Was bedeutet die Umsatzsteuer für Unternehmen?
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Neben einigen anderen Steuern ist die Umsatzsteuer insbesondere für alle Betriebe wichtig, die etwas an Privatpersonen verkaufen. Die Steuerpflicht gilt für sämtliche entgeltlichen Lieferungen (Waren) und Leistungen (Dienstleistungen) eines Unternehmens. Doch es gibt Fälle, in denen sich Unternehmen von der Umsatzsteuer befreien lassen können. Dabei spielt der Jahresumsatz eine entscheidende Rolle.
Hier erfahren Sie, was Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer über die Umsatzsteuer wissen sollten, was es mit der Besteuerung auf Waren und Dienstleistungen auf sich hat und welche Unternehmen keine Umsatzsteuer zu entrichten brauchen.
- Definition: Die Umsatzsteuer fällt an, wenn Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen verkauft werden. Die gesetzliche Grundlage für die Umsatzsteuer bildet das Umsatzsteuergesetz UStG. Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet.
- Unternehmen: Generell gelten Unternehmen, Selbstständige oder auch Freiberufliche als umsatzsteuerpflichtig. Steuerpflichtige Unternehmen haben die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Gleichzeitig können sie gezahlte Steuern für betriebliche Aufwendungen beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
- Kleinunternehmerregelung: Bei weniger als 22.000 EUR Umsatz im Jahr gilt man als Kleinunternehmerin bzw. Kleinunternehmer. Als solche bzw. solcher ist man von der Umsatzsteuerpflicht befreit und es gilt die sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
- Endverbrauchende: Die Besteuerung auf Waren und Dienstleistungen wird an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, die auf Lebensmittel, Kleidung, Bücher und vieles mehr die Umsatzsteuer bzw. die Mehrwertsteuer zahlen.
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Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche Beratung dar. Für detaillierte Informationen zu Ihrer Steuersituation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an den Lohnsteuerverein.
Definition: Umsatzsteuer einfach erklärt
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die von Unternehmen auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen die Steuer beim Erwerb an die Unternehmen, die diese wiederum an das Finanzamt übermitteln. Die Umsatzsteuer wird daher als indirekte Steuer bezeichnet und gilt als wichtige Einnahmequelle für den Staat. Sie wird auch als Mehrwertsteuer oder Verbrauchssteuer bezeichnet.
Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Ausdruck für die Umsatzsteuer. Endverbraucherinnen und Endverbraucher finden die Abkürzung MWSt. häufig auf ihren Rechnungen. Der Begriff Umsatzsteuer ist dagegen der steuerrechtlich korrekte Begriff für die Steuer, die für Unternehmen auf Einnahmen fällig wird.
Der Begriff Vorsteuer bezieht sich auf dieselbe Steuer wie der Begriff Umsatzsteuer – jedoch aus Sichtweise des Kaufenden. Buchhalterisch fällt die Vorsteuer beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen an. Die beim Kauf gezahlte Vorsteuer erhalten Unternehmen nach der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück. Ergibt sich für Unternehmen aus diesen Umsatzsteuer-Einnahmen und den Zahlungen der Vorsteuer eine Differenz, wird diese als Zahllast bezeichnet.
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Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz?
Lieferungen und Leistungen unterliegen laut Umsatzsteuergesetz einem Steuersatz von 19 %. Es gibt einen ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dieser gilt nach UStG beispielsweise für Waren und Dienstleistungen, die zur Grundversorgung gehören. Dazu zählen Lebensmittel oder Bücher, aber auch beispielsweise Konzerttickets. Es gibt zudem Waren und Dienstleistungen, die nach UStG § 4 einem Steuersatz von 0 % unterliegen. Das gilt unter anderem für Versicherungen, innergemeinschaftliche Lieferungen oder Auslandslieferungen.
Wann muss ein Unternehmen
keine Umsatzsteuer zahlen?
Bestimmte Berufsgruppen sind von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen. So sind Umsätze der Leistungen von Ärztinnen und Ärzten oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern umsatzsteuerfrei. Des Weiteren gilt die Umsatzsteuerpflicht nicht für Berufe wie beispielsweise Architektinnen und Architekten oder Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer und Freiberuflerinnen und -berufler mit geringen Umsätzen können in der Regel ebenfalls von einer Steuerbefreiung profitieren. Mit der Kleinunternehmerregelung soll die Buchhaltung vereinfacht und ein hoher bürokratischer Aufwand vermieden werden.
Was besagt die Kleinunternehmerregelung?
Wenn man selbstständig ist und geringere Einkünfte hat, ist bis zu einer gewissen Grenze keine Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Dies gilt, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 EUR an Umsatz erzielt wurden und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich die Summe von 50.000 EUR Jahresumsatz nicht überstiegen wird (Stand 2022).
Wird der Betrag überschritten, gilt für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer automatisch die Regelbesteuerung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Umsatzsteuer auf Produkte oder Dienstleistungen zu erheben und in der Rechnung entsprechend auszuweisen. Es kann in diesem Fall sogar sein, dass Kleinunternehmerinnen bzw. Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nachzuzahlen haben.
Exkurs: Was bedeutet die Umsatzsteuer für Endverbrauchende?
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen auf fast alle Produkte und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer. Ob für Möbel, Nahrungsmittel, Bücher, Friseurbesuche oder Strom: Auf allen Rechnungen findet man eine ausgewiesene Umsatzsteuer. Wenn man als Privatperson etwas kauft, zahlt man also den Bruttopreis: den Netto-Warenwert plus die Umsatzsteuer. Diese wird von den meisten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bezeichnet, wobei Umsatzsteuer der steuerlich korrekte Begriff ist.
Beispielrechnung: Umsatzsteuer für Unternehmen und Verbrauchende
Was genau die Umsatzsteuer für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen.
- Unternehmen X beliefert Unternehmen Y mit Waren für ein Entgelt von 250 EUR. Darauf fallen 19 % Umsatzsteuer an, die Bruttosumme liegt also bei 297,50 EUR.
- Unternehmen X zahlt die Umsatzsteuer von 47,50 EUR an das Finanzamt.
- Unternehmen Y erhält von den gezahlten 297,40 EUR wiederum 47,50 EUR vom Finanzamt als Vorsteuer
- Unternehmen Y liefert Waren im Wert von 500 EUR an Unternehmen Z. Unternehmen Y zahlt dafür 95 EUR an das Finanzamt. Der Bruttobetrag für Unternehmen Z beträgt also 595 EUR.
- Unternehmen Z erhält die 95 EUR jedoch vom Finanzamt zurück. Es verarbeitet die Ware weiter und verkauft sie für 700 EUR netto an die Endkundin bzw. den Endkunden. Sie oder er zahlt dafür 833 EUR. Die 133 EUR Umsatzsteuer gehen direkt an den Fiskus.
Die Umsatzsteuer wird also erst mit dem Kauf der Ware erhoben. Endverbraucherinnen und Endverbraucher zahlen als Steuertragende so die Steuer mit. Als Verkaufende überweisen die Unternehmen den Steueranteil an das Finanzamt. Da die Steuertragenden die Steuer nicht selbst an das Finanzamt abführen, spricht man bei der Umsatzsteuer von einer indirekten Steuer.