02.07.2021 | ca. 7 min. Lesezeit | Artikel drucken

6 Mythen, die Sie immer noch über Rürup glauben

Digitalisierung macht vieles einfacher, so auch die private Altersvorsorge mit Rürup. Doch noch immer gibt es viele Missverständnisse aus vergangenen Jahren, die wir hiermit ausräumen. Es folgen 6 Mythen, die Sie ab morgen nicht mehr über Rürup glauben werden.

Die Rentenlücke wächst Jahr für Jahr. Für diejenigen, die auf der Suche nach einer sinnvollen privaten Altersvorsorge sind wird es jedoch nicht unbedingt leichter. Die Zukunft der Riester-Rente wirkt ungewiss; immer mehr Anbieter ziehen ihre Riester-Produkte zurück. Zwar gibt es mit der Rürup-Rente noch ein weiteres staatlich gefördertes Produkt im Bereich der privaten Altersvorsorge, doch die Mythen um sie halten sich hartnäckig. Im Bereich der privaten Altersvorsorge sehen wir es als unsere Pflicht an, gängige Mythen über Rürup mit einer Realität zu konfrontieren, die Ihr Bild von der staatlich geförderten Altersvorsorge von der Steinzeit ins 21. Jahrhundert katapultieren wird.

Wer hat schon Geld zu verschenken. Sie brauchen keinen teuren Riester oder Rürup-Vertrag.

„Rürup ist teuer und unflexibel“

Der Mythos:

Rürup-Verträge sind teuer: Die meisten Anbieter verlangen hohe Abschlussprovisionen sowie laufende Gebühren. Viele Altverträge sind darüber hinaus unflexibel, weil sie in der Nullzinsphase nicht in ertragreichere Anlagemöglichkeiten wechseln können. Wer einmal einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, kommt da nie wieder raus und muss jeden Monat einen festen Betrag einzahlen.

Die Realität:

Rürup-Verträge sind per Gesetz nicht kündbar; vom Prinzip her verhält sie sich nämlich so wie die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn Rürup-Verträge darüber hinaus noch teuer und unflexibel sind, liegt das aber auch an den Konditionen der Anbieter. Ein Rürup kann nämlich auch sehr flexibel sein.

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Die Lösung:

Bei der Auswahl der Rürup-Rente gut auf die Produktcharakteristika und Konditionen achten! Während einige Versicherer hohe Abschlussprovisionen verlangen, gibt es auch Anbieter, die auf diese gänzlich verzichten. Wer beispielsweise einen Rürup-Fondssparplan wählt kann normalerweise mit niedrigen laufenden Kosten rechnen. Beim ETF Rürup von Raisin Pension können Kunden ihre Beiträge außerdem jederzeit anpassen oder pausieren, und auch Einmalzahlungen können direkt per Überweisung getätigt werden.

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Aktivieren Sie den Hinterbliebenenschutz bei Riester.

„Rürup kann man nicht vererben“

Der Mythos:

Herr Müller hat 20 Jahre lang in seinen Rürup-Vertrag eingezahlt. Auf dem Rentenkonto haben sich über 100.000 Euro angesammelt und Herr Müller erhält 300 Euro im Monat als Rente bis ans Lebensende. Doch unglücklicherweise verstirbt Herr Müller nach nur 2 Monaten in Rente. Seine Frau und Kinder gehen leider leer aus, denn Rürup-Renten kann man nicht vererben.

Die Realität:

Rürup-Renten kann man vererben. Allerdings ist die Vererbung gesetzlich nicht obligatorisch. De facto gibt es bei allen Anbietern eine Möglichkeit, den Hinterbliebenenschutz im Vertrag festzuhalten. Wenn dies im Beratungsgespräch nicht erfolgt, sollte die Absicherung für Hinterbliebene aktiv vom Kunden angesprochen werden. Dann muss sie in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Die Lösung:

Bei Raisin Pension können sich Rürup-Anlegerinnen und Anleger entscheiden, ob die Hinterbliebenen eine Rentengarantiezeit für 10 Jahre oder eine Restkapitalabfindung erhalten sollen. Bei der Rentengarantiezeit erhält der Ehepartner bis zu 10 Jahre nach Rentenbeginn des Antragstellers eine Witwenrente. Die Restkapitalabfindung wirkt als Hinterbliebenenabsicherung bis in hohe Alter.

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Bürtokratie ist ein notwendiges Übel.

„Für Angestellte und Beamte macht Rürup keinen Sinn“

Der Mythos:

Für Otto-Normalverdiener macht Rürup keinen Sinn, weil es keinerlei staatliche Zuschüsse gibt. Angestellte und Beamte sollten daher einen Riester-Vertrag abschließen.

Die Realität:

Mit der Riester-Rente können Angestellte und Beamte bis zu 2.100 Euro im Jahr inklusive der Zulagen von der Steuer absetzen. Wer mehr einzahlen möchte, stößt bei Riester schnell an seine Grenzen. Rürup kann also eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zu Riester sein.

Die Lösung:

Angestellte oder Beamte, die 200 Euro im Monat in die Rürup-Rente investieren, können abhängig von ihrer Einkommenssituation eine Steuerrückzahlung von bis zu 1000 Euro erhalten. Wer die monatlichen Einzahlungen auf 400 Euro erhöht, erhält sogar bis zu 2.000 Euro zurückerstattet.

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Wer lange lebt, hat mehr von Riester.

„Mit Rürup muss man uralt werden“

Der Mythos:

Rürup-Verträge lohnen sich nur für Menschen, die sich gesund ernähren, täglich Sport treiben und über 90 Jahre alt werden – ansonsten spart man für den Staat und hat am Ende nichts davon.

Die Realität:

…sieht anders aus, wie man an folgendem Rechenbeispiel sieht: Eine 35-jährige Rürup-Sparerin, die 60.000 Euro Brutto pro Jahr verdient, jeden Monat 200 einzahlt und mit 67 in Rente gehen möchte, hat in der Ansparphase bereits Steuererstattungen von insgesamt 27.686,83 Euro erhalten.

Die Lösung:

Eingezahlt wurden insgesamt 76.800 EUR. Bei einer angenommenen historischen Marktrendite von 5 % im Jahr kann unsere Rürup-Sparerin zu Rentenbeginn auf ein angespartes Verrentungskapital von 164.045,56 EUR blicken. Dafür musste sie netto nur 49.1123,17 € einzahlen (Beiträge minus Steuererstattungen). Unsere Rürup-Rentnerin erhält aus dem angesparten Kapital eine Rente. Schon nach 8 Jahren hat sie in Summe mehr Netto-Rente erhalten, als sie netto eingezahlt hat. Bei einer positiven Marktentwicklung kann sich die Rürup-Rente also schon wenige Jahre nach Renteneintritt bereits wieder amortisieren.

„Rürup lohnt sich wegen der Besteuerung der Rente nicht“

Der Mythos:

Die Steuervorteile in der Ansparphase sind wenig bedeutend, wenn eine Nachbesteuerung bei Rentenbezug erfolgt.

Die Realität:

Es ist wahr, dass beim Rürup das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gilt. Das heißt, dass in der Ansparphase die Rürup-Beiträge von der Steuer absetzbar sind, im Gegenzug aber im Ruhestand die Rentenzahlungen besteuert werden muss. Wichtig ist hier der Steuersatz: ist er in der Ansparphase hoch, im Ruhestand niedrig, rentieren die Steuervorteile durchaus.

Die Lösung:

In der Regel ist der Steuersatz in der Erwerbszeit, wenn die Rürup-Beiträge geleistet werden, um einiges höher als im Alter. So kann man üblicherweise von der nachgelagerten Besteuerung profitieren. Hinzu kommt, dass Rürup-Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040 nur anteilig versteuert werden müssen. Im Jahr 2021 nur zu 81 %.

Rürup-Rente Steuer

„Rürup ist eine Versicherung“

Der Mythos:

Jeder Rürup-Vertrag ist gleich und funktioniert wie eine Versicherung, die mit niedriger Verzinsung kaum oder nur sehr geringe Renditen bieten.

Die Realität:

Rürup ist nicht gleich Rürup. Es gibt zwar Verträge, die über eine Versicherung laufen, darunter fallen z.B. verzinste oder fondsgebundene Rürup-Rentenverträge. Es gibt aber auch solche Rürup-Verträge, die über eine Bank abgewickelt werden, z.B. den Rürup-Banksparplan oder den Rürup-Fondssparplan.

Die Lösung:

Einige Anbieter vereinen das Beste aus beiden Welten: Der ETF Rürup funktioniert in der Ansparphase wie ein Fondssparplan, der bis zum Rentenbeginn von einer Privatbank begleitet wird. Die Auszahlphase läuft hingegen über eine Versicherung, ist planbar und beinhaltet garantierte Rentenkonditionen.

Von den Mythen zu den Fakten

Ein Mythos ist eine Erzählung, die den Anspruch erhebt, wahr zu sein. Je öfter Mythen wiederholt werden, desto mächtiger werden sie und desto schwerer kann man sie dekonstruieren. Rürup ist besser als sein Ruf. Wer die Rentenlücke im Alter schließen will, sollte sich mit den o.g. Mythen auseinandersetzen, um zu den Fakten zu gelangen. Eine Berechnung der individuellen Förderungen und Steuervorteile bringt meistens Licht ins Dunkel, zusammen mit der Erkenntnis, dass sich private Altersvorsorge noch lohnen kann.

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