Fondsgebundene Rentenversicherung

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Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, welche auf einem Fondssparplan basiert.
  • Kosten: Fondsgebundene Rentenversicherungen sind oft mit hohen Kosten verbunden, welche die Rendite erheblich schmälern können. Neben Verwaltungs- und Vertriebskosten für die aktiv gemanagten Fonds fallen häufig hohe Abschlusskosten an.
  • Alternative: Der ETF Rürup weist im Vergleich zur fondsgebundenen Rentenversicherung niedrigere Kosten auf. Durch eine breite Diversifikation der Fonds kann das Risiko erheblich gesenkt werden.

 

Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Sparerinnen und Sparer können mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung beziehungsweise Fondsrente selbst für das Alter vorsorgen. Dabei werden Einzahlungen in eine Rentenversicherung mit den Renditechancen am Kapitalmarkt kombiniert. Im Gegensatz zu herkömmlichen Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere oder andere konservative Anlagen fließen, ermöglicht die fondsgebundene Rentenversicherung den Versicherten, von den Renditechancen des Kapitalmarktes zu profitieren. Gleichzeitig sind sie jedoch wesentlich risikoreicher.

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Wie funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Anders als bei herkömmlichen Rentenversicherungen, erfolgt bei der fondsgebundenen Rentenversicherung eine direkte Anbindung an die Entwicklung von Investmentfonds. Das bedeutet, dass ein Fonds das Geld verschiedener Anlegerinnen und Anleger sammelt und in verschiedene Vermögenswerte wie Aktien oder Immobilien kombiniert. Dadurch steigt die Chance auf Erträge und damit auch auf eine attraktive zusätzliche Rente. Bei fallenden Kursen sind Verluste jedoch nicht ausgeschlossen.

Wie hoch die Rente schlussendlich ausfällt, lässt sich demnach nicht voraussagen: Es gibt keine Rentengarantie, da die Wertentwicklung nicht absehbar ist. Die Höhe des Risikos kann bis zu einem gewissen Grad beeinflusst werden – je nachdem, ob in risikoreiche Fonds oder Fonds mit geringerem Risiko investiert wird. Die Fondsrente kann über zahlreiche Versicherungsanbieter abgeschlossen werden. Diese legen die eingezahlten Beträge dann in ausgewählte Investmentfonds an. Laufzeiten von 30 Jahren sind dabei nicht unüblich.

In der Ansparphase der fondsgebundenen Rentenversicherung haben Sparerinnen und Sparer grundsätzlich die Wahl zwischen monatlichen Einzahlungen oder einer Einmalzahlung (Kapitalauszahlung). Von den eingezahlten Beiträgen werden die Kosten für Verwaltung und Vertrieb meist direkt abgezogen, sodass nur ein reduzierter Anteil in den Investmentfonds angelegt wird.

Für die Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung können Fondssparerinnen und -sparer ebenso zwischen zwei Möglichkeiten wählen. So können sie sich den gesamten Betrag zum Rentenbeginn einmalig auszahlen lassen oder alternativ eine lebenslange monatliche Rentenzahlung erhalten. Eine Teilauszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung ist in der Regel nicht möglich. Welche Form der Auszahlung geeigneter ist, hängt von den persönlichen Präferenzen ab.

Wie hoch ist die Rente bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung?

Auch wenn die Höhe der Rentenzahlung bei Fondsrenten nicht garantiert wird, berechnet der Versicherungsanbieter bei Abschluss einen Rentenfaktor. Dieser gibt an, wie viel monatliche Rente pro 10.000 € angespartem Kapital ausgezahlt wird.

Der Rentenfaktor kann jedoch nur prognostiziert werden. Erst zum Rentenbeginn wissen Versicherte genau, wie viel Rente sie erhalten. Ist der Umrechnungsfaktor zu Beginn der Rente zu niedrig, kann unter Rückgriff auf das Kapitalwahlrecht eine einmalige Auszahlung angefordert werden.

Beispiel zur Berechnung der monatlichen Rente einer Fondsrente

(Rentenfaktor x angespartes Kapital) / 10.000 €  = monatliche Rente

Werden zum Beispiel 150.000 € mit einem Rentenfaktor von 10 angespart, würde die monatliche Rente bei 150 € liegen.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Die Kosten für eine fondsgebundene Rentenversicherung können sich von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden. Da hohe Kosten die Renditechance erheblich reduzieren, sollten Sparerinnen und Sparer sich beim Abschluss über die Konditionen der Versicherung genau informieren.

Fondsgebundene Rentenversicherungen weisen oft hohe Abschlusskosten auf. Diese werden häufig in den ersten Jahren mit den Einzahlungen gezahlt, weshalb zunächst nur ein geringer Betrag angespart wird. Diese Kosten dienen der Deckung von Verwaltung und Vertrieb. Dazu kommen Kosten für die aktive Fondsverwaltung. Diese können je nach Anbieter der Versicherung variieren und sind meist sehr intransparent. Vergleichbare Studien finden sich kaum. Zu Beginn der Vertragslaufzeit können die Kosten höher liegen, weil die Abschlusskosten nicht über die gesamte Laufzeit verteilt werden, sondern in den ersten fünf Jahren anfallen. Weitere Kosten können durch einen Hinterbliebenenschutz verursacht werden. Durch diesen können Angehörige im Todesfall einen Teil der Beiträge ausbezahlt bekommen.

Eine günstigere Alternative zu fondsgebundenen Rentenversicherungen sind beispielsweise Rentenversicherungen auf Basis von ETFs. Da diese Form der Altersvorsorge ohne aktives Fondsmanagement auskommt, zahlen Anlegerinnen und Anleger nur einen Bruchteil der Kosten.

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Wie wird eine fondsgebundene Rentenversicherung versteuert?

Die steuerliche Behandlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und folgt im Allgemeinen folgenden Richtlinien:

  • Steuerfreie Ansparphase: Während der Ansparphase sind die Erträge und Wertzuwächse in der Regel steuerfrei. Dies bedeutet, dass die Gewinne, die durch die Wertentwicklung der Investmentfonds erzielt werden, nicht besteuert werden. Dieser steuerfreie Status ermöglicht es, dass das angesparte Kapital steuerbegünstigt wachsen kann.
  • Besteuerung der Rentenphase: Bei Rentenbeginn werden die Rentenzahlungen besteuert. Die Besteuerung erfolgt nach dem sogenannten Ertragsanteilverfahren. Dabei wird ein prozentualer Anteil der Rentenzahlungen als steuerpflichtig betrachtet. Dieser Prozentsatz hängt vom Alter des Versicherten zu Beginn der Rentenzahlungen ab.
  • Steuerliche Freibeträge: Es gibt steuerliche Freibeträge für Renten, die dazu führen können, dass ein Teil der Rentenzahlungen steuerfrei bleibt. Diese Freibeträge können je nach individueller steuerlicher Situation variieren.
  • Optionale Kapitalauszahlung: Manche fondsgebundenen Rentenversicherungen bieten die Möglichkeit, anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung zu wählen. In diesem Fall wird nur ein Teil des ausgezahlten Kapitals besteuert, während der andere Teil steuerfrei bleibt.

Die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung sind – im Gegensatz zu einer Riester-Rente oder Rürup-Rente – steuerlich nicht absetzbar. Allerdings sind auch Riester- oder Rürup-Renten in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung möglich – hier gelten die üblichen Steuervorteile.

Auszahlung als monatliche Rente (Leibrente)

Der persönliche Steuersatz wird bei Auszahlung als Leibrente nur auf den Ertragsanteil fällig. Wie viel Prozent der Rente versteuert werden, ist vom Alter des Versicherten bei Rentenbeginn abhängig.

Einmalige Auszahlung zu Rentenbeginn

Wenn der Vertrag seit mindestens 12 Jahren besteht und die Auszahlung erst nach dem 62. Lebensjahr stattfindet, sind 50,00 % der erwirtschafteten Erträge zu versteuern. Dabei wird der persönliche Einkommensteuersatz herangezogen. Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen 25,00 % Abgeltungssteuer, sowie gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.

Vor- und Nachteile der fondsgebundene Rentenversicherung im Vergleich zum ETF Rürup

Fondsgebundene Rentenversicherung ETF Rürup
+ Höhere Rendite als bei klassischen Rentenversicherungen möglich + Höhere Rendite als bei klassischen Rentenversicherungen möglich
+ Lebenslange Rente + Lebenslange Rente
+ Steuervorteile in der Auszahlungsphase + Steuervorteile in der Ein- und Auszahlungsphase
+ Mehrere Risikoklassen zur Auswahl + Portfolio jederzeit anpassbar
- Hohe Kosten + Geringere Kosten durch passiv gemanagte Fonds
- Keine Garantie der Rentenhöhe + Garantierte Rentenfaktoren
- Kündigung nur mit Verlusten möglich + Flexible Einzahlungen
- Oft nur geringe Flexibilität in der Fondsauswahl + Freie Fondsauswahl aus über 180 ETFs
- Rentenfaktor kann nur prognostiziert werden

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Alternative zur fondsgebundenen Rentenversicherung: ETF Rürup

ETFs sind eine kostengünstige und flexible Möglichkeit der Altersvorsorge. Beim ETF Rürup handelt es sich um einen Fondssparplan mit ETFs, der die Rürup-Förderung nutzt. Hier werden bei Abschluss feste Renten­konditionen mit garan­tierten Renten­faktoren zugesichert (Garantierente). Während der Einzahlphase wird Kapital durch Investitionen am Kapitalmarkt aufgebaut. Die Fondsauswahl nehmen Anlegerinnen und Anleger selbst vor. Dabei haben sie jederzeit die Möglichkeit, ihre Beiträge anzupassen oder auszusetzen. Auch zusätzliche Einzahlungen sind zu jedem Zeitpunkt kostenfrei möglich.

Dazu weist der ETF Rürup attraktive Renditechancen durch die Anlage am Kapitalmarkt auf. Das liegt unter anderem an den dauerhaft günstigen Konditionen. Bei WeltSparen fallen zum Beispiel keine Abschlussprovisionen an.

Während der gesamten Vertragslaufzeit sind Kapitalerträge bei dem ETF Rürup außerdem von der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit.

Häufige Fragen zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann wie jede private Rentenversicherung gekündigt werden. Durch eine Kündigung können Sparerinnen und Sparer jedoch einen Teil der eingezahlten Beiträge verlieren. Auch eventuell bereits erhaltene Steuervorteile sind zurückzuzahlen.

Wird die Rentenversicherung gekündigt, zahlt der Versicherer nur einen Rückkaufswert aus. Dieser errechnet sich durch die Fondsanteile abzüglich eines Abschlages, der in der Regel besonders ins Gewicht fällt. Bevor Anlegerinnen und Anleger über eine Kündigung nachdenken, könnten sie deshalb zunächst ihre Fondsauswahl überdenken. Bei einigen Versicherungsanbietern werden dafür jedoch zusätzliche Gebühren erhoben.

Beim ETF Rürup haben Anlegerinnen und Anleger – im Gegensatz zu vielen fondsgebundenen Rentenversicherungen – jederzeit kostenlos die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und diesen somit ruhen zu lassen. Somit bleibt ihnen das bisher angesparte Vermögen erhalten.

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Beim Abschluss der fondsgebundenen Rentenversicherung können Versicherte entscheiden, was im Todesfall passiert. Dabei gibt es unterschiedliche Szenarien:

Sparerin oder Sparer stirbt vor dem Rentenbeginn

Bei Tod des Versicherten vor Beginn der Auszahlung kann der Versicherer die bisher gezahlten Beiträge inklusive der erzielten Erträge an die Hinterbliebenen auszahlen. Dafür ist vor Vertragsabschluss der Baustein „Beitragsrückgewähr“ zu wählen. Diese Option ist in der Regel jedoch kostenintensiv.

Sparerin oder Sparer stirbt nach dem Rentenbeginn

Im Normalfall enden die Rentenzahlungen, wenn der Versicherte verstirbt. Mit der Option „Rentengarantiezeit“ können Sparerinnen und Sparer im Vorfeld jedoch einen festen Zeitraum für die Auszahlung festlegen. Wird diese beispielsweise auf 10 Jahre festgelegt und der Tod tritt innerhalb dieser Zeit ein, wird die Rente bis zum Ablauf dieser Zeit an die bezugsberechtigte Person weiter ausgezahlt.

Eine weitere Möglichkeit, Hinterbliebene abzusichern, bietet die Hinterbliebenenrente. In diesem Fall erhält eine bezugsberechtigte Person die vereinbarte Hinterbliebenenrente bis zum Lebensende – unabhängig davon, ob sich die verstorbene Person in der Einzahlungs- oder bereits in der Auszahlungsphase befand.

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Die fondsgebundene Rentenversicherung kann für Sparerinnen und Sparer interessant sein, deren Rentenbeginn noch deutlich in der Zukunft liegt. Da die Rente stark von den Aktienmärkten abhängig ist, können Marktschwankungen bei einer längeren Laufzeit besser ausgeglichen werden. Dabei sollte beachtet werden, dass das Geld bis zur Rente in der Regel nicht zugänglich ist. Eine Kündigung geht oft mit hohen Verlusten einher.

Alternativ können Anlegerinnen und Anleger eine Rentenversicherung auf Basis von ETFs nutzen. Diese ist oft deutlich günstiger als eine fondsgebundene Rentenversicherung. Mit einem ETF Rürup kann außerdem von Steuervorteilen profitiert werden.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen oder zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.

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