Passt Rürup oder Riester besser zu mir?

Rürup- und Riester-Rente im direkten Vergleich

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Je früher man beginnt, sich um seine Rente zu kümmern, desto höher sind später die Erträge. Auch geringere oder ausgefallene Löhne und Gehälter können sich bei der späteren gesetzlichen Rente bemerkbar machen. 

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und einer betrieblichen Altersvorsorge kann sich auch eine private Vorsorge für die Zeit nach dem Arbeitsleben lohnen. Dies geht zum Beispiel mit der Rürup oder RiesterRente. Beide Optionen der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung weisen aber große Unterschiede auf. 

Welche dies genau sind und für welche Art von Anlegerinnen und Anleger die Rürup oder RiesterRente infrage kommt, gibt es im Folgenden zum Nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Altersvorsorge: Da die gesetzliche Rente oftmals nicht ausreicht, um das persönliche Rentenziel zu erreichen, bieten sowohl die RiesterRente als auch die RürupRente eine zusätzliche Altersvorsorge.
  • Förderung: Sowohl Riester– als auch RürupRente sind staatlich gefördert. Bei der RürupRente profitieren Sparerinnen und Sparer von Steuervorteilen. Die RiesterRente bietet neben Steuervorteilen insbesondere feste Zulagen für Eltern und Kinder.
  • Vergleich: Obwohl Rürup- und Riester-Rente auf den ersten Blick ähnlich wirken, unterscheiden sie sich in einigen Aspekten. Beide Altersvorsorgeprodukte sind für unterschiedliche Zielgruppen geeignet und bieten je Vor- und Nachteile.
  • ETFs: Der ETF Rürup bietet Anlagemöglichkeiten in einen Fondssparplan. Durch flexible Einzahlungen und Steuervorteile lassen sich Vorteile in Form von Renditechancen realisieren.

Worum handelt es sich bei Rürup- oder Riester-Rente?

Die Rürup-Rente und die Riester-Rente sind zwei Formen der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Ziel beider Altersversorgungen ist es, die gesetzliche Rente, die oftmals nicht zum Leben ausreicht, aufzustocken. 

Die beiden Möglichkeiten unterscheiden sich insbesondere in der Art der Förderung und der Auszahlung. Je nach Anbieter kann es außerdem zu Unterschieden in den Vertragsdetails kommen. Beide Renten-Formen werden im Folgenden detailliert vorgestellt.

Rürup-Rente

Die RürupRente wird auch Basisrente genannt. Im Gegensatz zur RiesterRente funktioniert die Förderung der RürupRente ausschließlich über den Steuervorteil. Sparerinnen und Sparer können im Jahr 2024 Beiträge in Höhe von 27.566 € bei Alleinstehenden und 55.131 € bei zusammen Veranlagten als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. 100 % davon erkennt das Finanzamt an (Stand: 2024).

Der monatliche Betrag während der Einzahlungsphase kann frei gewählt werden – es ist sogar möglich den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Bei einigen Anbietern können allerdings Mindestbeiträge festgesetzt sein. Generell gilt: Je mehr eingezahlt wird, desto besser kann der Steuervorteil ausgeschöpft werden. 

Neben Einmalzahlungen sind auch Sonderzahlungen möglich. Von der Einmalzahlung spricht man dann, wenn man bereits monatlich in die Basisrente einzahlt und sich dann entscheidet, eine Summe zusätzlich zu investieren. Von der Sonderzahlung ist die Rede, wenn man bei der Basisrente nicht monatlich einzahlt, sondern dann, wenn es finanziell passt.

Riester-Rente

Die RiesterRente wurde eingeführt, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und um zu einem Ausgleich des allgemein sinkenden Rentenniveaus beizutragen. Bei der RiesterRente können Sparerinnen und Sparer – anders als bei der RürupRente – 2.100 € im Jahr steuerlich geltend machen. Beim Riestern profitiert man jedoch in erster Linie von den jährlichen staatlichen Zulagen, die sich auf 175 € für den Sparenden und bis zu 300 € für Kinder belaufen. Die RiesterRente ist darum auch für Familien mit Kindern, aber auch für Alleinstehende oder Personen mit niedrigem Einkommen attraktiv.

Um die volle Förderung bei der RiesterRente zu erhalten, müssen während der Einzahlungsphase jährlich mindestens 4 % des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in den Vertrag fließen. Der Beitrag muss mindestens 60 € und maximal 2.100 € im Jahr betragen.

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Rürup vs. Riester: Was sind die Unterschiede?

Klare Unterschiede zwischen Rürup und Riester liegen in den Personen, die sie jeweils ansprechen, sowie in vertraglichen Details.

Unterschiede zwischen Rürup und Riester lassen sich vor allem in folgenden Punkten feststellen:

  • Zielgruppe
  • Flexibilität
  • Auszahlung und Versteuerung
  • Vererbbarkeit

Zielgruppe

Mit der RiesterRente können Sparerinnen und Sparer bis zu 2.100 € im Jahr inklusive der Zulagen von der Steuer absetzen. Wer mehr einzahlen möchte, stößt bei Riester allerdings schnell an seine Grenzen. Rürup kann also eine sinnvolle Alternative zu Riester sein.

Die RürupRente richtet sich unter anderem an Personen, die nicht pflichtversichert sind. Also Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, aber dürfen. Sie ist demnach nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Aus diesem Grund ist die RürupRente neben Beamtinnen und Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch für Selbstständige und Freiberufler geeignet.

Aber auch die RiesterRente eignet sich für Selbstständige. Künstlerinnen und Künstler, Handwerkerinnen und Handwerker oder freiberufliche Lehrerinnen und Lehrer sind für einen RiesterVertrag förderberechtigt und erhalten alle Zuschüsse, wenn sie gesetzlich pflichtversichert sind. 

Flexibilität

Da der Gesetzgeber einen großen Handlungsspielraum bei der Vertragsentwicklung bietet, können RiesterVerträge flexibel gestaltet werden. Die Verträge dürfen also per Gesetz von den Beträgen freigestellt, gekündigt, gewechselt oder übertragen werden.

Bei einer Kündigung noch vor der Auszahlungsphase müssen bei der RiesterRente jedoch Zulagen und Steuererleichterungen komplett zurückgezahlt werden.

Der Vorteil der Rürup-Rente ist insbesondere die Flexibilität bei der Einzahlung: Die Beiträge können leicht an die jeweilige Einkommenssituation angepasst und gar beitragsfrei gestellt werden. Der Vertrag kann jedoch nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht mehr gekündigt werden. Hier verhält er sich so wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Auszahlung und Versteuerung

Die Auszahlung der RiesterRente startet mit dem persönlichen Rentenbeginn. Die Auszahlungen sind zu 100 % zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sparerinnen und Sparer können sich aber auch bis zu 30 % des Kapitals als Sofortrente auszahlen lassen. Zu beachten ist, dass auch die Sofortrente als Einkommen zu versteuern ist.

Die RürupRente ist dagegen ausschließlich als lebenslange monatliche Rente auszahlbar. Man kann während der Ansparphase nicht auf das Geld zugreifen oder es übertragen. Bis 2040 muss die Rente jedoch nur anteilig versteuert werden.

Vererbbarkeit

Der Vorteil der RiesterRente ist, dass man den Vertrag vererben kann. Doch die Vererbung ist gesetzlich nicht obligatorisch. Sparerinnen und Sparer sollten darauf achten, dass in den Verträgen des Anbieters vereinbart ist, dass das vorhandene Kapital ausgezahlt wird, wenn der oder die Versicherte vor Rentenbeginn stirbt.

Stirbt die oder der Versicherte in der Rentenphase, endet die Rentenzahlung, es sei denn es wurde ein Hinterbliebenenschutz im Vertrag festgehalten. Bei der Rentengarantiezeit für die Riester-Rente erhält der Ehepartner beispielsweise bis zu 10 Jahre nach Rentenbeginn der Antragstellerin oder des Antragstellers eine Witwenrente.

Auch bei der RürupRente sollte man als Ergänzung einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. Beim ETF Rürup von Raisin können Sie die Hinterbliebenenrente in 3 Formen abschließen.

Ist es möglich, Rürup- und Riester-Verträge gleichzeitig zu besparen?

Ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses kann beispielsweise der Grund dafür sein, Anpassungen bei der privaten Altersvorsorge durchzuführen. Wer zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit wechselt, kann von beiden staatlich geförderten Varianten profitieren, indem Riester und Rürup gleichzeitig bespart werden.

Mit ETFs bei Rürup oder Riester Ertragschancen steigern

Für größere Renditechancen eignet sich eine Umsetzung mit Fondssparplänen. Häufig übernimmt der neue Anbieter die Abschlussprovisionen oder Wechselkosten für Sie. Dank der chancenreichen Investitionen in ETFs und Indexfonds sind Sparerinnen und Sparer mit einem Fondssparplan im Nullzins-Zeitalter gut aufgestellt.

Allerdings ist zu beachten, dass die gesetzliche Beitragsgarantie bei Riester-Verträgen viele Anbieter dazu zwingt eine konservative Anlagestrategie zu fahren. Dies kann auch die Ertragschancen eines Riester-Fondssparplans mindern.

Die RürupRente mit passiven ETFs und Indexfonds – wie beim ETF Rürup – ist kosteneffizienter und dadurch potenziell renditestärker als eine Basisrente mit klassischen Investmentfonds, die aktiv verwaltet werden. Rürup-Verträge gibt es auch ohne Beitragsgarantie, und somit mit uneingeschränkter Anlage.

Eine Berechnung der individuellen Förderungen und Steuervorteile ist meistens hilfreich für die Beantwortung der Frage: „Welche private Altersvorsorge lohnt sich für mich? Rürup oder Riester?“.

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