Entgeltumwandlung: So funktioniert die Gehaltsumwandlung

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Schon in den frühen 2000er Jahren war absehbar, dass das Rentenniveau immer weiter absinken würde. Die Politik hat darauf mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einschließlich der Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung reagiert. Per Gesetz haben seitdem alle Arbeitnehmer ein Recht darauf, einen Teil ihres Bruttoeinkommens direkt in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren – unterstützt mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15 %.

Wir erklären, welche Vor- und Nachteile die Entgeltumwandlung bietet und für wen sie sinnvoll ist. 

Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Über die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge investieren.
  • Ersparnis: Sie können jeden Monat 564 € steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen. Einzahlungen, die diesen Betrag überschreiten, müssen Sie entsprechend Ihrer Steuerklasse versteuern. Monatliche Einzahlungen von bis zu 282 € sind sozialversicherungsfrei.
  • Abgabe an Krankenkasse: Gesetzlich Versicherte müssen für alle Beträge, die über einer ausgezahlten monatlichen Betriebsrente von 159,25 € liegen, den vollen Beitrag an die Krankenversicherung abführen.
  • Minderung der staatlichen Rente: Durch die Entgeltumwandlung zahlen Sie etwas weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das kann Ihre staatliche Rente vermindern. Meistens kann die Betriebsrente die entstehende Lücke aber überkompensieren. 

Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?

Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichten, um diesen Betrag direkt in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu investieren. Dieser Betrag ist steuerfrei (bis zu 568 €) und sozialversicherungsfrei (bis zu 284 €).

Da der Arbeitnehmer die Beiträge zur Altersvorsorge direkt von seinem monatlichen Bruttogehalt bezahlt, ist die Entgeltumwandlung direkt mit der Gehaltsabrechnung verknüpft. 

So wirkt sich die Gehaltsumwandlung auf Ihre monatliche Gehaltsabrechnung aus: 

  • Normaler Ablauf der Gehaltsabrechnung:
    • Zu versteuerndes Bruttoeinkommen
    • Abzüglich Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
    • Abzüglich Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenkasse)
    • Nettoeinkommen
  • Ablauf bei der betrieblichen Altersvorsorge:
    • Bruttoeinkommen
    • Abzüglich bAV-Beiträge
    • „Neues“ zu versteuerndes Bruttoeinkommen
    • Abzüglich Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli)
    • Abzüglich Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenkasse)
    • Nettoeinkommen

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Betriebliche Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten bietet die Entgeltumwandlung?

Seit dem Jahr 2002 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung anzubieten. Den Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge kann der Arbeitgeber selbst festlegen. Dabei stehen die folgenden Varianten der Betriebsrente zur Verfügung:

Welche Vorteile bietet die Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer stellt sich natürlich die Frage, ob eine Entgeltumwandlung wirklich sinnvoll ist und mit welchen Vorteilen man rechnen kann. Die Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge hat für Angestellte verschiedene Vorteile, dazu gehören neben dem Arbeitgeberzuschuss auch Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben.

Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz müssen sich Arbeitgeber seit Januar 2019 mit einem Zuschuss von 15 % an den Beiträgen der Entgeltumwandlung beteiligen. Diese Regelung gilt für neu vereinbarte bAV-Verträge. Bei bestehenden Verträgen gilt die verpflichtende Bezuschussung ab dem 01.01.2022.

Einsparung von Steuern und Sozialabgaben

Arbeitnehmer, die sich für eine Gehaltsumwandlung entscheiden, können Steuern sparen. Das Gesetz erlaubt es Ihnen, bis zu 564 € monatlich steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Über die 568 € hinaus müssen Sie jeden Euro wie bisher auch versteuern. Grundsätzlich ist die Steuerersparnis umso höher, je mehr Sie investieren. Bei der Beitragsbemessung spielen jedoch auch Ihre Steuerklasse und das Gesamteinkommen eine Rolle.

Nicht nur bei der Steuer können Sie durch die Entgeltumwandlung mehrere hundert Euro im Jahr sparen, sondern auch bei den Sozialabgaben können Sie Geld sparen. Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer bis zu 282 € monatlich sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge über die Gehaltsumwandlung investieren.

Haben Sie sich schon öfter darüber geärgert, dass Sie so viel von Ihrem Bruttoeinkommen beispielsweise an die Krankenkasse entrichten müssen? Wenn Sie selbst in die betriebliche Altersvorsorge investieren und die Entgeltumwandlung nutzen, dann reduzieren Sie diese Summen. Wie bei der Steuer zählt auch für die Beiträge zu den Sozialversicherungen das um die bAVBeiträge reduzierte Bruttoeinkommen. Es ändert sich zwar nichts daran, wie viel Prozent des Einkommens Sie entrichten müssen, allerdings sind die Abgaben durch das minimierte Bruttoeinkommen niedriger. 

Beispiel: 

Nehmen wir an, Sie verdienen 48.000 € brutto im Jahr, was einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 € entspricht. Dazu sind Sie in Steuerklasse 1 und investieren in einem Beispiel 150  und in einem zweiten Beispiel 250 € in die bAV. Wenn Sie die Steuern und Sozialabgaben zusammenfassen, dann haben Sie bei einer Investition von 150 € + 15 % im Monat eine Ersparnis von 78,75 €*. Im Jahr macht das runde 945 € aus. Bei einer Investition von 250 € + 15 % kommen Sie auf 130,84 € im Monat** oder 1.570,08 € im Jahr.

Position Ohne bAV bAV mit 150 bAV mit 250
Arbeitslohn (brutto) 4.000 4.000 4.000
Betriebliche Altersvorsorge (mit Arbeitgeberanteil) - 150(+ 15 %) 250(+ 15%)
Zu versteuerndes Bruttogehalt 4.000 3.850 3.750
Minus Lohnsteuer - 673,16 - 630,75 - 602,83
Minus Kirchensteuer - 60,58 - 56,76 - 54,25
Minus Solidaritätszuschlag - 37,02 - 34,69 - 33,15
Minus Krankenversicherung - 314 - 302,23 - 294,38
Minus Pflegeversicherung - 71 - 68,34 - 66,56
Minus Rentenversicherung - 372 - 358,05 - 348,75
Minus Arbeitslosenversicherung - 48 - 46,20 - 45
Gesamtsumme Steuern 770,76 722,20 690,23
Gesamtsumme Sozialabgaben 805 774,81 754,69
Nettoeinkommen 2.424,24 2.352,99 2.305,08

* 2.424,24 € – 2.352,99 € = 71,25 € // 150 € Investition – 71,25 € = 78,75 € Ersparnis (monatlich).
** 2.424,24 € – 2.305,08 € = 119,16 € // 250 € Investition – 119,16 € = 130,84 € Ersparnis (monatlich).

Hat die Entgeltumwandlung auch Nachteile?

Der wesentliche Vorteil eines bAV-Vertrags mit Entgeltumwandlung ist die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben. Allerdings ergeben sich bei der Gehaltsumwandlung auch Nachteile, die Arbeitnehmer kennen sollten: 

  1. Doppelverbeitragung: Sie sparen zwar heute hinsichtlich der Sozialabgaben, dafür müssen Sie später aber rund 18,5 % der Betriebsrente an die Krankenkasse zahlen. Das nennt sich Doppelverbeitragung. Die positive Nachricht ist, dass zum 01.01.2020 ein neuer Freibetrag geschaffen wurde, der diese Doppelverbeitragung reduziert. So sind die rund 18,5 % – wenn überhaupt – nur noch auf einen Teil der Betriebsrente zu entrichten.
  2. Abzüge bei der Rente: Dadurch, dass Sie auch bei der Rentenversicherung sparen, zahlen Sie geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Denn entscheidend für den Rentenanspruch ist das Einkommen, das brutto nach Abzug der Entgeltumwandlung übrigbleibt. Ihre Betriebsrente muss diese Lücke in der gesetzlichen Rente schließen können, um rentabel zu sein. 

Entgeltumwandlung: Steuern & Abgaben bei Auszahlung

Zwar sind die Beiträge zur Ansparung der Betriebsrente grundsätzlich steuerfrei, das ändert sich allerdings mit der Auszahlung. Diese muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Deshalb spricht man bei der betrieblichen Altersvorsorge von einer nachgelagerten Besteuerung. Allerdings ist der Steuersatz aufgrund der veränderten Einkommenssituation im Alter in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit. 

Auf die ausgezahlten Leistungen aus der Gehaltsumwandlung müssen nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben gezahlt werden. Ob Direktversicherung, Pensionsfonds oder Rente aus der Pensionskasse – bei der Auszahlung der Betriebsrenten müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Aufgrund des neuen monatlichen Freibetrags seit Januar 2020 gemäß der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenkassen reduziert sich dieser Anteil allerdings. Bei einer Riester-geförderten betrieblichen Altersvorsorge sind die Leistungen dagegen beitragsfrei, allerdings sind dafür die Beiträge während der Ansparphase sozialversicherungspflichtig. 

Fazit: Für wen lohnt sich die Entgeltumwandlung?

Laut Bundesregierung sollte jeder auf eine zusätzliche private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente setzen, da deren Leistungen schlichtweg nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Hier ist die Entgeltumwandlung eine Möglichkeit, die Lücke der gesetzlichen Rente durch eine betriebliche Altersvorsorge zu schließen. Allerdings lohnt sich die Gehaltsumwandlung nur dann, wenn die Vorteile klar überwiegen. Da Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung etwas weniger in die gesetzliche Rente einzahlen, sollte die Betriebsrente diese Abzüge mehr als kompensieren können. Sie sollten also nicht erst in hohem Alter von den investierten Beiträgen profitieren. Für Arbeitnehmer, die auf einen Teil ihres Bruttoeinkommens verzichten können, kann die Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge durchaus sinnvoll sein. Am meisten lohnt sich die Gehaltsumwandlung, wenn der Arbeitgeber einen entsprechenden Zuschuss leistet – bestenfalls mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss von 15 %. 

Die Entgeltumwandlung kann sich zudem auch für Geringverdiener lohnen, denn seit 2019 unterstützt der Staat Menschen mit niedrigem Einkommen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer, die weniger als 30.900 € brutto pro Jahr verdienen, haben Anspruch auf eine Förderung. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt mindestens 240 € jährlich in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse investiert. Ist das der Fall, werden dem Arbeitgeber 30 % des Zuschusses erstattet. Für den Arbeitnehmer erfolgt die Förderung über die Reduzierung der Steuern und Sozialabgaben während der Einzahlungsphase. Allerdings ist die Betriebsrente bei Auszahlung dennoch voll steuerpflichtig. 

Generell lohnt es sich neben der betrieblichen Altersvorsorge daher auch privat vorzusorgen, und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

Wir beantworten Ihre Fragen zur Entgeltumwandlung

Der Hauptvorteil bei der Gehaltsumwandlung besteht für Arbeitgeber in der Einsparung von Lohnnebenkosten. Denn nicht nur der Arbeitnehmer zahlt weniger Sozialabgaben, auch der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen sinkt mit niedrigerem Bruttogehalt. Ein Teil dieser Ersparnis muss deshalb bei der Entgeltumwandlung über den Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf das Rentenkonto des Arbeitnehmers überwiesen werden.

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Grundsätzlich ist es möglich, die Riester-Rente mit der betrieblichen Altersvorsorge zu kombinieren, allerdings kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen. Denn häufig ist es entweder gar nicht oder nur auf sehr kompliziertem Weg möglich, die volle Riester-Förderung auf die betriebliche Altersvorsorge zu beziehen. Das liegt daran, dass nur der Riester-Anteil des Arbeitnehmers selbst eingebracht werden kann, aber nicht die Zulagen, die ihm z. B. wegen Ehepartner oder Kind zustehen. Mit einer Kombination aus Riester-Rente und Entgeltumwandlung könnten Sie also nur die Hälfte Ihrer Riester-Ansprüche nutzen. Darüber hinaus sind auch die Durchführungswege häufig nicht zu kombinieren, da viele Durchführungswege der bAV nicht förderberechtigt sind für die Riester-Rente

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In der Ansparphase müssen Sie bei der Entgeltumwandlung bei der Steuererklärung nichts beachten. Die Gehaltsumwandlung wird direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen, wodurch die Beiträge automatisch in der Jahresabrechnung der Lohnsteuer aufgelistet werden. 

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Arbeitnehmer können nicht nur einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, sondern z. B. auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder eine Gehaltserhöhung über die Entgeltumwandlung investieren.

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Die Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer ist auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung begrenzt. Diese bemisst sich 2021 bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. Die mögliche Höhe der Beiträge ist dabei auch von den Durchführungswegen der bAV abhängig: Bei Direktversicherung oder Pensionsfonds sind die Beiträge auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung begrenzt.

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