Entnahmeplan: So funktioniert die monatliche Auszahlung als zusätzliche Rente

Einmalige Geldanlage mit monatlicher Auszahlung als zusätzliche Rente

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Da die gesetzliche Rente im Laufe der Zeit immer geringer ausfallen wird, ist es sinnvoll, sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen. Es gibt einige gute Möglichkeiten, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Je früher Sie sich mit Ihrer Altersvorsorge beschäftigen, desto besser können Sie Ihre Rente planen

Stehen Ihnen zusätzliche finanzielle Mittel aus einer fälligen privaten Rentenversicherung, einer Erbschaft oder einem Hausverkauf zur Verfügung? Mithilfe eines Entnahmeplans können Sie Ihr Vermögen in eine Zusatzrente umwandeln. Gerade Personen, die bereits über eine Altersvorsorge oder Lebensversicherung verfügen, können von den zusätzlichen monatlichen Zahlungen profitieren.  

Wir erklären Ihnen, was ein Entnahmeplan ist und wie Sie Ihre Ersparnisse für die Altersvorsorge optimal nutzen können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Im Rahmen eines Entnahmeplans werden monatliche Beträge aus einem zuvor angelegten Vermögen an die Anlegerin oder den Anleger ausbezahlt. Dabei kann zwischen Entnahmeplänen mit und ohne Kapitalverzehr unterschieden werden. 
  • Formen: Grundsätzlich wird zwischen Bankauszahlplänen und Fondsentnahmeplänen unterschieden. Aber auch ETFEntnahmepläne und Auszahlungspläne mit Tages- und Festgeldern sind möglich. 
  • Berechnung: Mit speziellen Rechnern können Sie sich die genauen Auszahlungen des Entnahmeplans im Vorfeld ermitteln. Sie können sich aber auch an der 4 %-Regel orientieren und damit die Höhe Ihrer Kapitalentnahmen berechnen
  • Alternative: WeltSparen bietet Ihnen eine Alternative zum Auszahlplan, wenn Sie Ihr Vermögen aufbauen und eine Zusatzrente errhalten möchten. ETF Rürup kombiniert staatliche Steuervorteile mit den Vorteilen von börsengehandelten Indexfonds.

Was ist ein Entnahmeplan?

Ein Entnahmeplan – auch Auszahlungsplan genannt – stellt eine Alternative zu einer Sofortrente dar. Dazu wird einer bereits vorhandenen Geldanlage in regelmäßigen Zahlungen wieder an die Anlegerin oder den Anleger ausgezahlt. Bis zum Zeitpunkt der Auszahlung bleibt das Vermögen weiter am Kapitalmarkt investiert. Die Anlegerin oder der Anleger kann entscheiden, ob sie oder er sich neben den Erträgen auch einen Teil ihres oder seines Vermögens auszahlen lässt (Entnahmeplan mit Kapitalverzehr) oder ob sie oder er nur Zinsgewinne und Ausschüttungen erhalten möchte (Entnahmeplan mit Kapitalerhalt).

Entnahmeplan mit Kapitalerhalt

Bei einem Entnahmeplan mit Kapitalerhalt bleibt das angesparte Vermögen über die gesamte Laufzeit unberührt. Ausgezahlt werden nur die erzielten Wertsteigerungen, Dividenden oder Zinsen. Mit einem Entnahmeplan ohne Kapitalverzehr lässt sich eine lebenslange Rente erzielen.

Entnahmeplan mit Kapitalverzehr

Im Gegensatz zum Entnahmeplan mit Kapitalerhalt wird beim Entnahmeplan mit Kapitalverzehr auch das angelegte Vermögen ausgezahlt. Erzielte Wertsteigerung, Dividenden und ein individuell festgelegter Anteil des Vermögens werden dann in regelmäßigen Auszahlungen nach und nach ausgezahlt. Beim Kapitalverzehr wird das Vermögen dementsprechend komplett aufgezehrt.

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Zahlreiche Formen und Anlagemöglichkeiten

Bei einem Entnahmeplan bestehen diverse Möglichkeiten zur Verzinsung, Entwicklung und Entnahme des vorhandenen Vermögens

Im Grunde werden zwei Formen unterschieden: 

 

  • Bankauszahlplan

Wird ein Auszahlplan bei einer Bank abgeschlossen, wird das Kapital bei dieser zu festen Zinsen angelegt und zu bestimmten Zeitpunkten wieder ausgezahlt. Demnach wird hier keine Investition am Kapitalmarkt getätigt. Viele Banken bieten auch einen Entnahmeplan mittels Tagesgeld und Festgeld an. 

  • Fondsentnahmeplan

Bei einem Entnahmeplan mit Fonds, wie beispielsweise Aktienfonds, steht zu Beginn nicht genau fest, wie hoch die Auszahlungen sein werden, da diese von der Wertentwicklung am Kapitalmarkt abhängig sind. Mit Fonds lassen sich meist aber höhere Renditen erzielen als bei einem klassischen Bankauszahlplan. Fondsentnahmepläne sind zudem deutlich flexibler. 

 

Renditechancen durch die Wertentwicklung der Kapitalmärkte bietet auch ein ETFEntnahmeplan. Der Auszahlungsplan kann entweder auf einzelne oder auf mehrere ETFs  angewendet werden. Die Kurse von ETFs können steigen und fallen. Daher sind sie mit Risiken verbunden. Mit niedrigen Kosten können ETFs aber langfristig eine gute Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge bieten. Durch eine breite Streuung auf mehrere ETFs können Wertschwankungen der Kapitalanlage reduziert werden. 

Mit Raisin können Sie bei Ihrer Altersvorsorge von breit gestreuten und kostengünstigen ETFs profitieren. Sparerinnen und Sparer erhalten eine lebenslange Rente mit garantierten Rentenkonditionen.

Für wen lohnt sich ein Entnahmeplan?

Haben Sie bereits investiert und stehen kurz vor der Rente? Mit einem Auszahlungsplan oder Entnahmeplan können sich Anleger aus einem Investmentvermögen regelmäßig Kapital als Rente auszahlen lassen. Hauptsächlich dienen Entnahmepläne als zusätzliche finanzielle Absicherung zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge.

 

Ein Vorteil von Entnahmeplänen ist, dass Anlegerinnen und Anleger regelmäßig und Schritt für Schritt Zugriff auf ihr Vermögen haben und jederzeit neu bewerten können, was damit passieren soll. Zudem ist das Kapital aus einem Auszahlungsplan vollständig vererbbar.

Vereinfachtes Beispiel zum Rentenauszahlungsplan: Wie hoch ist meine Auszahlung?

Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie hoch die monatlichen Auszahlungen bei einem Fondsentnahmeplan mit angenommener jährliche Rendite von 3 % nach Kosten sein könnten. Bitte beachten Sie, dass dargestellten Zielrenditen simuliert und kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen sind. Steuern wurden in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Entnahmeplan mit Kapitalverzehr

Anlagesumme 20.000 50.000 100.000 250.000
Monatliche Auszahlung bei 10 Jahren Laufzeit 192,26 480,65 961,30 2.403,26
Monatliche Auszahlung bei 20 Jahren Laufzeit 110,23 275,59 551,17 1.377,94

Quelle: Eigene Berechnung, fiktive Werte. Die dargestellten Zielrenditen sind simuliert und kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.

 

In diesem Beispiel hat sich die Anlegerin oder der Anleger für einen Entnahmeplan mit Kapitalverzehr entschieden, wodurch zusätzlich zu den Erträgen Teile der Anlagesumme ausgezahlt werden. Solange bis das Vermögen vollständig ausgezahlt wurde.

Entnahmeplan mit Kapitalerhalt

Anlagesumme 20.000 50.000 100.000 250.000
Monatliche Auszahlung (Rendite) 50 125 250 625

Quelle: Eigene Berechnung, fiktive Werte.

 

Die Anlegerin oder der Anleger in diesem Beispiel möchte eine lebenslange Rente erhalten und hat sich deshalb für einen Entnahmeplan mit Kapitalerhalt entschieden. Es werden lediglich die Erträge und Dividenden gutgeschrieben. Das angelegte Vermögen bleibt unberührt.

Welche Steuern fallen bei einem Entnahmeplan an?

Die Erträge der Kapitalanlage aus einem Entnahmeplan stellen nach deutschem Recht Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Das heißt, sie unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 %, die um den Solidaritätszuschlag (5,5 %) und gegebenenfalls die Kirchensteuer ergänzt wird.

 

 

Dabei werden grundsätzlich nur Zinserträge und Fondsgewinne besteuert – das angelegte Vermögen bleibt unberührt. Bei einem Entnahmeplan mit Kapitalverzehr ist der Anteil des Eigenkapitals der monatlichen Auszahlung demnach nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Die Abgeltungssteuer wird zudem nicht von der monatlichen Entnahme, sondern von dem eingezahlten Vermögen abgezogen – Ihre monatliche Auszahlungshöhe ändert sich also nicht. 

Im Falle eines Entnahmeplans wird die Abgeltungsteuer außerdem direkt von der Kapitalgesellschaft abgeführt (Quellensteuer). Anlegerinnen und Anleger müssen sich also grundsätzlich um nichts kümmern. Bei Bedarf wird Ihnen eine Bescheinigung über angefallene Steuern ausgehändigt. 

Um die Vorteile eines Auszahlplans vollständig zu nutzen, ist es wichtig, einen Freistellungsauftrag einzurichten. Bei der Ermittlung der Kapitalerträge wird ein Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von 1.000 € pro Jahr bzw. 2.000 € für gemeinsam Veranlagte (gilt vom 1.1.2023) eingeräumt. Je nach Höhe des Entnahmeplans fällt die Abgeltungssteuer womöglich gar nicht erst an.

Vor- und Nachteile eines Entnahmeplans
im Überblick

  • Flexible Kapitalanlage und -entnahme
  • Regelmäßige Anpassung der Strategie möglich
  • Regelmäßige Zahlungen 
  • Vererbung des Restbetrages
  • Verzehr- und Konsumrisiko
  • Möglichkeit, dass das Geld nicht bis zum Lebensende reicht 
  • Oft unterschätztes Verlustrisiko

Alternative Möglichkeiten der Altersvorsorge
mit ETF Rürup

Wer keine größere Menge Geld zur Verfügung hat, sollte auf andere Möglichkeiten der Altersvorsorge zurückgreifen. Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung versprechen fondsgebundene Rentenversicherungen höhere Renditen. Da die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden, unterliegen diese allerdings den Schwankungen der Kapitalmärkte, was sie wesentlich unsicherer macht. Zudem können fondsgebundene Renten mit hohen Kosten verbunden sein. 

Hohe Renditechance bei niedrigeren Kosten verspricht der ETF Rürup. Die Kombination staatlich geförderte Rente, wie zum Beispiel die Riester– oder Rürup-Rente, mit ETF-Sparplänen, kann durchaus sinnvoll sein. ETFs weisen wesentlich geringere Kosten aus als aktiv gemanagte Fonds, was sich auch auf Ihre Rentenzahlungen auswirkt. Beim ETF Rürup können Sie sich Ihr persönliches ETF-Portfolio inklusive individueller Aktienquote selbst zusammenstellen. Der ETF Rürup ist zudem der einzige Rürup-Fondssparplan, der schon zu Beginn feste Rentenkonditionen mit garantierten Rentenfaktoren zusagt.

Häufige Fragen zum Entnahmeplan

Möchten Sie einen Entnahmeplan mit Kapitalentnahme einrichten, stellt sich die Frage, wie viel Geld Sie monatlich aus Ihrem Sparvermögen entnehmen sollten. Experten sprechen in diesem Zusammenhang häufig von einer 4 %-Regel, die auf eine US-Studie der Trinity-Universität in Texas zurückgeht.¹ ² ³ In der Studie wurde versucht herauszufinden, wie viel Kapital jährlich entnommen werden kann, ohne dieses vollständig aufzuzehren. Im Ergebnis war am Ende der untersuchten Periode noch Kapital übrig, wenn jährlich nicht mehr als 4 % des Vermögens entnommen wurden. 

Auch wenn die Studie nur auf US-Wertpapiere und eine Zeitperiode von 30 Jahren ausgelegt war, kann sie einen guten Anhaltspunkt für Entnahmepläne darstellen.

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Die bereits angesprochene 4 %-Regel kann auch für die Berechnung des Kapitalbedarfs herangezogen werden. Dazu nehmen Sie einfach das 25-fache des jährlichen Bedarfs. Möchten Sie beispielsweise über ein monatliches extra Einkommen von 500 EUR – also 6.000 EUR jährlich – verfügen, sollten Sie mindestens 150.000 EUR anlegen. Wie auch bei der Höhe der Auszahlung stellt die 4 %-Regel auch an dieser Stelle nur eine grobe Richtlinie dar.

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Wenn Sie eine klassische Rentenversicherung besparen, erhalten Sie meist eine lebenslange Rente mit monatlich festgelegten Auszahlungen. Bei einem Entnahmeplan (mit Kapitalverzehr) wird eine Laufzeit vereinbart, innerhalb dieser das Kapital Schritt für Schritt ausgezahlt wird.

 

Beiträge, die Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sind nicht vererbbar. Bei einem Auszahlplan geht das noch nicht ausgezahlte Vermögen in die Erbmasse ein. 

Wichtig: Ein Entnahmeplan ist meist als zusätzliches monatliches Einkommen oder Altersvorsorge zu verstehen und sollte eine gesetzliche oder private Rentenversicherung nicht ersetzen.

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Diese Frage stellen sich oftmals Rentnerinnen und Rentner, die Geld auf der Seite haben – sei es aus einer Lebens­versicherung, einem Fonds­sparplan oder einer Erbschaft – und damit ihre Rente ergänzen wollen. Bei der Sofortrente und dem Entnahmeplan geht es allerdings um zwei grund­legend verschiedene Konzepte: 

Die Sofortrente, die bei einem Lebens­versicherungs­unternehmen abgeschlossen wurde, sichert das sogenannte „Lang­lebig­keits­risiko“ ab. Das heißt: Die bei Vertragsab­schluss vereinbarte Rente ist nicht gerade hoch, aber sie fließt ein Leben lang – egal wie alt die Rentnerin oder der Rentner lebt. Das Vermögen aus der Sofortrente kann in der Regel nicht vererbt werden. Anlegerinnen und Anleger haben zwar die Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz abzuschließen, dadurch verringert sich allerdings die monatliche Auszahlung

Beim Auszahl­plan hingegen müssen Rentnerinnen und Rentner schon wissen, wie lange das Geld ausreichen soll. Dafür kann die Strategie jederzeit angepasst werden. Dafür sind die möglichen Auszahlungen deutlich höher. Mit Sofortrente oder Auszahl­plan gibt es also zwei Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Bedürf­nisse erfüllen.

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