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ETFs: Exchange Traded Funds sind an der Börse gehandelte Indexfonds, die einen Index passiv nachbilden. Als eine Sammlung von Wertpapieren sind sie für viele Anlegerinnen und Anleger eine kostengünstige Möglichkeit zur Geldanlage.
Vorschriften: ETFs gehören zu Investmentfonds, die den europäischen UCITS-Richtlinien (in Deutschland: OGAW) unterliegen. Diese enthalten bestimmte Vorgaben, beispielsweise zur Diversifikation. So darf ein Bestandteil innerhalb eines ETFs nicht mehr als 20,00 % des Fondsvolumens ausmachen.
Krypto-ETFs: Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingung durch die UCITS-Vorschriften gibt es keine Krypto-ETFs. Der Grund ist, dass wesentliche Voraussetzungen, wie die Diversifikation nicht erfüllt werden können. Im Vergleich zu ETFs besteht der Krypto-Markt nur aus wenigen Coins.
In den meisten europäischen Ländern ist der Kauf von Krypto-ETFs aktuell nicht möglich. Die Grundlage dafür bilden die rechtlichen Bestimmungen der UCITS-Richtlinien:
Die von der EU eingeführten Richtlinien sollen Privatanlegerinnen und -anlegern Transparenz und Sicherheit bieten. Beispielsweise sollen sie durch eine vorgeschriebene Diversifikation das Risiko von Verlusten reduzieren.
Die UCITS-Vorgaben sind Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz von Anlegerinnen und Anlegern beim Kauf von ETFs und Fonds. Sie definieren Sicherheitsstandards, die zu erfüllen sind. Zudem sollen sie eine gewisse Transparenz für Anlegerinnen und Anleger schaffen.
UCITS ist eine im internationalen Sprachgebrauch anerkannte Abkürzung. Sie steht für „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“ (deutsch: „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“ (OGAW)). Die UCITS-Vorschriften für Investmentfonds und ETFs sind in den einzelnen UCITS-Richtlinien verankert. Sie wurden von der Europäischen Kommission am 20.12.1985 unter der Nummer 85/611/EWG veröffentlicht. Die Richtlinien dienen der Koordinierung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften rund um die „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“.
Die Richtlinien besagen unter anderem, dass die Fonds eine ausreichende Diversifikation aufzuweisen haben. Sie dürfen also nicht nur ein Asset beinhalten, sondern es sollen mindestens fünf verschiedene Werte in einem ETF vertreten sein. Außerdem darf kein Bestandteil des ETFs mehr als 20,00 % betragen. Zudem sind die Vermögenswerte des ETFs vor einer Insolvenz des Emittenten zu schützen. Sie müssen daher als Sondervermögen verwaltet werden, das heißt das Kapital der Anlegerinnen und Anleger muss getrennt von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Dieser rechtliche Rahmen erlaubt es daher nicht, beispielsweise einen Bitcoin-ETF aufzulegen, da dieser Fonds nur einen Einzeltitel – nämlich Bitcoin – enthalten würde. Doch auch wenn der ETF neben Bitcoin noch zehn weitere Kryptowährungen enthielte, wäre die Abbildung der Wertentwicklung dieser Währungen in der Praxis aufgrund der hohen Schwankungen kaum möglich. Zudem müsste ein solcher ETF im Rahmen eines Rebalancings täglich Kryptowährungen verkaufen und kaufen, um die gewünschte Gewichtung der Coins wiederherstellen zu können. Das würde zu steigenden Kosten des ETFs führen, die die Rendite der Anleger aufzehren könnte.
Durch die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund der UCITS-Richtlinien gilt es in Europa als unwahrscheinlich, dass es Krypto-ETFs geben wird. In den USA sieht das etwas anders aus: Der Bitcoin-Indexfonds Bito, der 2021 an der New Yorker Börse gestartet ist investiert nicht direkt in die Kryptowährung, sondern in Termingeschäfte, sog. Futures. Diese Future-ETFs können von Anlegerinnen und Anleger ihrem Portfolio beigefügt werden. In Deutschland kann ein Bitcoin-ETF aufgrund der geltenden Rahmenbedingungen aktuell jedoch nicht erworben werden.
Aus den folgenden Gründen gilt ein Krypto-ETF in den meisten Teilen Europas vorerst auch weiterhin als unwahrscheinlich:
ETNs eignen sich generell besser für die Abbildung von Krypto–Wertentwicklungen. Die Abkürzung ETN steht für Exchange Traded Notes. Hierbei handelt es sich um an der Börse gehandelte Schuldverschreibungen. Ihnen liegt ein sogenannter Basiswert, zum Beispiel ein Index, zugrunde, wodurch sie die Wertentwicklung dessen abbilden. ETNs werden wie ETFs passiv gemanagt, weshalb die Kosten dafür geringer ausfallen als bei aktiv gemanagten Anlageklassen.
ETN sind nicht an die UCITS-Vorgaben gebunden und stellen – im Gegensatz zu ETFs – kein Sondervermögen dar. Das Kapital der Anlegerinnen und Anleger muss beim Kauf von ETNs also nicht getrennt von der Gesellschaft aufbewahrt werden, zudem ist es besichert.
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Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Krypto-ETFs in den meisten europäischen Ländern aktuell nicht verfügbar. Die EU-Richtlinien sorgen dafür, dass Anlegerinnen und Anleger transparent und unter bestimmten Auflagen in ETFs investieren können. ETFs, die auf Krypto basieren, können diese Bedingungen meistens nicht abbilden. Hohe Schwankungen der Krypto-Kurse würden ein hohes Risiko darstellen, ein ständiges Handeln erfordern und die Kosten der sonst vergleichsweise kostengünstigen ETFs in die Höhe treiben. Außerdem wäre ein ETF, der beispielsweise ausschließlich die Kursentwicklung der Kryptowährung Bitcoin abbildet, nicht ausreichend diversifiziert. Krypto-ETNs entwickeln sich dagegen unabhängig von klassischen Anlageklassen, sie können diversifizierend wirken und als Beimischung zum ETF-Portfolio neue Gewinnchancen eröffnen.
Risikohinweis: Investitionen in Kryptowährungen sind mit sehr hohen Risiken verbunden. Bitte beachten Sie unsere Risikohinweise.