Betriebliche Altersvorsorge kündigen:
Lohnt sich das?

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Die betriebliche Altersvorsorge ist eine von mehreren Möglichkeiten, die eigene Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente aufzustocken. Dennoch möchten sich manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Ihrer Betriebsrente trennen. Aber geht das so einfach? 

Tatsächlich ist es recht kompliziert, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen und Sie müssen zudem einige Nachteile in Kauf nehmen. Alternativ zur Kündigung ist eine Beitragsfreistellung möglich. Was es damit auf sich hat und wieso Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge nur unter ganz bestimmten Umständen kündigen sollten, zeigen wir Ihnen hier.

Das Wichtigste in Kürze
  • Kündigung: Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist i.d.R. nicht möglich. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel wenn Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber die Auflösung der Entgeltumwandlung genehmigen.
  • Beitragsfreistellung: Eine Alternative zur Kündigung ist es, die bAV beitragsfrei zu stellen. Dann zahlen Sie zwar nichts mehr ein, profitieren im Alter jedoch von einer reduzierten, aber trotzdem vorhandenen Rente.
  • Auszahlung: Die bAV zu kündigen und vorzeitig auszahlen zu lassen ist meist nicht möglich. Trotz Kündigung erhalten Sie Ihr Geld erst zur Rente. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Nämlich dann, wenn eine Kleinstanwartschaft besteht. Das heißt, dass Sie monatlich nur knapp 30 € Rente im Monat ausbezahlt bekommen würden.
  • Kosten: Die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen verursacht i.d.R. hohe Kosten. Alles, was Sie an Steuern und Sozialabgaben während der Laufzeit gespart haben, muss meistens zurückgezahlt werden. Möchten Sie dann die angesparte Rente in eine private Altersversorgung übertragen, entstehen zusätzliche Kosten.

Kann man eine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

In den meisten Fällen ist es nicht möglich, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Stimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber der Kündigung zu, kann der bAVVertrag aufgelöst werden. Nur durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung nicht gekündigt werden.

Eine solche Zustimmung ist erforderlich, da der Vertrag zur Altersversorgung vom Arbeitgebenden abgeschlossen wurde. Dementsprechend haben Sie auch größtenteils keinen Einfluss auf die Art der bAV, also ob beispielsweise eine Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder ein Pensionsfonds abgeschlossen wird.

Ist eine Auflösung der Betrieblichen Altersvorsorge nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich?

Es gilt, dass eine Kündigung der bAV nur im laufenden Arbeitsverhältnis möglich ist. Geben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wenige Tage später einen Jobwechsel bekannt, ist das Kündigen der Betriebsrente nichtig.

Dementsprechend kann es sich lohnen neben der betrieblichen Altersvorsorge auch privat vorzusorgen, und sich so zusätzlich für das Alter abzusichern. Eine Möglichkeit der privaten Vorsorge für alle in Deutschland Steuerpflichtigen ist die staatlich geförderte Rürup-Rente: hier können die gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Mit dem ETF Rürup können Sparer zudem in ein Portfolio mit freier ETF-Auswahl investieren und erhalten auf das Kapital zum Rentenbeginn garantierte Rentenkonditionen.

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Wird die betriebliche Altersvorsorge bei der Kündigung ausgezahlt?

Wer sich dafür entscheidet, die bAV zu kündigen, kann sich diese jedoch nicht zwingend auch auszahlen lassen. Grundsätzlich ist die Auszahlung der Betriebsrente an den Eintritt in die Rente gebunden. Sich die bAV vorzeitig auszahlen zu lassen ist in Ausnahmefällen nur bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich. Zudem würden Sie nicht den gesamten Betrag der betrieblichen Altersvorsorge bekommen, sondern nur den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert bezeichnet die angesparte Summe der bAV inklusive Zinsen und Gewinnen, aber abzüglich aller Verwaltungskosten und Steuernachzahlungen.

Eine eindeutige Ausnahme ist hier ein zu geringer Rentenbetrag, die sogenannte Kleinstanwartschaft. Würde die monatliche Rente bei maximal 32,90 € (alte Bundesländer) beziehungsweise 31,15 € (neue Bundesländer) liegen, können Sie Ihre bAV kündigen und vorzeitig auszahlen lassen – und das sogar ohne die Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.

Gründe: Warum sollte man die bAV (nicht) kündigen?

Der Gedanke, die Betriebsrente zu kündigen kommt Ihnen wahrscheinlich nicht einfach so, sondern hat bestimmte Gründe. Einige davon schauen wir uns hier genauer an. Trotz der nachvollziehbaren Gründe sollten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihre bAV nicht kündigen, denn der dadurch erhoffte Effekt tritt meist nicht ein. Eine Kündigung ist eher noch mit Nachteilen verbunden, als dass Sie Ihnen wirklich etwas bringt.

Wenn Sie zum Beispiel gerade finanziell nicht so gut dastehen und die bAV als Finanzspritze nutzen möchten, geht die Rechnung nicht auf. Die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen und direkt auszahlen zu lassen funktioniert in der Regel nicht. Zudem müssen Sie bei einer Kündigung die bisher gesparten Steuern und Sozialabgaben zurückzahlen. Also statt Geld zu bekommen, zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Kündigen der Pensionskasse, Direktversicherung & Co. sogar drauf und können sich später nur den Rückkaufswert auszahlen lassen. Diese Kosten sollten Sie grundsätzlich bei Ihrer Überlegung, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, berücksichtigen.

Wenn Sie wieder mehr Netto verdienen möchten, stellt sich die Frage, ob die Nachzahlungen ein nur geringfügig höheres Nettoeinkommen rechtfertigen. Auch im Falle, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer unzufrieden mit Ihrer bAV sind, wird eine Kündigung keine Besserung bringen. Das Zurückzahlen der Steuern und Sozialabgaben wird Sie noch unzufriedener machen. In diesem Fall sollten Sie von einer Kündigung absehen und die betriebliche Altersvorsorge lediglich beitragsfrei stellen. Dadurch vermeiden Sie Kosten und andere Kosten und profitieren im Rentenalter dennoch von einer Betriebsrente.

Dass Sie Ihre gesetzliche Rente durch den Abschluss einer bAV schmälern und im Rentenalter einen Teil der Betriebsrente an die Krankenkasse abgegeben müssen, ist tatsächlich keine falsche Information. Dadurch, dass der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge vor Steuern von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird, zahlen Sie weniger Geld in die Rentenkasse ein. Dementsprechend schmälert sich die sowieso schon recht geringe gesetzliche Rente. Mit einer betrieblichen Altersversorgung, kann diese Lücke jedoch geschlossen werden.

Im Vergleich zu privaten Versicherungen wie Riester oder Rürup sind Direktversicherungen, Pensionskassen und andere Arten der bAV für Krankenkassen relevant. Durchschnittlich 15,5 % der Betriebsrente müssen abgetreten werden. Kleine Betriebsrenten, die unter der Freigrenze von 164,50 € liegen, sind davon befreit. Bei allen Renten, die darüber liegen, muss der Krankenkassenbeitrag jedoch nur für die Differenz zwischen Rente und Freibetrag gezahlt werden. 

Beispiel: Bei einer monatlichen Betriebsrente von 300 € fallen die 15,5 % nur auf 135,50 € an (300 – 164,50 = 135,50). Somit müssen Sie nur rund 21 € an die Krankenkasse zahlen. Ihnen bleiben also 279 € Betriebsrente übrig.

Wenn Sie den Job wechseln und die neue Arbeitgeberin beziehungsweise der neue Arbeitgeber einen anderen Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge auswählt, ist dies kein Grund zu kündigen. Sofern es sich um unter 84.600 € handelt (2022) und der Arbeitgeberinnen- beziehungsweise Arbeitgeberwechsel höchstens 15 Monate her ist, kann die Summe vom alten Vertrag in den neuen übertragen und weiter gespart werden.

Beitragsfreistellung: Günstigere Alternative zur Kündigung

Statt Ihre betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, können Sie diese beitragsfrei stellen. Das ist mit deutlich weniger Kosten verbunden und einfacher umzusetzen. Eine Beitragsfreistellung bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ab sofort nichts mehr in Ihre bAV einzahlen. Dabei können Sie die Zahlungen entweder über einen bestimmten Zeitraum pausieren und danach wie gewohnt weiter einzahlen oder aber dauerhaft stoppen. Der Vorteil: Ihnen entstehen dadurch keine Kosten oder Nachzahlungen. Allerdings können Sie so Ihre Betriebsrente nicht weiter erhöhen. Neben der betrieblichen Altersvorsorge kann es sich daher lohnen auch privat vorzusorgen. Eine Möglichkeit ist die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Entscheiden Sie sich dafür, die bAV beitragsfrei zu stellen, müssen Sie sich an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber wenden. Sobald die Schritte zur Beitragsfreistellung eingeleitet sind, wird bereits ab dem nächsten Monat nichts mehr investiert. Die Versicherung verlangt in den meisten Fällen eine Verwaltungsgebühr, um die betriebliche Altersvorsorge freizustellen. Diese fällt jedoch deutlich geringer aus als eine Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben, die bei einer Kündigung anfallen können.

Fazit: Die Kündigung der bAV lohnt sich meist nicht

Aus welchen Gründen auch immer Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge kündigen möchten, es lohnt sich größtenteils nicht. Es bedarf der Zustimmung des Arbeitgebenden und selbst wenn Sie die Erlaubnis, die bAV vorzeitig zu kündigen, können Sie sich diese nicht direkt auszahlen lassen. Die Auszahlung der Betriebsrente bleibt weiterhin an den Eintritt in die Rente gebunden. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar alle Steuern und Sozialabgaben nachzahlen. Das kann teuer werden und die Betriebsrente zusätzlich schmälern. Daher kann es sinnvoller sein, die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen.

Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge eine gute Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Rente aufzustocken. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer neben der betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich privat vorsorgen möchten, kann die Rürup-Rente sinnvoll sein.

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