Rürup-Rente vererben: So funktioniert's

Bekommen die Hinterbliebenen dann das Geld? Und wie verhält es sich, wenn ich schon in Rente war und der Versicherer bereits eine Rente auszahlt? Gegebenenfalls sollten Versicherte schon beim Abschluss einen Hinterbliebenenschutz einrichten. Denn dadurch wird die Rürup-Rente vererbbar und die Hinterbliebenen können das bis dato investierte Geld erhalten. Besteht der Hinterbliebenenschutz nicht, dann verfällt das Geld standardisiert und dient zum solidarischen Finanzieren aller Versicherten. Die Hinterbliebenen sehen davon dann nichts.

Das Wichtigste in Kürze
  • Hinterbliebenenschutz einrichten: Um die Rürup-Rente an die Hinterbliebenen zu vererben, hat man einen Hinterbliebenenschutz einzurichten – entweder via Hinterbliebenenrente, Beitragsrückgewähr oder extrahiert mit einer Risikolebensversicherung. Der Hinterbliebenenschutz kostet Gebühren, die Gesamtkosten erhöhen sich also.
  • Hinterbliebenenrente: Bei der Hinterbliebenenrente erhält der Ehepartner oder ein Kind bis maximal 25 Jahre eine monatliche Rente. Auch, wenn es vor dem Rentenbeginn zum Tod des Versicherten kommt, verhält sich der Versicherer so, als hätte man bis dahin die Prämien investiert.
  • Beitragsrückgewähr: Bei der Beitragsrückgewähr zahlt der Versicherer nach dem Todesfall alle eingezahlten Prämien zurück. Wahlweise kann man eine Rentengarantiezeit vereinbaren, wodurch die Hinterbliebenen innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine monatliche Rente erhalten.
  • Risikolebensversicherung: Man kann sich auch für eine extrahierte Risikolebensversicherung entscheiden. Das ist aber mit Nachteilen verbunden.

Hinterbliebenenschutz ist nicht gleich Hinterbliebenenschutz – für welche Bausteine kann man sich entscheiden?

Tatsächlich existieren bei der Rürup-Rente oder Basisrente drei verschiedene Bausteine des Hinterbliebenenschutzes:

  • Hinterbliebenenrente (Witwenrente oder Waisenrente)
  • Alle eingezahlten Prämien zurückzahlen lassen (Beitragsrückgewähr)
  • Risiko versichern und mit der Rürup-Rente verbinden

Nicht alle Versicherer bieten alle dieser Alternativen an. Somit ist der Hinterbliebenenschutz – sofern man die Rürup-Rente an die Hinterbliebenen vererben möchte – durchaus ein Auswahlkriterium beim Anbieter. Wie ETF Rürup die Sache löst, lesen Sie weiter unten.

Was ist die Hinterbliebenenrente? 

Die Hinterbliebenenrente oder auch Witwenrente ist der höchste Schutz, den Sie bei einer Rürup-Rente oder Basisrente vereinbaren können. 

Sofern man vor der Rente verstirbt (Ansparphase) – und sei es auch kurz nach dem Abschluss der Rürup-Rente –, verhält sich der Versicherer so, als seien bis zur Rente die Prämien bezahlt worden. Die Hinterbliebenen erhalten dann die Rente bis an deren Lebensende. Verstirbt der Versicherte während der Rente (Rentenphase), dann zahlt der Versicherer oder die Bank die Rente weiterhin. 

Wesentlich bei beiden Varianten ist, dass sie nur mit dem Ehepartner oder einem höchstens 25 Jahre alten Kind funktionieren (noch kindergeldberechtigt). Nicht aber bei Geschiedenen oder älteren Kindern. Bei der Hinterbliebenenrente kommt es auf die Details an.

So kann es bei manchen Versicherern sein, dass die Hinterbliebenen zwar etwas erhalten, aber nur einen Prozentsatz der normalen Rente. Und auch die Kosten sind zu beachten. Der Hinterbliebenenschutz ist bei der Rürup-Rente kein Standard und insbesondere die Hinterbliebenenrente kostet extra. Das kann die Rente mindern. Aus diesem Grund kann auch ein Hinterbliebenenschutz abseits der Basisrente sinnvoll sein.

Was ist die Beitragsrückgewähr? 

Zusätzlich zur Hinterbliebenenrente oder auch einzeln kann man als Hinterbliebenenschutz noch die Beitragsrückgewähr vereinbaren. Diese beinhaltet, dass der Versicherer alle bisher eingezahlten Prämien in einer Summe wieder auszahlt – an die Hinterbliebenen. Je nachdem, wann der Todesfall nach dem Abschluss der Rürup-Rente oder Basisrente eintritt und wie viel Geld bis dahin investiert wurde, ist die Summe entsprechend hoch oder nicht.

Die Beitragsrückgewähr dient nur zum Sichern der eingezahlten Prämien, damit diese nicht verloren sind. Zu einer monatlichen Rente oder ähnlichem kommt es normalerweise nicht. Es sei denn, man entscheidet sich für eine Rentengarantiezeit. In dem Falle würden die eingezahlten Prämien auf eine vorher definierte Laufzeit verteilt werden.

Beispiel:

 

  1. Man vereinbart eine Laufzeit von 10 Jahren (ab Rentenbeginn).
  2. Die Summe der Renten über diese Laufzeit werden für die Vererbung berücksichtigt.
  3. Kommt es innerhalb der 10 Jahre nach dem Rentenbeginn zum Tod des Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen über die restlichen verbleibenden Jahre des 10-Jahreszeitraums eine monatliche Rente.
  4. Kommt es nach Ablauf der 10 Jahre nach dem Rentenbeginn zum Tod des Versicherten, erhalten die Hinterbliebenen kein Geld.

Das Beispiel ist natürlich vereinfacht, da normalerweise zu den eingezahlten Prämien auch noch Zinsen hinzukommen. Es kommt auf den Versicherer an, ob die Zinsen mit ausbezahlt werden oder nicht.

Bei ETF Rürup werden die Renditen aus den ETFs mit ausbezahlt – und die Laufzeit lässt sich entweder auf 10 Jahre nach dem Rentenbeginn oder bis zum 87. Lebensjahr vereinbaren. Ähnlich wie beim Hinterbliebenenschutz mindert auch dies die Rente um ein paar Prozentpunkte.

Wie kann man das Risiko „extra versichern“?

Möchte man Kosten sparen und keine Hinterbliebenenrente oder Beitragsrückgewähr vereinbaren, dann bleibt zum Schutz der Hinterbliebenen nur noch eine extrahierte Risikolebensversicherung. Manche Versicherer bieten die Zusatzversicherung direkt zusammen mit der Rürup-Rente im Verbund an. Natürlich kann man auch beides einzeln bei verschiedenen Anbietern abschließen. Der Nachteil einer solchen Risikolebensversicherung ist aber, dass sie oft nur bis zu einem Alter von 65 Jahren leistet. Sollte man danach sterben, dann erhalten die Hinterbliebenen kein Geld. Aus diesem Grund kann es besser sein, die Rürup-Rente entsprechend um den Hinterbliebenenschutz aufzustocken.

 

Wie ist das bei ETF Rürup mit dem Hinterbliebenenschutz?

Bei ETF Rürup können Sie die Hinterbliebenenrente in drei Formen vereinbaren. 

1) Beim Tod vor der Rente, und das ist standardisiert immer enthalten, wird das komplette Depot in einer monatlichen Rente bis ans Lebensende an den Ehepartner ausgezahlt (Witwenrente). Und zwar ab dem Todeszeitpunkt. Gibt es keinen Ehepartner, dann können Kinder bis 25 Jahre das Geld erhalten (Waisenrente). Das Geld wird auf die Jahre verteilt, die noch bleiben, bis das Kind 25 Jahre alt ist.

2) Sie vereinbaren eine Garantiezeit von 10 Jahren nach dem Renteneintritt. Wenn Sie innerhalb dieser 10 Jahre sterben sollten, erhalten Hinterbliebene die weiteren Monatsrenten, bis die Frist von 10 Jahren abläuft. Wenn Sie beispielsweise mit 65 Rentner werden, dann läuft die Frist, bis Sie 75 Jahre alt sind. Sterben Sie beispielsweise mit 72, dann erhält der Ehepartner im Restzeitraum von 3 Jahren Ihre monatliche Rente. Da Kinder normalerweise schon älter als 25 sind, ist eine Waisenrente bei nicht vorhandenen Ehepartnern eher unwahrscheinlich.

3) Sie vereinbaren eine Restkapitalabfindung. Selbst, wenn Sie alt werden und erst mit beispielsweise 85 Jahren sterben, würde der Ehepartner alles Geld als Rente bekommen, was zu dem Zeitpunkt noch im Depot vorhanden ist. Natürlich kann es sein, dass das Depot bis dahin schon verbraucht ist. In dem Fall würde der Ehepartner kein Geld mehr erhalten. Oft ist aber noch Restkapital vorhanden.

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