Betriebsrente als Altersvorsorge

Wie funktioniert die betriebliche Rente?

Wenn Sie mit 65, 66 oder ab Geburtsjahr 1964 mit 67 Jahren in Rente gehen, bekommen Sie durchschnittlich nur noch 43,00 % Ihres letzten Bruttoarbeitslohns. Viele Arbeitnehmer fragen sich zu Recht, ob sie ihren Lebensstandard so im Alter halten können. Eine privat besparte Zusatzrente kann als Lösung dienen und der Staat hat mit der Betriebsrente eine sinnvolle Ergänzung erschaffen. Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben ein Recht darauf und profitieren von diversen Vorteilen. Verschiedene Maßnahmen und neue Gesetze – wie das Betriebsrentengesetz aus dem Jahr 2020 – machen Anwartschaften auf Betriebsrenten als private Altersversorgung attraktiv wie nie zuvor.

Das Wichtigste in Kürze
  • Formen: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse sowie die Pensionszusage direkt vom Betrieb – das alles sind Durchführungswege der Betriebsrente. Die Wahl der Form und des Anbieters liegt bei Ihrem Arbeitgeber.
  • Entgeltumwandlung: Arbeitnehmer zahlen einen frei gewählten Teil ihres Bruttoeinkommens ein. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, 15,00 % zur monatlichen Einzahlung zuzuschießen.
  • Freibetrag: Für die Betriebsrente brauchen die aus dem Bruttoeinkommen entnommenen jährlichen Einzahlungen bis zu 584 € nicht versteuert zu werden. Einzahlungen bis 292 € sind zudem von Sozialabgaben befreit.
  • Höhe: Die konkrete Höhe der Betriebsrente hängt von den Einzahlungen ab. Je höher die Einzahlungen, desto mehr Rente wird Ihnen in der Regel zum Renteneintritt ausgezahlt.

Was ist eine Betriebsrente?

Als Betriebsrente bezeichnet man die staatlich geförderte Altersvorsorge. Nach Paragraph 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) – auch Betriebsrentengesetz genannt – können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass für das Alter vorgesorgt wird. Der Arbeitgeber hat dabei die freie Wahl zwischen insgesamt fünf sogenannten Durchführungswegen, wie er eine Betriebsrente gestalten möchte.

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  • Direktzusage: Hier regelt der Arbeitgeber die Rentenauszahlung aus dem eigenen Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass kein externer Versorgungsträger involviert ist. Der Arbeitgeber hat hierbei Rückstellungen zu bilden, um dauerhaft liquide sein zu können.
  • Unterstützungskasse: Auch diese Form der betrieblichen Rente wird vom Arbeitgeber gesteuert, wobei überwiegend Beschäftigte in hierarchisch höheren Positionen durch steuerlich begünstigte Einzahlungen profitieren.
  • Pensionskasse: Zum einen gibt es die traditionellen Pensionskassen, die seit Jahrzehnten mit einem oder mehreren Unternehmen in Verbindung stehen und meistens als Verein organisiert sind. Zum anderen gibt es zunehmend Pensionskassen, die als Tochterunternehmen von privaten Lebensversicherern gegründet werden.
  • Direktversicherung: Während die Direktzusage und die Unterstützungskasse vom Arbeitgeber allein finanziert werden, erhalten Arbeitnehmer hier einen Zuschuss zu dem Lohnanteil, den sie in die Betriebsrente einzahlen. Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer abschließt.
  • Darüber hinaus gibt es noch den Pensionsfonds als fünften Durchführungsweg der bAV.

Arbeitnehmer erhalten die Betriebsrente, wenn sie eine Anwartschaft annehmen. Eine Anwartschaft ist eine rechtlich sichere und unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, das Sie heute noch nicht haben. Das bedeutet, dass Sie die Betriebsrente als Zusatzeinkommen im Alter nur dann erhalten, wenn Sie heute entsprechend in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Die Direktversicherung ist in Kombination mit der Entgeltumwandlung unter Arbeitnehmern am meisten verbreitet. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um eine Risikolebensversicherung

Neben der betrieblichen Altersvorsorge lohnt es sich generell auch privat vorzusorgen und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente. Mit dem ETF Rürup können Sparer in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

Wer kann eine Betriebsrente abschließen?

Die Betriebsrente ist eine günstige Möglichkeit, den Ruhestand mit der Zusatzrente finanziell abzusichern. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf die betriebliche Rente. Dieser Anspruch in Form der Entgeltumwandlung kann jedoch durch den sogenannten Tarif-Vorrang eingeschränkt werden. Wer als Arbeitnehmer einem Tarif-Vertrag unterliegt, kann nur eine Entgeltumwandlung vornehmen, wenn die Tarif-Vereinbarung dies vorsieht.

Auch für Geschäftsführer einer GmbH ist die betriebliche Rente zu empfehlen. Wenn Ihr jährliches Einkommen als Geschäftsführer einen bestimmten Betrag übersteigt (85.200 € in den alten und 80.400 € in den neuen Bundesländern), zahlen Sie nur bis zu dieser Grenze in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die hierbei entstehende Versorgungslücke könnte groß werden. Mit einer betrieblichen Rente lässt sich – staatlich gefördert – Ihr gewohnter Lebensstandard auch im Alter sichern.

Wer bezahlt die Betriebsrente?

In den meisten Fällen bezahlt der Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Rente selbst. Je nach Regelung gibt der Arbeitgeber auch etwas zu den Beiträgen dazu. Abhängig vom Produkt oder der Branche gibt es sogar einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss beziehungsweise eine tarifliche Regelung zu den Arbeitgeberleistungen bei der betrieblichen Altersversorgung.

Ganz gleich, welche Regelung für die Betriebsrente in Ihrem Unternehmen gilt, Sie können jederzeit Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend machen.

Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen kontinuierlich eine vorher definierte Summe in die betriebliche Rente einzahlen. Dabei hat Ihr Betrieb dank eines neuen Gesetzes (Betriebsrentenstärkungsgesetz) stets mindestens 15,00 % der Summe zuzuschießen.

Wenn Sie sich heute für die bAV entscheiden oder bereits seit dem 01.01.2019 einzahlen, erhalten Sie die 15,00 % bereits. Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2019 eingezahlt haben, dann ist der Zuschuss erst ab dem 01.01.2022 verpflichtend.

Mit etwas Glück erhalten Sie den Zuschuss aber bereits, da Betriebe die bAV durchaus als Instrument sehen, um Sie als Mitarbeiter zu binden. 

Ob Sie die 15,00 % aber schon erhalten oder nicht sparen können Sie dennoch.

Was wird mir von der Betriebsrente abgezogen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie von der betrieblichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Außerdem sind die Leistungen aus der Betriebsrente ab Rentenbeginn mit dem dann individuellen Steuersatz zu versteuern.

Betriebsrente und Krankenversicherung: Welche Sozialabgaben fallen an?

Bisher war es so, dass Sie zwar in der Sparphase unter anderem bei der Krankenkasse sparen konnten (Entgeltumwandlung), doch einen Teil der späteren Betriebsrente an die Krankenversicherung zu entrichten hatten. Und dann auch nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern rund 18,75 % (Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung). Eben durch diesen prozentualen Unterschied kam es zu einer „Doppelverbeitragung“.

Doch die Politik hat dieses Problem durch neue Regelungen entschärft. So bleiben zwar die 18,60 % als Beitragssatz unverändert. Doch diese fallen erst ab einer bestimmten betrieblichen Rente im Monat an. Es entstand also ein Krankenkassenfreibetrag, der für die Betriebsrente gilt.

Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz entlastet die meisten Betriebsrentner seit Januar 2020 bei den Krankenkassenbeiträgen. Für alle Betriebsrenten gilt nun ein Freibetrag von 169,75 € (2022), auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Erst auf darüber hinausgehende betriebliche Renten sind dann Beiträge zu zahlen. Bei einem durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag von 15,50 % zahlen Betriebsrentner nun maximal rund 25 € monatlich weniger Versicherungsbeiträge.

Zusammengefasst: Wenn Sie eine betriebliche Rente von bis zu 169,75 € monatlich erhalten, dann brauchen Sie nichts an die Krankenkasse zu bezahlen. Wenn Sie eine höhere monatliche Betriebsrente erhalten, die sich über dem Krankenkassenfreibetrag befindet, zahlen Sie erst ab dem Freibetrag von 169,75 € etwa 18,60 %.

Umfasst die Rente beispielsweise 300 €, dann sind für die Krankenkasse nur 130,25 € relevant (300 € minus 169,75 €). Und davon brauchen Sie nur noch 31,57 € zu entrichten (18,60 %). Vor dem neuen Gesetz – das am 01.01.2020 in Kraft trat – hätten Sie noch 56,25 € als Krankenkassenbeitrag auf die Betriebsrente zu bezahlen gehabt.

Das, was viele Anwärter zurecht als Nachteil der bAV und von Betriebsrenten betitelt haben, ist durch den Freibetrag kein Nachteil mehr. Durch das neue Betriebsrentenfreibetragsgesetz sinken die Prämien der Krankenkasse um etwa die Hälfte und Versicherte werden klar entlastet. Wer das weiterhin als störend wahrnimmt, kann sich beispielsweise bei der Riester-Rente oder Rürup-Rente umsehen. Hier ist die entsprechende Rente von Krankenkassenbeiträgen befreit.

Betriebsrente und Steuern

Die Betriebsrente ist neben der Grundrente ein zusätzliches Einkommen und somit ist dieses auch zu versteuern. Sie haben einen individuellen Einkommensteuersatz, der durch Ihr Jahreseinkommen bestimmt wird. Am einfachsten kann man die Steuer errechnen, indem man einmal nur die staatliche Grundrente betrachtet und danach einmal die betriebliche Rente obendrauf rechnet

Steuerfrei sind sowohl die rein vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, als auch die Beiträge des Arbeitgebers, die durch die Entgeltumwandlung finanziert werden.

Bis zu 4,00 % der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG GRV/ West) können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu 8,00 % ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Im Jahr 2022 liegt sie bei 87.600 €. Der maximale sozialabgabenfreie Anteil beträgt seit 2022 monatlich 292 €, der zusätzlich steuerfreie Anteil 584 €.

Für die Besteuerung bei der betrieblichen Rente gelten auch Freibeträge. Grundsätzlich gewährt das Finanzamt einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag für die Betriebsrente sowie einen Zuschlag zum Freibetrag.

Wird die Betriebsrente auf die Rente angerechnet?

Die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Sie ist nach den gesetzlichen Vorschriften kein anrechenbares Arbeitsentgelt.

Wie viel Betriebsrente bekommen Sie als Betriebsrentner?

Nehmen wir an, dass Sie die 150 € monatlich einzahlen und betrachten wir zunächst ein Zeitfenster von sieben Jahren.

  1. Solo: In diesen sieben Jahren würden Sie allein mit den 150 € schon eine Summe von 12.600 € ansparen.
  2. Zuschuss: Kommen die 15,00 % von Ihrem Betrieb dazu, Sie investieren also 172,50 € monatlich, dann sind Sie nach sieben Jahren schon bei 14.490 €.

Zusätzlich sollten Sie hier auch betrachten, wie viele Jahre Sie noch arbeiten und wie viel Sie somit noch einzahlen werden. Bedenken wegen eines Jobwechsels brauchen Sie nicht zu haben: Sie können das Kapital auf einen neuen Tarif transferieren, wenn Sie sich beim nächsten Betrieb auch für eine bAV entscheiden. Das funktioniert laut Gesetz bis zu einer Summe von 87.600 €.

Wenn Sie kontinuierlich monatlich in die betriebliche Rente einzahlen, kommt eine beachtliche Summe zusammen. Werden die Investitionen für die Betriebsrente beispielsweise auf 30 bis 40 Jahre hochgerechnet, vermehrt sich die Summe enorm. 

Wann wird die Betriebsrente ausgezahlt?

Die bAV und damit die Anwartschaft auf die Betriebsrente hat eine feste Laufzeit und einen festen Termin, ab dem der Anbieter eine monatliche Zusatzrente zahlt. Sinnvollerweise wird der Termin oft mit dem Renteneintritt mit 65 bis 67 Jahren verbunden. So erhalten Sie sofort beide Renten. Aber Sie können auch veranlassen, dass Sie die Betriebsrente schon früher oder erst später ausbezahlt bekommen.

Oft ist zu lesen, dass man die Betriebsrente erhält, sobald auch die Grundrente vom Staat auf das Konto fließt. Das ist nicht ganz korrekt, denn die beiden Renten haben nichts miteinander zu tun

Die betriebliche Rente vor dem Ende der Laufzeit zu erhalten, ist nicht möglich. Auch nicht dann, wenn Sie sie auflösen. Wenn Sie die Anwartschaft beenden, dann hätten Sie all das, was Sie über die Jahre unter anderem bei der Steuer sparen konnten, zurückzuzahlen. Sie haben diese Summe zu bezahlen, weil Sie sich laut Gesetz förderschädlich verhalten. Lassen Sie die Anwartschaft lieber ruhen (Beitragsfreistellung) und zahlen Sie nichts mehr ein. So haben Sie am Ende zwar wahrscheinlich keine hohe Betriebsrente, aber auch keine Kosten. Die bAV ruhen zu lassen, verbucht der Staat nicht unter förderschädlich.

Des Weiteren haben Sie oft eine ähnliche Chance wie bei der Riester-Rente. So können Sie sich bis zu 30,00 % des Geldes sofort auszahlen lassen (haben es aber auch zu versteuern) und erhalten den Rest weiterhin als Betriebsrente bis ans Lebensende. Ob das machbar ist, kommt aber auf den Anbieter an.

Für die Auszahlung der Betriebsrente nach einem Tod oder Scheidung gelten gesonderte Regelungen.

Fazit: Ist die Betriebsrente sinnvoll?

Die Betriebsrente als Form der privaten Altersversorgung kann sinnvoll sein, denn mit der gesetzlichen Rente allein wird es für viele Menschen im Alter schwer werden, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Die betriebliche Rente lohnt sich vor allem dann, wenn sich der Arbeitgeber finanziell beteiligt.

Dementsprechend ist die betriebliche Altersvorsorge eine attraktive und sinnvolle Maßnahme für alle Arbeitnehmer Deutschlands, via Entgeltumwandlung bequem vom Bruttoeinkommen etwas für den Ruhestand anzusparen. Zusätzlich zur betrieblichen kann sich auch eine private Altersvorsorge wie die Rürup-Rente lohnen. Beispielsweise können hier gezahlte Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. 

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