Negativzinsen für Geschäftskunden

So vermeiden Sie Negativzinsen für Unternehmen

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Als Reaktion auf die sinkenden Zinseinnahmen erhoben viele Kreditinstitute Negativzinsen auf die Einlagen ihrer Geschäftskunden. Das traf vor allem Unternehmen: Im Geschäftskundenbereich waren es etwa 500 Banken, die hohe Kundeneinlagen mit Strafzinsen belegten. Das Problem: Viele Unternehmen schreckten in der Corona-Krise vor großen Investitionen zurück.

Ab Sommer 2022 leitete die EZB durch Erhöhung der Zinsen die Zinswende ein. Viele Banken stellten die Negativzinsen daraufhin ein. Hier erfahren Sie die wichtigsten Punkte, die Sie zum Thema Negativzinsen wissen sollten. Außerdem zeigen wir Ihnen mögliche Alternativen auf, falls Ihre Bank nach wie vor Negativzinsen erhebt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Verwahrentgelt: Geschäftskunden mit großem Sparvermögen mussten bis Mitte 2022 bei den meisten Banken und Kreditinstituten mit Negativzinsen (auch Verwahrentgelt genannt) auf dem Konto rechnen.
  • Trend: Zahlreiche Banken setzten auf den Negativzins. Anfang 2022 erhoben über 500 Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken und andere Kreditinstitute Strafzinsen für Unternehmen. Mittlerweile wurden Negativzinsen von vielen Banken abgeschafft.
  • Freibeträge: Einige Banken erheben nach wie vor Negativzinsen. Bei den Negativzinsen für Geschäftskunden gelten i. d. R. Freibeträge von unterschiedlichem Umfang. Meistens gelten Negativzinsen aber ab dem ersten EUR.

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Warum erhoben Banken Strafzinsen
für Firmenkunden?

Ganz gleich, ob Kreissparkasse, Raiffeisenbank oder Volksbank: Zahlreiche Banken und Kreditinstitute in Deutschland verlangten von ihren Privat- und Geschäftskunden Zinsen für deren Einlagen, sogenannte Negativzinsen. Bankkunden mussten also Gebühren für ihre Konten zahlen, sobald sie ihr Geld dort anlegten. Vorreiter war die Volksbank Reutlingen: Sie hatte im Mai 2017 als erste Bank in Deutschland Negativzinsen von 0,5 % eingeführt, die für Neukunden und Sparer ab 1 EUR Guthaben auf ihren Girokonten erhoben werden sollten.

Weil Kunden für hohe Spareinlagen somit quasi „bestraft“ wurden, sind Negativzinsen auch als Strafzinsen bekannt. Banken bezeichnen diese Zinsen hingegen häufig als „Verwahrentgelt“, sodass Privat- und Geschäftskunden die Zinsen nicht immer auf den ersten Blick wahrnehmen.

Von Negativzinsen betroffen sein konnten und können sowohl das Girokonto, das Tagesgeld– und das Festgeldkonto als auch das Sparbuch bei Hausbanken.

Eigentlich funktioniert das Prinzip des Sparens oder der Geldanlage bereits seit Jahrzehnten ganz einfach: Kunden zahlen Geld auf ein Sparbuch oder ein Konto ein und erhalten für das Parken von Geld von der Bank entsprechende Zinsen als Belohnung. Ein wichtiger Faktor bei der Festsetzung des Zinssatzes ist dabei der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB).

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Der Leitzins der EZB war der wichtigste Grund für die Einführung von Negativzinsen für Firmenkunden. Denn in der Vergangenheit hatte die EZB ihre Leitzinsen immer wieder verringert, um die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Die Idee dahinter: Sind die Zinsen niedrig, dann werden auch mehr Kredite aufgenommen und Investitionen gefördert. Und so mussten Banken, die ihr Geld nicht in Form von Krediten an ihre Kunden weitergaben, einen Strafzins zahlen.

Dadurch entstand ein erhebliches Zinsänderungsrisiko für die Banken: Sie vergaben langfristige Kredite zu niedrigen Zinsen, mussten sich ab einem gewissen Zeitpunkt aber wieder refinanzieren. Aus diesem Grund gaben Banken und Sparkassen den Strafzins als Negativzins an ihre Privat- und Geschäftskunden weiter oder erhöhten zum Beispiel bei Girokonten die Kontoführungsgebühren. Mittlerweile haben viele Banken durch den angehobenen Leitzins die Negativzinsen wieder abgeschafft.

Wer muss den Negativzins
für Firmenkunden noch bezahlen?

Banken sind frei in der Entscheidung, ab welchem Betrag sie einen Negativzins von ihren Geschäftskunden verlangen. Wurde zu Beginn der Erhebung von Negativzinsen bei Privatkunden erst für höhere Summen ab 100.000 EUR, 250.000 EUR oder gar erst 500.000 EUR ein Strafzins fällig, mussten Firmenkunden meist bereits ab dem 1. EUR mit Negativzinsen rechnen. Dies ist teilweise auch jetzt noch der Fall.

Sie müssen Negativzinsen zahlen, aber wissen nicht, wie hoch diese ausfallen? Die Berechnung ist einfach:

Ziehen Sie vom vorhandenen Guthaben auf dem Konto den Freibetrag der Bank ab, für den keine Strafzinsen gezahlt werden müssen, falls es einen Freibetrag gibt. Der übrige Betrag wird mit dem Prozentsatz, den Ihnen Ihre Bank in Rechnung stellt, multipliziert. Teilen Sie das Zwischenergebnis noch einmal durch 100 und das Resultat zeigt Ihnen den Betrag, den Sie pro Jahr zahlen müssen.

Ein Beispiel:

 

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Sie sind Geschäftskunde einer Sparkasse und haben Einlagen in Höhe von 100.000 EUR auf Ihrem Girokonto. Der Prozentsatz, den Ihre Bank in Rechnung stellt, beläuft sich auf 0,5 % ab einem Betrag in Höhe von 50.000 EUR.

Das ergibt: 50.000 EUR * 0,5 % / 100 = 250 EUR.

Die Banken, die noch Negativzinsen erheben, berechnen diese für das Geschäftskonto tagesgenau und summieren die Beträge am Ende jeder Abrechnungsperiode auf.

Wie können Geschäftskunden
den Negativzins umgehen?

Da weniger Banken die Negativzinsen berechnen, kann ein Bankwechsel für Unternehmen eine Alternative sein, um die Strafzinsen zu umgehen. Haben Sie einen hohen Geldbetrag auf Ihrem Konto, besteht auch die Möglichkeit, das Geld auf verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken aufzuteilen. Üblicherweise sollte die Spareinlage bei jeder Bank nicht den Freibetrag zur Erhebung der Strafzinsen überschreiten.

Eine attraktive Alternative ist die Eröffnung eines Festgeld- oder Tagesgeldkontos. Bei Vertragsabschluss eines Festgeldkontos werden Bedingungen vereinbart, die über die gesamte Laufzeit gelten. Der Zinssatz eines Tagesgeldkontos ist variabel. 

Eine andere Möglichkeit, Negativzinsen zu vermeiden, ist die Investition in eine Geldanlage ohne Strafzinsen, zum Beispiel in Aktien, Fonds oder ETFs. Hier werden zwar auch Gebühren erhoben, aber Kunden erwirtschaften in der Regel eine Rendite, welche die entstehenden Kosten ausgleicht. Vorteile von ETFs können die einfache Handelbarkeit, eine hohe Transparenz und Diversifikation sein.

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Negativzins muss nicht sein:
Tagesgeld für Geschäftskunden

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Tagesgeldkonten bieten Geschäftskunden die Möglichkeit, die überschüssige Liquidität ihres Unternehmens mit Tagesgeld zu verzinsen. Unternehmer, die Spareinlagen etwas länger auf dem Konto lassen können, können mithilfe von Festgeld sogar noch mehr Zinsen erwirtschaften.

Mit Firmenfestgeld Negativzinsen für das Geschäftskonto vermeiden

Geldanlagen können diversen Schwankungen unterliegen. Das zeigt auch die Zinsentwicklung in den letzten Jahren. In unserem Zinsradar können Sie nachverfolgen, wie sich die Zinsen in den Jahren 2020-2022 veränderten. Für eine bessere Planbarkeit des geschäftlichen Vermögens kann ein Firmenfestgeld eine Alternative darstellen. Beim Festgeld sind die Zinsen bereits vor Vertragsschluss festgelegt.

Gibt es das Verwahrentgelt nur für Geschäftskunden?

Nicht nur Firmenkunden waren und sind von den Strafzinsen betroffen. Auch Privatkunden mussten negative Zinsen auf ihre Spareinlagen zahlen – je nach Bank kann diese Regelung auch weiterhin gelten.

Negativzins: Alternativen für Unternehmen und Geschäftskunden

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Die Negativzinsen wurden von vielen Banken bereits eingestellt. Einige Banken erheben sie nach wie vor. Für Geschäftskunden besteht die Möglichkeit, zu einer Bank ohne Negativzinsen zu wechseln. Stattdessen können Sie Ihr Geld auch als Firmenfestgeld oder Firmentagesgeld anlegen und von einer positiven Kapitalverzinsung profitieren.

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