Steuertipps: Sieben Tipps mit denen Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung sparen
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Jedes Jahr steht für viele Menschen die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung vor der Tür. Und die meisten fragen sich: Gibt es keine Steuertipps, mit denen ich mehr aus meiner Steuererklärung rausholen kann und dadurch Steuern sparen kann? Ja, die gibt es!
Doch zunächst ist zu klären: Ist überhaupt eine Steuererklärung abzugeben? Die sogenannte Abgabepflicht einer Steuererklärung gilt, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
- Bezug von mehreren Arbeitslöhnen parallel (Steuerklasse VI)
- Erhalt von Einkünften ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 € (zum Beispiel durch Kurzarbeiter-, Arbeitslosengeld, Elterngeld und so weiter)
- Ehepaare/Lebenspartnerschaften mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor
- Verlustvortrag aus den Vorjahren
- Wohnsitz im Ausland, aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wurde beantragt
Menschen, bei denen keiner der genannten Punkte zutrifft, können eine Steuererklärung abgeben, brauchen es aber nicht. Welche Vorteile es jedoch auch ohne Abgabepflicht haben kann, eine Steuererklärung einzureichen und mit welchen Tricks und Tipps man Steuern sparen kann, das erfahren Sie kostenlos in den folgenden Steuertipps.
- Abgabepflicht: Nicht jede beziehungsweise jeder ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wer beispielsweise selbstständig tätig ist oder mehrere Einkünfte nebeneinander bezieht, ist dazu verpflichtet. Doch selbst wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie eine Steuererklärung einreichen.
- Steuererstattung: Für viele Menschen kann es sich lohnen, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Statistiken zeigen, dass in der Vergangenheit die meisten Steuererklärenden eine Rückzahlung von durchschnittlich über 1.072 € erhalten haben.
- Steuertipps: Bereits kleine Kniffe können dabei helfen, mehr aus der Steuererklärung herauszuholen. Wer beispielsweise seine Belege das ganze Jahr über sammelt und sortiert, spart bei der Steuererklärung viel Zeit, Arbeit und Nerven.
- Pauschbeträge: Eine Idee, um Steuern zu sparen, ist, dass man möglichst viel von sogenannten Pausch- oder Freibeträgen profitieren kann. Dafür sollte man sich genau informieren, für wen sich die entsprechenden pauschalen Beträge beispielsweise für Werbungskosten oder Sonderausgaben eignen und wie hoch die jeweiligen Grenzbeträge sind.
Seitenübersicht
-
Welche Ideen können beim Steuern sparen helfen?
- Steueridee 1: Nichts verschenken
- Steueridee 2: Fristgerechte Abgabe
- Steueridee 3: Pauschalen und Freibeträge berücksichtigen
- Steueridee 4: Steuersoftware nutzen
- Steueridee 5: Belege sammeln und sortieren
- Steueridee 6: Timing von Ausgaben und Anträgen
- Steueridee 7: Bei der Lohnabrechnung Steuern sparen
- Fazit: Wie kann man mit wenigen Steuerideen mehr aus der Steuererklärung rausholen?
Seitenübersicht
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Welche Ideen können beim Steuern sparen helfen?
- Steueridee 1: Nichts verschenken
- Steueridee 2: Fristgerechte Abgabe
- Steueridee 3: Pauschalen und Freibeträge berücksichtigen
- Steueridee 4: Steuersoftware nutzen
- Steueridee 5: Belege sammeln und sortieren
- Steueridee 6: Timing von Ausgaben und Anträgen
- Steueridee 7: Bei der Lohnabrechnung Steuern sparen
- Fazit: Wie kann man mit wenigen Steuerideen mehr aus der Steuererklärung rausholen?
* Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.
Welche Ideen können beim Steuern sparen helfen?
Gerade diejenigen, die bislang selten oder zum ersten Mal eine Steuererklärung machen, stehen vor einem Berg Belege und (Online-)Formularen. Ist die Herausforderung angenommen und sind alle nötigen Felder ausgefüllt, stellt sich die Frage: Gibt es Tipps und Tricks, wie man aus der Steuererklärung mehr herausholen kann? Die Antwort: Ja, es gibt einige Faktoren, die vor allem jene, die (noch) keine Steuererklärung-Profis sind, für sich nutzen können.
Diese Steuertipps können dabei helfen, dass mehr Netto von Ihren Brutto-Einkünften übrig bleibt und die Rückzahlung vom Fiskus höher ausfallen kann als bisher:
- Einkommensteuererklärung einreichen
- Fristen einhalten
- Pausch- und Freibeträge nutzen
- Steuersoftware nutzen
- Belege ordnen
- Timing von Ausgaben und Anträgen
- Bei der Lohnabrechnung Steuern sparen
Steueridee 1: Nichts verschenken
Auch wenn man keine Steuererklärung zu erstellen braucht, kann es sich lohnen, den Steuererstattungsanspruch zu berechnen und eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Denn das kann sich bezahlt machen. Das Statistische Bundesamt hat herausgefunden, dass ein Großteil der Personen, die ihre Steuer erklären, eine Steuererstattung erhalten, und zwar durchschnittlich 1.072 € pro abgegebener Steuererklärung. Da jedoch nicht alle, die dazu nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abgeben, werden jedes Jahr Millionen an Steuererstattung verschenkt. Es kann sich also lohnen, Jahr für Jahr eine Steuererklärung abzugeben.
Steueridee 2: Fristgerechte Abgabe
Wenn man die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhält, kann es sein, dass man Verspätungszuschläge und Verzugszinsen zu zahlen hat. Unter Umständen kann man auch sein Recht verlieren, eine Steuererklärung einzureichen. Der genaue Abgabetermin variiert von Jahr zu Jahr und befindet sich für die Steuererklärung des Vorjahres meist in der Mitte des nächsten Jahres.
Für die Steuererklärung für das Jahr 2023 gilt: Die Abgabefrist für diejenigen, die eine Steuererklärung abzugeben haben, ist der 31.07.2023.
Diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung einreichen, haben vier Jahre rückwirkend Zeit zur Abgabe der freiwilligen Steuererklärung. Dabei ist der Stichtag der 31.12. Also: Bis 31.12.2023 können noch rückwirkend die Steuererklärungen für 2019 und die folgenden Jahre beim Finanzamt eingehen.
Steueridee 3: Pauschalen und Freibeträge berücksichtigen
Es gibt bestimmte Pauschalbeträge und Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Diese Beträge sind festgesetzt und Sie brauchen keine Nachweise für diese Ausgaben mit der Steuererklärung abzugeben. Lediglich das Einkommen, das die Grenze des pauschalen Betrags überschreitet, ist zu versteuern.
Von der Pauschale für Werbungskosten – auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt – hat fast jede und jeder bereits gehört. Dabei können bis zu 1.230 € an beruflich veranlassten Kosten ohne Belege geltend gemacht werden. Doch es gibt noch viele weitere Pauschbeträge und Freibeträge, wie:
- Kinderfreibetrag
- Sonderausgaben-Pauschbetrag
- Pflege-Pauschbetrag
- Entfernungspauschale
- Ausbildungsfreibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Sparerpauschbetrag
- Home-Office-Pauschale
- Ehrenamtspauschale
Vor der Steuererklärung sollte man sich also darüber erkundigen, ob eine dieser Pauschalen beziehungsweise Freibeträge für die eigene Einkommensteuer relevant sein könnte und die Beträge entsprechend in Anspruch nehmen.
Steueridee 4: Steuersoftware nutzen
Gerade wer zum ersten Mal eine Steuererklärung abgibt, schreckt vielleicht davor zurück, sich durch das offizielle Steuerprogramm ELSTER zu kämpfen oder die Steuererklärung gar in Papierform abzugeben. Aus diesem Grund bieten einige Anbieter Softwares an, die nicht nur Zeit sparen, sondern durch Tipps und nützliche Informationen zu den einzelnen Angaben eine höhere Rückerstattung ermöglichen. Solche Steuersoftwares sind zwar nicht kostenlos, lohnen sich jedoch meist aufgrund der Chance auf eine üppigere Rückzahlung. (Übrigens: Die Kosten für die Steuersoftware können von der Steuer abgesetzt werden.)
Außerdem können solchen Steuersoftwares – mit der entsprechenden Berechtigung – Daten vom Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Dadurch werden viele Beträge, zum Beispiel aus der Lohnsteuerbescheinigung, vorab ausgefüllt. Weiterer Vorteil: Fehler, wie zum Beispiel Zahlendreher bei der manuellen Eingabe, werden vermieden.
Zudem spart man sich bei den künftigen Steuererklärungen Zeit und Arbeit, da man in der Steuersoftware die Daten abspeichern kann. Dadurch sind man im folgenden Jahr nicht mehr alle Angaben, wie die eigene Adresse oder die Adresse des Arbeitgebers, auszufüllen, wenn diese gleich geblieben sind.
Steueridee 5: Belege sammeln und sortieren
Bei der Einkommensteuererklärung ist ganz wichtig: Den Überblick behalten und Papierberge vermeiden. Heute braucht man zwar die meisten Belege nicht mehr beim Finanzamt einzureichen, aber bestimmte Aufwendungen sind anzugeben. Gegebenenfalls kann das Finanzamt dafür Nachweise und Belege verlangen.
Umso wichtiger ist es, das ganze Jahr über Belege zu sammeln und zu sortieren. Dann spart man sich die umständliche Suche im Nachhinein. Wer regelmäßig Ordnung hält, kann dem Stichtag der Steuererklärung also beruhigt entgegenschauen.
Steueridee 6: Timing von Ausgaben und Anträgen
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie im kommenden Jahr weniger Einkünfte erzielen werden, beispielsweise durch Elternzeit, können Sie Ausgaben vorziehen und im aktuellen Jahr tätigen. Damit sind Ausgaben gemeint, die unter Werbungskosten fallen, also beispielsweise Arbeitsmaterial oder Fortbildungen. Der Hintergrund ist: Wer mit einer Anschaffung, die demnächst sowieso getätigt werden soll, über die 1.230 € Werbungskostenpauschale kommt, kann den höheren Betrag angeben und somit mehr Steuern sparen.
Kindergeld oder staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente sind zudem aktiv zu beantragen. Das Kindergeld wird beispielsweise nur für sechs Monate rückwirkend nach der Geburt ausgezahlt. Es sollte am besten kurz nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Ein weiterer Steuerspartipp ist, sich prinzipiell zu informieren, welche Fristen für Anträge gelten und bis wann Beantragungen eingereicht werden können.
Steueridee 7: Bei der Lohnabrechnung Steuern sparen
Auch bei der monatlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers kann gespart werden. Ein Wechsel der Krankenkasse kann geringere Beitragszahlungen zur Folge haben, die sich positiv auf das Netto-Gehalt auswirken.
Für Verheiratete oder Menschen in einer Lebenspartnerschaft kann sich außerdem ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Ist es günstiger, wenn beide in Lohnsteuerklasse IV sind, oder spart man mehr Steuern, wenn man Steuerklasse III und Steuerklasse VI kombiniert? Letztere Kombination lohnt sich am meisten, wenn eine Beteiligte beziehungsweise ein Beteiligter deutlich mehr verdient als die oder der andere. Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen kostet nichts, Paare können somit verschiedene Möglichkeiten und Kombinationen der Steuerklassen einfach durchrechnen.
Wer zu Beginn eines Jahres heiraten möchte, sollte sich überlegen, den Hochzeitstag etwas nach vorne zu verlegen. Denn selbst wer am 31.12. des Vorjahres noch standesamtlich heiratet, erhält für das ganze Jahr rückwirkend die Steuervergünstigungen aus der neuen Steuerklasse und Paare können vom Ehegattensplitting profitieren.
Für manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann es sich auch lohnen, statt einer Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber eine Sachzuwendung zu erhalten, wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten für ein Jobticket. Diese Sachzuwendung ist nämlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei, wenn man sie zusätzlich zum Lohn erhält. Dies gilt auch für Essenszuschuss, Tankgutschein (44 € pro Monat) und weitere Leistungen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann für beide Seiten Möglichkeiten und Lösungen eröffnen.
Fazit: Wie kann man mit wenigen Steuerideen mehr aus der Steuererklärung rausholen?
Durch nicht abgegebene Einkommensteuererklärungen werden dem Fiskus jährlich mehrere Millionen Euro geschenkt. Es wird sich also in der Regel lohnen, eine Steuererklärung zu machen. Mit wenigen Tipps zum Steuern sparen können Sie den ein oder anderen Euro bei der Steuererstattung herausholen. Eine Steuersoftware kann dabei helfen, die Steuererklärung auszufüllen und an das Finanzamt zu übermitteln.
Wussten Sie, dass es möglich ist, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen? Schließlich können selbst beim Finanzamt Fehler passieren. Wenn also Angaben in Ihrer Steuererklärung nicht berücksichtigt wurden, lohnt sich auf jeden Fall eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde.
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