Rürup-Rente &
Berufsunfähigkeitsversicherung

Man kann die Rürup-Rente direkt mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln, aber ist das sinnvoll?

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Die Rürup-Rente bietet nicht nur Steuervorteile, sondern Sie können auch Ihre Rentenlücke damit schließen. Doch wussten Sie, dass auch das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) mit Rürup abgesichert werden kann? Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat ebenfalls viele Vorteile und viele Experten betrachten sie als Pflichtversicherung.

Aus diesem Grund bieten viele Versicherer und Banken die Rürup-Rente oder Basisrente in direkter Kombination mit der BU an. Der Vorteil: Sowohl in der Ansparphase als auch bei der Rente sind Sie finanziell sicher. Doch ist es tatsächlich sinnvoll, beides zusammen abzuschließen? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zu dem Thema wissen sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Mit einer BU sichern Sie sich ab, sollten Sie für mindestens 6 Monate nur noch zu 50,00 % Ihrem Beruf nachgehen können. Die in diesem Fall greifende staatliche Erwerbsminderungsrente gleicht nur 30,00 % bis 34,00 % des Bruttogehalts aus. Mit einer BU kann diese Lücke geschlossen werden.
  • Vorteil der Kombination aus Rürup und BU: Sie können die Rürup-Rente mit einer BU koppeln und somit nicht nur die Rente, sondern auch Ihre Berufsunfähigkeit absichern.
  • Steuern: Koppeln Sie eine Rürup-Rente an eine BU, können Sie die BU Von der Steuer absetzen, was insbesondere bei Besserverdienern sonst nicht möglich ist.
  • Nachteile der Kombination aus Rürup und BU: Zunächst haben Sie die BU-Rente wie Ihre Altersrente zu versteuern. Bei einer alleinstehenden BU fallen weniger Steuern an. Außerdem haben Sie aufgrund der Nutzung von zwei Produkten und dem bereits erwähnten Steuernachteil sehr viel höhere Beiträge zu leisten, um eine gute Rente zu erhalten. Und schließlich betreffen Ihre Möglichkeiten wie Reduktion der Rürup-Beiträge oder die Stellung der Rürup-Rente als beitragsfrei auch immer die BU.
  • Fazit: Insgesamt bringt die Kombination aus Rürup und BU mehr Nachteile als Vorteile. Auch die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, beide Produkte einzeln abzuschließen.

Zunächst ein Exkurs: Was macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was ist, wenn Sie durch eine körperliche oder psychische Krankheit Ihren Job nicht mehr ausüben können? Dann sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest finanziell abgesichert. Der beschriebene Fall betrifft laut Statistiken etwa 25,00 % aller Menschen im Laufe des Lebens. Dabei heißt „berufsunfähig“ konkret, dass Sie für mindestens 6 Monate nur noch höchstens 50,00 % Ihrer Arbeitskraft haben (oder keine mehr). Dass Sie also nur noch höchstens die Hälfte der Zeit arbeiten können.

Das hat ein Arzt in einem Gutachten festzuhalten.

Wenn dies geschieht, würden Sie für die Zeit der Krankheit eine gesetzlich festgeschriebene Rente erhalten, die das Einkommen kompensiert. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente beträgt jedoch nur 30,00-34,00 % des letzten Gehalts (brutto). Wer vorher beispielsweise 2.000 € brutto verdiente, bekommt somit eine Erwerbsminderungsrente von 680 €. Eine Summe, die zum Leben unter den neuen, erschwerten Umständen und zum Behandeln der Krankheit kaum ausreicht. Selbst das in der Kritik stehende Rentenniveau der gesetzlichen Rente ist höher. Zudem bekommt man die Rente nur, wenn man zu dem Zeitpunkt schon mindestens fünf Jahre krankenversichert ist.

Mit der BU vereinbaren Sie deshalb einen bestimmten Prozentsatz Ihres Gehalts als Berufsunfähigkeitsrente. Diese erhalten Sie, um das Einkommen zurück aufs normale Level zu heben und idealerweise so weiterleben zu können, wie bisher.

Nicht mehr arbeiten zu können, kann alle Menschen in allen Berufsgruppen treffen. „Was soll schon passieren, dass ich nicht mehr arbeiten kann?“, lässt sich dementsprechend schnell beantworten. Untersuchungen von Versicherungsunternehmen zufolge sind es mit circa 30,00 % Nerven- und psychische Krankheiten (beispielsweise Burnout). Danach kommen mit etwa 21,00 % körperliche Probleme (beispielsweise Schlaganfall mit schwereren Konsequenzen oder Multiple Sklerose) sowie mit circa 17,00 % Krebs und andere Geschwüre. Niemand kann diese Krankheiten kommen sehen.

Eine Stufe höher als die Berufsunfähigkeit steht noch die Erwerbsunfähigkeit. Diese beinhaltet, dass man für mindestens sechs Monaten nur noch maximal 15 Stunden pro Woche oder nicht mehr arbeiten kann. Auch das hat ein Arzt in einem Gutachten festzuhalten. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Situation normalerweise mitversichert.

Rürup-Rente plus Berufsunfähigkeitsversicherung – der wesentliche Vorteil: Finanziell sicher in allen Lebenssituationen bis zum Lebensende.

Aus den ersten Blick hat es nur Vorteile, die Rürup-Rente oder Basisrente direkt mit einer BU zu verbinden. Immerhin kann bis zur Rente krankheitstechnisch passieren, was wolle, Sie sind finanziell sicher und können sich erholen. Das beinhaltet auch die Freiheit, sich den Ansprüchen entsprechend behandeln zu lassen und nicht nur zweckerfüllend. Und Sie tun, weil neben der BU auch noch die Rürup-Rente an Bord ist, etwas für die Altersvorsorge.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung reicht bis zum Rentenbeginn, ab dann verfällt die BU und der Versicherer oder die Bank zahlt die monatliche Rürup-Rente aus.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die steuerliche Absetzbarkeit. Investitionen in die Rürup-Rente können Sie 2024 bis zu 27.566 € im Jahr steuerlich geltend machen, sofern Sie alleinstehend sind. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sind es 55.131 €.

Das Problem bei einer alleinstehenden BU ohne Rürup-Rente ist aber, dass sie als Sonderausgabe zählt. Damit landet sie in einer Kategorie mit unter anderem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und in dieser Kategorie darf man als Arbeitnehmer höchstens 1.900 € oder als Selbstständiger höchstens 2.800 € im Jahr absetzen. Diese Summen erreicht man als Besserverdiener schon mit der GKV recht schnell. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung am Ende doch nicht absetzbar.

Wenn man die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente (in einem zusammenhängenden Vertrag) koppelt, sieht es anders aus. In dem Moment zählt auch die BU zu den Aufwendungen für Altersvorsorge – also zu den 27.566 € beziehungsweise 55.131 € im Jahr. Das bedeutet, dass man mehr absetzen kann, als vorher.

Warum ist es keine sinnvolle Idee, Rürup und BU miteinander zu verbinden?

Man munkelt, dass das Steuersparen klar zu den deutschen Volkssportarten zählt. Tatsächlich kann man aber bessere Ideen haben, als nur aus dem Grund des Steuernsparens die Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen.

Denn das hat auch Nachteile:

  • Renten versteuern: Kombiniert man die BU mit Rürup, dann ist die BU-Rente im Krankheitsfall ebenso normal zu versteuern wie die Rente im Alter. Bei einer alleinstehenden Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Rente nur zu 8,00 % bis 10,00 % zu versteuern. Im Krankheitsfall zahlt sich das aus.
  • Höhere Prämien: Dass Sie mehr einzuzahlen haben, um beide Parts ausreichend abzudecken, ist klar. Doch da die potenzielle BU-Rente normal zu versteuern ist, ist noch einmal wesentlich mehr einzuzahlen (um den potenziellen Steuermehraufwand auszugleichen). Dadurch kommt es „jetzt“ zwar zu einem Steuervorteil, doch beim Auszahlen der potenziellen BU-Rente hat man höhere Steuersummen zu entrichten. Ein Pseudo-Vorteil.
  • Flexibilität mit BU-Konsequenzen: Die Rürup-Rente kann man jederzeit aufstocken, reduzieren oder auch aussetzen und erst später wieder einzahlen. Wenn man sie reduziert oder aussetzt, dann betrifft das stets auch die BU. Weiter noch: Setzt man mehrere Monate aus, dann kann es dazu kommen, dass für den BU-Part erneut Krankheitsfragen zu beantworten sind. Und möchte man nicht mehr weiter in die Rürup-Rente einzahlen, hat man ebenso auf die BU zu verzichten. Diese dann noch einzeln neu abzuschließen, kann teuer werden.

Diese Nachteile sprechen durchaus dafür, die Rürup-Rente oder Basisrente und die Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils alleinstehend abzuschließen.

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