Steuererklärung 2024: Das ist dabei wichtig

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Das Wichtigste in Kürze
  • Abgabepflicht: Nicht alle Steuerpflichtigen sind dazu angehalten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
  • Freiwillige Steuererklärung: Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, kann die Erklärung über das Einkommen freiwillig beim Finanzamt einreichen. Dadurch ergeben sich möglicherweise Steuerermäßigungen.
  • Steuerermäßigungen: Die durchschnittliche Steuerrückerstattung lag im Jahr 2019 bei 1.095 €.

Was ist eine Steuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung dient dazu, die individuelle Steuerbelastung zu berechnen und sicherzustellen, dass beispielsweise die Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer korrekt entrichtet wird. Sie umfasst Angaben zu Einkünften aus verschiedenen Quellen – wie Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen.

Zudem können verschiedene Kosten und Ausgaben geltend gemacht werden, um die Steuerlast aus Lohnsteuer oder Gewerbesteuer zu reduzieren. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einreichung der Steuererklärung ist entscheidend, um finanzielle Vorteile zu nutzen und eventuelle Verspätungszuschläge oder sonstige Sanktionen zu vermeiden. Bei steuerlichen Fragen kann es ratsam sein, Unterstützung durch eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. So wird sichergestellt, dass alle relevanten Anlagen und Formulare eingereicht und alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

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Wie macht man eine Steuererklärung?

Um die Steuererklärung effizient und korrekt auszufüllen, sind einige Schritte zu beachten. Zunächst wird von steuerberatenden Unternehmen vermerkt, dass alle relevanten Unterlagen wie Einkommensnachweise, Belege für absetzbare Ausgaben und Steuerformulare zu sammeln sind. Zwar werden diese nicht in allen Fällen benötigt, sie unterstützen allerdings bei der korrekten Berechnung der anzugebenden Summen. Auch das Informieren über aktuelle Steuergesetze und -vorschriften kann vor dem Ausfüllen der Steuererklärung sinnvoll sein.

Vor der Abgabe sollte kontrolliert werden, ob alle erforderlichen Anlagen ausgefüllt wurden. Fragen oder Unsicherheiten können mit einer Steuerberatung oder dem örtlichen Finanzamt abgeklärt werden. In unserer Checkliste zur Steuererklärung erhalten Sie weitere Ideen, um mithilfe der Einkommensteuererklärung Steuern zu sparen.

Steuererklärung für Arbeitnehmende

In Deutschland sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Steuern im Rahmen des Lohnsteuerabzugs an das Finanzamt abgeführt werden, in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Ausnahmen können beispielsweise bestehen, wenn ein Nebeneinkommen erzielt wird, welches die Summe von 410 € pro Jahr übersteigt. Für diejenigen, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, besteht die Möglichkeit, diese freiwillig beim Finanzamt einzureichen.

Es kann sich lohnen, die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen, da dies dazu beitragen kann, eine Rückerstattung zu erhalten oder die Steuerlast zu minimieren. Wer möchte, kann sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater wenden, um mögliche Steuervorteile zu nutzen. Eine Steuerberatung kann auch darüber aufklären, welche Formulare, Vordrucke beziehungsweise Anlagen zur Einreichung der Steuererklärung erforderlich sind.

Steuererklärung für Selbstständige

Für Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtend. Einnahmen, welche den jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 € übersteigen, werden versteuert (Stand: 2024). Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner liegt der Grundfreibetrag bei 23.208 €. Unternehmerinnen und Unternehmer sind zudem zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Basierend darauf berechnet das Finanzamt die genaue Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer.

Steuererklärung für gemeinsam Veranlagte

Die gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung bezieht sich auf Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die ihre Einkommen und Vermögen zusammen in einer Steuererklärung angeben. Dabei tragen beide Partner die Verantwortung für die Angaben in der Steuererklärung. Das bedeutet, dass beide für die Richtigkeit der Angaben haften. Gleichzeitig kann die gemeinsame Veranlagung steuerliche Vorteile bieten, da dadurch die Steuerlast gesenkt werden kann, wie zum Beispiel durch die gemeinsame Nutzung von Freibeträgen und Abzügen.

Steuererklärung online abgeben

Steuererklärungen können zum Beispiel online über die offizielle Steuersoftware ELSTER abgegeben werden. Die Daten werden gespeichert und es ist möglich, diese für künftige Steuererklärungen zu übernehmen. Neben dem offiziellen Steuerprogramm ELSTER gibt es zahlreiche Steuersoftware von privaten Anbietern, mit denen die Abgabe der Steuererklärung online möglich ist. Bei der Nutzung solcher Software sollte vorab geprüft werden, wie seriös diese sind. In der Regel sind diese privaten Steuersoftware kostenpflichtig.

Freiwillige Steuererklärung: Wann ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung Pflicht?

In Deutschland gilt in gewissen Fällen eine Abgabepflicht für die Steuererklärung. Die genauen Anforderungen können je nach persönlicher Situation variieren. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist beispielsweise Pflicht, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
  • Bezug von mehreren Arbeitslöhnen parallel (Steuerklasse VI)
  • Erhalt von Einkünften ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 € pro Jahr (zum Beispiel durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld, Elterngeld und so weiter)
  • Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Steuerklassenkombination III / V oder IV / IV mit Faktor
  • Verlustvortrag aus den Vorjahren
  • Wohnsitz im Ausland, aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wurde beantragt

In einigen Fällen ist auch eine Steuererklärung für Rentner abzugeben. Ist die Abgabe der Steuererklärung nicht verpflichtend, kann diese freiwillig eingereicht werden.

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?

Ist die Steuererklärung verpflichtend abzugeben, so gilt in der Regel der 31.07. des Folgejahres als Stichtag. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2023 ist der 31.08.2024. Dieser Stichtag gilt für alle Steuerpflichtigen, die keine Steuerberatung in Anspruch genommen haben. Bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung gilt üblicherweise eine Frist von vier Jahren.

Was passiert, wenn die Steuererklärung zu spät eingereicht wird?

Werden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten, können unter Umständen Verspätungszuschläge und Verzugszinsen anfallen. Bei freiwillig abgegebenen Steuererklärungen verfällt mitunter das Recht zur Einreichung. Wird die Steuererklärung durch eine Steuerberatung durchgeführt, gelten gegebenenfalls andere Abgabefristen als bei selbstständiger Einreichung.

Steuererklärung rückwirkend einreichen

Diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung einreichen, haben vier Jahre rückwirkend Zeit zur Abgabe der freiwilligen Steuererklärung. Dabei ist der Stichtag der 31.12. Für dieses Jahr gilt demnach: Bis 31.12.2024 können die Steuererklärungen für 2020 und die folgenden Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Eine rückwirkende Steuererklärung kann sich lohnen, wenn in dem betreffenden Jahr Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind, die geltend gemacht werden könnten.

Welche Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt?

In vielen Fällen ist im Rahmen der Steuererklärung die Abgabe von Belegen nicht notwendig. Sie können jedoch gegebenenfalls nachträglich vom Finanzamt eingefordert werden, zum Beispiel, wenn die angegebenen Summen bestimmte Pauschbeträge überschreiten. Es kann daher sinnvoll sein, die notwendigen Dokumente bereits im Vorfeld zu sammeln. Benötigte Dokumente beinhalten beispielsweise:

  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide)
  • Belege für Werbungskosten (zum Beispiel Quittungen für Arbeitsmittel oder Fortbildungen)
  • Spendennachweise
  • Nachweise über Krankheitskosten oder Versicherungsbeiträge
  • Belege zu Kapitaleinkünften (beispielsweise Zinsen oder Dividenden)

Lohnt sich eine Steuererklärung?

Auch wenn man keine Steuererklärung zu erstellen braucht, kann es sich lohnen, den Steuererstattungsanspruch zu berechnen und eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Statistische Bundesamt hat herausgefunden, dass ein Großteil der Personen, die ihre Steuer erklären, eine Steuererstattung erhalten. Da jedoch nicht alle, die nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abgeben, werden jedes Jahr Millionen Euro an Steuererstattungen verschenkt.

Wird eine Steuererstattung erhalten, kann diese zum Vermögensaufbau genutzt werden – beispielsweise durch die Investition in ETFs.

Was passiert, wenn in der Steuererklärung Fehler gemacht wurden?

Die Finanzbehörden prüfen Steuererklärungen sorgfältig, und Fehler können zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen. Um solche Folgen zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Steuererklärung sorgfältig und korrekt auszufüllen oder professionelle Unterstützung bei einer Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

Auch dem Finanzamt können bei der Prüfung der Steuererklärung Fehler unterlaufen. Wurden Angaben in der Steuererklärung nicht berücksichtigt, kann sich eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde lohnen. Zudem ist es möglich, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

Steuerrückerstattung: Wie viel Steuer bekommt man zurück?

Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Steuerrückerstattung im Jahr 2019 bei 1.095 €. Die genaue Höhe der Steuererstattung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Einkommen, die Werbungskosten und Sonderausgaben. Um die Höhe der Steuererstattung zu berechnen, kann ein Steuerrechner hilfreich sein. Dieser berücksichtigt individuelle Daten und ermittelt die voraussichtliche Erstattung. Die tatsächliche Rückerstattung kann von diesem Wert allerdings abweichen.

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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.

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