Wie verhält es sich mit der Auszahlung
der Rürup-Rente?

Grundsätzlich kann man sich die Rürup-Rente (oder Basisrente) ab dem vollendeten 62. Lebensjahr auszahlen lassen, wenn man das mit dem Versicherer oder der Bank so vereinbart hat. Normalerweise definiert man im Vertrag einen festen Termin zwischen dem vollendeten 62. Lebensjahr und dem vollendeten 85. Lebensjahr. Ab diesem Termin bekommt man die Rürup-Rente dann monatlich und bis ans Lebensende aufs Konto überwiesen. Bis dahin kann man von den Steuervorteilen profitieren.

Die Höhe der Rente wird durch die Summen bestimmt, die bis dato in die Rürup-Rente investiert wurden, außerdem durch die Renten-Konditionen, die man anwendet. Auch funktioniert die Auszahlung von Rürup nur monatlich. Versicherte können sich weder eine Teilsumme noch die komplette Rente vorab auszahlen lassen, auch nicht in der Ansparphase (also vor Rentenbeginn). Das ist bei der Riester-Rente anders. Die Idee bei der Basisrente ist es aber, tatsächlich bis ans Lebensende eine kontinuierliche Rente erhalten zu können und die entstehende Rentenlücke zu schließen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Auszahlungsbeginn: Die Auszahlung der Rürup-Rente startet je nach Termin im Vertrag zwischen dem 62. und dem vollendeten 85. Lebensjahr. Der Termin wird mit dem Versicherer vorab definiert.
  • Auszahlungsfrequenz: Man kann sich die Rürup-Rente ausschließlich monatlich und bis ans Lebensende auszahlen lassen. Andere Formen der Auszahlung – beispielsweise eine Auszahlung der Gesamtsumme oder einer Teilsumme von 30 % so wie bei der Riester-Rente – sind nicht möglich.
  • Rentenzusammensetzung: Die Basisrente besteht aus einem Garantieanteil und einem Überschussanteil. Der Garantieanteil beziehungsweise die Garantierente kann vorab klar sein, der Restanteil entwickelt sich allerdings mit den Jahren und wird von mehreren dynamischen Faktoren bestimmt. Die endgültige Höhe der Garantierente beziehungsweise der garantierten Kapitalauszahlung erfahren Sie somit bei Abschluss des Vertrages.
  • Steuern: Wer vor 2040 in den Ruhestand wechselt, muss die Auszahlungen der Rürup-Rente nicht voll versteuern, sondern nur teilweise.
  • Kündigung: Möchte man die Rürup-Rente nicht weiter halten, dann kann man sie bis 30 Tage nach Vertragsabschluss (14 Tage bei Banken) widerrufen und sich alle investierten Prämien plus manchmal auch einen Teil der Zinsen auszahlen lassen. Eine Kündigung des Vertrags funktioniert nicht.
  • Todesfall: Der Hinterbliebenenschutz im Vertrag verhindert, dass das Geld in die Gemeinschaft aller Versicherten fließt. So haben die Hinterbliebenen noch etwas von der Rürup-Rente, wenn der Versicherte stirbt.

Wie viel Rente bekomme ich überwiesen?

Nehmen wir an, dass Sie über viele Jahre rund 100.000 € investiert haben und dass Sie hiermit eine attraktive Rendite erzielen konnten. Natürlich wäre es verlockend, sich vom Versicherer die Gesamtsumme komplett auszahlen zu lassen und sich damit den Ruhestand zu versüßen. Doch mit der Rürup-Rente ist das ausgeschlossen. Stattdessen erhalten Sie eine klar definierte monatliche Rente.

Was der Versicherer Ihnen auszahlt, besteht immer aus zwei Teilen: Einmal aus der Garantierente und einmal aus der Überschussrente.

Generell fällt die Garantierente normalerweise aber recht klein aus. Damit ist die Überschussrente der wesentliche Teil und dieser wird durch dynamische Faktoren bestimmt, unter anderem durch Sterbetafeln, die Zinsen und die Kosten. Sie entwickelt sich also über die Jahre. Das bedeutet, dass man in diesem Moment nur mit verschiedenen Szenarien arbeiten kann, um die Höhe der Rente vorab einzuschätzen. Konkret berechnen lässt sich die Gesamtrente erst, wenn der Rententermin näher rückt.

In den meisten Rürup-Verträgen gibt es eine Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass Anleger zumindest ihre gezahlten Beiträge als Rente zurückerhalten. Doch diese Garantie zwingt die Anbieter zu einer konservativen Anlagestrategie mit eingeschränkter Fondsauswahl. Sichere Anlageklassen werfen meist nur niedrige Renditen ab und das wirkt sich auf die Höhe der Rente aus. 

Der ETF Rürup enthält garantierte Rentenfaktoren, verzichtet aber auf eine Beitragsgarantie. Dafür können Anleger ihre Fondsauswahl frei bestimmen und langfristig mit bis zu 100 % in Aktien investieren. So sichern Sie sich die Chance auf eine höhere Rendite bis zur Rentenberechnung, was sich auch positiv auf die Rürup-Rente auswirken kann. Im Gegensatz zu anderen Rürup-Produkten mit Beitragsgarantie hat sich Raisin bewusst gegen die Garantie entschieden, um den Anlegern Renditechancen zu wahren.

Die Überschussrente in erster Linie dadurch bestimmt, wie sich die ETFs mit den Jahren entwickeln und welche Kosten hier entstehen. Neben der Rendite spielen die Kosten eine wesentliche Rolle, weil die Rürup-Rente normalerweise eine Investition über viele, viele Jahre ist. Auch, wenn auf der anderen Seite die Wahrscheinlichkeit attraktiver Renditen mit dem Investitionszeitraum zunimmt. Zudem umfassen die Gesamtkosten bei ETF Rürup üblicherweise nur 0,7 % p. a. (mehr dazu im Produktinformationsblatt). Damit ist ETF Rürup eine der kosteneffizientesten Rürup-Renten am Markt, sowohl für Selbstständige und Freiberufler als auch für Beamte und Angestellte (mehr zu den Berufsgruppen).

Sie möchten konkreter wissen, wie viel Rente Sie ansparen könnten? Nutzen Sie einfach den ETF Rürup-Rechner, um herauszufinden, welche Gesamtsumme sich über die Jahre bei der ETF Rürup-Rente anhäufen könnte. Sie können auch ohne die Eingabe persönlicher Daten in Echtzeit sehen, wie sich die Resultate anhand Ihrer Parameter verändern.

Beachten Sie, dass viele Versicherer die Kosten zwar auf Jahresbasis nennen, sie aber für die Gesamtlaufzeit hochrechnen und in den ersten Jahren verrechnen. Hier ist oft von Kosten für den Abschluss und Vertrieb von 3 bis 6 % der Ansparsumme die Rede. Hinzu kommen laufende Kosten von meist 1,5 bis 3 % im Jahr. Bei manchen Anbietern werden die Kosten nicht über die Laufzeit verteilt, sondern müssen direkt nach dem Abschluss entrichtet werden. Dadurch kann es sein, dass das Rentenkonto für die Altersvorsorge in den ersten Jahren im Minus steckt. Bei ETF Rürup ist das einmal mehr anders – die Kosten werden effektiv und nicht im Voraus berechnet. Zudem müssen Sie keine Abschlusskosten, Provisionen oder Vertriebskosten bezahlen.

Viel einzuzahlen, wirkt sich positiv auf die Rente aus. Aber was ist, wenn ich noch vor der Rente oder während der Rente früh sterbe? Kann ich die Rente vererben?

Indem man in der Police den Hinterbliebenenschutz aktiviert, ist es tatsächlich machbar, die Rürup-Rente zu vererben. Sofern man noch vor der Rente stirbt, erhalten die Hinterbliebenen dann das vom Verstorbenen investierte Geld meist ab dem Renteneintrittstermin in Form einer Witwen- oder Waisenrente. Sofern man während der Rente stirbt, kann die Rente weiter ausbezahlt werden. Entweder an den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner, unter Umständen aber auch an kindergeldberechtigte Kinder.

Ohne den Hinterbliebenenschutz verlieren die Angehörigen den Anspruch auf Leistungen aus der Rürup-Rente. Dann kann das investierte Geld zum solidarischen Finanzieren aller Versicherten verwendet werden, wenn der Versicherte verstirbt.

Der Hinterbliebenenschutz ist aus diesem Grund ein wesentlicher Punkt, über den Interessenten beim Abschluss nachdenken müssen. Selbstverständlich kann man den Schutz auch bei ETF Rürup aktivieren, wobei er bis zum Renteneintrittstermin automatisch und ohne Zusatzkosten schon enthalten ist.

Und was ist, wenn ich mit Rürup unzufrieden bin?

Tatsächlich ist es so, dass die Basisrente unkündbar ist. Nur 30 Tage (14 Tage bei Rürup-Bankprodukten) nach Erhalt aller wesentlichen Dokumente seitens des Versicherers kann man dem abgeschlossenen Vertrag widersprechen. Danach ist es nur noch machbar, die Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen oder den Anbieter zu wechseln, was oft mit Kosten verbunden ist. Soll die Rürup-Rente nicht weiter bestehen, kann ein Widerruf bei Verträgen mit Abschluss vor 2008 möglich sein. Normalerweise erhält man dann mindestens alle investierten Prämien vom Versicherer zurück. Bei manchen Renten kann man sich auch noch einen Teil der Zinsen mit auszahlen lassen. Ein Grund dafür, dass man Rürup nicht kündigen kann, sind die mit der Altersvorsorge verbundenen Steuervorteile.

Die Steuer ist nicht nur beim Einzahlen relevant, sondern auch beim Auszahlen des Geldes. Wie wird die Rürup-Rente also besteuert?

Wenn Sie in die Rürup-Rente einzahlen, profitieren Sie von Steuervorteilen. Unter Umständen können Sie rund 20.000 € im Jahr von der Steuer absetzen, wenn Sie das Geld in die Rürup-Rente investiert haben. Und auch im Alter bietet sich bis zum Jahr 2040 noch ein relevanter Steuervorteil.

So müssen Rentnerinnen und Rentner, die vor 2040 in den Ruhestand wechseln, die Rürup-Rente nicht voll versteuern. Im Jahr 2024 sind es nur 84 % der Rente, bis 2040 erhöht sich der Prozentwert einmal im Jahr um 1 %. Im Jahr 2005 musste man nur 50 % der Rente versteuern, was damals durchaus eine Luxus-Situation für Rentner war, wenn man vorher viel einzahlen konnte und somit eine hohe und nur zur Hälfte zu versteuernde Rente bekam.

Aber auch heute kann die Differenz zu den 100 % noch ein Ansporn vor allem für bereits ältere Personen sein, eine Rürup-Rente abzuschließen und hohe Einzelsummen einzuzahlen. So kommt man auf hohe von der Steuer absetzbare Summen und hat nachher trotz des späten Starts ein ordentliches Rentenplus.

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