23.08.2017 | ca. 2 min. Lesezeit | Artikel drucken

So gut sind europäische Spareinlagen geschützt

Wer Kunde bei einer Bank in einem europäischen Mitgliedsstaat ist, dessen Spareinlagen sind bis zum Gegenwert von 100.000 Euro je Bank und Kunde geschützt: Das schreibt die EU-Richtlinie vor, die in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt worden ist. Mehrere Schutzmaßnahmen (z.B. Ex-ante- und Ex-post-Beiträge) stellen sicher, dass eine Entschädigung der Sparer im Fall einer Bankeninsolvenz tatsächlich garantiert ist; die Sicherung der Einlagen ist nach Einschätzung der Europäischen Bankenaufsicht EBA eines der „vorrangigsten“ Ziele der Europäischen Behörden und auch der EU selbst.
>>zur Erklärung der EBA auf Englisch

Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung im Detail?

Damit der Fonds im Fall einer Bankeninsolvenz gefüllt ist und sofort aktiv werden kann, muss dieser bis zum Jahr 2024 Reserven in Höhe von mindestens 0,8 Prozent der geschützten Einlagen enthalten. Sämtliche in einem Land lizenzierten Banken zahlen hierzu im Laufe der Zeit Beiträge in den jeweiligen Sicherungstopf ein.

Reichen die dort gesammelten Gelder nicht aus, um die betroffenen Sparer bei einer Insolvenz einer Mitgliedsbank zu schützen, kann der Fonds bei allen Mitgliedern außerordentliche Abgaben einfordern, um den Fehlbetrag auszugleichen.

Zudem müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Einlagensicherungsfonds angemessene alternative Fonds haben, um Sparer zu entschädigen. In der Praxis kann das heißen, dass die Mitgliedsstaaten diese Sicherheiten übergangsweise selbst garantieren müssen und sich zum Beispiel auch von anderen EU-Staaten Geld leihen können. Alternativ können sich die Einlagensicherungsfonds aber auch untereinander aushelfen sowie den Ausfall über andere Marktteilnehmer bzw. Kreditinstitute finanzieren.

Welche Länder haben das 0,8-Prozent-Ziel bereits erreicht?

Bisher haben Estland, Norwegen, Schweden sowie Kroatien, Portugal, Tschechien, Polen und Bulgarien das 0,8-Prozent-Ziel erreicht bzw. sogar übertroffen. Italien, Irland und Österreich hatten Ende 2016 hingegen erst 0,1 Prozent der Einlagen angespart. In Spanien lag die Sicherung bei 0,2 Prozent, in Frankreich und Deutschland bei 0,3 Prozent. In Großbritannien hingegen waren bereits 0,6 Prozent der geschützten Einlagensumme erreicht.

Warum sind 0,8 Prozent für den Einlagensicherungsfonds ausreichend?

Der Einlagensicherungsfonds eine große Zahl an Einlagen schützen. Die Höhe der Finanzmittel sind so gewählt, dass Vorsorge für die allermeisten Insolvenzen getroffen ist. Zugleich möchte man verhindern, dem Finanzsystem dauerhaft zu viel Geld zu entnehmen – für einen Fall, der nur äußerst selten eintritt.

Zum Weiterlesen:

Die Einlagensicherung – zusammengefasst 

So funktioniert WeltSparen