Steuerinformationen von WeltSparen

Wir von WeltSparen stellen Ihnen als Kunde die steuerlich relevanten Informationen zu Tages- und Festgeldern bei unseren Partnerbanken kostenlos zur Verfügung. Bei den Raisin Invest Portfolios erfolgt die steuerliche Behandlung auf der Ebene der Depotbank DAB BNP Paribas – diese sind deshalb in den Steuerinformationen von WeltSparen nicht enthalten. Die Bescheinigung über Ihre Beiträge in den Altersvorsorgeprodukten ETF Rürup und ETF Riester wird Ihnen im Bereich Raisin des WeltSparen Onlinebankings unter dem Menüpunkt Dokumente von der Raisin GmbH eingestellt.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung erbringen dürfen und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernehmen.  Wir können auch nicht ausschließen, dass es zu Rückfragen Ihres Finanzamtes kommt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes darf WeltSparen keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen leisten, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in § 5 StBerG ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.

Informationen zur steuerlichen Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)

Dokumente für WeltSparen-Kunden

Unsere Partnerbanken stellen Ihnen zur Fälligkeit der Anlage oder am Ende des Jahres einer Zinszahlung einen Kontoauszug zur Verfügung, in dem alle relevanten Informationen vorhanden sind. Dazu gehören Informationen zum Zinsertrag, der Quellensteuer oder dem Wechselkurs. Diese Dokumente werden in Ihrem persönlichen Postfach des Onlinebanking von WeltSparen zur Verfügung gestellt. Als zusätzlichen Service von WeltSparen erhalten alle Kunden im ersten Quartal des Jahres kostenlos eine Übersicht und Information zu allen steuerrelevanten Positionen des Vorjahres. Diese Übersicht können Sie sich ausdrucken und zur Erstellung Ihrer Steuererklärung zu Rate ziehen.

Harmonisierte Besteuerung in der EU

Die Besteuerung von Zinserträgen privater Sparer ist in Europa weitgehend harmonisiert. Daher entspricht die Höhe der Besteuerung im Wesentlichen der Besteuerung einer Einlage in Deutschland. Der einzige mögliche Unterschied besteht darin, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten werden kann. Diese kann bei Angabe in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden, so dass die Höhe der Steuerlast in Deutschland nicht übersteigt. Dazu ist im Einzelfall ein kostenloser Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland erforderlich (Einzelheiten entnehmen Sie dem Bereich „Einzureichende Unterlagen“).

Steuerpflicht in Deutschland

Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind in der Regel in Deutschland steuerpflichtig. Alle Einkünfte, also auch erwirtschaftete Zinsen, sind in der Steuererklärung anzugeben. Zum 01.01.2016 ist das Gesetz zum Informationsaustausch in der Finanzbuchhaltung innerhalb der europäischen Steuerbehörden in Kraft getreten, sowie entsprechende Gesetze in den EU-Mitgliedsstaaten.

Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen

Die Möglichkeiten einer steuerlichen Freistellung von Anlagen unterscheiden sich grundsätzlich je nach Anlagemodell (hier unterscheiden wir nach Einzelkonto oder Treuhandkonto) und der Ansässigkeit der betreffenden Partnerbank:

  1. Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
  2. Deutsche Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
  3. Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlage

Ein Freistellungsauftrag dient dazu, dass anfallende Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Einzelperson und 2.000 € pro zusammen Veranlagte (Sparerpauschbetrag Stand: 2024) nicht besteuert werden.

Eine Alternative dazu bietet die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Mit diesem Formular bestätigt die Antragstellerin oder der Antragsteller dem Finanzamt, dass keine Einkommensteuer abgeführt und keine jährliche Einkommensteuerklärung abgegeben werden braucht, da die Gesamteinkünfte innerhalb des Jahres den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Detaillierte Informationen zum Anlagemodell und der Ansässigkeit der Partnerbank finden Sie im Produktinformationsblatt zum Angebot und in Ihrem Onlinebanking in den Details zum jeweiligen Anlagekonto.

Ebenso haben wir weitere Informationen für Sie in unserem Hilfebereich zum Thema Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen zusammengestellt.

Grundfreibeträge
In Deutschland gelten für Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundfreibeträge, derzeit 11.604 € pro Jahr für Alleinstehende und 23.208 € (Stand: 2024) pro Jahr für gemeinsam Veranlagte. Kunden können einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung nur für die deutschen Partnerbanken von WeltSparen verwenden, da die ausländischen Banken keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten und abführen dürfen. Dies bedeutet, dass Einkünfte aus dem Ausland direkt über die Steuererklärung gutgeschrieben werden.

 

Beratungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass WeltSparen keine Steuerberatung erbringen darf und keine Haftung für die Korrektheit steuerlicher Angaben übernimmt. Gemäß den Paragraphen 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes darf keine Steuerberatung oder beschränkte Hilfe in Steuersachen geleistet werden, da dies nur den entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Vereinigungen erlaubt ist. WeltSparen unterliegt dem in Paragraph 5 ausgesprochenen Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.

Eine nachträgliche Korrektur einer im Ausland abgeführten Quellensteuer ist über WeltSparen nicht möglich. Wir bitten Sie daher, sich durch Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt weitergehend beraten zu lassen.

Das Bundeszentralamt für Steuern bietet mit dem Steuerlichen Info-Center (SIC) eine Anlaufstelle für die verschiedensten allgemeinen Fragen. Eine steuerliche Beratung beziehungsweise Rechtsberatung im Einzelfall kann und soll durch die Angebote des SIC nicht ersetzt werden. Hier geht es zum Steuerlichen Info-Center (SIC): https://www.bzst.de/DE/Service/SteuerlichesInfocenter/steuerlichesinfocenter_node.html.

Einzureichende Unterlagen bei Partnerbanken für Kunden mit Steueransässigkeit in Deutschland (Einlagengeschäft)

WeltSparen stellt die Unterlagen bei Bedarf rechtzeitig und vorausgefüllt zur Verfügung.

Bank: CKV, Byblos Bank Europe

  • Um die Quellensteuer von 30,00 % zu vermeiden, sind während der Auftragserteilung Angaben zur Steueransässigkeit außerhalb Belgiens abzugeben. Die Fragen werden Ihnen im Eröffnungsprozess im Onlinebanking angezeigt und sind zu bestätigen. Falls Sie die Angaben nicht bestätigen können, ist keine Auftragserteilung zur Kontoeröffnung möglich.

Quellensteuersatz:

30,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

  • Es sind keine Unterlagen einzureichen. Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit werden bei der Auftragserteilung automatisch abgefragt.

Beispiel:

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie bei der Eröffnung eines Kontos mit deutschsprachigen Anweisungen.

Banken: Bulgarian-American Credit Bank, Fibank, International Asset Bank, Investbank, TBI Bank

Wie man die Quellensteuer reduziert:

 

  • In Bulgarien ist ein vom Kunden und dem Finanzamt ausgefüllter und unterschriebener Nachweis (Formular „Wohnsitzbescheinigung“) und zusätzlich ein vom Kunden unterschriebenes Formular „Erklärung über den wirtschaftlichen Eigentümer des Einkommens“ vorzulegen.
  • Um eine Bearbeitung durch die deutschen und anschliessend bulgarischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie die entsprechenden Unterlagen bitte nur zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeitsdatum) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Wenn Sie mehrere Festgelder bei der Partnerbank mit demselben Fälligkeitsdatum haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie für jede Eröffnung des Festgeldes Dokumente erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen pro Kalenderjahr einzureichen.
    Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihren persönlichen Briefkasten im WeltSparen Onlinebanking ab. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

10,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

5,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichende Dokumente:

Ansässigkeitsbescheinigung, Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten der Einnahmen mit deutschsprachigen Ausfüllhinweisen

Frist:

Spätestens 6 Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben fristgerecht und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Musterbeispiel Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten der Einnahmen

Banken: Aareal Bank, Arab Banking Corporation SA, Bankhaus August Lenz, Bankhaus Obotritia, Bankhaus Rautenschlein, Bank11, Bremische Volksbank, Calenberger Kreditverein, Creditplus Bank, Debeka Bausparkasse, Deutsche Pfandbriefbank, GRENKE Bank, GEFA BANK, Hanseatic, KT Bank, mediserv Bank, Misr Bank, Münchener Hypothekenbank, NIBC Bank, Otto M. Schröder Bank AG, PEAC BANK, Raiffeisenbank Schaafheim, Raiffeisenbank Straubing, Raiffeisenbank Wittelsbacher Land, SIGNAL IDUNA Bauspar AG, solarisBank, Sparda-Bank Hannover, Sparda-Bank Nürnberg, Südtiroler Sparkasse, UniCredit Bank, Volksbank Marl-Recklinghausen, Volksbank Mittweida, Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf, Volksbank Rhein-Ruhr, VR-Bank Rottal-Inn

In Deutschland beziehungsweise bei den deutschen Partnerbanken ist die steuerliche Freistellung im Rahmen von Grundfreibeträgen und Sparerpauschbeträgen generell mit einem Freistellungsauftrag beziehungsweise einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie oben im Punkt „Informationen zur steuerliche Behandlung“ unter „Grundfreibeträge in Deutschland“. Das Formular „Freistellungsauftrag“ stellen wir Ihnen im Rahmen der Kontoeröffnung bei den deutschen Partnerbanken zur Verfügung und leiten dieses ausgefüllt und unterschrieben kostenlos an die Partnerbank weiter.

Falls Sie hingegen eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die steuerliche Freistellung bei den deutschen Partnerbanken, der Raisin Bank für Ihre Anlagen im Treuhandmodell oder den Depotbanken einreichen möchten, können Sie uns gerne jeweils ein Scan des Originalexemplars zusenden. Sie können die Unterlagen per Nachricht aus dem Onlinebanking, per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de schicken oder alternativ an folgende Postanschrift senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Dokument spätestens 28 Tage vor der Zinszahlung/Zinszufluss vorzuliegen hat, damit unsere Partnerbank dieses berücksichtigen kann.

Besonderheit: Aareal Bank, Arab Banking Corporation SA, Creditplus Bank, Deutsche Pfandbriefbank, mediserv Bank, Münchener Hypothekenbank, SIGNAL IDUNA Bauspar AG

Durch die Treuhandvereinbarung mit der Raisin Bank AG kann ein Freistellungsauftrag ausschließlich im Onlinebanking des WeltSpar-Kontos eingerichtet werden. Dieser Freistellungsauftrag gilt für alle Banken mit Treuhandmodell. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Freistellungsauftrag nicht per Post, beziehungsweise bei bereits erfolgter Zinsgutschrift (im gleichen Kalenderjahr), erteilt beziehungsweise angepasst werden kann.

Banken: Kompasbank A/S

In Dänemark fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: Inbank, Coop Pank, Holm Bank, LHV

In Estland fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: Alisa Bank, Oma Savings Bank

In Finnland fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: Banque Wormser Frères, BGFIBank Europe, Europe Arab Bank SA, My Money Bank, Younited Credit, Banque BCP S.A.S., Distingo Bank, Orange Bank S.A.

In Frankreich fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: Aegean Baltic Bank, Attica Bank

In Griechenland wird eine nicht reduzierte Quellensteuer in Höhe von 15,00 % einbehalten. Die Zinszahlung und der ausländische Quellensteuereinbehalt erfolgen einmalig zum Laufzeitende der Anlage direkt durch die Bank.

Bitte beachten Sie, dass WeltSparen und die griechischen Banken aufgrund technisch-organisatorischer Limitationen keine Unterstützung im Steuerprozess anbieten können, so dass keine Reduzierung der Quellensteuer auf 10,00 % möglich ist. Eine Quellensteuer in Höhe von 10,00 % ist trotzdem voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig. Wir bitten Sie um Verständnis.

Besonderheit: Aegean Baltic Bank
Durch die Treuhandvereinbarung mit der Raisin Bank AG erfolgt ebenfalls ein direkter Steuereinbehalt in Deutschland. Sie können hierfür einen Freistellungsauftrag ausschließlich im Onlinebanking des WeltSpar-Kontos einrichten. Dieser Freistellungsauftrag gilt für alle Banken mit Treuhandmodell. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Freistellungsauftrag nicht per Post, beziehungsweise bei bereits erfolgter Zinsgutschrift (im gleichen Kalenderjahr), erteilt beziehungsweise angepasst werden kann.
Falls Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die steuerliche Freistellung bei den Banken mit Treuhandmodell einreichen möchten, können Sie uns gerne ein Originalexemplar zusenden.

Sie können die Nichtveranlagungsbescheinigung an folgende Postanschrift senden:
WeltSparen
Postfach 13 02 07
13601 Berlin, Deutschland

Banken: Bank & Clients, FirstSave €uro, Wyelands Bank

In Großbritannien fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Bank: Allied Irish Banks

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Irland ist ein unterschriebener Nachweis, die sogenannte „Non-resident Declaration“ (Erklärung über die Nicht-Ansässigkeit), einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die irischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen spätestens fünf Wochen vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) im Original per Post ein.
  • Die Unterlagen werden einmalig für das erste Festgeld bei der Allied Irish Banks zur Vermeidung von Quellensteuern benötigt. Sollten Sie Ihr Festgeld verlängern oder weitere Festgelder bei der Allied Irish Banks eröffnen, brauchen Sie die Unterlagen kein weiteres Mal einzureichen, sofern sich an der Ansässigkeit nichts ändert.
  • Das entsprechende Formular legen wir im Rahmen der Kontoeröffnung in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

20,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Non-resident Declaration (Erklärung über die Nicht-Ansässigkeit)

Frist:

Spätestens fünf Wochen vor Fälligkeit im Original unterschrieben postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben fristgerecht und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Non-resident Declaration

Banken: Banca CF+, Banca di Cividale, Banca Finint, Banca Ifis, Banca Popolare di Cortona, Banca Popolare Sant’Angelo,Banca Popolare di Fondi, Banca Privata Leasing, Banca Progetto, Banca Promos, Banca Sistema, Cherry Bank, Credito Lombardo Veneto, GBM Banca, illimity, imprebanca, Investitionsbank Trentino-Südtirol, Istituto per il Credito Sportivo, Solution Bank, Vivibanca, Aigis Banca, IBL Banca

In Italien fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: Agram Banka, KentBank, Podravska banka

  • In Kroatien ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebenes Steuerformular (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“)  einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss kroatischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein. Unterlagen mit einem früheren Bestätigungsdatum des Finanzamtes werden leider nicht akzeptiert.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

12,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens vier Wochen vor der Fälligkeit im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben bei Festgelderöffnung und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Banken: BluOr Bank AS, Rietumu Banka, Signet Bank

  • In Lettland wird für Zinszahlungen ab dem 01.01.2018 eine Quellensteuer in Höhe von 20,00 % erhoben, die jedoch reduziert werden kann.
  • Dafür ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebenes Steuerformular (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“)  einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss lettischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen 12 Monate (nicht früher!) vor Fälligkeit bei Ihrem Finanzamt ein. (Grund: Die lettische Steuerbehörde akzeptiert nur Steuerdokumente, die maximal 12 Monate vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, sofern diese maximal 12 Monate vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils die Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

20,00 % (reduzierbar)

Reduzierter Quellensteuersatz:

10,00 %

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens sechs Wochen vor der Fälligkeit im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben bei Festgelderöffnung und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Banken: Finora Bank, Fjord Bank, Mano Bankas, Medicinos Bankas, Saldo Bank UAB, Šiaulių Bankas, SME Bank, Payray

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Litauen ist ein vom Kunden und Finanzamt ausgefüllter und unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) und zusätzlich ein vom Kunden unterschriebenes Formular „Claim for Reduction or Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source“ („Antrag auf Freistellung von oder Reduzierung der Quellensteuer“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutsche und im Anschluss litauische Steuerbehörde zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder bei der Partnerbank haben, sind separate Unterlagen je Festgeld einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

15,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

10,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichende Dokumente:

Ansässigkeitsbescheinigung, „Claim for Reduction or Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source“ („Antrag auf Freistellung von oder Reduzierung der Quellensteuer“)

Frist:

Spätestens 4 Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

(Für die Finora Bank senden Sie die Dokumente bitte nicht postalisch ein.)

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben fristgerecht und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Musterbeispiel „Claim for Reduction or Exemption from the anticipatory Tax withheld at Source“

Bank: European Merchant Bank: Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten kann die European Merchant Bank keine Unterstützung zur Reduzierung der litauischen Quellensteuer anbieten.

Bank: Finora Bank: Bitte senden Sie die Ansässigkeitsbescheinigung sowie das Steuerformular als Anhang einer Nachricht aus dem Onlinebanking ein. Alternativ können Sie das Dokument als Anhang per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de senden.

Banken: Itaú BBA Europe, novobanco, RiverBank

In Luxemburg fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: FCM Bank, FIMBank, Izola Bank, Credorax Bank, MeDirect Bank

In Malta fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Besonderheit: FCM Bank, FIMBank, Izola Bank, Credorax Bank, MeDirect Bank

Durch die Treuhandvereinbarung mit der Raisin Bank AG erfolgt ein direkter Steuereinbehalt in Deutschland. Sie können hierfür einen Freistellungsauftrag ausschließlich im Onlinebanking des WeltSpar-Kontos einrichten. Dieser Freistellungsauftrag gilt für alle Banken mit Treuhandmodell. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ein Freistellungsauftrag nicht per Post, beziehungsweise bei bereits erfolgter Zinsgutschrift (im gleichen Kalenderjahr), erteilt beziehungsweise angepasst werden kann.

Falls Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die steuerliche Freistellung bei den Banken mit Treuhandmodell einreichen möchten, können Sie uns gerne ein Originalexemplar zusenden.

Sie können die Nichtveranlagungsbescheinigung an folgende Postanschrift senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Bank: DLL

In den Niederlanden fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: BN Bank, Instabank, Morrow Bank, Lea Bank

In Norwegen fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: Addiko Bank, Anadi Bank, Euram Bank

Für Abschlüsse ab 01.01.2018: Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Österreich ist ein vom Kunden und Finanzamt ausgefüllter und unterschriebener Nachweis (Formular „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss österreichischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen sechs und drei Monaten (Ausnahme Euram: Die Unterlagen können gern schon direkt nach Eröffnung eingereicht werden) vor Zinszahlung bei Ihrem Finanzamt ein. Diese gelten für 3 beziehungsweise 5 Jahre.  (Die Gültigkeit der Unterlagen ist auf Seite 1 des Formulars vermerkt.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Zinszahlung bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen alle 3 beziehungsweise 5 Jahre nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

25,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Österreichisches Steuerformular „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“

Frist:

Spätestens drei Wochen vor Zinszahlung (Zinskapitalisierung nach jedem Laufzeitjahr) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben bei Festgelderöffnung und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Österreichisches Steuerformular – Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung

 

Für Abschlüsse bis 31.12.2017: Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Österreich ist ein vom Kunden und Finanzamt ausgefüllter und unterschriebener Nachweis (Formular „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA – Quellensteuerentlastung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss österreichischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen sechs und drei Monaten (Ausnahme Euram: Unterlagen für das erste Jahr können gerne schon direkt nach Eröffnung eingereicht werden) vor jedem Zinszahlungstermin bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Zinszahlung bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen pro Jahr nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

25,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Österreichisches Steuerformular „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung“

Frist:

Spätestens drei Wochen vor jeder Zinszahlung (Zinskapitalisierung nach jedem Laufzeitjahr) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben bei Festgelderöffnung und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Österreichisches Steuerformular – Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung

Besonderheit Euram Bank für Abschlüsse bis zum 31.12.2016:

  • In Österreich ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebenes Steuerformular („Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss österreichischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die Unterlagen direkt bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder bei der Partnerbank in diesem Zeitraum abgeschlossen haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer haben Sie im Rahmen der Kontoeröffnung in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking erhalten. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos an die Partnerbank.
  • Für Abschlüsse im Zeitraum zwischen 01.10. bis 31.12.2016 ist kein Steuerdokument einzureichen.

Quellensteuersatz:

35,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Österreichisches Steuerformular „Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug“

Frist:

Steuerformular ist zwingend vor dem Laufzeitende an WeltSparen zu senden:

WeltSparen
Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben bei Festgelderöffnung und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Österreichisches Steuerformular für die Euram Bank- Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug

Banken: Alior Bank, BOŚ Bank, Getin Noble Bank

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Polen ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss polnischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

5,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens sechs Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben bei Festgelderöffnung und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Banken: Banco BAI Europa, Banco BNI Europa, Bison Bank, Haitong Bank, Banco Português de Gestão

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Portugal ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) sowie ein portugiesisches Steuerformular einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss portugiesischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen 12 Monate (nicht früher!) vor Fälligkeit bei Ihrem Finanzamt ein. (Grund: Die portugiesische Steuerbehörde akzeptiert nur Steuerdokumente, die maximal 12 Monate vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder bei der Partnerbank haben, sind die Unterlagen mehrmals einzureichen – für jede von Ihnen abgeschlossene Festgeldanlage separat und maximal 12 Monate vor der jeweiligen Fälligkeit.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen nach Eröffnung des Festgelds über Ihr persönliches WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz

28,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz

15,00 % (voll anrechenbar, sofern nicht im Ausland erstattungsfähig)

Einzureichende Dokumente:

Ansässigkeitsbescheinigung

Portugiesisches Steuerformular „CLAIM FOR TOTAL OR PARTIAL EXEMPTION FROM PORTUGUESE WITHHOLDING TAX, UNDER THE CONVENTION FOR THE AVOIDANCE OF DOUBLE TAXATION BETWEEN PORTUGAL AND GERMANY“ mit englischer Übersetzung und deutschsprachigen Ausfüllhinweisen

Frist

Spätestens vier Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen

Postfach 13 02 07

13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben fristgerecht und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Portugiesisches Steuerformular „21-RFI“

Banken: Aros Kapital, Avida Finans, Bluestep Bank, Collector Bank, Hoist Finance, Nordax Bank, Nordiska, Resurs Bank, TF Bank, Klarna, Qred Bank AB

In Schweden fällt keine Quellensteuer an. Es ist somit kein Nachweis erforderlich.

Banken: BFF BANK S.p.A. Sucursal en España, Banco Finantia, S.A. Sucursal en España, Haitong Bank S.A. Sucursal en España, A&G Banco S.A.U.

I) BFF BANK S.p.A. Sucursal en España, Banco Finantia, S.A., Sucursal en España:

  • In Spanien ist bei der Kontoeröffnung ein vom Kunden unterschriebenes Steuerformular („Declaración de Residencia Fiscal“) zur Reduzierung der Quellensteuer einzureichen.
  • Das Formular laden Sie bitte für die BFF BANK S.p.A. Sucursal en España im Onlinebanking hoch oder übersenden es als Scan per E-Mail oder postalisch im Original an WeltSparen, wir übermitteln es dann an die Partnerbank. Für die Banco Finantia, S.A., Sucursal en España können Sie uns das Formular ebenfalls postalisch im Original oder alternativ als Scan zur Verfügung stellen. Für die A&G Banco S.A.U. senden Sie uns bitte das unterschriebene Steuerformular als Scan zu.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Vorbefülltes Spanisches Steuerformular („Declaración de Residencia Fiscal“) mit deutschsprachigen Ausfüllhinweisen

Dieses Formular braucht nur einmal pro Person eingereicht zu werden und ist daher nur bei Eröffnung des ersten Festgelds erforderlich.

Frist:

Steuerformular unterschrieben für Banco Finantia, S.A., Sucursal en España, BFF BANK S.p.A. Sucursal en España als Scan oder im Original bei WeltSparen einreichen. Entweder bequem aus dem Onlinebanking hochladen oder alternativ als Anhang per E-Mail an kundenservice@weltsparen.de senden oder die Unterlagen an folgende Postanschrift schicken:

WeltSparen, Postfach 13 02 07, 13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel für BFF BANK S.p.A. Sucursal en España beziehungsweise Banco Finantia, S.A., Sucursal en España handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie bei Kontoeröffnung mit deutschsprachigen Ausfüllhinweisen.

Spanisches Steuerformular Declaración de Residencia Fiscal

II) Haitong Bank S.A. Sucursal en España:

  • Ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) ist einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss spanischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwölf Monaten vor dem Zinszahlungstermin (Fälligkeit) bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Fälligkeitsjahren haben, sind die Unterlagen jeweils einmal pro Kalenderjahr der entsprechenden Fälligkeit einzureichen.

Frist:

Spätestens vier Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) bequem als Anhang einer Nachricht oder im Original postalisch an WeltSparen senden:

WeltSparen, Postfach 13 02 07, 13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel für Haitong Bank S.A. Sucursal en España handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie bei Kontoeröffnung.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Bank: Privatbanka, a.s.

  • In der Slowakei ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss slowakischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem ersten Zinszahlungstermin bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Zinszahlung bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Zinszahlungsjahren haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer stellen wir Ihnen nach Eröffnung des Festgelds über Ihr persönliches WeltSparen Onlinebanking zur Verfügung. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens vier Wochen vor der ersten Zinszahlung im Original postalisch an WeltSparen senden.

WeltSparen, Postfach 13 02 07, 13601 Berlin, Deutschland

 

Bank: J&T Banka (Falls Sie Ihr Festgeld nach dem 18.01.2016 bei der J&T Banka eröffnet haben, gilt für Sie die tschechische steuerliche Behandlung)

  • In der Slowakei ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss slowakischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen erst im Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten vor dem ersten Zinszahlungstermin bei Ihrem Finanzamt ein.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Zinszahlung bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen beziehungsweise Erklärungen nur einmal einzureichen, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Zinszahlungsjahren haben, sind die Unterlagen beziehungsweise Erklärungen pro Kalenderjahr einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

19,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens vier Wochen vor der ersten Zinszahlung (Zinskapitalisierung nach dem ersten Jahr der Laufzeit) im Original postalisch an WeltSparen senden. In den Zwischenjahren (spätestens vier Wochen vor der Zinszahlung) genügt eine im Onlinebanking abgegebene Erklärung zur Ansässigkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie eine im Onlinebanking abgegebene Erklärung zur Ansässigkeit für die Zwischenjahre nur einreichen können, wenn Sie vorher mindestens eine Ansässigkeitsbescheinigung eingereicht hatten.

WeltSparen, Postfach 13 02 07, 13601 Berlin, Deutschland

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben fristgerecht und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Banken: Expobank, J&T Banka

Behandlung für Festgelderöffnungen bei J&T Banka ab dem 04.01.2018 oder bei Expobank: Spätestens 4 Wochen vor Fälligkeit ist eine Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. Zur Festgelderöffnung beziehungsweise in den Zwischenjahren ist keine Erklärung zur Ansässigkeit notwendig.

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Tschechien ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss tschechischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen 90 Tage (nicht früher!) vor Fälligkeit bei Ihrem Finanzamt ein. (Grund: Die tschechische Steuerbehörde akzeptiert nur Steuerdokumente, die maximal 90 Tage vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Fälligkeit bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, sofern diese maximal 90 Tage vor Fälligkeit jedes Festgelds ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Jahren der Fälligkeit haben, sind die Unterlagen pro Kalenderjahr einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

15,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung

Frist:

Spätestens 4 Wochen vor Zinszahlung (das heißt, vor Fälligkeit) senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original postalisch an WeltSparen:

WeltSparen, Postfach 13 02 07, 13601 Berlin, Deutschland

 

Behandlung für Festgelderöffnungen bei J&T Banka zwischen dem 25.01.2016 und dem 01.01.2018: Spätestens vier Wochen vor der ersten Zinszahlung (Zinskapitalisierung nach dem ersten Jahr der Laufzeit) und bei mehrjährigen Festgeldprodukten zusätzlich vor der Fälligkeit (sowie beim Festgeld über 120 Monate zusätzlich nach 5 Jahren) ist eine Ansässigkeitsbescheinigung im Original einzureichen. In den Zwischenjahren (spätestens vier Wochen vor der Zinszahlung) genügt eine im Onlinebanking abgegebene Selbsterklärung zum Zwecke der Steuerentlastung. Bitte beachten Sie, dass Sie eine solche im Onlinebanking abgegebene Erklärung für die Zwischenjahre nur einreichen können, wenn Sie vorher mindestens eine Ansässigkeitsbescheinigung fristgerecht eingereicht hatten.

Vorgehensweise zur Reduzierung der Quellensteuer:

  • In Tschechien ist ein vom Kunden und Finanzamt unterschriebener Nachweis (Formular „Ansässigkeitsbescheinigung“) sowie bei mehrjährigen Festgeldern zusätzlich eine oder mehrere vom Kunden unterschriebene Selbsterklärungen (Formular „Selbsterklärung zum Zwecke der Steuerentlastung“) einzureichen.
  • Um die Bearbeitung durch die deutschen und im Anschluss tschechischen Steuerbehörden zu gewährleisten, reichen Sie bitte die Ansässigkeitsbescheinigungen drei Monate (nicht früher!) vor dem Zinszahlungstermin bei Ihrem Finanzamt ein. (Grund: Die tschechische Steuerbehörde akzeptiert nur Steuerdokumente, die maximal 90 Tage vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden.)
  • Um die Bearbeitung durch die tschechischen Steuerbehörden zu gewährleisten, füllen Sie die Selbsterklärungen maximal drei Monate (nicht früher!) vor dem Zinszahlungstermin aus. (Grund: Die tschechische Steuerbehörde akzeptiert nur Steuerdokumente, die maximal 90 Tage vor Fälligkeit ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden.)
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit dem gleichen Jahr der Zinszahlung bei der Partnerbank haben, brauchen Sie die Unterlagen nur einmal einzureichen, sofern diese maximal 90 Tage vor Fälligkeit jedes Festgelds ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wurden, auch wenn Sie pro Festgelderöffnung jeweils Unterlagen erhalten haben.
  • Falls Sie mehrere Festgelder mit unterschiedlichen Jahren der Zinszahlung haben, sind die Unterlagen pro Kalenderjahr einzureichen.
  • Die entsprechenden Unterlagen zur Reduzierung der Quellensteuer legen wir mit der Festgeldbestätigung und den relevanten Steuerinformationen in Ihrer persönlichen Postbox im WeltSparen Onlinebanking ab. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular übermitteln wir selbstverständlich kostenlos im Original an die Partnerbank.

Quellensteuersatz:

15,00 %

Reduzierter Quellensteuersatz:

0,00 % (keine Quellensteuer)

Einzureichendes Dokument:

Ansässigkeitsbescheinigung sowie bei mehrjährigen Festgeldern eine oder mehrere Selbsterklärungen

Frist:

Spätestens 4 Wochen vor jeder Zinszahlung senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original postalisch an WeltSparen:

WeltSparen, Postfach 13 02 07, 13601 Berlin, Deutschland

 

Falls Sie Ihr Festgeld vor dem 25.01.2016 bei der J&T Banka eröffnet haben, gilt für Sie die slowakische steuerliche Behandlung.

 

Musterbeispiel:

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um ein Beispiel handelt. Die notwendigen Steuerunterlagen erhalten Sie wie beschrieben fristgerecht und personalisiert in Ihrer elektronischen Postbox im WeltSparen Onlinebanking.

Musterbeispiel Ansässigkeitsbescheinigung

Quellensteuern in der EU im Gesamtüberblick (Einlagengeschäft)

Deutschland hat mit den Mitgliedstaaten der EU bilaterale Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen) geschlossen, um eine mehrfache steuerliche Belastung von Zinserträgen für Einlagen zu vermeiden beziehungsweise die Belastung zu reduzieren. Nachfolgend finden Sie eine Gesamtübersicht in Anlehnung an die Tabelle „Anrechenbare ausländische Quellensteuer“ des Bundeszentralamtes für Steuern. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Korrektheit der Angaben übernehmen. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater beziehungsweise Ihr Finanzamt. Für die Reduzierung der Quellensteuer siehe Verfahrenshinweise im Abschnitt „Einzureichende Unterlagen bei Partnerbanken“.

EU-Land Quellensteuer Reduzierte Quellensteuer Davon steuerlich anrechenbar
Belgien 30,00 % 0,00 % 0,00 %
Bulgarien 10,00 % 5,00 % 5,00 %
Dänemark 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Estland 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Finnland 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Frankreich 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Griechenland 15,00 % 10,00 % 10,00 %
Großbritannien 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Irland 20,00 % 0,00 % 0,00 %
Italien 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Kroatien 12,00 % 0,00 % 0,00 %
Lettland 20,00 % 10,00 % 10,00 %
Litauen 15,00 % 10,00 % 10,00 %
Luxemburg 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Malta 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Niederlande 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Österreich 25,00 % 0,00 % 0,00 %
Polen 19,00 % 5,00 % 5,00 %
Portugal 28,00 % 15,00 % 15,00 %
Rumänien 10,00 % 3,00 % 3,00 %
Schweden 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Slowakei 19,00 % 0,00 % 0,00 %
Slowenien 5,00 % 5,00 % 5,00 %
Spanien 19,00 % 0,00 % 0,00 %
Tschechien 15,00 % 0,00 % 0,00 %
Ungarn 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Zypern 0,00 % 0,00 % 0,00 %

Die fett gedruckten Angaben beziehen sich auf das derzeitige Angebot von WeltSparen, die anderen Angaben dienen der reinen Information.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Raisin Invest Portfolios (Anlagengeschäft)

Unterlagen für Raisin Invest Kunden

Der Versand der Jahressteuerbescheinigung für Ihr Portfolio erfolgt stets bis Mitte April eines Jahres für das abgelaufene Steuerjahr. In der Jahressteuerbescheinigung werden die Kapitalerträge und die darauf abgeführten Steuern (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kumuliert für ein Kalenderjahr ausgewiesen.

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen von der Depotbank DAB BNP Paribas im Original postalisch zugestellt, sofern:

  • unter Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen tatsächlich Steuern oder Zuschläge einbehalten und abgeführt worden sind, und/oder
  • Sie kein weiteres Konto beziehungsweise Depot in einem weiteren Geschäftsbereich der BNP Paribas Deutschland im abgelaufenen Steuerjahr führten. Unterhielten Sie – wenn auch nur zwischenzeitlich – im abgelaufenen Jahr ein weiteres Konto beziehungsweise Depot bei der DAB BNP Paribas oder Consorsbank (beide gehören zu BNP Paribas Deutschland), erhalten Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung gesondert im Laufe des ersten Halbjahres von dem entsprechenden Geschäftsbereich.

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die sogenannte Abgeltungsteuer zu entrichten. Diese Steuer, welche auch ETFs und Indexfonds betrifft, wird von der Depotbank, DAB BNP Paribas, für Sie direkt einbehalten und abgeführt. Wer die Möglichkeit nutzt, Einkünfte aus Kapitalvermögen von der Abgeltungsteuer freizustellen, erfährt für den freigestellten Betrag in Höhe des Sparerpauschbetrags bis zu 1.000 € für Ledige und 2.000 € (Stand: 2024) für gemeinsam Veranlagte, keinen Steuerabzug. Für Beträge, die über den Freistellungsbetrag hinaus gehen, erfolgt ein Steuerabzug direkt über die DAB BNP Paribas.

Für Detailinformationen zur Besteuerung in Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bitte beachten Sie, dass Ihnen unser Kundenservice keine steuerliche Beratung anbieten kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Grundfreibeträge

In Deutschland gelten für Einkünfte aus Kapitalvermögen Grundfreibeträge, derzeit 11.604 € pro Jahr für Alleinstehende und 23.208 € (Stand: 2024) pro Jahr für gemeinsam Veranlagte. Kunden können einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Ihr Raisin Invest Portfolio einreichen.

Informationen zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeprodukte

Unterlagen für Rürup-Kunden

Ihre gezahlten Beiträge werden automatisch von der Depotbank an das Finanzamt übermittelt. Die Bescheinigung über Ihre Beiträge wird Ihnen in Ihre persönliche Postbox im Bereich Altersvorsorge / Pension des WeltSparen Onlinebankings eingestellt.

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer zu entrichten. Bei Ihrem ETF Rürup sind Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Bei Umschichtungen Ihres Portfolios bleiben alle Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) der Fonds werden unversteuert wieder angelegt.

Besteuerung in der Einzahlungsphase

Die Einzahlungen in Ihren ETF Rürup können jedes Jahr als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ihre gezahlten Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt. Seit 2023 sind sie vollständig, also zu 100,00 %, absetzbar.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Rentenzahlungen aus dem ETF Rürup werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Zurzeit ist nur ein bestimmter Anteil der Rürup-Rente zu besteuern, dieser erhöht sich jedoch jedes Jahr. Die Höhe Ihres zu versteuernden Anteils hängt davon ab, in welchem Jahr Sie Ihre erste Rentenzahlung erhalten. Ab 2040 sind alle Rentenzahlungen vollständig zu versteuern.

Mehr zur Rürup-Rente und Steuern

Besteuerung der ETFs und Indexfonds

In der Regel ist in Deutschland für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer zu entrichten. Bei Ihrem ETF Riester sind Kapitalerträge während der gesamten Laufzeit von der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Bei Umschichtungen Ihres Portfolios bleiben Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüttungen (Dividenden, Zinsen) der Fonds werden unversteuert wieder angelegt.

Besteuerung in der Einzahlungsphase

Der Staat gewährt Ihnen in der Einzahlungsphase Ihres ETF Riesters Steuervorteile. Sie können die Beiträge inklusive der Zulagen jedes Jahr in der Steuererklärung geltend machen. Die Beiträge für den ETF Riester können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage AV angeben. Die Beiträge werden auch automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Die Riester-Rente ist voll zu versteuern. Für gefördertes Kapital (2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen) werden die Rentenzahlungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser ist im Ruhestand in der Regel jedoch niedriger als zu Erwerbszeiten. Bei ungefördertem Kapital brauchen Sie nur den Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem Rentenbeginn im 67. Lebensjahr beträgt dieser Ertragsanteil zum Beispiel nur 17,00 %. Sie erhalten dann also 83,00 % Ihrer Rente steuerfrei.

12/62-Regelung

Wenn Sie sich für den ungeförderten Beitragsanteil des ETF Riesters nach mindestens 12-jähriger Vertragslaufzeit und der Vollendung des 62. Lebensjahres für eine Kapitalauszahlung entscheiden, sind 50,00 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibende Hälfte der Erträge ist mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Mehr zur Riester-Rente und Steuern