktversicherung

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, verwandelt sich die Direktversicherung automatisch in eine „prämienfreie Versicherung“ um. Zumindest passiert das aus Ihrer Sicht automatisch, denn natürlich hat die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber den Versicherer entsprechend über das Ende des Arbeitsverhältnisses zu informieren.

Prämienfrei bedeutet, dass die betriebliche Altersvorsorge weiterhin besteht, aber weder der Arbeitnehmende noch der Arbeitgebende etwas einzahlen. Ebenso könnte man es so formulieren, dass man die Direktversicherung beitragsfrei stellt“, „zeitweise oder dauerhaft pausiert“ oder „ruhen lässt“. Als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer können Sie sich jederzeit für die Beitragsfreistellung entscheiden, nicht nur bei einem Jobwechsel.

Die spätere Betriebsrente fällt aber entsprechend geringer aus. Im Gegensatz zur Kündigung der Direktversicherung erhalten Sie so jedoch später eine kleine Betriebsrente und haben zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kosten, da der Schritt nicht förderschädlich ist.

Fazit: Ist das Kündigen der Direktversicherung sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Direktversicherung kündigen möchten. Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit lohnt sich jedoch meist nicht. Kündigen Sie die Direktversicherung vorab, erhalten Sie nämlich nicht direkt die angesparten Beiträge als Auszahlung. Diese werden erst zum Renteneintritt als Teil Ihrer Altersversorgung ausgezahlt. Das Kündigen der Direktversicherung hat außerdem zur Folge, dass deren Rückkaufswert mehrere Tausend Euro betragen kann, da durch die Entgeltumwandlung gesparte Steuern und Sozialabgaben nachzuzahlen sind. Daher kann es sinnvoller sein, für den Vertrag der betriebliche Altersvorsorge eine Beitragsfreistellung einzurichten.

Um die Chance auf eine attraktive Rente zu erhöhen, kann es sich neben der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge außerdem lohnen privat fürs Alter vorzusorgen. Rentenversicherungen wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente werden etwa mit Steuervorteilen vom Staat gefördert.

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