Nachranganleihen:
Lohnende Zinsen, aber auch hohe Risiken

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Das Wichtigste in Kürze
  • Definition: Nachranganleihen – auf Englisch: „Subordinated Bonds“ – sind Schuldverschreibungen von Unternehmen, die sich am Kapitalmarkt Geld von privaten und institutionellen Investorinnen und Investoren leihen. Sie zählen zur Familie der Unternehmensanleihen.
  • Hybridanleihe: Nachranganleihen werden auch als Hybridanleihen oder „hybrid bonds“ bezeichnet. Sie vereinen die Eigenschaften von Anleihen mit aktienähnlichen Renditen. Das bedeutet aber auch, dass sie zwein erhöhtes Risiko mit sich bringen. 
  • Risiko: Durch die nachrangige Berücksichtigung der Inhaberinnen und Inhaber von Nachranganleihen ergibt sich ein erhöhtes Risiko. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten kann es zu einem Totalverlust der Investition kommen. Variable Zinsen und eine meist unbestimmte Laufzeit steigern ebenfalls das Risiko.

Erläutert: Was ist eine Nachranganleihe?

Nachrangige Anleihen oder auch „Subordinated Bonds“ sind eine spezielle Unterform der Unternehmensanleihen. Hauptmerkmal ist die nachrangige Berücksichtigung der Gläubigerinnen und Gläubiger. Das bedeutet, dass sich Inhaberinnen und Inhaber von Nachranganleihen im Falle einer Insolvenz des Emittenten erst hinter einer ganzen Reihe anderer Gläubigerinnen und Gläubiger anzustellen haben, bevor sie aus der Insolvenzmasse bedient werden.

Das Grundprinzip der Anleihe bleibt erst einmal gleich: Herausgeber (Emittent) der Nachranganleihe sind Unternehmen, die sich Geld am Kapitalmarkt leihen möchten, zum Beispiel Banken und Versicherungen. Investorinnen und Investoren erhalten als Gegenleistung entsprechende Zinsen. Die Unterschiede zu klassischen Anleihen liegen insbesondere in der Laufzeit, den Zinsen, dem Risiko und vor allem im Kündigungsrecht.

Die Laufzeit ist normalerweise sehr lang – oftmals auch ohne festen Endtermin. Zudem können Sie als Anlegerin oder Anleger nicht selbst entscheiden, ob und wann Sie eine Nachranganleihe kündigen möchten. Das Kündigungsrecht obliegt rein dem Emittenten. Dafür sind die Zinsen im Vergleich dazu hoch. Beim Erwerb der nachrangigen Anleihe wird meist ein Zinssatz festgelegt, der jedoch nur für wenige Jahre gilt. Danach sind die Zinsen variabel und können sich jederzeit verändern.

Da Nachranganleihen sowohl die Eigenschaften einer Anleihe als auch eigenkapitalähnliche, also aktienähnliche Renditen aufweisen können, werden sie auch als Hybridanleihen oder „hybrid bonds“ bezeichnet.

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Herkunft: Wer gibt Nachranganleihen aus?

Nachranganleihen waren bisher eine beliebte Finanzierungsform von Banken und Versicherungen. Dies hatte den Grund, dass sie das eingesammelte Geld bis vor einigen Jahren noch komplett dem Eigenkapital zurechnen konnten. Doch die Finanzkrise 2008 / 2009 brachte neue Vorschriften zur Regulierung von Banken hervor, die nachrangige Anleihen weniger attraktiv werden ließen. Der Grund: Die neuen, als Basel III bezeichneten Vorschriften, erlauben bald nicht mehr, Nachranganleihen als Eigenkapital auszuweisen, sondern nur noch als Ergänzungskapital. Ziel ist es, dadurch die tatsächlichen Eigenkapitalreserven zu erhöhen und eine erneute Bankenpleite zu verhindern. Für die Banken bedeutet dies jedoch, dass es sich kaum noch lohnt, Nachranganleihen auszugeben. Diese können nicht mehr als Eigenkapital geltend gemacht werden und sind aufgrund der hohen Zinsen recht teuer.

Wer kann in Nachranganleihen investieren?

Nachrangige Anleihen richten sich hauptsächlich an institutionelle Investorinnen und Investoren, private Anlegerinnen und Anleger sind jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. An der Börse können vereinzelt auch Nachranganleihen für Privatpersonen erworben werden. Aber warum nur vereinzelt?

Der Grund hierfür sind Vorschriften zum Verbraucherschutz, die seit 2018 gelten: „Mifid II“ (eine EU-Finanzmarktrichtlinie) und „PRIIP-Verordnung“ (packaged Retail and Insurance-based investment product“). Bezogen auf Nachranganleihen beinhalten sie zwei Bedingungen. Zum einen hat sich die Anleihe explizit auch an Privatanlegerinnen und –anleger zu richten. Die emittierende Bank, oder besser deren Vertrieb, hat das entsprechend zu benennen und festzuhalten. Zum anderen hat der Emittent laut PRIIP-Verordnung ein Basisinformationsblatt („BIB“) bereitzustellen, falls die Anleihe ein „verpacktes“ Anlageprodukt ist. Fehlt das BIB, ist die Anleihe für Privatanlegerinnen und –anleger gesperrt – und das ist in der Praxis meistens der Fall.

Risiko: Welche Risiken bringen Nachranganleihen mit?

Im Gegensatz zu vorrangigen Anleihen (also klassischen Unternehmensanleihen oder Mittelstandsanleihen) glänzen Nachranganleihen durch ihre überdurchschnittlich hohen Zinsen. Diese kommen jedoch nicht von ungefähr: Die Risiken sind ebenfalls deutlich höher.

Mit diesen Risiken hätten Sie bei Nachranganleihen unter anderem zu rechnen:

  • Sie riskieren einen Totalausfall, sofern es zu einer Insolvenz des Emittenten kommt. Das hat damit zu tun, dass Anlegerinnen und Anleger von Nachranganleihen erst sehr spät aus der Insolvenzmasse bedient werden, sofern noch etwas da ist. 
  • Die Zinsen von Nachranganleihen sind nicht planbar, sondern variabel.
  • Nachranganleihen lassen sich nicht vorab kündigen. Nur der Emittent kann nachrangige Anleihen kündigen. Sie als Anlegerin oder Anleger können Ihre Anleihen aber an der Börse verkaufen – das ist jedoch meistens mit einem Kursrisiko verbunden und kann also zu Verlusten führen.
  • Die Auszahlung der Zinsen ist an bestimmte Emissionsbedingungen geknüpft, wie zum Beispiel die Liquidität des Emittenten. Ist eine Zinsauszahlung nicht möglich, wird sie verschoben.

Es gibt einige mögliche Fallstricke, auf die Investorinnen und Investoren zu achten haben, auch vor dem Hintergrund der verhältnismäßig langen Laufzeit dieser Anleihe. Wenn „alles gut geht“, also man das Geld zurückbekommt und die Zinsen erhält, können nachrangige Anleihen mit ihren hohen Zinssätzen eine durchaus rentable Investition darstellen.

Worauf sollte man vor der Investition besonders achten?

Wenn Sie in eine oder mehrere Nachranganleihen investieren möchten, sollten Sie sich im Vorfeld zuerst intensiv über das jeweilige Wertpapier informieren. Lesen Sie sich die Emissionsbedingungen ganz genau durch, bevor Sie später mit „bösen Überraschungen“ konfrontiert werden. Zinsauszahlungen können zum Beispiel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Denken Sie auch an die einseitige Kündigungsmöglichkeit der nachrangigen Anleihen. Nur der Emittent selbst kann diese kündigen.

Um das Risiko, von einer Insolvenz des Emittenten betroffen zu sein, zu minimieren, haben Anlegerinnen und Anleger auf eine ausreichende Bonität zu achten. Die Bonität beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der Emittenten ihren Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht nachkommen können. Um solche Unternehmen erkennen zu können, werden von speziellen Rating-Agenturen Bewertungen abgegeben. Alle Ratings von „BBB“ oder besser dar bewerten die Bonität des Emittenten positiv. Ein „BBB“-Rating bedeutet beispielsweise, dass bei dieser Anlage nur mit Problemen zu rechnen ist, wenn sich die gesamtwirtschaftliche Lage verschlechtert.

Rating-Agenturen bewerten die Bonität von UnternehmenRating-Agenturen bewerten die Bonität von UnternehmenRating-Agenturen bewerten die Bonität von Unternehmen

Vor der Investition in Nachranganleihen ist es wichtig, sich das Risiko noch einmal vor Augen zu führen und nicht das gesamte Geld auf eine Karte zu setzen. Mit einem diversifizierten Portfolio können Sie Ihr Risiko breit streuen und im Fall der Fälle einen Totalverlust durch eine nachrangige Anleihe verkraften. Dabei ist es sinnvoll, auf verschiedene Anlageklassen zu setzen, wie zum Beispiel Aktien und Anleihen.

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Auf die Details der Nachranganleihen kommt es an

Nachranganleihen oder „subordinated bonds“ sind für institutionelle und sehr vereinzelt auch private Investorinnen oder Investoren attraktiv, wenn die ausgebenden Unternehmen profitabel wirtschaften. In solchen Fällen wirft die Anleihe aufgrund überdurchschnittlicher Zinsen einen hohen Gewinn ab.

Im Insolvenzfall allerdings bestehen für Anlegerinnen und Anleger jedoch erhöhte Risiken, weil man sie „nachrangig“ behandelt. Sie haben also anderen Gläubigern den Vorzug zu lassen und stehen in Sachen Auszahlung der Investitionen an vorletzter Stelle. Ist das Geld aus der Insolvenzmasse dann bereits aufgebraucht, kann es zum Totalausfall kommen. Das heißt, Sie bekommen nicht nur keine Zinsen, sondern auch das gesamte investierte Geld nicht mehr zurück.

Aufgrund der Basel III Vorschriften haben viele Unternehmen angekündigt, ihre Nachranganleihen in naher Zukunft aufzulösen. Dadurch kam es zu steigenden Kursen, die Anlegerinnen und Anleger zu Spekulationen verleiten. Halten Sie sich die Risiken und Emissionsbedingungen vor Augen, bevor Sie noch schnell auf den Nachranganleihen-Zug aufspringen. 

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