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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Mit einer BU sichern Sie sich ab, sollten Sie für mindestens 6 Monate nur noch zu 50,00 % Ihrem Beruf nachgehen können. Die in diesem Fall greifende staatliche Erwerbsminderungsrente gleicht nur 30,00 % bis 34,00 % des Bruttogehalts aus. Mit einer BU kann diese Lücke geschlossen werden.
Vorteil der Kombination aus Rürup und BU: Sie können die Rürup-Rente mit einer BU koppeln und somit nicht nur die Rente, sondern auch Ihre Berufsunfähigkeit absichern.
Steuern: Koppeln Sie eine Rürup-Rente an eine BU, können Sie die BU Von der Steuer absetzen, was insbesondere bei Besserverdienern sonst nicht möglich ist.
Was ist, wenn Sie durch eine körperliche oder psychische Krankheit Ihren Job nicht mehr ausüben können? Dann sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest finanziell abgesichert. Der beschriebene Fall betrifft laut Statistiken etwa 25,00 % aller Menschen im Laufe des Lebens. Dabei heißt „berufsunfähig“ konkret, dass Sie für mindestens 6 Monate nur noch höchstens 50,00 % Ihrer Arbeitskraft haben (oder keine mehr). Dass Sie also nur noch höchstens die Hälfte der Zeit arbeiten können.
Das hat ein Arzt in einem Gutachten festzuhalten.
Wenn dies geschieht, würden Sie für die Zeit der Krankheit eine gesetzlich festgeschriebene Rente erhalten, die das Einkommen kompensiert. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente beträgt jedoch nur 30,00-34,00 % des letzten Gehalts (brutto). Wer vorher beispielsweise 2.000 € brutto verdiente, bekommt somit eine Erwerbsminderungsrente von 680 €. Eine Summe, die zum Leben unter den neuen, erschwerten Umständen und zum Behandeln der Krankheit kaum ausreicht. Selbst das in der Kritik stehende Rentenniveau der gesetzlichen Rente ist höher. Zudem bekommt man die Rente nur, wenn man zu dem Zeitpunkt schon mindestens fünf Jahre krankenversichert ist.
Mit der BU vereinbaren Sie deshalb einen bestimmten Prozentsatz Ihres Gehalts als Berufsunfähigkeitsrente. Diese erhalten Sie, um das Einkommen zurück aufs normale Level zu heben und idealerweise so weiterleben zu können, wie bisher.
Nicht mehr arbeiten zu können, kann alle Menschen in allen Berufsgruppen treffen. „Was soll schon passieren, dass ich nicht mehr arbeiten kann?“, lässt sich dementsprechend schnell beantworten. Untersuchungen von Versicherungsunternehmen zufolge sind es mit circa 30,00 % Nerven- und psychische Krankheiten (beispielsweise Burnout). Danach kommen mit etwa 21,00 % körperliche Probleme (beispielsweise Schlaganfall mit schwereren Konsequenzen oder Multiple Sklerose) sowie mit circa 17,00 % Krebs und andere Geschwüre. Niemand kann diese Krankheiten kommen sehen.
Eine Stufe höher als die Berufsunfähigkeit steht noch die Erwerbsunfähigkeit. Diese beinhaltet, dass man für mindestens sechs Monaten nur noch maximal 15 Stunden pro Woche oder nicht mehr arbeiten kann. Auch das hat ein Arzt in einem Gutachten festzuhalten. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Situation normalerweise mitversichert.
Aus den ersten Blick hat es nur Vorteile, die Rürup-Rente oder Basisrente direkt mit einer BU zu verbinden. Immerhin kann bis zur Rente krankheitstechnisch passieren, was wolle, Sie sind finanziell sicher und können sich erholen. Das beinhaltet auch die Freiheit, sich den Ansprüchen entsprechend behandeln zu lassen und nicht nur zweckerfüllend. Und Sie tun, weil neben der BU auch noch die Rürup-Rente an Bord ist, etwas für die Altersvorsorge.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung reicht bis zum Rentenbeginn, ab dann verfällt die BU und der Versicherer oder die Bank zahlt die monatliche Rürup-Rente aus.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die steuerliche Absetzbarkeit. Investitionen in die Rürup-Rente können Sie 2024 bis zu 27.566 € im Jahr steuerlich geltend machen, sofern Sie alleinstehend sind. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sind es 55.131 €.
Das Problem bei einer alleinstehenden BU ohne Rürup-Rente ist aber, dass sie als Sonderausgabe zählt. Damit landet sie in einer Kategorie mit unter anderem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und in dieser Kategorie darf man als Arbeitnehmer höchstens 1.900 € oder als Selbstständiger höchstens 2.800 € im Jahr absetzen. Diese Summen erreicht man als Besserverdiener schon mit der GKV recht schnell. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung am Ende doch nicht absetzbar.
Wenn man die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente (in einem zusammenhängenden Vertrag) koppelt, sieht es anders aus. In dem Moment zählt auch die BU zu den Aufwendungen für Altersvorsorge – also zu den 27.566 € beziehungsweise 55.131 € im Jahr. Das bedeutet, dass man mehr absetzen kann, als vorher.
Man munkelt, dass das Steuersparen klar zu den deutschen Volkssportarten zählt. Tatsächlich kann man aber bessere Ideen haben, als nur aus dem Grund des Steuernsparens die Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen.
Denn das hat auch Nachteile:
Diese Nachteile sprechen durchaus dafür, die Rürup-Rente oder Basisrente und die Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils alleinstehend abzuschließen.