22.10.2015 | ca. 1 min. Lesezeit | Artikel drucken

Europaweit harmonisierte Einlagensicherung bekräftigt

Gestern stellte die Europäische Kommission ihre Pläne zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion in Brüssel vor. Hierin war ebenfalls der weitere Ausbau der Einlagensicherung enthalten. Ursprünglich war eine gemeinsame, europaweit harmonisierte Einlagensicherung neben einer gemeinsamen Aufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) und einem Abwicklungsfonds als dritte Säule der Bankenunion gedacht. Aufgrund der vorausgegangenen Diskussionen und der ablehnenden Position Deutschlands wird die Kommission bis Ende des Jahres nun einen Gesetzesvorschlag mit einem gestaffelten Sicherungssystem vorlegen.

Das geplante Sicherungssystem wird die aktuell schon geltende nationale Einlagensicherung ergänzen und damit für noch mehr Sicherheit sorgen. Bereits 2014 wurde der Schutz der Sparer erhöht. Durch diese Richtlinie über Einlagensicherungssysteme werden die Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten in weit größerem Umfang harmonisiert als mit der früheren Richtlinie aus dem Jahr 1994. Die einzelnen Mitgliedsstaaten hatten bis zum Juli 2015 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Aktuell können sich Sparer schon jetzt auf die EU-weit harmonisierte Regelung zum Schutz von Kleinanlegern verlassen. Damit sind 100.000 Euro pro Person und Bank durch den jeweiligen nationalen Einlagenfonds abgesichert.