Sicherheit Ihrer Einlagen
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Angebote für Geschäftskunden im Allgemeinen im Bereich Fest- und Tagesgeld bis 100.000 EUR inklusive Zinserträge je Kunde und je Bank geschützt. Maßgeblich sind allein die Regularien des Einlagensicherungssystems des jeweiligen Landes. Die gesetzliche Auszahlungsfrist beträgt aktuell 20 Tage und wird bis 2024 auf 7 Tage reduziert.
Bei unseren deutschen Partnerbanken erfolgt teilweise eine Absicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Der Schutzumfang ist dem Statut §6 Abs. 4 zu entnehmen.
Seit der Einführung der Regelung zur Einlagensicherung in der Europäischen Union haben Sparer genau
0 EUR der versicherten Summen verloren. Im unwahrscheinlichen Fall einer Entschädigungssituation unterstützen wir unsere Kunden selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.
Bis 2024 muss die gesetzliche Auszahlungsfrist durch Einlagensicherungsfonds von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage reduziert werden. Zusätzlich müssen die Finanzmittel jedes Einlagensicherungsfonds in Europa mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen entsprechen. Einige Mitgliedsstaaten haben diese Regelungen bereits umgesetzt.
*Sofern die Währung des Einlagensicherungsfonds eine Fremdwährung ist, hängt die Sicherungsgrenze vom aktuellen Wechselkurs ab.
Einheitliche Regeln innerhalb der EU



Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens der EU, Sparer von den Folgen einer möglichen Banken-Pleite auszunehmen. Dank der jüngsten Änderungen bieten alle Sicherungssysteme einen hohen einheitlichen Standard.
In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt (EG-Richtlinien 1994/19/EG und 2009/14/EG).
Jüngst sind mit der Richtlinie 2014/49/EU weitere Maßnahmen beschlossen worden, die den Schutz der Anleger und der EU verbessern sollen. Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Einlagensicherungen der einzelnen Länder
Offizielle Bezeichnung:
Bulgarian Deposit Insurance Fund
Website:
http://dif.bg/en
Anschrift:
27 Vladayska Street, Sofia 1606, Bulgaria
E-Mail:
contact@dif.bg
Telefon:
+359 2 953 -1217 / -1318
Sicherungsgrenze:
196.000 BGN
Höhe der Reserven:
507.7 Mio. BGN (entspricht 0,96 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31. Dezember 2017
Offizielle Bezeichnung:
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Zusätzlich je nach Bank variierende Deckung durch Mitgliedschaft im privaten Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V.
Website:
http://www.edb-banken.de
Anschrift:
Burgstraße 28, 10178 Berlin, Germany
E-Mail:
info@edb-banken.de
Telefon:
+49 30 59 00 11 960
Sicherungsgrenze:
100.000 €
Höhe der Reserven:
2.074 Mrd. EUR (entspricht 0,38 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31. Dezember 2017
Offizielle Bezeichnung:
Deposit Guarantee and Resolution Fund
Website:
https://www.garantiedesdepots.fr/fr
Anschrift:
65, rue de la Victoire, 75009 Paris, France
E-Mail:
contact@garantiedesdepots.fr
Telefon:
+33 0158 18 38 08
Sicherungsgrenze:
100.000 €
Höhe der Reserven:
3,65 Mrd. EUR (entspricht 0,33 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31. Dezember 2017
Offizielle Bezeichnung:
The Luxembourg Deposit Guarantee Fund
Website:
http://www.fgdl.lu/de
Anschrift:
L-2860, Luxembourg
E-Mail:
info@fgdl.lu
Telefon:
+352 26 25 1-1
Sicherungsgrenze:
100.000 €
Höhe der Reserven:
154 Mio. EUR (entspricht 0,51% der gedeckten Einlagen)
Stand:
31. Dezember 2017
Offizielle Bezeichnung:
Deposit Guarantee Fund
Website:
https://www.fgd.pt
Anschrift:
Av. da República, 57 – 8º, 1050-189 Lisboa, Portugal
E-Mail:
geral@fgd.pt
Telefon:
+351 21 313 01 99
Sicherungsgrenze:
100.000 €
Höhe der Reserven:
1.54 Mrd. EUR (entspricht 1,19 % der gedeckten Einlagen)
Stand:
31. Dezember 2017