Ist es möglich, in Krypto-ETFs zu investieren?
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ETFs sind ein beliebtes Investitionsmittel und Kryptowährungen sind begehrte Geldanlagen. Für viele Anlegerinnen und Anleger wäre es daher attraktiv, mit ETFs in Kryptowährungen, wie Bitcoin oder Ether, zu investieren. Doch auf der Suche danach werden sie kaum fündig. Dies liegt an bestimmten Richtlinien, denen ETFs in der Europäischen Union unterliegen.
Erfahren Sie, welche Richtlinien für ETFs greifen und welche Alternativen zu Krypto-ETFs es gibt, wenn Sie in Kryptowährungen investieren möchten.
- ETFs: Exchange Traded Funds sind an der Börse gehandelte Indexfonds, die einen Index passiv nachbilden. Als eine Sammlung von Wertpapieren sind sie für viele Anlegerinnen und Anleger eine kostengünstige Möglichkeit zur Geldanlage.
- Vorschriften: ETFs gehören zu Investmentfonds, die den europäischen UCITS-Richtlinien (in Deutschland: OGAW) unterliegen. Diese enthalten bestimmte Vorgaben, beispielsweise zur Diversifikation. So darf ein Bestandteil innerhalb eines ETFs nicht mehr als 20,00 % des Fondsvolumens ausmachen.
- Krypto-ETFs: Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingung durch die UCITS-Vorschriften gibt es keine Krypto-ETFs. Der Grund ist, dass wesentliche Voraussetzungen, wie die Diversifikation nicht erfüllt werden können. Im Vergleich zu ETFs besteht der Krypto-Markt nur aus wenigen Coins.
- Investition: Dennoch kann in Kryptowährungen investiert werden. Die Anlage in Kryptowährungen ist zum Beispiel über Zertifikate (ETNs) möglich, weil diese nicht an die EU-Vorgaben gebunden sind. Mit Raisin Crypto können Sie in Kryptowährungen, wie Bitcoin oder Ether, über einen Sparplan oder als Einmalzahlung investieren.
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Gibt es Krypto-ETFs überhaupt?
In den meisten europäischen Ländern ist der Kauf von Krypto-ETFs aktuell nicht möglich. Die Grundlage dafür bilden die rechtlichen Bestimmungen der UCITS-Richtlinien:
Die von der EU eingeführten Richtlinien sollen Privatanlegerinnen und -anlegern Transparenz und Sicherheit bieten. Beispielsweise sollen sie durch eine vorgeschriebene Diversifikation das Risiko von Verlusten reduzieren.
Exkurs: UCITS-Richtlinien
Die UCITS-Vorgaben sind Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz von Anlegerinnen und Anlegern beim Kauf von ETFs und Fonds. Sie definieren Sicherheitsstandards, die zu erfüllen sind. Zudem sollen sie eine gewisse Transparenz für Anlegerinnen und Anleger schaffen.
UCITS ist eine im internationalen Sprachgebrauch anerkannte Abkürzung. Sie steht für „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“ (deutsch: „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“ (OGAW)). Die UCITS-Vorschriften für Investmentfonds und ETFs sind in den einzelnen UCITS-Richtlinien verankert. Sie wurden von der Europäischen Kommission am 20.12.1985 unter der Nummer 85/611/EWG veröffentlicht. Die Richtlinien dienen der Koordinierung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften rund um die „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren”.
Was beinhalten die Richtlinien im Einzelnen?
Die Richtlinien besagen unter anderem, dass die Fonds eine ausreichende Diversifikation aufzuweisen haben. Sie dürfen also nicht nur ein Asset beinhalten, sondern es sollen mindestens fünf verschiedene Werte in einem ETF vertreten sein. Außerdem darf kein Bestandteil des ETFs mehr als 20,00 % betragen. Zudem sind die Vermögenswerte des ETFs vor einer Insolvenz des Emittenten zu schützen. Sie müssen daher als Sondervermögen verwaltet werden, d.h. das Kapital der Anlegerinnen und Anleger muss getrennt von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Dieser rechtliche Rahmen erlaubt es daher nicht, beispielsweise einen Bitcoin–ETF aufzulegen, da dieser Fonds nur einen Einzeltitel – nämlich Bitcoin – enthalten würde. Doch auch wenn der ETF neben Bitcoin noch zehn weitere Kryptowährungen enthielte, wäre die Abbildung der Wertentwicklung dieser Währungen in der Praxis aufgrund der hohen Schwankungen kaum möglich. Zudem müsste ein solcher ETF im Rahmen eines Rebalancings täglich Kryptowährungen verkaufen und kaufen, um die gewünschte Gewichtung der Coins wiederherstellen zu können. Das würde zu steigenden Kosten des ETFs führen, die die Rendite der Anleger aufzehren könnte.
Wird es Krypto-ETFs in Zukunft geben?
Durch die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund der UCITS-Richtlinien gilt es in Europa als unwahrscheinlich, dass es Krypto-ETFs geben wird. In den USA sieht das etwas anders aus: Der Bitcoin-Indexfonds Bito, der 2021 an der New Yorker Börse gestartet ist investiert nicht direkt in die Kryptowährung, sondern in Termingeschäfte, sog. Futures. Diese Future-ETFs können von Anlegerinnen und Anleger ihrem Portfolio beigefügt werden. In Deutschland kann ein Bitcoin-ETF aufgrund der geltenden Rahmenbedingungen aktuell jedoch nicht erworben werden.
Warum ein Krypto-ETF mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen würde
Aus den folgenden Gründen gilt ein Krypto-ETF in den meisten Teilen Europas vorerst auch weiterhin als unwahrscheinlich:
- Laut Vorgaben darf ein Asset in einem Investmentfonds nicht mehr als 20,00 % betragen. Würde also ein Krypto-ETF zehn Kryptowährungen abbilden und diese gleich gewichten (je 10,00 %), wäre das zwar theoretisch möglich, in der Praxis bestünde jedoch eine realistische Gefahr, dass die 20,00 % überschritten werden, wenn sich nur eine Kryptowährung verdoppelt. Da Kryptowährungen sehr volatil sind, ist die Wahrscheinlichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr erfüllen zu können, größer als bei anderen Anlageklassen.
- Da Kryptowährungen in ihrer Wertentwicklung stark schwanken, müsste der Krypto-ETF die Coins allerdings ständig kaufen und verkaufen, um die gewünschte Gewichtung wieder herzustellen (Rebalancing). Dies würde zu steigenden Transaktionskosten führen und die Gewinne der Anlegerinnen und Anleger minimieren.
- Ebenfalls schwierig wäre es, das Kapital der Anlegerinnen und Anleger bei Krypto-ETFs als Sondervermögen, also getrennt von der Gesellschaft, aufzubewahren.
Wie kann man alternativ zu ETFs in Kryptowährungen investieren?
ETNs eignen sich generell besser für die Abbildung von Krypto–Wertentwicklungen. Die Abkürzung ETN steht für Exchange Traded Notes. Hierbei handelt es sich um an der Börse gehandelte Schuldverschreibungen. Ihnen liegt ein sogenannter Basiswert, zum Beispiel ein Index, zugrunde, wodurch sie die Wertentwicklung dessen abbilden. ETNs werden wie ETFs passiv gemanagt, weshalb die Kosten dafür geringer ausfallen als bei aktiv gemanagten Anlageklassen.
ETN sind nicht an die UCITS-Vorgaben gebunden und stellen – im Gegensatz zu ETFs – kein Sondervermögen dar. Das Kapital der Anlegerinnen und Anleger muss beim Kauf von ETNs also nicht getrennt von der Gesellschaft aufbewahrt werden, zudem ist es besichert.
Mit Raisin Crypto in Kryptowährungen investieren
Mit Raisin Crypto können Anlegerinnen und Anleger in einen Krypto–Index investieren, der die Wertentwicklung mehrerer Coins abbildet. Darin enthalten sind unter anderem: Bitcoin, Ether und Cardano. So ist es bereits mit wenigen Klicks für Raisin-Kundinnen und -Kunden möglich, ihrem Portfolio Kryptowährungen beizumischen. Aber auch wenn Sie noch nicht bei WeltSparen registriert sind, können Sie ganz einfach in Bitcoin und Co. investieren. beginnen. Nach der kostenlosen Registrierung und einmaligen Legitimierung können Sie sich auf unserer Plattform anmelden, einen Raisin Crypto Sparplan auswählen und die Höhe der monatlichen Rate bestimmen. Automatische Investments sind bereits ab 50 € monatlich in Form eines Krypto-Sparplans möglich. Falls gewünscht, können Sie den Sparplan auch mit einer Einmalzahlung kombinieren.
Neben der Investition in Kryptowährungen können Anlegerinnen und Anleger auf unserer Plattform auch in ETF-Portfolios, Tagesgelder oder Festgelder investieren und so das Risiko breit streuen. Da sich die Kurse der Kryptowährungen nicht identisch mit den Kursen der Aktienmärkte entwickeln, können Verluste von Krypto–Investments durch Gewinne anderer Anlageklassen teilweise ausgeglichen werden – und umgekehrt.
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Warum ETNs eine gute Alternative zu Krypto-ETFs sind
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Krypto-ETFs in den meisten europäischen Ländern aktuell nicht verfügbar. Die EU-Richtlinien sorgen dafür, dass Anlegerinnen und Anleger transparent und unter bestimmten Auflagen in ETFs investieren können. ETFs, die auf Krypto basieren, können diese Bedingungen meistens nicht abbilden. Hohe Schwankungen der Krypto-Kurse würden ein hohes Risiko darstellen, ein ständiges Handeln erfordern und die Kosten der sonst vergleichsweise kostengünstigen ETFs in die Höhe treiben. Außerdem wäre ein ETF, der beispielsweise ausschließlich die Kursentwicklung der Kryptowährung Bitcoin abbildet, nicht ausreichend diversifiziert. Krypto-ETNs entwickeln sich dagegen unabhängig von klassischen Anlageklassen, sie können diversifizierend wirken und als Beimischung zum ETF-Portfolio neue Gewinnchancen eröffnen.
Hinweis: Investitionen in Kryptowährungen sind mit sehr hohen Risiken verbunden. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.